USAStudium und Ausbildung
J-1-Visum für Forschende und Professoren in den USA
J-1 exchange visitor – Professor und Research Scholar (Forschungsaufenthalt)
Kurz gesagt
Wissenschaftler, die von einer US-Universität, einem Forschungsinstitut oder einem ähnlichen Sponsor eingeladen werden, reisen mit dem J-1-Visum in der Kategorie Professor oder Research Scholar. Ein Programm kann bis zu 5 Jahre dauern, Angehörige kommen mit J-2-Visa, und manche Teilnehmer müssen danach 2 Jahre in ihr Heimatland zurückkehren.
geprüft am 25. Oktober 2026
Das Wichtigste
- Höchstaufenthalt
- Dauer des Programms, höchstens 5 Jahre
- Gebühr
- 185 $Visumgebühr (entfällt bei Austauschprogrammen der US-Regierung) zuzüglich I-901-SEVIS-Gebühr von 220 US-Dollar für die meisten J-Kategorien (35 US-Dollar für Au-pairs und einige geförderte Kategorien)
- Bearbeitungszeit
- Entscheidung nach dem Interview, sofern keine zusätzliche Prüfung nötig ist
- Arbeit
- Nur die im DS-2019 genannten Tätigkeiten beim Sponsor; gelegentliche Vorträge mit Genehmigung
- Familie
- Ehepartner und ledige Kinder unter 21 können J-2-Visa beantragen
- Weg zum Daueraufenthalt
- Nicht direkt; für manche J-1-Teilnehmer gilt die zweijährige Heimkehrpflicht nach INA 212(e)
- Wo beantragen
- US-Botschaft oder US-Konsulat im Land Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihres Wohnsitzes, nach Erhalt des DS-2019
Wer in Frage kommt
Professoren lehren, halten Vorlesungen, hospitieren oder beraten an Hochschulen und dürfen dort auch forschen. Research Scholars forschen, hospitieren oder beraten an Forschungseinrichtungen, Firmenlaboren, Museen oder Bibliotheken. Beide brauchen eine Einladung und das Formular DS-2019 eines vom Außenministerium zugelassenen Sponsors, eine gesicherte Finanzierung und für das Programm ausreichende Englischkenntnisse. Kandidaten für eine Tenure-Track-Stelle sind ausgeschlossen.
Gebühren und Familie
Sie zahlen 220 US-Dollar SEVIS-Gebühr und 185 US-Dollar Visumgebühr. Bei Programmen der US-Regierung wie Fulbright entfällt die Visumgebühr, und die Teilnehmer erhalten ihre Termine über die Botschaft. Ehepartner und ledige Kinder unter 21 beantragen J-2-Visa; J-2-Ehepartner können bei USCIS eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Dauer und erneute Teilnahme
Das Programm darf so lange dauern wie nötig, höchstens 5 Jahre, die ab Beginn ohne Unterbrechung laufen. Nach dem Ende dürfen frühere Professoren und Research Scholars 24 Monate lang in keiner der beiden Kategorien zurückkehren; auch einige andere J-Kategorien lösen diese Sperre aus.
Zweijährige Heimkehrpflicht
Manche Austauschteilnehmer müssen nach dem Programm 2 Jahre in ihrem Heimatland verbringen, bevor sie einen H-, L- oder K-Status oder eine Green Card erhalten können (INA 212(e)). Das gilt etwa, wenn das Programm von der US-Regierung oder der Regierung des Heimatlandes finanziert wurde, wenn das Fachgebiet für das Heimatland auf der Exchange Visitor Skills List steht, oder bei ärztlicher Weiterbildung. DS-2019 und Visum enthalten eine vorläufige Einschätzung; beim Außenministerium kann eine Befreiung beantragt werden.
Fester Aufenthaltszeitraum seit 2026
Wie für Studierende gilt für J-1-Teilnehmer, die nach der DHS-Regelung vom 15. September 2026 einreisen, ein fester Zeitraum bis zum Programmende, höchstens 4 Jahre, plus 30 Tage. Dauert ein Forschungsprogramm länger als 4 Jahre, müssen Sie rechtzeitig bei USCIS eine Verlängerung beantragen.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Identität
- Gültiger Reisepass, ein Foto 5 × 5 cm und die Bestätigungsseite des DS-160
Finanzen
- Zahlungsbeleg der I-901-SEVIS-Gebühr (220 US-Dollar für die meisten J-Programme)
- Nachweis, dass Sie Programm- und Lebenshaltungskosten tragen können (Finanzierungszusage, Stipendium, Kontoauszüge)
Studium
- Formular DS-2019, das der zugelassene J-1-Sponsor ausstellt
Weitere Unterlagen (je nach Fall)
Sonstiges
- Lebenslauf, Einladungsschreiben und Forschungs- oder Ausbildungsplan
Antrag Schritt für Schritt
- Holen Sie die Einladung einer US-Universität oder Forschungseinrichtung mit Zulassung als J-1-Sponsor ein.
- Erhalten Sie das Formular DS-2019 vom Sponsor und zahlen Sie die I-901-SEVIS-Gebühr online.
- Füllen Sie das DS-160 aus und stellen Sie Ihre Social-Media-Konten auf öffentlich, wie für J-Antragsteller vorgeschrieben.
