USABesuche und Kurzaufenthalte

Transit durch die USA: ESTA, Transitvisum C-1 und Crew-Visum C-1/D

C-1 transit visa – Transitvisum (C-1/D für Besatzungsmitglieder)

Kurz gesagt

Die USA kennen keinen Transit ohne Einreisekontrolle: Wer umsteigt, braucht eine ESTA, ein C-1-Transitvisum oder ein B-Visum. Staatsangehörige Deutschlands, Österreichs und der Schweiz nutzen meist ESTA; das C-1-Visum kostet 185 US-Dollar und erlaubt nur den direkten Durchreiseaufenthalt von höchstens 29 Tagen, ohne Verlängerung oder Statuswechsel.

geprüft am 25. Oktober 2026

Das Wichtigste

Höchstaufenthalt
Nur für die direkte Durchreise ohne Unterbrechung, nie mehr als 29 Tage
Gebühr
185 $Antragsgebühr für Nichteinwanderungsvisa ohne Petition (22 CFR 22.1); wird nicht erstattet
Bearbeitungszeit
Entscheidung nach dem Interview, abhängig von verfügbaren Terminen
Arbeit
Keine Arbeit; Besatzungsmitglieder mit C-1/D nur Tätigkeiten an Bord
Weg zum Daueraufenthalt
Keiner: Der C-Status kann in den USA weder verlängert noch gewechselt werden
Wo beantragen
US-Botschaft oder US-Konsulat im Land Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihres Wohnsitzes

Wer für den Transit ein Visum braucht

Jeder Passagier, der auf einem US-Flughafen landet, durchläuft die Kontrolle von CBP, auch wenn der Anschlussflug wenige Stunden später in ein Drittland geht. Staatsangehörige der 42 Visa-Waiver-Staaten, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz, reisen mit einer genehmigten ESTA durch. Alle anderen brauchen ein C-1-Transitvisum oder ein gültiges B-1/B-2-Visum, das den Transit mit abdeckt.

Auch Kreuzfahrtpassagiere brauchen eine Einreiseerlaubnis, wenn das Schiff einen US-Hafen anläuft, denn der Hafenaufenthalt gilt als Einreise.

Was der Beamte prüft

Sie erhalten das C-1-Visum, wenn Sie auf einer festen Reiseroute direkt und ohne Unterbrechung durchreisen, ein Weiterreiseticket und genügend Mittel haben und in das nächste Land einreisen dürfen, etwa mit dessen Visum oder Ihrem dortigen Aufenthaltstitel. Wer beim Zwischenstopp den Flughafen für Besichtigungen oder Besuche verlassen will, braucht ein B-Visum.

Besatzungsmitglieder legen ein Schreiben des Arbeitgebers auf Briefpapier mit Tätigkeit und Zeitraum in den USA vor, Seeleute zusätzlich Heuervertrag und Seefahrtbuch. Abschnitt 214(b) und die allgemeinen Ausschlussgründe gelten auch für C-1 und C-1/D.

So beantragen Sie das Transitvisum

Wählen Sie im DS-160 Transit (C-1) oder Besatzung (C-1/D), legen Sie im offiziellen Terminsystem der zuständigen US-Vertretung ein Profil an, zahlen Sie die nicht erstattbare Gebühr von 185 US-Dollar und buchen Sie das Interview mit derselben DS-160-Barcode-Nummer. Wer oft über die USA fliegt, fährt mit einem B-1/B-2-Visum zum gleichen Preis besser, weil es auch Besuche erlaubt. Am Flughafen trägt CBP höchstens 29 Tage ins I-94 ein.

  1. Prüfen Sie, ob Ihr Flug in den USA landet oder Ihr Schiff einen US-Hafen anläuft; dann brauchen Sie ESTA oder ein Visum.
  2. Füllen Sie das DS-160 aus und drucken Sie die Bestätigungsseite mit Barcode.
  3. Legen Sie im offiziellen Terminsystem der zuständigen US-Vertretung ein Profil an und zahlen Sie 185 US-Dollar.
  4. Buchen Sie das Interview mit derselben DS-160-Barcode-Nummer.
  5. Bringen Sie Weiterreiseticket und Unterlagen für das Zielland mit; Besatzungsmitglieder zusätzlich das Arbeitgeberschreiben.

Formulare

Keine Verlängerung, kein Statuswechsel

USCIS nimmt von Personen, die im Transit (C) oder als Besatzung (D) eingereist sind, keine Verlängerungsanträge an, und beide Gruppen können im Inland nicht in einen anderen Nichteinwanderungsstatus wechseln, abgesehen von T- oder U-Anträgen. Ändern sich die Pläne, müssen Sie ausreisen und das passende Visum im Ausland beantragen.

