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Beschäftigungsvisum für Indien: Voraussetzungen und Antrag
Beschäftigungsvisum für Indien (Employment Visa E-1)
Kurz gesagt
Das Beschäftigungsvisum E-1 deckt jede Anstellung in Indien ab, auch konzerninterne Entsendungen, soweit keine eigene Visumart gilt. Der Arbeitgeber muss in Indien registriert sein, und der Arbeitsvertrag muss notariell beglaubigt sowie von einer Industrie- und Handelskammer und dem indischen Außenministerium bestätigt sein.
Antrag über Indian Visa Online (Government of India) geprüft am 25. Oktober 2026
Das Wichtigste
- Gebühr
- Die Gebühr für das Beschäftigungsvisum ist nach Laufzeit gestaffelt (bis sechs Monate oder bis ein Jahr) und hängt von Staatsangehörigkeit und zuständiger Vertretung ab; sie wird nicht erstattet.
- Arbeit
- Ja, für den einladenden Arbeitgeber in Indien
- Familie
- Ehepartner und Angehörige erhalten ein Entry Visa (X) mit derselben Laufzeit wie das Hauptvisum
- Wo beantragen
- Online-Formular auf indianvisaonline.gov.in, danach Einreichung mit Pass und Unterlagen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen indischen Auslandsvertretung
Wer das Beschäftigungsvisum braucht
Nach dem Bureau of Immigration umfasst E-1 alle Fälle von Beschäftigung einschließlich konzerninterner Entsendungen, außer denen, die unter E-2 und E-3 fallen, etwa Missionare oder religiöse Mitarbeiter anerkannter Organisationen. Das beschäftigende Unternehmen oder die Organisation muss in Indien registriert sein. Ein e-Visum ist für eine Anstellung nicht möglich.
Unterlagen
Nachweis der Registrierung des indischen Arbeitgebers, Ihre beruflichen oder akademischen Zeugnisse sowie der Nachweis der Anstellung, also Arbeitsvertrag oder Auftrag des Unternehmens in Indien. Arbeits- oder Vertragsschreiben müssen notariell beglaubigt und von der Industrie- und Handelskammer sowie vom Außenministerium (Ministry of External Affairs) bestätigt sein.
Erforderliche Unterlagen
Identität
- Originalpass, der noch mindestens sechs Monate über die Ausreise aus Indien hinaus gültig ist, mit Kopie der ersten Seiten
Arbeit
- Kopie der Registrierung des indischen Arbeitgebers
- Arbeitsvertrag, notariell beglaubigt und von Industrie- und Handelskammer sowie MEA bestätigt
Studium
- Berufliche oder akademische Zeugnisse
Sonstiges
- Online-Antrag von indianvisaonline.gov.in mit hochgeladenem Foto, ausgedruckt und unterschrieben
- Aktuelle Passfotos nach den Vorgaben der zuständigen Vertretung
Gebühren
Die Vertretungen staffeln die Gebühr nach Laufzeit, bis sechs Monate oder bis ein Jahr; die Höhe hängt von Staatsangehörigkeit und Vertretung ab. Über Art und Dauer des Visums entscheidet die Vertretung unabhängig von der gezahlten Gebühr, und für Visa mit langer Laufzeit muss der Pass mindestens drei Jahre gültig sein.
e-Arrival Card und Meldung beim FRRO
Innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft füllen Sie die e-Arrival Card online aus – auf boi.gov.in, auf indianvisaonline.gov.in oder in der App Indian Visa Su-Swagatam.
Wer ein Studenten-, Beschäftigungs-, Medizin- oder Missionsvisum mit mehr als 180 Tagen Gültigkeit besitzt, meldet sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise beim zuständigen FRRO oder FRO. Bei allen anderen Visa, auch beim Geschäftsvisum, gilt die Meldepflicht erst, wenn Sie länger als 180 Tage am Stück oder innerhalb eines Kalenderjahres in Indien bleiben. Kinder unter 12 Jahren sind ausgenommen.
Verlängerungen und Umwandlungen beantragen Sie während des Aufenthalts in Indien auf indianfrro.gov.in, und zwar bevor das Visum abläuft.
Antrag Schritt für Schritt
- Unterzeichnen Sie einen Vertrag mit einem in Indien registrierten Unternehmen und lassen Sie ihn notariell beglaubigen sowie von einer Handelskammer und dem indischen Außenministerium bestätigen.
- Füllen Sie den Antrag für ein reguläres Visum rechtzeitig online auf indianvisaonline.gov.in aus und laden Sie Ihr Foto hoch; handschriftliche Formulare werden nicht angenommen.
- Reichen Sie den unterschriebenen Antrag mit Pass, Nachweisen und Gebühr bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen indischen Vertretung ein; Termin, Zahlungsweg und Ablauf nennt deren Website.
- Füllen Sie innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft die e-Arrival Card online aus und melden Sie sich beim FRRO, falls Ihr Visum das verlangt.
Häufige Fragen
Gilt das Beschäftigungsvisum auch für konzerninterne Entsendungen?
Ja. E-1 umfasst jede Beschäftigung und ausdrücklich auch konzerninterne Entsendungen.
Kann meine Familie mitkommen?
Ja. Ehepartner und unterhaltsberechtigte Angehörige erhalten ein Entry Visa (X) für denselben Zeitraum wie Ihr Beschäftigungsvisum.
Muss ich mich nach der Ankunft melden?
Ja. Gilt Ihr Beschäftigungsvisum länger als 180 Tage, melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise beim FRRO.
Offizielle Quellen
- Embassy of India, Ankara – Employment Visa
- Bureau of Immigration – List of visas
- Bureau of Immigration – Registration requirements for foreign nationals
- Embassy of India, Ankara – Visa guidelines and processing time
- Ambassade de l'Inde à Paris – Regular Visa (dépôt, biométrie, délais)
- Ambassade de l'Inde à Bruxelles – service des visas à l'ambassade depuis le 1er juillet 2025
- Embajada de la India en Madrid – Información sobre visados (BLS International)
Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.
Weitere Visumarten für Indien
Besuche und Kurzaufenthalte
- Touristenvisum
- Visum zur medizinischen Behandlung
- Visum für Kultur, Sport und Veranstaltungen
- Transitvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 15 Tage, ein- oder zweimalige Einreise
Geschäftsreisen und Selbstständigkeit
Studium und Ausbildung
Familie
Online-Reisegenehmigungen
- E-Visum Höchstaufenthalt: e-Tourist: 30 Tage, 1 Jahr oder 5 Jahre (bei 1- und 5-Jahres-Visa höchstens 180 Tage pro Kalenderjahr); e-Business: bis zu 180 Tage je Aufenthalt