USAGeschäftsreisen und Selbstständigkeit

E-2-Investorenvisum und E-1-Händlervisum für Staatsangehörige Deutschlands, Österreichs und der Schweiz

E-2 treaty investor und E-1 treaty trader – Visa für Investoren und Händler aus Vertragsstaaten

Kurz gesagt

Deutschland, Österreich und die Schweiz haben mit den USA Verträge für E-1 und E-2. Ihre Staatsangehörigen können daher mit E-2 ein US-Unternehmen aufbauen und leiten, in das sie einen substanziellen Betrag investiert haben, oder mit E-1 substanziellen Handel zwischen ihrem Land und den USA betreiben. Die Visumgebühr beträgt 315 US-Dollar, eine feste Mindestinvestition gibt es nicht.

geprüft am 25. Oktober 2026

Das Wichtigste

Höchstaufenthalt
Einreise in der Regel für bis zu 2 Jahre, erneuerbar, solange das Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt
Gebühr
315 $Antragsgebühr für Visa der Kategorie E (22 CFR 22.1)
Nötige Mittel
0 $Kein fester Mindestbetrag: Die Investition muss im Verhältnis zu den Gesamtkosten des Unternehmens substanziell sein und einem Verlustrisiko unterliegen
Arbeit
Nur für das Vertragsunternehmen
Familie
Ehepartner und ledige Kinder unter 21; Ehepartner sind arbeitsberechtigt
Weg zum Daueraufenthalt
Kein direkter Weg; der E-Status setzt die Absicht voraus, nach seinem Ende auszureisen
Wo beantragen
US-Vertretung im Land Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihres Wohnsitzes; die Vertretung gibt vor, wann und wie das Unterlagenpaket einzureichen ist

Vertragsstatus von Deutschland, Österreich und der Schweiz

Das Foreign Affairs Manual des US-Außenministeriums führt Deutschland seit 14. Juli 1956, Österreich seit 27. Mai 1931 und die Schweiz seit 8. November 1855 als Vertragsstaaten für E-1 und E-2. Der Investor und mindestens 50 Prozent der Eigentümer des Unternehmens müssen die Staatsangehörigkeit desselben Vertragsstaats haben.

Mitarbeitende eines solchen Unternehmens mit derselben Staatsangehörigkeit können ebenfalls E-Visa erhalten, wenn sie Führungskräfte, Vorgesetzte oder unverzichtbare Fachkräfte sind.

Anforderungen an die E-2-Investition

Die Investition muss im Verhältnis zu den Kosten für Kauf oder Gründung des Unternehmens substanziell sein, fest gebunden und einem Verlustrisiko ausgesetzt, und in ein tatsächlich tätiges Unternehmen fließen, nicht in eine passive Anlage wie Grundstücke oder Aktien.

Das Unternehmen darf nicht marginal sein: Es muss jetzt oder künftig mehr als den bloßen Lebensunterhalt des Investors und seiner Familie erwirtschaften können, was meist mit einem Businessplan über 5 Jahre belegt wird. Sie müssen einreisen, um das Unternehmen aufzubauen und zu leiten.

Anforderungen an den E-1-Handel

E-1-Händler müssen substanziellen, fortlaufenden internationalen Handel mit Waren, Dienstleistungen oder Technologie betreiben, zu mehr als der Hälfte zwischen den USA und dem Vertragsstaat. Belegt wird das mit einer Aufstellung der Lieferungen samt Rechnungen, Packlisten, Frachtbriefen und Zollpapieren.

Erforderliche Unterlagen

Identität

  • Gültiger Reisepass, ein Foto 5 × 5 cm und die Bestätigungsseite des DS-160

Finanzen

  • Investitionsnachweise: Überweisungen, Kaufverträge, Mietverträge, Kontounterlagen und Herkunft der Mittel

Arbeit

  • Anschreiben und Businessplan mit Gewinn- und Verlustprognose über 5 Jahre (bei jüngeren Unternehmen)
  • Eigentumsnachweise, die mindestens 50 Prozent Eigentum aus dem Vertragsstaat belegen

Sonstiges

  • Formular DS-156E und unterschriebene Erklärung zur Ausreiseabsicht

Weitere Unterlagen (je nach Fall)

Arbeit

  • US-Steuererklärungen, Lohnunterlagen und W-2-Formulare bei bereits tätigen Unternehmen

Der Antrag

Für jeden Antragsteller wird ein DS-160 ausgefüllt; der Hauptantragsteller reicht zusätzlich das Formular DS-156E und eine unterschriebene Erklärung ein, nach Ende des Status auszureisen. Nach der Terminbuchung über das offizielle Terminsystem fordert die zuständige US-Vertretung das Unterlagenpaket mit Businessplan, Eigentums- und Investitionsnachweisen an; schicken Sie nichts, bevor Sie dazu aufgefordert werden.

