USAGeschäftsreisen und Selbstständigkeit

Geschäftsvisum B-1 für die USA: was erlaubt ist und wie Sie es beantragen

B-1 visitor visa – Besuchervisum für Geschäftsreisen

Kurz gesagt

Mit dem B-1-Visum reisen Sie für Besprechungen, Beratungen mit Geschäftspartnern, Konferenzen, Vertragsverhandlungen oder eine Nachlassregelung in die USA, ohne dort eine Stelle anzutreten oder aus US-Quellen bezahlt zu werden. Es wird meist zusammen mit B-2 als B1/B2-Visum für 185 US-Dollar erteilt; für kurze Geschäftsreisen bis 90 Tage genügt Staatsangehörigen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz in der Regel eine ESTA.

geprüft am 25. Oktober 2026

Das Wichtigste

Höchstaufenthalt
Legt CBP bei der Einreise im I-94 fest, bei Besuchern meist bis zu 6 Monate
Gültigkeit
Gültigkeit und Zahl der Einreisen richten sich nach der Gegenseitigkeitstabelle für Ihre Staatsangehörigkeit
Gebühr
185 $Antragsgebühr für Nichteinwanderungsvisa ohne Petition (22 CFR 22.1); wird nicht erstattet
Bearbeitungszeit
Wartezeiten auf Interviewtermine schwanken; meist wird beim Interview oder kurz danach entschieden, sofern keine zusätzliche Prüfung nötig ist
Arbeit
Keine Erwerbstätigkeit; B-1 erlaubt nur geschäftliche Tätigkeiten wie Besprechungen und Verhandlungen
Familie
Jedes Familienmitglied stellt einen eigenen DS-160-Antrag und zahlt die Gebühr
Weg zum Daueraufenthalt
Keiner; Besucher müssen die Absicht haben, wieder auszureisen
Wo beantragen
US-Botschaft oder US-Konsulat im Land Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihres Wohnsitzes, Termin über das offizielle Terminsystem der Vertretung

Erlaubte geschäftliche Tätigkeiten

Typisch für B-1 sind Beratungen mit Geschäftspartnern, die Teilnahme an wissenschaftlichen, fachlichen oder geschäftlichen Konferenzen, Vertragsverhandlungen, die Regelung eines Nachlasses und kurze Schulungen, die keine produktive Arbeit sind. Ihr Gehalt zahlt weiterhin der Arbeitgeber im Ausland.

Wer für ein US-Unternehmen arbeitet, Leistungen für US-Kunden erbringt oder vor Ort eingestellt wird, braucht ein Arbeitsvisum wie H-1B, L-1 oder O-1.

Unterlagen zur Geschäftsreise

Bringen Sie ein Schreiben Ihres Arbeitgebers mit Position, Gehalt, Zweck und Daten der Reise sowie Angabe, wer die Kosten trägt. Dazu kommen die Einladung des US-Unternehmens oder Veranstalters und Belege über die Tätigkeit Ihrer Firma, etwa ein Handelsregisterauszug. Unternehmer zeigen den Umsatz der Firma und ihre eigenen Bindungen an das Heimatland.

Erforderliche Unterlagen

Identität

  • Für die Reise gültiger Reisepass (für die meisten Staatsangehörigkeiten gilt die Sechs-Monats-Regel von CBP; aktuelle Liste prüfen)
  • Ein Farbfoto 5 × 5 cm, weißer Hintergrund, nicht älter als 6 Monate, ohne Brille

Arbeit

  • Schreiben des Arbeitgebers auf Briefpapier mit Position, Gehalt, Zweck und Daten der Reise

Sonstiges

  • Bestätigungsseite des DS-160 mit Barcode

Weitere Unterlagen (je nach Fall)

Finanzen

  • Nachweise über Mittel und Bindungen an Ihr Heimatland: Kontoauszüge, Arbeitgeberbescheinigung, Steuerunterlagen, Grundbuchauszüge

Arbeit

  • Einladung des US-Unternehmens, Kunden oder Konferenzveranstalters

So beantragen Sie das B-1-Visum

Das Verfahren entspricht dem für B-2: DS-160 ausfüllen, 185 US-Dollar über das offizielle Terminsystem der zuständigen US-Vertretung zahlen und das Interview buchen. Für dringende Geschäftsreisen können Sie im Terminsystem einen Notfalltermin beantragen, die Kapazitäten dafür sind aber begrenzt.

