USABesuche und Kurzaufenthalte

Touristenvisum B-2 für die USA: wann Sie es brauchen und wie Sie es beantragen

B-2 visitor visa – Besuchervisum für Tourismus und Verwandtenbesuche

Kurz gesagt

Das B-2-Visum gilt für Urlaub, Erholung und Besuche bei Freunden oder Verwandten in den USA. Deutsche, Österreicher und Schweizer brauchen es, wenn sie länger als 90 Tage bleiben wollen oder ESTA nicht nutzen können. Antrag mit DS-160, Gebühr 185 US-Dollar, in der Regel mit Interview; die Aufenthaltsdauer legt CBP bei der Einreise fest, meist bis zu 6 Monate.

geprüft am 25. Oktober 2026

Das Wichtigste

Höchstaufenthalt
Legt CBP bei der Einreise im I-94 fest, bei Besuchern meist bis zu 6 Monate
Gültigkeit
Gültigkeit und Zahl der Einreisen richten sich nach der Gegenseitigkeitstabelle für Ihre Staatsangehörigkeit
Gebühr
185 $Antragsgebühr für Nichteinwanderungsvisa ohne Petition (22 CFR 22.1); wird nicht erstattet
Bearbeitungszeit
Wartezeiten auf Interviewtermine schwanken; meist wird beim Interview oder kurz danach entschieden, sofern keine zusätzliche Prüfung nötig ist
Arbeit
Keine Erwerbstätigkeit; B-1 erlaubt nur geschäftliche Tätigkeiten wie Besprechungen und Verhandlungen
Familie
Jedes Familienmitglied stellt einen eigenen DS-160-Antrag und zahlt die Gebühr
Weg zum Daueraufenthalt
Keiner; Besucher müssen die Absicht haben, wieder auszureisen
Wo beantragen
US-Botschaft oder US-Konsulat im Land Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihres Wohnsitzes, Termin über das offizielle Terminsystem der Vertretung

Wofür das B-2-Visum gilt

B-2 deckt Urlaub, Besuche bei Verwandten und Freunden, Erholung, gesellschaftliche Anlässe und kurze Freizeitkurse ab. Sie müssen einen vorübergehenden Zweck, ausreichende Mittel für die Reise und einen Wohnsitz außerhalb der USA nachweisen, in den Sie zurückkehren. Der Konsularbeamte geht zunächst von einer Einwanderungsabsicht aus, bis Sie das Gegenteil zeigen.

Nicht erlaubt sind ein Studium mit Anrechnung, eine Beschäftigung und die Einreise zur Entbindung, um dem Kind die US-Staatsbürgerschaft zu verschaffen. Für Reisen bis 90 Tage genügt Staatsangehörigen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz in der Regel eine ESTA; das Visum ist vor allem für längere Besuche oder nach einer ESTA-Ablehnung gedacht.

Nachweise für das Interview

Pflicht sind nur Reisepass, ein Foto und die Bestätigungsseite des DS-160. Mitbringen dürfen Sie alles, was Ihren Antrag stützt: Arbeitsvertrag und Einkommen, Kontoauszüge, Immobilien- oder Firmenbesitz, eine Studienbescheinigung und einen Reiseplan. Entscheidend sind vor allem Ihre Antworten im Gespräch, also Zweck und Dauer der Reise, wer sie bezahlt und wie Ihr Leben zu Hause aussieht.

Erforderliche Unterlagen

Identität

  • Für die Reise gültiger Reisepass (für die meisten Staatsangehörigkeiten gilt die Sechs-Monats-Regel von CBP; aktuelle Liste prüfen)
  • Ein Farbfoto 5 × 5 cm, weißer Hintergrund, nicht älter als 6 Monate, ohne Brille

Sonstiges

  • Bestätigungsseite des DS-160 mit Barcode

Weitere Unterlagen (je nach Fall)

Reise

  • Grober Reiseplan und bei Besuchen die Einladung der Gastgeber mit Angabe ihres Aufenthaltsstatus

Finanzen

  • Nachweise über Mittel und Bindungen an Ihr Heimatland: Kontoauszüge, Arbeitgeberbescheinigung, Steuerunterlagen, Grundbuchauszüge

So beantragen Sie das Visum

Füllen Sie das DS-160 online aus, legen Sie im offiziellen Terminsystem der zuständigen US-Vertretung ein Profil an, zahlen Sie die Gebühr und buchen Sie den Interviewtermin. Beantragen Sie das Visum im Land Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihres Wohnsitzes. Die Barcode-Nummer auf dem DS-160 muss mit der im Terminsystem übereinstimmen. Den Pass mit Visum erhalten Sie über die bei der Buchung gewählte Rückgabeart.

  1. Füllen Sie das DS-160 online auf ceac.state.gov aus und drucken Sie die Bestätigungsseite mit Barcode.
  2. Legen Sie im offiziellen Terminsystem der zuständigen US-Vertretung ein Profil an und zahlen Sie die Gebühr von 185 US-Dollar.
  3. Stellen Sie Nachweise zu Arbeit, Einkommen, Ersparnissen und familiären Bindungen zusammen.
  4. Buchen Sie das Interview, wählen Sie die Art der Passrückgabe und drucken Sie die Terminbestätigung.
  5. Erscheinen Sie mit Pass, Foto, DS-160-Seite und Ihren Nachweisen zum Interview.
  6. Nach der Bewilligung erhalten Sie den Pass mit Visum auf dem gewählten Weg zurück; buchen Sie die Reise erst danach.

