So funktionieren Visa für die USA

Für die Einreise in die USA sind mehrere Behörden zuständig. Das Außenministerium (Department of State) erteilt Visa über seine Botschaften und Konsulate, die Einwanderungsbehörde USCIS entscheidet im Inland über Petitionen, Verlängerungen und Green Cards, und der Grenzschutz CBP lässt Reisende am Flughafen oder an der Landgrenze ein und betreibt ESTA. Ein Visum berechtigt nur dazu, an der Grenze die Einreise zu beantragen; wie lange Sie bleiben dürfen, trägt CBP in Ihren elektronischen I-94-Datensatz ein.

Deutschland, Österreich und die Schweiz gehören zu den 42 Staaten des Visa Waiver Program. Ihre Staatsangehörigen reisen für Urlaub, Geschäftstermine oder Transit bis zu 90 Tage ohne Visum ein, brauchen dafür aber eine vorab online genehmigte ESTA und einen elektronischen Reisepass mit Chip. Wer länger bleiben, studieren, arbeiten oder auswandern will oder für ESTA nicht in Frage kommt, braucht ein Visum.

Visa sind entweder Nichteinwanderungsvisa (befristet, für einen bestimmten Zweck) oder Einwanderungsvisa (dauerhafter Aufenthalt, Green Card). Die meisten befristeten Arbeitsvisa und alle Einwanderungsvisa über Familie oder Arbeitgeber beginnen mit einer Petition, die der Arbeitgeber oder Angehörige bei USCIS einreicht. Besucher, Studierende und Austauschteilnehmer beantragen das Visum direkt mit dem Online-Formular DS-160 bei einer US-Vertretung, in der Regel im Land ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes. Seit September 2025 ist für die meisten Antragsteller ein persönliches Interview Pflicht.

Die Gebühren in diesem Ratgeber stammen aus der Gebührenordnung des Außenministeriums (22 CFR 22.1, zum Beispiel 185 US-Dollar für ein Besuchervisum) und der USCIS-Gebührentabelle G-1055 in der Fassung vom 16. Oktober 2026.

Welches Visum brauche ich?

Urlaub, Verwandtenbesuch, Geschäftstermine oder Transit bis 90 Tage: ESTA, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen. Längere Besuche, medizinische Behandlung über 90 Tage oder Reisen nach einer ESTA-Ablehnung: Besuchervisum B-1/B-2. Reiner Transit ohne ESTA: C-1-Visum, Besatzungsmitglieder C-1/D.

Studium oder Sprachkurs: F-1 (M-1 für berufsbildende Schulen). Austauschprogramme, Forschung, Praktika, Traineeprogramme und Au-pair-Aufenthalte: J-1 über einen zugelassenen Sponsor.

Arbeit bei einem US-Arbeitgeber: H-1B für akademische Fachberufe (jährliche Lotterie), L-1 für Versetzungen innerhalb eines internationalen Konzerns, O-1 für außergewöhnliche Fähigkeiten, H-2A oder H-2B für Saisonarbeit. Investoren und Händler aus Vertragsstaaten nutzen E-2 oder E-1.

Dauerhafter Aufenthalt: Familienpetitionen (Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister), Green Card über Arbeit, EB-5-Investition (800.000 oder 1.050.000 US-Dollar) und die Diversity-Visa-Lotterie. Verlobte von US-Bürgern reisen mit dem K-1-Visum. Asyl wird in den USA oder an der Grenze beantragt.

Visumarten für die USA

Besuche und Kurzaufenthalte

  • Touristenvisum B-2 visitor visa – Besuchervisum für Tourismus und Verwandtenbesuche

    Das B-2-Visum gilt für Urlaub, Erholung und Besuche bei Freunden oder Verwandten in den USA.

    Höchstaufenthalt: Legt CBP bei der Einreise im I-94 fest, bei Besuchern meist bis zu 6 Monate
  • Visum zur medizinischen Behandlung B-2 visitor visa für medizinische Behandlung

    Eine medizinische Behandlung in den USA ist ein B-2-Reisezweck.

    Höchstaufenthalt: Legt CBP fest; dauert die Behandlung länger, kann mit Formular I-539 eine Verlängerung beantragt werden
  • Transitvisum C-1 transit visa – Transitvisum (C-1/D für Besatzungsmitglieder)

    Die USA kennen keinen Transit ohne Einreisekontrolle: Wer umsteigt, braucht eine ESTA, ein C-1-Transitvisum oder ein B-Visum.

    Höchstaufenthalt: Nur für die direkte Durchreise ohne Unterbrechung, nie mehr als 29 Tage

Geschäftsreisen und Selbstständigkeit

  • Geschäftsvisum B-1 visitor visa – Besuchervisum für Geschäftsreisen

    Mit dem B-1-Visum reisen Sie für Besprechungen, Beratungen mit Geschäftspartnern, Konferenzen, Vertragsverhandlungen oder eine Nachlassregelung in die USA, ohne dort eine Stelle anzutreten oder aus US-Quellen bezahlt zu werden.

