USAStudium und Ausbildung

J-1-Visum für Praktikum und Traineeprogramm in den USA

J-1 exchange visitor – Intern und Trainee (Praktikum und berufliche Weiterbildung)

Kurz gesagt

Strukturierte Praktika und berufliche Weiterbildung in den USA laufen über die J-1-Kategorien Intern und Trainee, organisiert von einem zugelassenen Sponsor mit einem Ausbildungsplan (Formular DS-7002). Praktika dauern bis zu 12 Monate, Traineeprogramme bis zu 18 Monate.

geprüft am 25. Oktober 2026

Das Wichtigste

Höchstaufenthalt
Interns bis 12 Monate; Trainees bis 18 Monate (12 Monate in Landwirtschaft sowie Hotellerie und Tourismus)
Gebühr
185 $Visumgebühr (entfällt bei Austauschprogrammen der US-Regierung) zuzüglich I-901-SEVIS-Gebühr von 220 US-Dollar für die meisten J-Kategorien (35 US-Dollar für Au-pairs und einige geförderte Kategorien)
Bearbeitungszeit
Entscheidung nach dem Interview, sofern keine zusätzliche Prüfung nötig ist
Arbeit
Nur die im Ausbildungsplan DS-7002 beschriebene Tätigkeit
Familie
Ehepartner und ledige Kinder unter 21 können J-2-Visa beantragen
Weg zum Daueraufenthalt
Nicht direkt; für manche J-1-Teilnehmer gilt die zweijährige Heimkehrpflicht nach INA 212(e)
Wo beantragen
US-Botschaft oder US-Konsulat im Land Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihres Wohnsitzes, nach Erhalt des DS-2019

Intern oder Trainee

Interns müssen außerhalb der USA in Vollzeit in einem Studien- oder Zertifikatsprogramm eingeschrieben sein oder ihren Abschluss höchstens 12 Monate vor Programmbeginn gemacht haben. Trainees brauchen einen Abschluss oder ein Berufszertifikat einer ausländischen Hochschule und mindestens 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung im Ausland, oder 5 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet.

Beide brauchen für die Stelle ausreichendes Englisch und einen vom Sponsor genehmigten Plan. Die Stelle muss der Ausbildung dienen und darf keine gewöhnliche Beschäftigung sein.

Einen Sponsor finden

Sie brauchen eine Gastorganisation in den USA und einen vom Außenministerium für die Kategorie Intern oder Trainee zugelassenen J-1-Sponsor. Der Sponsor prüft die Gastorganisation, genehmigt den Plan DS-7002 und stellt das DS-2019 aus. Die Gebühren des Sponsors kommen zu den staatlichen Gebühren hinzu; danach zahlen Sie 220 US-Dollar SEVIS-Gebühr und 185 US-Dollar Visumgebühr.

  1. Suchen Sie eine US-Gastorganisation und einen zugelassenen J-1-Sponsor für Interns oder Trainees und vereinbaren Sie den Plan DS-7002.
  2. Erhalten Sie das Formular DS-2019 vom Sponsor und zahlen Sie die I-901-SEVIS-Gebühr online.
  3. Füllen Sie das DS-160 aus und stellen Sie Ihre Social-Media-Konten auf öffentlich, wie für J-Antragsteller vorgeschrieben.
  4. Zahlen Sie die Visumgebühr von 185 US-Dollar (entfällt bei Programmen der US-Regierung) und buchen Sie das Interview über das offizielle Terminsystem der zuständigen US-Vertretung.
  5. Bringen Sie DS-2019, SEVIS-Beleg und Finanzierungsnachweise zum Interview mit.
  6. Reisen Sie frühestens 30 Tage vor Programmbeginn ein und melden Sie sich beim Sponsor.

Dauer

Praktika dürfen bis zu 12 Monate, Traineeprogramme bis zu 18 Monate dauern. In Landwirtschaft sowie Hotellerie und Tourismus sind Traineeprogramme auf 12 Monate begrenzt; in der Landwirtschaft sind 18 Monate möglich, wenn mindestens 6 Monate auf Unterricht entfallen. Verlängerungen müssen innerhalb dieser Höchstgrenzen bleiben.

