USAArbeit
L-1-Visum für die USA: Versetzung innerhalb des Unternehmens (L-1A und L-1B)
L-1A und L-1B intracompany transferee visa – Visum für konzerninterne Versetzungen
Kurz gesagt
Mit L-1 versetzen internationale Unternehmen Mitarbeitende aus einer Niederlassung im Ausland, etwa in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, in eine verbundene Gesellschaft in den USA. L-1A gilt für Führungskräfte und Manager, L-1B für Mitarbeitende mit Spezialwissen. Sie müssen in den 3 Jahren vor der Versetzung mindestens 1 Jahr ununterbrochen im Konzern im Ausland gearbeitet haben.
Antrag über USCIS – L-1A Intracompany Transferee Executive or Manager geprüft am 23. Oktober 2026
Das Wichtigste
- Höchstaufenthalt
- Erstaufenthalt bis 3 Jahre (1 Jahr bei einem neuen Büro); insgesamt 7 Jahre für L-1A und 5 Jahre für L-1B
- Gebühr
- 1.385 $I-129-Gebühr des Arbeitgebers für L auf Papier (online 1.335 US-Dollar), dazu 600 US-Dollar Asylum Program Fee und 500 US-Dollar Betrugsbekämpfungsgebühr; Visumgebühr 205 US-Dollar (G-1055 vom 16. Oktober 2026)
- Bearbeitungszeit
- Premium Processing möglich: 15 Werktage für 2.965 US-Dollar
- Arbeit
- Nur für das antragstellende Unternehmen in der genehmigten Position
- Familie
- Ehepartner und ledige Kinder unter 21 mit L-2-Visa
- Weg zum Daueraufenthalt
- L-1A-Manager wechseln häufig in die Green-Card-Kategorie EB-1C
- Wo beantragen
- Der Arbeitgeber stellt die Petition bei USCIS (oder nutzt eine Blanket-L-Genehmigung); Interview bei der US-Vertretung im Land Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihres Wohnsitzes
Petitionen für ein neues Büro
Unternehmen, die ihr erstes Büro in den USA eröffnen, können einen Mitarbeitenden mit L-1 entsenden, wenn sie Geschäftsräume gesichert haben und bei L-1A zeigen können, dass das Büro innerhalb von 1 Jahr eine Führungs- oder Managementposition trägt. Petitionen für neue Büros werden zunächst nur für 1 Jahr genehmigt.
Voraussetzungen für Unternehmen und Mitarbeitende
Der US-Arbeitgeber und der ausländische Arbeitgeber müssen verbundene Unternehmen sein, also Mutter, Zweigniederlassung, Tochter oder Schwestergesellschaft, und während des Aufenthalts in den USA und mindestens einem weiteren Land geschäftlich tätig sein. Der Mitarbeitende muss in den 3 Jahren vor der Einreise 1 Jahr ununterbrochen für den Konzern im Ausland gearbeitet haben.
L-1A ist für Führungs- und Managementpositionen gedacht; L-1B setzt Spezialwissen über Produkte, Verfahren oder Abläufe des Unternehmens voraus.
Gebühren
USCIS verlangt für eine L-Petition 1.385 US-Dollar (online 1.335 US-Dollar), dazu die Asylum Program Fee von 600 US-Dollar (ermäßigt für kleine Arbeitgeber und gemeinnützige Organisationen), die Betrugsbekämpfungsgebühr von 500 US-Dollar bei der ersten L-Einstufung und bei manchen großen Arbeitgebern mit überwiegend H-1B- oder L-Personal 4.500 US-Dollar. Die Visumgebühr beträgt 205 US-Dollar.
Verlängerung und Familie
Verlängerungen werden in Schritten von bis zu 2 Jahren gewährt, insgesamt bis zu 7 Jahre für L-1A und 5 Jahre für L-1B. Ehepartner und ledige Kinder unter 21 beantragen L-2-Visa und erhalten in der Regel dieselbe Aufenthaltsdauer.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Identität
- Gültiger Reisepass, ein Foto 5 × 5 cm und die Bestätigungsseite des DS-160
Arbeit
- Genehmigungsbescheid I-797 und eine Kopie der Petition I-129
- Schreiben des Arbeitgebers zu Ihrer Position im Ausland und in den USA
Weitere Unterlagen (je nach Fall)
Arbeit
- Nachweis über 1 Jahr Beschäftigung im Ausland: Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungsnachweise, Arbeitsvertrag
Familie
- Heirats- und Geburtsurkunden für L-2-Angehörige
Antrag Schritt für Schritt
- Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber im Ausland und das US-Unternehmen verbunden sind und Sie 1 Jahr anrechenbare Beschäftigung haben.
- Das US-Unternehmen stellt das Formular I-129 (oder nutzt eine Blanket-L-Genehmigung).