    Höchstaufenthalt: Legt CBP bei der Einreise im I-94 fest, bei Besuchern meist bis zu 6 Monate
  • Investorenvisum E-2 treaty investor und E-1 treaty trader – Visa für Investoren und Händler aus Vertragsstaaten

    Deutschland, Österreich und die Schweiz haben mit den USA Verträge für E-1 und E-2.

    Höchstaufenthalt: Einreise in der Regel für bis zu 2 Jahre, erneuerbar, solange das Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt

Studium und Ausbildung

  • Studentenvisum F-1 student visa – Studentenvisum (M-1 für berufsbildende Ausbildungen)

    Für ein akademisches Studium an einer US-Universität, einem College, einer High School oder für einen Sprachkurs brauchen Sie ein F-1-Visum, für berufsbildende Schulen ein M-1-Visum.

    Höchstaufenthalt: Seit 15. September 2026: bis zum Programmende, höchstens 4 Jahre, plus 30 Tage zur Ausreise; längeres Studium braucht eine Verlängerung durch USCIS
  • Visum für Forschende J-1 exchange visitor – Professor und Research Scholar (Forschungsaufenthalt)

    Wissenschaftler, die von einer US-Universität, einem Forschungsinstitut oder einem ähnlichen Sponsor eingeladen werden, reisen mit dem J-1-Visum in der Kategorie Professor oder Research Scholar.

    Höchstaufenthalt: Dauer des Programms, höchstens 5 Jahre
  • Praktikums- und Traineevisum J-1 exchange visitor – Intern und Trainee (Praktikum und berufliche Weiterbildung)

    Strukturierte Praktika und berufliche Weiterbildung in den USA laufen über die J-1-Kategorien Intern und Trainee, organisiert von einem zugelassenen Sponsor mit einem Ausbildungsplan (Formular DS-7002).

    Höchstaufenthalt: Interns bis 12 Monate; Trainees bis 18 Monate (12 Monate in Landwirtschaft sowie Hotellerie und Tourismus)
  • Au-pair-Visum J-1 exchange visitor – Au-pair

    Au-pairs leben 12 Monate bei einer US-Gastfamilie, betreuen die Kinder und belegen Kurse, vermittelt über einen vom Außenministerium zugelassenen Au-pair-Sponsor.

    Höchstaufenthalt: 12 Monate, mit Genehmigung des Außenministeriums um 6, 9 oder 12 Monate verlängerbar

Arbeit

  • Visum für Fachkräfte H-1B specialty occupation visa – Arbeitsvisum für akademische Fachberufe

    Mit H-1B stellen US-Arbeitgeber ausländische Fachkräfte für Berufe ein, die mindestens einen Bachelorabschluss in einem bestimmten Fach voraussetzen.

    Höchstaufenthalt: Bis zu 3 Jahre, verlängerbar auf insgesamt 6 Jahre
  • Visum für konzerninternen Transfer (ICT) L-1A und L-1B intracompany transferee visa – Visum für konzerninterne Versetzungen

    Mit L-1 versetzen internationale Unternehmen Mitarbeitende aus einer Niederlassung im Ausland, etwa in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, in eine verbundene Gesellschaft in den USA.

    Höchstaufenthalt: Erstaufenthalt bis 3 Jahre (1 Jahr bei einem neuen Büro); insgesamt 7 Jahre für L-1A und 5 Jahre für L-1B
  • Arbeitsvisum O-1 visa – Visum für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten oder Leistungen

    O-1A gilt für Menschen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft oder Sport, O-1B für außergewöhnliche Fähigkeiten in der Kunst oder herausragende Leistungen in Film und Fernsehen.

    Höchstaufenthalt: Zunächst bis zu 3 Jahre; Verlängerungen in Schritten von 1 Jahr
  • Visum für Saisonarbeit H-2A und H-2B temporary worker visas – Visa für Saisonarbeit

    Mit H-2A stellen US-Landwirte ausländische Arbeitskräfte für befristete oder saisonale Arbeit in der Landwirtschaft ein, H-2B gilt für befristete Stellen außerhalb der Landwirtschaft, etwa in Gastgewerbe oder Landschaftspflege.

    Höchstaufenthalt: Zeitraum des zertifizierten Bedarfs, meist bis zu 1 Jahr, verlängerbar auf höchstens 3 Jahre

Familie

  • Visum für Ehe- und Lebenspartner Visa für Ehepartner und Verlobte: K-1 (fiancé(e) visa), CR-1 und IR-1

    US-Bürger können ihre Verlobte oder ihren Verlobten mit dem K-1-Visum holen, um innerhalb von 90 Tagen zu heiraten, oder den Ehepartner mit einem Einwanderungsvisum: CR-1, wenn die Ehe bei der Einreise weniger als 2 Jahre besteht (bedingte Green Card für 2 Jahre), IR-1 bei längerer Ehe.