  1. Füllen Sie das DS-160 online auf ceac.state.gov aus und drucken Sie die Bestätigungsseite mit Barcode.
  2. Legen Sie im offiziellen Terminsystem der zuständigen US-Vertretung ein Profil an und zahlen Sie die Gebühr von 185 US-Dollar.
  3. Besorgen Sie das Arbeitgeberschreiben und die US-Einladung und prüfen Sie, ob Ihre Tätigkeiten unter B-1 fallen.
  4. Buchen Sie das Interview, wählen Sie die Art der Passrückgabe und drucken Sie die Terminbestätigung.
  5. Erscheinen Sie mit Pass, Foto, DS-160-Seite und Ihren Nachweisen zum Interview.
  6. Nach der Bewilligung erhalten Sie den Pass mit Visum auf dem gewählten Weg zurück; buchen Sie die Reise erst danach.

Formulare

Ablehnung nach Abschnitt 214(b)

Die meisten Ablehnungen von Besuchervisa stützen sich auf Abschnitt 214(b) des US-Einwanderungsgesetzes: Der Beamte war nicht überzeugt, dass Ihre Bindungen für eine Rückkehr ausreichen oder der Reisezweck zum Visum passt. Ein Rechtsmittel gibt es nicht; ein neuer Antrag mit neuem DS-160 und neuer Gebühr ist möglich, wenn sich Ihre Lage geändert hat. Gebühren werden nicht erstattet.

Häufige Fragen

Darf ich mit dem B-1-Visum Verträge unterschreiben?

Ja, das Aushandeln und Unterzeichnen von Verträgen gehört zu den üblichen Tätigkeiten von Geschäftsreisenden.

Darf mich das US-Unternehmen bezahlen?

Eine Vergütung aus US-Quellen für produktive Arbeit ist nicht erlaubt. Die Erstattung von Reisekosten wird grundsätzlich anders behandelt als ein Gehalt, produktive Arbeit erfordert aber ein Arbeitsvisum.

Reicht für eine kurze Geschäftsreise eine ESTA?

Für Geschäftstermine bis 90 Tage in der Regel ja, wenn Sie Staatsangehöriger eines Visa-Waiver-Staates wie Deutschland, Österreich oder die Schweiz sind und die ESTA-Voraussetzungen erfüllen. Erlaubt sind auch dann nur Tätigkeiten von Geschäftsreisenden, keine Arbeit.

Offizielle Quellen

Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.

Weitere Visumarten für die USA

Besuche und Kurzaufenthalte

  • Touristenvisum Höchstaufenthalt: Legt CBP bei der Einreise im I-94 fest, bei Besuchern meist bis zu 6 Monate
  • Visum zur medizinischen Behandlung Höchstaufenthalt: Legt CBP fest; dauert die Behandlung länger, kann mit Formular I-539 eine Verlängerung beantragt werden
  • Transitvisum Höchstaufenthalt: Nur für die direkte Durchreise ohne Unterbrechung, nie mehr als 29 Tage

Geschäftsreisen und Selbstständigkeit

  • Investorenvisum Höchstaufenthalt: Einreise in der Regel für bis zu 2 Jahre, erneuerbar, solange das Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt

Studium und Ausbildung

  • Studentenvisum Höchstaufenthalt: Seit 15. September 2026: bis zum Programmende, höchstens 4 Jahre, plus 30 Tage zur Ausreise; längeres Studium braucht eine Verlängerung durch USCIS
  • Visum für Forschende Höchstaufenthalt: Dauer des Programms, höchstens 5 Jahre
  • Praktikums- und Traineevisum Höchstaufenthalt: Interns bis 12 Monate; Trainees bis 18 Monate (12 Monate in Landwirtschaft sowie Hotellerie und Tourismus)
  • Au-pair-Visum Höchstaufenthalt: 12 Monate, mit Genehmigung des Außenministeriums um 6, 9 oder 12 Monate verlängerbar

Arbeit

  • Visum für Fachkräfte Höchstaufenthalt: Bis zu 3 Jahre, verlängerbar auf insgesamt 6 Jahre
  • Visum für konzerninternen Transfer (ICT) Höchstaufenthalt: Erstaufenthalt bis 3 Jahre (1 Jahr bei einem neuen Büro); insgesamt 7 Jahre für L-1A und 5 Jahre für L-1B
  • Arbeitsvisum Höchstaufenthalt: Zunächst bis zu 3 Jahre; Verlängerungen in Schritten von 1 Jahr
  • Visum für Saisonarbeit Höchstaufenthalt: Zeitraum des zertifizierten Bedarfs, meist bis zu 1 Jahr, verlängerbar auf höchstens 3 Jahre

Familie

  • Visum für Ehe- und Lebenspartner Gültigkeit: K-1: 90 Tage bis zur Heirat; CR-1: bedingte Green Card für 2 Jahre; IR-1: Green Card für 10 Jahre
  • Visum zum Familiennachzug Bearbeitungszeit: Nahe Angehörige: keine Warteschlange nach Genehmigung der Petition; Präferenzkategorien: Jahre, je nach Visa Bulletin

Aufenthalt

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Schnellere Bearbeitung

Schutz

Visa-Ratgeber USA