- Zahlen Sie die Visumgebühr von 185 US-Dollar (entfällt bei Programmen der US-Regierung) und buchen Sie das Interview über das offizielle Terminsystem der zuständigen US-Vertretung.
- Bringen Sie DS-2019, SEVIS-Beleg und Finanzierungsnachweise zum Interview mit.
- Reisen Sie frühestens 30 Tage vor Programmbeginn ein und melden Sie sich beim Sponsor.
Häufige Fragen
Wie lange darf ein J-1 Research Scholar bleiben?
Insgesamt bis zu 5 Jahre für das Programm; nach der Regelung von 2026 erhält jede Einreise einen festen Aufenthaltszeitraum.
Darf mein Ehepartner mit J-2 arbeiten?
Ein J-2-Ehepartner kann bei USCIS mit dem Formular I-765 eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Muss ich danach für 2 Jahre in mein Heimatland zurück?
Nur wenn 212(e) greift, etwa wegen staatlicher Finanzierung oder der Skills List; DS-2019 und Visum zeigen eine vorläufige Einschätzung.
Offizielle Quellen
- 22 CFR Part 62 – Exchange Visitor Program
- ICE – I-901 SEVIS fee
- U.S. Embassy & Consulates in Türkiye – NIV: How do I apply?
- 22 CFR 22.1 – Schedule of fees for consular services
- Federal Register – Fixed time period of admission for F, J and I nonimmigrants (final rule, effective 15 September 2026)
- Proclamation 10998 – Restricting and Limiting the Entry of Foreign Nationals (Federal Register, govinfo)
- Servicio oficial de citas de visa (México) – Anuncio sobre redes sociales públicas y país de residencia
Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.
Weitere Visumarten für die USA
Besuche und Kurzaufenthalte
- Touristenvisum Höchstaufenthalt: Legt CBP bei der Einreise im I-94 fest, bei Besuchern meist bis zu 6 Monate
- Visum zur medizinischen Behandlung Höchstaufenthalt: Legt CBP fest; dauert die Behandlung länger, kann mit Formular I-539 eine Verlängerung beantragt werden
- Transitvisum Höchstaufenthalt: Nur für die direkte Durchreise ohne Unterbrechung, nie mehr als 29 Tage
Geschäftsreisen und Selbstständigkeit
- Geschäftsvisum Höchstaufenthalt: Legt CBP bei der Einreise im I-94 fest, bei Besuchern meist bis zu 6 Monate
- Investorenvisum Höchstaufenthalt: Einreise in der Regel für bis zu 2 Jahre, erneuerbar, solange das Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt
Studium und Ausbildung
- Studentenvisum Höchstaufenthalt: Seit 15. September 2026: bis zum Programmende, höchstens 4 Jahre, plus 30 Tage zur Ausreise; längeres Studium braucht eine Verlängerung durch USCIS
- Praktikums- und Traineevisum Höchstaufenthalt: Interns bis 12 Monate; Trainees bis 18 Monate (12 Monate in Landwirtschaft sowie Hotellerie und Tourismus)
- Au-pair-Visum Höchstaufenthalt: 12 Monate, mit Genehmigung des Außenministeriums um 6, 9 oder 12 Monate verlängerbar
Arbeit
- Visum für Fachkräfte Höchstaufenthalt: Bis zu 3 Jahre, verlängerbar auf insgesamt 6 Jahre
- Visum für konzerninternen Transfer (ICT) Höchstaufenthalt: Erstaufenthalt bis 3 Jahre (1 Jahr bei einem neuen Büro); insgesamt 7 Jahre für L-1A und 5 Jahre für L-1B
- Arbeitsvisum Höchstaufenthalt: Zunächst bis zu 3 Jahre; Verlängerungen in Schritten von 1 Jahr
- Visum für Saisonarbeit Höchstaufenthalt: Zeitraum des zertifizierten Bedarfs, meist bis zu 1 Jahr, verlängerbar auf höchstens 3 Jahre
Familie
- Visum für Ehe- und Lebenspartner Gültigkeit: K-1: 90 Tage bis zur Heirat; CR-1: bedingte Green Card für 2 Jahre; IR-1: Green Card für 10 Jahre
- Visum zum Familiennachzug Bearbeitungszeit: Nahe Angehörige: keine Warteschlange nach Genehmigung der Petition; Präferenzkategorien: Jahre, je nach Visa Bulletin
Aufenthalt
- Golden Visa und Aufenthalt durch Investition Gültigkeit: Bedingte Green Card für 2 Jahre, danach Formular I-829 zur Aufhebung der Bedingungen
- Daueraufenthalt und Niederlassungserlaubnis Gültigkeit: Karte für 10 Jahre (bedingte Karte für 2 Jahre bei jungen Ehen und EB-5)
Online-Reisegenehmigungen
- Elektronische Reisegenehmigung (ETA) Höchstaufenthalt: Bis zu 90 Tage je Reise
Schnellere Bearbeitung
- Express- und Prioritätsservice für Visa Bearbeitungszeit: Premium Processing: 15 Werktage für die meisten Fälle, 30 für I-765 und I-539, 45 für E13 und NIW-Petitionen I-140
Schutz
- Asyl und internationaler Schutz Bearbeitungszeit: Keine feste Frist; im affirmativen Verfahren führt ein Asylbüro von USCIS die Anhörung