IndienGeschäftsreisen und Selbstständigkeit
Geschäftsvisum für Indien: wofür es gilt und wie Sie es beantragen
Geschäftsvisum für Indien (Business Visa der Kategorie B-1)
Kurz gesagt
Das Geschäftsvisum deckt geschäftliche Tätigkeiten in Indien ab, etwa Besprechungen, Ein- und Verkauf oder technische Gespräche; Konferenzen und Auftritte haben eigene Kategorien. Benötigt werden eine Einladung des indischen Unternehmens und Unterlagen Ihrer eigenen Firma. Staatsangehörige Deutschlands, Österreichs und der Schweiz können alternativ das e-Business-Visum online beantragen.
Antrag über Indian Visa Online (Government of India) geprüft am 25. Oktober 2026
Das Wichtigste
- Gebühr
- Die Gebühr für das Geschäftsvisum hängt von Staatsangehörigkeit und zuständiger Vertretung ab, für einige Länder gelten Gegenseitigkeitstarife; sie wird nicht erstattet.
- Arbeit
- Nur geschäftliche Tätigkeiten; eine Anstellung erfordert ein Beschäftigungsvisum
- Wo beantragen
- Online-Formular auf indianvisaonline.gov.in, danach Einreichung mit Pass und Unterlagen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen indischen Auslandsvertretung
Was das Geschäftsvisum abdeckt
Das Bureau of Immigration führt B-1 für alle geschäftlichen Tätigkeiten, die nicht unter B-2 (Sport und Training auf Vertragsbasis), B-3 (kulturelle oder kommerzielle Auftritte) oder B-4 (Produktionsinvestitionen, nur als e-Visum) fallen. Dazu gehören auch Wartung, Reparatur und Überholung von Flugzeugen und Schiffen. Für Konferenzen gibt es ein eigenes Konferenzvisum.
Unterlagen
Sie brauchen eine Einladung des Unternehmens in Indien mit dessen indischer Registrierung und ein Schreiben Ihres Arbeitgebers, das Ihre Position, den Reisezweck und die zu besuchenden Firmen nennt. Dazu kommen Unterlagen Ihres eigenen Unternehmens, etwa Handelsregisterauszug, Tätigkeitsnachweis, Unterschriftenverzeichnis, Steuererklärung und Kontoauszug der Firma.
Erforderliche Unterlagen
Identität
- Originalpass, der noch mindestens sechs Monate über die Ausreise aus Indien hinaus gültig ist, mit Kopie der ersten Seiten
Arbeit
- Einladungsschreiben des indischen Unternehmens mit seiner indischen Registrierung
- Schreiben des Arbeitgebers mit Position, Reisezweck und zu besuchenden Firmen
- Unterlagen Ihres Unternehmens wie Handelsregisterauszug, Tätigkeitsnachweis, Unterschriftenverzeichnis, Steuererklärung und Firmenkontoauszug
Sonstiges
- Online-Antrag von indianvisaonline.gov.in mit hochgeladenem Foto, ausgedruckt und unterschrieben
- Aktuelle Passfotos nach den Vorgaben der zuständigen Vertretung
Gebühr
Die Gebühr für das reguläre Geschäftsvisum hängt von der Staatsangehörigkeit und der Vertretung ab. Für einige Länder gelten Gegenseitigkeitstarife, US-Bürger zahlen zum Beispiel 140 US-Dollar für bis zu ein Jahr. Gebühren werden bei Ablehnung nicht erstattet; beim e-Business-Visum kommt online eine Bankgebühr von 3 Prozent hinzu.
e-Arrival Card und Meldung beim FRRO
Innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft füllen Sie die e-Arrival Card online aus – auf boi.gov.in, auf indianvisaonline.gov.in oder in der App Indian Visa Su-Swagatam.
Wer ein Studenten-, Beschäftigungs-, Medizin- oder Missionsvisum mit mehr als 180 Tagen Gültigkeit besitzt, meldet sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise beim zuständigen FRRO oder FRO. Bei allen anderen Visa, auch beim Geschäftsvisum, gilt die Meldepflicht erst, wenn Sie länger als 180 Tage am Stück oder innerhalb eines Kalenderjahres in Indien bleiben. Kinder unter 12 Jahren sind ausgenommen.
Verlängerungen und Umwandlungen beantragen Sie während des Aufenthalts in Indien auf indianfrro.gov.in, und zwar bevor das Visum abläuft.
Antrag Schritt für Schritt
- Holen Sie die Einladung Ihres indischen Geschäftspartners ein und stellen Sie Handelsregister- und Steuerunterlagen Ihrer Firma zusammen.
- Füllen Sie den Antrag für ein reguläres Visum rechtzeitig online auf indianvisaonline.gov.in aus und laden Sie Ihr Foto hoch; handschriftliche Formulare werden nicht angenommen.
- Reichen Sie den unterschriebenen Antrag mit Pass, Nachweisen und Gebühr bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen indischen Vertretung ein; Termin, Zahlungsweg und Ablauf nennt deren Website.
- Füllen Sie innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft die e-Arrival Card online aus und melden Sie sich beim FRRO, falls Ihr Visum das verlangt.
Häufige Fragen
Darf ich mit dem Geschäftsvisum für ein indisches Unternehmen arbeiten?
Nein. Jede Anstellung, auch eine konzerninterne Entsendung, erfordert ein Beschäftigungsvisum.
Muss ich mich beim FRRO melden?
Nur wenn Sie länger als 180 Tage am Stück oder innerhalb eines Kalenderjahres in Indien bleiben.
Deckt das Geschäftsvisum auch Konferenzen ab?
Nein. Für internationale Konferenzen, Seminare und Workshops gibt es ein eigenes Konferenzvisum oder die Konferenzvariante des e-Business-Visums.
Gibt es das Geschäftsvisum auch online?
Ja, als e-Business-Visum für Staatsangehörige der zugelassenen Länder, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Es gilt ein Jahr mit bis zu 180 Tagen je Aufenthalt.
Offizielle Quellen
- Embassy of India, Ankara – Business Visa (documents and fee)
- Embassy of India, Ankara – Visa guidelines and processing time
- Bureau of Immigration – List of visas
- Bureau of Immigration – Registration requirements for foreign nationals
- Ambassade de l'Inde à Paris – Regular Visa (dépôt, biométrie, délais)
- Ambassade de l'Inde à Bruxelles – service des visas à l'ambassade depuis le 1er juillet 2025
- Gobierno de la India – e-Visa: categorías, países admitidos y normas
- Embajada de la India en Madrid – Información sobre visados (BLS International)
Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.
Weitere Visumarten für Indien
Besuche und Kurzaufenthalte
- Touristenvisum
- Visum zur medizinischen Behandlung
- Visum für Kultur, Sport und Veranstaltungen
- Transitvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 15 Tage, ein- oder zweimalige Einreise
Studium und Ausbildung
Arbeit
Familie
Online-Reisegenehmigungen
- E-Visum Höchstaufenthalt: e-Tourist: 30 Tage, 1 Jahr oder 5 Jahre (bei 1- und 5-Jahres-Visa höchstens 180 Tage pro Kalenderjahr); e-Business: bis zu 180 Tage je Aufenthalt