  1. Investieren Sie in ein tätiges US-Unternehmen, das zu mindestens 50 Prozent Staatsangehörigen Ihres Vertragsstaats gehört, oder gründen oder kaufen Sie eines.
  2. Erstellen Sie den Businessplan und die Nachweise zu Eigentum und Investition.
  3. Füllen Sie für jeden Antragsteller das DS-160 aus und zahlen Sie die Gebühr von 315 US-Dollar.
  4. Buchen Sie den Termin und warten Sie, bis die US-Vertretung Ihre Unterlagen anfordert.
  5. Reichen Sie das Unterlagenpaket wie angewiesen ein und gehen Sie zum Interview.

Familie und Verlängerung

Ehepartner und ledige Kinder unter 21 können Sie unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit begleiten; Ehepartner dürfen arbeiten. Die Einreise wird meist für bis zu 2 Jahre gewährt und kann verlängert oder erneuert werden, solange das Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt. Die Visumgebühr beträgt 315 US-Dollar pro Person.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Mindestinvestition für ein E-2-Visum?

Einen festen gesetzlichen Mindestbetrag gibt es nicht. Die Investition muss im Verhältnis zu den Kosten des Unternehmens substanziell sein, einem Verlustrisiko unterliegen und das Unternehmen über die Marginalität heben.

Können Deutsche, Österreicher und Schweizer ein E-2-Visum beantragen?

Ja. Alle drei Staaten sind Vertragsstaaten für E-1 und E-2: Deutschland seit 1956, Österreich seit 1931 und die Schweiz seit 1855.

Führt E-2 zu einer Green Card?

Nicht direkt. Für einen dauerhaften Aufenthalt brauchen Sie einen eigenen Einwanderungsweg wie EB-5 oder eine Green Card über einen Arbeitgeber.

Offizielle Quellen

Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.

Weitere Visumarten für die USA

Besuche und Kurzaufenthalte

  • Touristenvisum Höchstaufenthalt: Legt CBP bei der Einreise im I-94 fest, bei Besuchern meist bis zu 6 Monate
  • Visum zur medizinischen Behandlung Höchstaufenthalt: Legt CBP fest; dauert die Behandlung länger, kann mit Formular I-539 eine Verlängerung beantragt werden
  • Transitvisum Höchstaufenthalt: Nur für die direkte Durchreise ohne Unterbrechung, nie mehr als 29 Tage

Geschäftsreisen und Selbstständigkeit

  • Geschäftsvisum Höchstaufenthalt: Legt CBP bei der Einreise im I-94 fest, bei Besuchern meist bis zu 6 Monate

Studium und Ausbildung

  • Studentenvisum Höchstaufenthalt: Seit 15. September 2026: bis zum Programmende, höchstens 4 Jahre, plus 30 Tage zur Ausreise; längeres Studium braucht eine Verlängerung durch USCIS
  • Visum für Forschende Höchstaufenthalt: Dauer des Programms, höchstens 5 Jahre
  • Praktikums- und Traineevisum Höchstaufenthalt: Interns bis 12 Monate; Trainees bis 18 Monate (12 Monate in Landwirtschaft sowie Hotellerie und Tourismus)
  • Au-pair-Visum Höchstaufenthalt: 12 Monate, mit Genehmigung des Außenministeriums um 6, 9 oder 12 Monate verlängerbar

Arbeit

  • Visum für Fachkräfte Höchstaufenthalt: Bis zu 3 Jahre, verlängerbar auf insgesamt 6 Jahre
  • Visum für konzerninternen Transfer (ICT) Höchstaufenthalt: Erstaufenthalt bis 3 Jahre (1 Jahr bei einem neuen Büro); insgesamt 7 Jahre für L-1A und 5 Jahre für L-1B
  • Arbeitsvisum Höchstaufenthalt: Zunächst bis zu 3 Jahre; Verlängerungen in Schritten von 1 Jahr
  • Visum für Saisonarbeit Höchstaufenthalt: Zeitraum des zertifizierten Bedarfs, meist bis zu 1 Jahr, verlängerbar auf höchstens 3 Jahre

Familie

  • Visum für Ehe- und Lebenspartner Gültigkeit: K-1: 90 Tage bis zur Heirat; CR-1: bedingte Green Card für 2 Jahre; IR-1: Green Card für 10 Jahre
  • Visum zum Familiennachzug Bearbeitungszeit: Nahe Angehörige: keine Warteschlange nach Genehmigung der Petition; Präferenzkategorien: Jahre, je nach Visa Bulletin

Aufenthalt

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Schutz

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