Formulare

Verlängerung ohne Interview

Ein Folgevisum ohne Interview ist möglich, wenn Ihr bisheriges B-1-, B-2- oder B1/B2-Visum voll gültig war, höchstens 12 Monate abgelaufen ist und Sie bei der Erteilung mindestens 18 Jahre alt waren. Außerdem müssen Sie im Land Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihres Wohnsitzes beantragen, dürfen keine nicht ausgeräumte Ablehnung haben und keinen erkennbaren Ausschlussgrund. Das Terminsystem prüft dies mit Fragen; geeignete Pässe werden eingesandt, die Bearbeitung dauert etwa 4 bis 6 Wochen.

Bei der Einreise und während des Aufenthalts

CBP entscheidet über die Einreise und trägt die erlaubte Aufenthaltsdauer in Ihren elektronischen I-94-Datensatz ein, den Sie online abrufen können. Wer länger bleibt, riskiert die Ungültigkeit des Visums und Einreisesperren. Brauchen Sie aus einem berechtigten Grund mehr Zeit, stellen Sie vor dem Datum im I-94 bei USCIS das Formular I-539 (Papierantrag 470 US-Dollar, online 420 US-Dollar).

Ablehnung nach Abschnitt 214(b)

Die meisten Ablehnungen von Besuchervisa stützen sich auf Abschnitt 214(b) des US-Einwanderungsgesetzes: Der Beamte war nicht überzeugt, dass Ihre Bindungen an die Heimat für eine Rückkehr ausreichen oder der Reisezweck zum Visum passt. Ein Rechtsmittel gibt es nicht. Sie können mit neuem DS-160 und neuer Gebühr erneut beantragen, wenn sich Ihre Lage geändert hat oder Sie sie klarer darstellen können. Gebühren werden nicht erstattet.

Häufige Fragen

Wie lange darf ich mit einem B-2-Visum in den USA bleiben?

Das entscheidet CBP bei der Einreise und vermerkt es im I-94; Besucher erhalten meist bis zu 6 Monate. Die Gültigkeit des Visums ist davon unabhängig.

Gibt es einen Mindestkontostand für das Touristenvisum?

Ein fester Betrag ist nicht veröffentlicht. Sie müssen zeigen, dass Sie die Reise bezahlen können und Ihre finanzielle Lage und Bindungen eine Rückkehr glaubhaft machen.

Brauche ich als Deutscher ein B-2-Visum für drei Wochen Urlaub?

In der Regel nicht: Für Aufenthalte bis 90 Tage genügt eine genehmigte ESTA, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Das B-2-Visum ist für längere Besuche oder nach einer ESTA-Ablehnung nötig.

Spielen meine Social-Media-Konten eine Rolle?

Das DS-160 fragt nach den Konten der letzten fünf Jahre. Für F-, M-, J-, H-1B- und einige weitere Kategorien sollen die Konten zudem für die Prüfung öffentlich gestellt werden.

Offizielle Quellen

Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.

Weitere Visumarten für die USA

Besuche und Kurzaufenthalte

  • Visum zur medizinischen Behandlung Höchstaufenthalt: Legt CBP fest; dauert die Behandlung länger, kann mit Formular I-539 eine Verlängerung beantragt werden
  • Transitvisum Höchstaufenthalt: Nur für die direkte Durchreise ohne Unterbrechung, nie mehr als 29 Tage

Geschäftsreisen und Selbstständigkeit

  • Geschäftsvisum Höchstaufenthalt: Legt CBP bei der Einreise im I-94 fest, bei Besuchern meist bis zu 6 Monate
  • Investorenvisum Höchstaufenthalt: Einreise in der Regel für bis zu 2 Jahre, erneuerbar, solange das Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt

Studium und Ausbildung

  • Studentenvisum Höchstaufenthalt: Seit 15. September 2026: bis zum Programmende, höchstens 4 Jahre, plus 30 Tage zur Ausreise; längeres Studium braucht eine Verlängerung durch USCIS
  • Visum für Forschende Höchstaufenthalt: Dauer des Programms, höchstens 5 Jahre
  • Praktikums- und Traineevisum Höchstaufenthalt: Interns bis 12 Monate; Trainees bis 18 Monate (12 Monate in Landwirtschaft sowie Hotellerie und Tourismus)
  • Au-pair-Visum Höchstaufenthalt: 12 Monate, mit Genehmigung des Außenministeriums um 6, 9 oder 12 Monate verlängerbar

Arbeit

  • Visum für Fachkräfte Höchstaufenthalt: Bis zu 3 Jahre, verlängerbar auf insgesamt 6 Jahre
  • Visum für konzerninternen Transfer (ICT) Höchstaufenthalt: Erstaufenthalt bis 3 Jahre (1 Jahr bei einem neuen Büro); insgesamt 7 Jahre für L-1A und 5 Jahre für L-1B
  • Arbeitsvisum Höchstaufenthalt: Zunächst bis zu 3 Jahre; Verlängerungen in Schritten von 1 Jahr
  • Visum für Saisonarbeit Höchstaufenthalt: Zeitraum des zertifizierten Bedarfs, meist bis zu 1 Jahr, verlängerbar auf höchstens 3 Jahre

Familie

  • Visum für Ehe- und Lebenspartner Gültigkeit: K-1: 90 Tage bis zur Heirat; CR-1: bedingte Green Card für 2 Jahre; IR-1: Green Card für 10 Jahre
  • Visum zum Familiennachzug Bearbeitungszeit: Nahe Angehörige: keine Warteschlange nach Genehmigung der Petition; Präferenzkategorien: Jahre, je nach Visa Bulletin

Aufenthalt

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Schutz

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