IndienBesuche und Kurzaufenthalte

Reguläres Touristenvisum für Indien: Zweck, Unterlagen und Antrag

Touristenvisum für Indien (reguläres Visum der Kategorie T)

Kurz gesagt

Das reguläre Touristenvisum gilt für Urlaub, Besuche bei Freunden oder Verwandten, kurze Yoga- oder Sprachkurse und kurze unbezahlte Freiwilligenarbeit. Deutsche, Österreicher und Schweizer können stattdessen das e-Tourist-Visum online beantragen; das reguläre Visum reichen Sie bei der zuständigen indischen Vertretung ein.

Antrag über Indian Visa Online (Government of India) geprüft am 25. Oktober 2026

Das Wichtigste

Gebühr
Die Gebühr für das reguläre Touristenvisum hängt von Staatsangehörigkeit und zuständiger Vertretung ab und wird bei Ablehnung nicht erstattet; beim e-Tourist-Visum kommt online eine Bankgebühr von 3 Prozent hinzu.
Arbeit
Nein; kurze unbezahlte Freiwilligenarbeit von bis zu einem Monat ist erlaubt
Wo beantragen
Online-Formular auf indianvisaonline.gov.in, danach Einreichung mit Pass und Unterlagen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen indischen Auslandsvertretung

Wofür das Touristenvisum gilt

Erholung, Sightseeing, Besuche bei Freunden oder Verwandten, kurze Yoga-Programme sowie kurze Kurse in Landessprachen, Musik, Tanz, Kunst, Handwerk oder Kochen, sofern sie informell sind, unter sechs Monaten dauern und keinen anerkannten Abschluss vermitteln. Erlaubt ist auch kurze Freiwilligenarbeit ohne Bezahlung.

Ein reguläres Studium, eine Anstellung oder Geschäftstätigkeit erfordern andere Visa. Für reine Urlaubsreisen ist das e-Tourist-Visum für Staatsangehörige Deutschlands, Österreichs und der Schweiz der einfachere Weg.

Welche Unterlagen verlangt werden

Neben Antrag, Fotos und Pass legen Sie eine Hotelbuchung, die Rückflugdaten und Ihren aktuellen Kontoauszug vor. Besuchen Sie jemanden in Indien, kommt dessen Einladungsschreiben mit Ausweiskopie und Kontaktdaten hinzu.

Angestellte bringen eine Urlaubsbestätigung des Arbeitgebers, Selbständige ein Schreiben auf Firmenbriefpapier, Rentner ihre Rentenunterlagen, Schüler und Studierende eine Bescheinigung der Schule mit Ausweis. Wer von einer anderen Person finanziert wird, legt eine notariell beglaubigte Unterstützungserklärung vor. Reisen Minderjährige mit nur einem Elternteil, ist die Zustimmung des anderen Elternteils nötig.

Erforderliche Unterlagen

Identität

  • Originalpass, der noch mindestens sechs Monate über die Ausreise aus Indien hinaus gültig ist, mit Kopie der ersten Seiten

Reise

  • Hotelbuchungsbestätigung und Angaben zum Rückflug

Finanzen

  • Aktueller Kontoauszug

Sonstiges

  • Online-Antrag von indianvisaonline.gov.in mit hochgeladenem Foto, ausgedruckt und unterschrieben
  • Aktuelle Passfotos nach den Vorgaben der zuständigen Vertretung

Weitere Unterlagen (je nach Fall)

Arbeit

  • Je nach Situation: Urlaubsbestätigung des Arbeitgebers, Firmenschreiben, Rentenunterlagen oder Schulbescheinigung

Familie

  • Einladungsschreiben mit Ausweiskopie und Kontaktdaten des Gastgebers, falls Sie jemanden besuchen

Gebühren

Die Gebühr für das reguläre Visum hängt von der Staatsangehörigkeit und der Vertretung ab, für manche Länder gelten Gegenseitigkeitstarife. Sie wird nicht erstattet, wenn das Visum abgelehnt wird, und die Vertretung entscheidet über Art und Dauer des Visums unabhängig von der gezahlten Gebühr.

Beim e-Tourist-Visum richtet sich die Gebühr ebenfalls nach der Staatsangehörigkeit; online kommt eine Bankgebühr von 3 Prozent hinzu.

e-Arrival Card und Meldung beim FRRO

Innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft füllen Sie die e-Arrival Card online aus – auf boi.gov.in, auf indianvisaonline.gov.in oder in der App Indian Visa Su-Swagatam.

Wer ein Studenten-, Beschäftigungs-, Medizin- oder Missionsvisum mit mehr als 180 Tagen Gültigkeit besitzt, meldet sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise beim zuständigen FRRO oder FRO. Bei allen anderen Visa, auch beim Geschäftsvisum, gilt die Meldepflicht erst, wenn Sie länger als 180 Tage am Stück oder innerhalb eines Kalenderjahres in Indien bleiben. Kinder unter 12 Jahren sind ausgenommen.

Verlängerungen und Umwandlungen beantragen Sie während des Aufenthalts in Indien auf indianfrro.gov.in, und zwar bevor das Visum abläuft.

Antrag Schritt für Schritt

  1. Stellen Sie Hotelbuchung, Flugdaten, Kontoauszug und das zu Ihrer Situation passende Schreiben (Arbeitgeber, Firma, Rente oder Schule) zusammen.
  2. Füllen Sie den Antrag für ein reguläres Visum rechtzeitig online auf indianvisaonline.gov.in aus und laden Sie Ihr Foto hoch; handschriftliche Formulare werden nicht angenommen.
  3. Reichen Sie den unterschriebenen Antrag mit Pass, Nachweisen und Gebühr bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen indischen Vertretung ein; Termin, Zahlungsweg und Ablauf nennt deren Website.
  4. Füllen Sie innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft die e-Arrival Card online aus und melden Sie sich beim FRRO, falls Ihr Visum das verlangt.

Häufige Fragen

Kann ich ein indisches Touristenvisum komplett online beantragen?

Als e-Tourist-Visum ja, denn Deutschland, Österreich und die Schweiz stehen auf der e-Visum-Liste. Beim regulären Touristenvisum ist nur das Formular online; den Antrag reichen Sie bei der zuständigen Vertretung ein.

Was kostet das Touristenvisum?

Die Gebühr hängt von Staatsangehörigkeit und Vertretung ab und wird nicht erstattet. Beim e-Tourist-Visum kommt eine Bankgebühr von 3 Prozent dazu.

Wie lange muss mein Pass gültig sein?

Mindestens sechs Monate über die geplante Ausreise aus Indien hinaus. Für Visa mit langer Laufzeit ist eine Passgültigkeit von mindestens drei Jahren nötig.

Kann ich das Touristenvisum in Indien verlängern?

Nur aus triftigem Grund und vor Ablauf des Visums über indianfrro.gov.in; sonst müssen Sie ausreisen. Ein e-Visum lässt sich nicht verlängern.

Offizielle Quellen

Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.

Weitere Visumarten für Indien

Besuche und Kurzaufenthalte

Geschäftsreisen und Selbstständigkeit

Studium und Ausbildung

Arbeit

Online-Reisegenehmigungen

  • E-Visum Höchstaufenthalt: e-Tourist: 30 Tage, 1 Jahr oder 5 Jahre (bei 1- und 5-Jahres-Visa höchstens 180 Tage pro Kalenderjahr); e-Business: bis zu 180 Tage je Aufenthalt

Visa-Ratgeber Indien