- Nach der Genehmigung füllen Sie das DS-160 aus und zahlen die Visumgebühr von 205 US-Dollar.
- Gehen Sie mit der Genehmigung und den Beschäftigungsnachweisen zum Interview bei der zuständigen US-Vertretung.
Häufige Fragen
Kann ein kleines Unternehmen mit L-1 ein Büro in den USA eröffnen?
Ja, nach den Regeln für neue Büros, wenn es Geschäftsräume gesichert hat und die Anforderungen an die Unternehmensverbindung und den Mitarbeitenden erfüllt; die erste Genehmigung gilt für 1 Jahr.
Was ist der Unterschied zwischen L-1A und L-1B?
L-1A ist für Führungskräfte und Manager (bis 7 Jahre), L-1B für Mitarbeitende mit Spezialwissen (bis 5 Jahre).
Dürfen L-2-Ehepartner arbeiten?
L-2-Ehepartner gelten kraft ihres Status als arbeitsberechtigt; welche Dokumente das belegen, steht in den Hinweisen von USCIS.
Offizielle Quellen
- USCIS – L-1A Intracompany Transferee Executive or Manager
- USCIS – L-1B Intracompany Transferee Specialized Knowledge
- USCIS – G-1055 Fee Schedule (edition 10/16/26)
- 22 CFR 22.1 – Schedule of fees for consular services
Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.
Weitere Visumarten für die USA
Besuche und Kurzaufenthalte
- Touristenvisum Höchstaufenthalt: Legt CBP bei der Einreise im I-94 fest, bei Besuchern meist bis zu 6 Monate
- Visum zur medizinischen Behandlung Höchstaufenthalt: Legt CBP fest; dauert die Behandlung länger, kann mit Formular I-539 eine Verlängerung beantragt werden
- Transitvisum Höchstaufenthalt: Nur für die direkte Durchreise ohne Unterbrechung, nie mehr als 29 Tage
Geschäftsreisen und Selbstständigkeit
- Geschäftsvisum Höchstaufenthalt: Legt CBP bei der Einreise im I-94 fest, bei Besuchern meist bis zu 6 Monate
- Investorenvisum Höchstaufenthalt: Einreise in der Regel für bis zu 2 Jahre, erneuerbar, solange das Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt
Studium und Ausbildung
- Studentenvisum Höchstaufenthalt: Seit 15. September 2026: bis zum Programmende, höchstens 4 Jahre, plus 30 Tage zur Ausreise; längeres Studium braucht eine Verlängerung durch USCIS
- Visum für Forschende Höchstaufenthalt: Dauer des Programms, höchstens 5 Jahre
- Praktikums- und Traineevisum Höchstaufenthalt: Interns bis 12 Monate; Trainees bis 18 Monate (12 Monate in Landwirtschaft sowie Hotellerie und Tourismus)
- Au-pair-Visum Höchstaufenthalt: 12 Monate, mit Genehmigung des Außenministeriums um 6, 9 oder 12 Monate verlängerbar
Arbeit
- Visum für Fachkräfte Höchstaufenthalt: Bis zu 3 Jahre, verlängerbar auf insgesamt 6 Jahre
- Arbeitsvisum Höchstaufenthalt: Zunächst bis zu 3 Jahre; Verlängerungen in Schritten von 1 Jahr
- Visum für Saisonarbeit Höchstaufenthalt: Zeitraum des zertifizierten Bedarfs, meist bis zu 1 Jahr, verlängerbar auf höchstens 3 Jahre
Familie
- Visum für Ehe- und Lebenspartner Gültigkeit: K-1: 90 Tage bis zur Heirat; CR-1: bedingte Green Card für 2 Jahre; IR-1: Green Card für 10 Jahre
- Visum zum Familiennachzug Bearbeitungszeit: Nahe Angehörige: keine Warteschlange nach Genehmigung der Petition; Präferenzkategorien: Jahre, je nach Visa Bulletin
Aufenthalt
- Golden Visa und Aufenthalt durch Investition Gültigkeit: Bedingte Green Card für 2 Jahre, danach Formular I-829 zur Aufhebung der Bedingungen
- Daueraufenthalt und Niederlassungserlaubnis Gültigkeit: Karte für 10 Jahre (bedingte Karte für 2 Jahre bei jungen Ehen und EB-5)
Online-Reisegenehmigungen
- Elektronische Reisegenehmigung (ETA) Höchstaufenthalt: Bis zu 90 Tage je Reise
Schnellere Bearbeitung
- Express- und Prioritätsservice für Visa Bearbeitungszeit: Premium Processing: 15 Werktage für die meisten Fälle, 30 für I-765 und I-539, 45 für E13 und NIW-Petitionen I-140
Schutz
- Asyl und internationaler Schutz Bearbeitungszeit: Keine feste Frist; im affirmativen Verfahren führt ein Asylbüro von USCIS die Anhörung