Ablehnungen

Die meisten Ablehnungen beruhen auf Abschnitt 214(b): Der Beamte war nicht überzeugt, dass es sich um einen echten Transit handelt oder dass Sie weiterreisen. Ein Rechtsmittel gibt es nicht. Mit neuem DS-160 und neuer Gebühr können Sie erneut beantragen, wenn sich die Umstände geändert haben oder Sie die Reiseroute besser belegen können.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Identität

  • Gültiger Reisepass, Foto und Bestätigungsseite des DS-160

Reise

  • Bestätigtes Weiterreiseticket aus den USA
  • Visum oder Aufenthaltstitel für das Zielland, falls dieses eines verlangt

Finanzen

  • Zahlungsbeleg über die Gebühr von 185 US-Dollar

Weitere Unterlagen (je nach Fall)

Finanzen

  • Nachweis, dass Sie die Reise finanzieren können

Arbeit

  • Für Besatzungsmitglieder: Arbeitgeberschreiben auf Briefpapier; für Seeleute zusätzlich Heuervertrag und Seefahrtbuch

Häufige Fragen

Kann ich ohne Visum über einen Flughafen in den USA umsteigen?

Nur mit einer genehmigten ESTA, wenn Sie einen Pass eines Visa-Waiver-Staates wie Deutschland, Österreich oder der Schweiz besitzen. Einen visumfreien Transit im Sicherheitsbereich gibt es in den USA nicht; sonst brauchen Sie ein C-1- oder B-Visum.

Gilt ein B-1/B-2-Visum auch für den Transit?

Ja. Ein gültiges B-Visum deckt den Transit ab und erlaubt beim Zwischenstopp zusätzlich Besuche, was das C-1 nicht tut.

Darf ich mit C-1 bei einem langen Aufenthalt den Flughafen verlassen?

Nur im Rahmen der direkten, ununterbrochenen Durchreise. Besichtigungen oder Besuche beim Zwischenstopp erfordern ein Visum für diesen Zweck, in der Regel ein B-Visum.

Brauchen Kreuzfahrtpassagiere eine Erlaubnis, auch wenn sie an Bord bleiben?

Ja. Das Anlaufen eines US-Hafens gilt als Einreise, daher ist auch ohne Landgang ESTA oder ein Visum nötig.

Offizielle Quellen

Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.

Weitere Visumarten für die USA

Besuche und Kurzaufenthalte

  • Touristenvisum Höchstaufenthalt: Legt CBP bei der Einreise im I-94 fest, bei Besuchern meist bis zu 6 Monate
  • Visum zur medizinischen Behandlung Höchstaufenthalt: Legt CBP fest; dauert die Behandlung länger, kann mit Formular I-539 eine Verlängerung beantragt werden

Geschäftsreisen und Selbstständigkeit

  • Geschäftsvisum Höchstaufenthalt: Legt CBP bei der Einreise im I-94 fest, bei Besuchern meist bis zu 6 Monate
  • Investorenvisum Höchstaufenthalt: Einreise in der Regel für bis zu 2 Jahre, erneuerbar, solange das Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt

Studium und Ausbildung

  • Studentenvisum Höchstaufenthalt: Seit 15. September 2026: bis zum Programmende, höchstens 4 Jahre, plus 30 Tage zur Ausreise; längeres Studium braucht eine Verlängerung durch USCIS
  • Visum für Forschende Höchstaufenthalt: Dauer des Programms, höchstens 5 Jahre
  • Praktikums- und Traineevisum Höchstaufenthalt: Interns bis 12 Monate; Trainees bis 18 Monate (12 Monate in Landwirtschaft sowie Hotellerie und Tourismus)
  • Au-pair-Visum Höchstaufenthalt: 12 Monate, mit Genehmigung des Außenministeriums um 6, 9 oder 12 Monate verlängerbar

Arbeit

  • Visum für Fachkräfte Höchstaufenthalt: Bis zu 3 Jahre, verlängerbar auf insgesamt 6 Jahre
  • Visum für konzerninternen Transfer (ICT) Höchstaufenthalt: Erstaufenthalt bis 3 Jahre (1 Jahr bei einem neuen Büro); insgesamt 7 Jahre für L-1A und 5 Jahre für L-1B
  • Arbeitsvisum Höchstaufenthalt: Zunächst bis zu 3 Jahre; Verlängerungen in Schritten von 1 Jahr
  • Visum für Saisonarbeit Höchstaufenthalt: Zeitraum des zertifizierten Bedarfs, meist bis zu 1 Jahr, verlängerbar auf höchstens 3 Jahre

Familie

  • Visum für Ehe- und Lebenspartner Gültigkeit: K-1: 90 Tage bis zur Heirat; CR-1: bedingte Green Card für 2 Jahre; IR-1: Green Card für 10 Jahre
  • Visum zum Familiennachzug Bearbeitungszeit: Nahe Angehörige: keine Warteschlange nach Genehmigung der Petition; Präferenzkategorien: Jahre, je nach Visa Bulletin

Aufenthalt

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Schutz

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