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Transitvisum für Indien: Durchreise mit Zwischenstopp

Transitvisum (Transit Visa)

Kurz gesagt

Das Transitvisum gilt für die Durchreise durch Indien in ein Drittland und wird für bis zu 15 Tage mit ein- oder zweimaliger Einreise erteilt. Nötig sind ein bestätigtes Weiterflugticket und gegebenenfalls ein gültiges Visum für das Zielland. Staatsangehörige der e-Visum-Länder können auch das e-Transit-Visum nutzen.

Antrag über Indian Visa Online (Government of India) geprüft am 25. Oktober 2026

Das Wichtigste

Höchstaufenthalt
Bis zu 15 Tage, ein- oder zweimalige Einreise
Gebühr
Die Gebühr für das Transitvisum hängt von Staatsangehörigkeit und zuständiger Vertretung ab und wird bei Ablehnung nicht erstattet.
Arbeit
Nein
Wo beantragen
Online-Formular auf indianvisaonline.gov.in, danach Einreichung mit Pass und Unterlagen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen indischen Auslandsvertretung

Wann Sie ein Transitvisum brauchen

Das Transitvisum ist für Reisende gedacht, die auf dem Weg in ein Drittland nach Indien einreisen müssen, etwa um den Flughafen zu wechseln oder einige Tage Zwischenstopp einzulegen. Es wird für bis zu 15 Tage mit ein- oder zweimaliger Einreise erteilt. Das e-Visum bietet zusätzlich eine Transitkategorie mit 30 Tagen.

Unterlagen

Antragsformular, Verpflichtungserklärung (Undertaking Form), Passfotos, ein gültiges Visum für das Land nach Indien, sofern dort eines nötig ist, und bestätigte Weiterflugtickets. Transitanträge werden frühestens eine Woche vor der Abreise angenommen.

Erforderliche Unterlagen

Identität

  • Originalpass, der noch mindestens sechs Monate über die Ausreise aus Indien hinaus gültig ist, mit Kopie der ersten Seiten

Reise

  • Bestätigte Weiterflugtickets
  • Gültiges Visum für das Zielland nach Indien, falls erforderlich

Sonstiges

  • Online-Antrag von indianvisaonline.gov.in mit hochgeladenem Foto, ausgedruckt und unterschrieben
  • Aktuelle Passfotos nach den Vorgaben der zuständigen Vertretung
  • Verpflichtungserklärung (Undertaking Form) mit Unterschrift

Gebühr

Die Gebühr für das reguläre Transitvisum legt die zuständige Vertretung nach Staatsangehörigkeit fest; sie wird bei Ablehnung nicht erstattet. Beim e-Transit-Visum zahlen Sie online eine länderabhängige Gebühr zuzüglich 3 Prozent Bankgebühr.

e-Arrival Card und Meldung beim FRRO

Innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft füllen Sie die e-Arrival Card online aus – auf boi.gov.in, auf indianvisaonline.gov.in oder in der App Indian Visa Su-Swagatam.

Wer ein Studenten-, Beschäftigungs-, Medizin- oder Missionsvisum mit mehr als 180 Tagen Gültigkeit besitzt, meldet sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise beim zuständigen FRRO oder FRO. Bei allen anderen Visa, auch beim Geschäftsvisum, gilt die Meldepflicht erst, wenn Sie länger als 180 Tage am Stück oder innerhalb eines Kalenderjahres in Indien bleiben. Kinder unter 12 Jahren sind ausgenommen.

Verlängerungen und Umwandlungen beantragen Sie während des Aufenthalts in Indien auf indianfrro.gov.in, und zwar bevor das Visum abläuft.

Antrag Schritt für Schritt

  1. Buchen Sie bestätigte Weiterflüge und besorgen Sie bei Bedarf das Visum für das Zielland; beantragen Sie das Transitvisum frühestens eine Woche vor der Abreise.
  2. Füllen Sie den Antrag für ein reguläres Visum online auf indianvisaonline.gov.in aus und laden Sie Ihr Foto hoch; handschriftliche Formulare werden nicht angenommen.
  3. Reichen Sie den unterschriebenen Antrag mit Pass, Nachweisen und Gebühr bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen indischen Vertretung ein; Termin, Zahlungsweg und Ablauf nennt deren Website.
  4. Füllen Sie innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft die e-Arrival Card online aus.

Häufige Fragen

Wie lange darf ich mit einem indischen Transitvisum bleiben?

Bis zu 15 Tage, mit ein- oder zweimaliger Einreise.

Wann kann ich das Transitvisum beantragen?

Reguläre Transitanträge werden frühestens eine Woche vor der Abreise angenommen.

Gibt es das Transitvisum auch als e-Visum?

Ja. Das e-Transit-Visum gilt 30 Tage und steht Staatsangehörigen der zugelassenen Länder offen, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz.

Offizielle Quellen

Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.

Weitere Visumarten für Indien

Geschäftsreisen und Selbstständigkeit

Studium und Ausbildung

Arbeit

Online-Reisegenehmigungen

  • E-Visum Höchstaufenthalt: e-Tourist: 30 Tage, 1 Jahr oder 5 Jahre (bei 1- und 5-Jahres-Visa höchstens 180 Tage pro Kalenderjahr); e-Business: bis zu 180 Tage je Aufenthalt

Visa-Ratgeber Indien