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Das indische e-Visum: Unterkategorien, Voraussetzungen und Antrag

Indisches e-Visum (e-Tourist, e-Business, e-Medical und weitere Unterkategorien)

Kurz gesagt

Mit dem e-Visum beantragen Staatsangehörige von rund 175 Ländern ihr Indien-Visum vollständig online. Deutschland, Österreich und die Schweiz gehören dazu. Der Antrag muss spätestens vier Tage vor der Ankunft gestellt und bezahlt sein.

Antrag über Indian e-Visa (Government of India) geprüft am 25. Oktober 2026

Das Wichtigste

Höchstaufenthalt
e-Tourist: 30 Tage, 1 Jahr oder 5 Jahre (bei 1- und 5-Jahres-Visa höchstens 180 Tage pro Kalenderjahr); e-Business: bis zu 180 Tage je Aufenthalt
Gültigkeit
30 Tage, 1 Jahr oder 5 Jahre, je nach Unterkategorie
Bearbeitungszeit
Antrag mindestens 4 Tage vor der Ankunft; Aufforderungen zum erneuten Hochladen von Dokumenten kommen in der Regel innerhalb von 24 Stunden
Arbeit
Keine Erwerbstätigkeit
Wo beantragen
Nur online auf indianvisaonline.gov.in, für Staatsangehörige der zugelassenen Länder (darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz)

Wer das e-Visum nutzen kann

Die offizielle Liste umfasst rund 175 Länder und Gebiete von Albanien bis Simbabwe, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Entscheidend ist die Staatsangehörigkeit im Pass, nicht das Land, in dem Sie wohnen. Wer nicht auf der Liste steht, beantragt ein reguläres Visum bei einer indischen Auslandsvertretung.

Die Unterkategorien

Das e-Visum gibt es für Tourismus (30 Tage mit mehrfacher Einreise, ein Jahr oder fünf Jahre), für Geschäftsreisen (ein Jahr mit bis zu 180 Tagen je Aufenthalt, dazu Varianten für Konferenzen und Gastvorträge), für medizinische Behandlung und Begleitpersonen (ein Jahr ab Einreise, höchstens zwei Begleitpersonen je Patient), für Ayush-Behandlungen, Studium, Transit (30 Tage), Filmprojekte, Sonstiges, Entry und Produktionsinvestitionen.

Ein e-Visum lässt sich weder verlängern noch in eine andere Visumart umwandeln. Für geschützte, gesperrte und militärische Sperrgebiete (Cantonment Areas) gilt es nicht.

So läuft der Antrag

Sie beantragen das e-Visum mindestens vier Tage vor der Ankunft online; beim e-Medical-Visum können Sie das Ankunftsdatum innerhalb eines Zeitfensters von 120 Tagen wählen. Der Pass muss bei Antragstellung noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Die Gebühr hängt von der Staatsangehörigkeit ab, dazu kommt eine Bankgebühr von 3 Prozent; bezahlt werden muss spätestens vier Tage vor der Reise. Wer aus einem Gelbfieber-Risikogebiet einreist, braucht einen Impfnachweis, sonst droht eine sechstägige Quarantäne.

  1. Prüfen Sie, ob Ihre Staatsangehörigkeit auf der e-Visum-Liste steht; für Deutsche, Österreicher und Schweizer ist das der Fall.
  2. Füllen Sie das e-Visum-Formular auf indianvisaonline.gov.in aus und laden Sie Foto und Passdatenseite hoch.
  3. Bezahlen Sie die Gebühr spätestens vier Tage vor der Reise.
  4. Laden Sie Dokumente erneut hoch, falls Sie per E-Mail dazu aufgefordert werden, und warten Sie auf die elektronische Reisegenehmigung (ETA).
  5. Reisen Sie über einen zugelassenen Grenzübergang ein und reichen Sie innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft die e-Arrival Card ein.

e-Arrival Card und Meldung beim FRRO

Innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft füllen Sie die e-Arrival Card online aus – auf boi.gov.in, auf indianvisaonline.gov.in oder in der App Indian Visa Su-Swagatam.

Wer ein Studenten-, Beschäftigungs-, Medizin- oder Missionsvisum mit mehr als 180 Tagen Gültigkeit besitzt, meldet sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise beim zuständigen FRRO oder FRO. Bei allen anderen Visa, auch beim Geschäftsvisum, gilt die Meldepflicht erst, wenn Sie länger als 180 Tage am Stück oder innerhalb eines Kalenderjahres in Indien bleiben. Kinder unter 12 Jahren sind ausgenommen.

Verlängerungen und Umwandlungen beantragen Sie während des Aufenthalts in Indien auf indianfrro.gov.in, und zwar bevor das Visum abläuft.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Identität

  • Pass eines zugelassenen Landes, bei Antragstellung noch mindestens sechs Monate gültig

Finanzen

  • Zahlungskarte für die länderabhängige Gebühr zuzüglich 3 Prozent Bankgebühr

Sonstiges

  • Digitales Foto und Scan der Datenseite des Passes

Weitere Unterlagen (je nach Fall)

Sonstiges

  • Nachweise zum Reisezweck, etwa Schreiben des Krankenhauses (e-Medical) oder Einladung (e-Business)

Häufige Fragen

Brauchen Deutsche, Österreicher und Schweizer für Indien ein Visum?

Ja. Sie können es aber als e-Visum online beantragen, denn alle drei Länder stehen auf der offiziellen e-Visum-Liste.

Ich lebe außerhalb meines Heimatlandes. Kann ich trotzdem das e-Visum nutzen?

Ja. Ob das e-Visum möglich ist, hängt von der Staatsangehörigkeit im Pass ab, nicht vom Wohnsitz.

Kann ein e-Visum verlängert werden?

Nein. e-Visa sind weder verlängerbar noch in eine andere Visumart umwandelbar.

Wie früh kann ich ein e-Medical-Visum beantragen?

Spätestens vier Tage vor der Ankunft; das Ankunftsdatum wählen Sie innerhalb eines Zeitfensters von 120 Tagen.

Offizielle Quellen

Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.

Weitere Visumarten für Indien

Besuche und Kurzaufenthalte

Geschäftsreisen und Selbstständigkeit

Studium und Ausbildung

Arbeit

Visa-Ratgeber Indien