Zweijährige Heimkehrpflicht

Manche Austauschteilnehmer müssen nach dem Programm 2 Jahre in ihrem Heimatland verbringen, bevor sie einen H-, L- oder K-Status oder eine Green Card erhalten können (INA 212(e)). Das gilt etwa, wenn das Programm von der US-Regierung oder der Regierung des Heimatlandes finanziert wurde, wenn das Fachgebiet für das Heimatland auf der Exchange Visitor Skills List steht, oder bei ärztlicher Weiterbildung. DS-2019 und Visum enthalten eine vorläufige Einschätzung; beim Außenministerium kann eine Befreiung beantragt werden.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Identität

  • Gültiger Reisepass, ein Foto 5 × 5 cm und die Bestätigungsseite des DS-160

Finanzen

  • Zahlungsbeleg der I-901-SEVIS-Gebühr (220 US-Dollar für die meisten J-Programme)
  • Nachweis, dass Sie Programm- und Lebenshaltungskosten tragen können (Finanzierungszusage, Vergütung, Kontoauszüge)

Arbeit

  • Ausbildungsplan DS-7002 (Training/Internship Placement Plan), unterschrieben von Sponsor, Gastorganisation und Teilnehmer

Studium

  • Formular DS-2019, das der zugelassene J-1-Sponsor ausstellt

Weitere Unterlagen (je nach Fall)

Sonstiges

  • Lebenslauf, Einladungsschreiben und Ausbildungsplan

Häufige Fragen

Mein Abschluss liegt 2 Jahre zurück. Kann ich noch als Intern mit J-1 kommen?

Nein. Interns müssen eingeschrieben sein oder höchstens 12 Monate zuvor abgeschlossen haben; mit genügend Berufserfahrung kommen Sie aber als Trainee in Frage.

Kann mich ein US-Unternehmen mit J-1 direkt anstellen?

Nur im Rahmen eines genehmigten Ausbildungs- oder Praktikumsplans unter Aufsicht eines zugelassenen Sponsors; J-1 ist kein allgemeines Arbeitsvisum.

Kann mein Ehepartner mitkommen?

Ja, Ehepartner und Kinder unter 21 können J-2-Visa beantragen.

Offizielle Quellen

Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.

Weitere Visumarten für die USA

Besuche und Kurzaufenthalte

  • Touristenvisum Höchstaufenthalt: Legt CBP bei der Einreise im I-94 fest, bei Besuchern meist bis zu 6 Monate
  • Visum zur medizinischen Behandlung Höchstaufenthalt: Legt CBP fest; dauert die Behandlung länger, kann mit Formular I-539 eine Verlängerung beantragt werden
  • Transitvisum Höchstaufenthalt: Nur für die direkte Durchreise ohne Unterbrechung, nie mehr als 29 Tage

Geschäftsreisen und Selbstständigkeit

  • Geschäftsvisum Höchstaufenthalt: Legt CBP bei der Einreise im I-94 fest, bei Besuchern meist bis zu 6 Monate
  • Investorenvisum Höchstaufenthalt: Einreise in der Regel für bis zu 2 Jahre, erneuerbar, solange das Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt

Studium und Ausbildung

  • Studentenvisum Höchstaufenthalt: Seit 15. September 2026: bis zum Programmende, höchstens 4 Jahre, plus 30 Tage zur Ausreise; längeres Studium braucht eine Verlängerung durch USCIS
  • Visum für Forschende Höchstaufenthalt: Dauer des Programms, höchstens 5 Jahre
  • Au-pair-Visum Höchstaufenthalt: 12 Monate, mit Genehmigung des Außenministeriums um 6, 9 oder 12 Monate verlängerbar

Arbeit

  • Visum für Fachkräfte Höchstaufenthalt: Bis zu 3 Jahre, verlängerbar auf insgesamt 6 Jahre
  • Visum für konzerninternen Transfer (ICT) Höchstaufenthalt: Erstaufenthalt bis 3 Jahre (1 Jahr bei einem neuen Büro); insgesamt 7 Jahre für L-1A und 5 Jahre für L-1B
  • Arbeitsvisum Höchstaufenthalt: Zunächst bis zu 3 Jahre; Verlängerungen in Schritten von 1 Jahr
  • Visum für Saisonarbeit Höchstaufenthalt: Zeitraum des zertifizierten Bedarfs, meist bis zu 1 Jahr, verlängerbar auf höchstens 3 Jahre

Familie

  • Visum für Ehe- und Lebenspartner Gültigkeit: K-1: 90 Tage bis zur Heirat; CR-1: bedingte Green Card für 2 Jahre; IR-1: Green Card für 10 Jahre
  • Visum zum Familiennachzug Bearbeitungszeit: Nahe Angehörige: keine Warteschlange nach Genehmigung der Petition; Präferenzkategorien: Jahre, je nach Visa Bulletin

Aufenthalt

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Schnellere Bearbeitung

Schutz

Visa-Ratgeber USA