    Gültigkeit: K-1: 90 Tage bis zur Heirat; CR-1: bedingte Green Card für 2 Jahre; IR-1: Green Card für 10 Jahre
  • Visum zum Familiennachzug Family-based immigrant visas – Einwanderungsvisa über Familienangehörige (immediate relatives und Präferenzkategorien)

    US-Bürger können Ehepartner, ledige Kinder unter 21 und, wenn sie selbst mindestens 21 sind, ihre Eltern als nahe Angehörige ohne Jahresgrenze nachholen.

    Bearbeitungszeit: Nahe Angehörige: keine Warteschlange nach Genehmigung der Petition; Präferenzkategorien: Jahre, je nach Visa Bulletin

Aufenthalt

  • Golden Visa und Aufenthalt durch Investition EB-5 immigrant investor program – die Green Card durch Investition

    Das EB-5-Programm gewährt Investoren mit Ehepartner und ledigen Kindern unter 21 einen bedingten Daueraufenthalt, wenn sie 1.050.000 US-Dollar, in einem Fördergebiet oder Infrastrukturprojekt 800.000 US-Dollar, in ein neues Unternehmen investieren, das mindestens 10 Vollzeitstellen in den USA schafft.

    Gültigkeit: Bedingte Green Card für 2 Jahre, danach Formular I-829 zur Aufhebung der Bedingungen
  • Daueraufenthalt und Niederlassungserlaubnis Green Card (lawful permanent residence) – der unbefristete Daueraufenthalt in den USA

    Mit der Green Card sind Sie Daueraufenthaltsberechtigter und dürfen überall in den USA leben und arbeiten.

    Gültigkeit: Karte für 10 Jahre (bedingte Karte für 2 Jahre bei jungen Ehen und EB-5)

Online-Reisegenehmigungen

  • Elektronische Reisegenehmigung (ETA) ESTA (Electronic System for Travel Authorization) – die elektronische Reisegenehmigung der USA

    ESTA ist die Online-Reisegenehmigung, die Staatsangehörige der 42 Visa-Waiver-Staaten, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz, vor einer Reise in die USA für Urlaub, Geschäftstermine oder Transit bis 90 Tage brauchen.

    Höchstaufenthalt: Bis zu 90 Tage je Reise

Express- und Prioritätsservice

  • Express- und Prioritätsservice für Visa Beschleunigte Visumtermine (expedited appointments) und Premium Processing bei USCIS

    Es gibt drei offizielle Wege.

    Bearbeitungszeit: Premium Processing: 15 Werktage für die meisten Fälle, 30 für I-765 und I-539, 45 für E13 und NIW-Petitionen I-140

Asyl und internationaler Schutz

  • Asyl und internationaler Schutz Asyl in den USA (asylum) und das Flüchtlingsaufnahmeprogramm U.S. Refugee Admissions Program

    Wer sich in den USA aufhält oder an einem Grenzübergang ankommt, kann Asyl beantragen, wenn er Verfolgung wegen Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe fürchtet.

    Bearbeitungszeit: Keine feste Frist; im affirmativen Verfahren führt ein Asylbüro von USCIS die Anhörung

Häufige Fragen

Brauchen Deutsche, Österreicher und Schweizer ein Visum für die USA?

Für Urlaub, Geschäftsreisen oder Transit bis 90 Tage nicht, sofern sie eine genehmigte ESTA und einen elektronischen Reisepass haben. Für Studium, Arbeit, längere Aufenthalte oder nach einer ESTA-Ablehnung ist ein Visum nötig.

Wo beantrage ich ein US-Visum?

Bei einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat, in der Regel im Land Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihres Wohnsitzes. Nach dem Online-Formular DS-160 zahlen Sie die Gebühr und buchen den Interviewtermin über das offizielle Terminsystem, das die Vertretung auf ihrer Website nennt.

Was kostet ein US-Visum 2026?

185 US-Dollar für B-, C-, F-, M- und J-Visa, 205 US-Dollar für petitionsbasierte H-, L-, O-, P-, Q- und R-Visa, 315 US-Dollar für E-Visa und 265 US-Dollar für K-Verlobtenvisa. Einwanderungsvisa kosten pro Person 325 US-Dollar (Familie) oder 345 US-Dollar (Arbeit). ESTA kostet seit 16. Oktober 2026 40,62 US-Dollar.

Muss ich zum Visuminterview?

In der Regel ja, auch Kinder unter 14 und Erwachsene über 79. Ausgenommen sein kann die Verlängerung eines voll gültigen B-1/B-2-Visums innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf, wenn Sie bei der letzten Erteilung mindestens 18 Jahre alt waren und keine Ablehnung vorliegt.

Kann ich den Termin für ein Visum beschleunigen?

Bei dringenden medizinischen oder humanitären Reisen können Sie im Terminsystem einen Notfalltermin beantragen; die Antwort kommt meist innerhalb von 5 Werktagen. Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026 läuft außerdem an ausgewählten Vertretungen ein Pilotprojekt für beschleunigte B-1/B-2-Termine gegen 750 US-Dollar; die Liste veröffentlicht travel.state.gov.

Botschaften und Konsulate

Zuletzt geprüft am 25. Oktober 2026. Jede Visumseite nennt die offiziellen Quellen, auf denen sie beruht.