Indien

Visum für Indien: alle Visaarten für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

  • 9 Visumarten
  • geprüft am 25. Oktober 2026

So funktionieren Visa für Indien

Fast alle Ausländer brauchen für Indien ein Visum. Staatsangehörige von rund 175 Ländern können es als e-Visum vollständig online auf dem Regierungsportal indianvisaonline.gov.in beantragen; Deutschland, Österreich und die Schweiz stehen auf dieser Liste. Das e-Visum gibt es unter anderem für Tourismus, Geschäftsreisen, Konferenzen, medizinische Behandlung, Studium und Transit.

Für Aufenthalte, die das e-Visum nicht abdeckt – etwa eine Anstellung bei einem indischen Unternehmen oder ein längeres Studium –, beantragen Sie ein reguläres Visum. Dafür füllen Sie zunächst das Online-Formular auf indianvisaonline.gov.in aus und reichen den Antrag anschließend mit Pass und Unterlagen bei der indischen Auslandsvertretung ein, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Gebühren und Einreichungsweg legt die jeweilige Vertretung fest.

Vor der Ankunft füllen alle Ausländer innerhalb von 72 Stunden die e-Arrival Card online aus. Wer ein Studenten-, Beschäftigungs- oder Medizinvisum mit mehr als 180 Tagen Gültigkeit hat, meldet sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise beim Foreigners Regional Registration Office (FRRO).

Welches Visum brauche ich?

Sightseeing, Besuche bei Freunden oder Verwandten, kurze Yoga- oder Sprachkurse: Touristenvisum oder e-Tourist-Visum. Verhandlungen, Einkauf und Verkauf: Geschäftsvisum. Behandlung in einem indischen Krankenhaus: Medizinvisum, dazu bis zu zwei Visa für Begleitpersonen. Teilnahme an Konferenzen: Konferenzvisum.

Anstellung bei einem Unternehmen in Indien: Beschäftigungsvisum (Employment Visa). Studium an einer anerkannten Hochschule: Studentenvisum. Ehepartner und Kinder von Inhabern eines Langzeitvisums sowie ausländische Ehepartner indischer Staatsbürger: Entry Visa (X). Durchreise: Transitvisum für bis zu 15 Tage.

Visumarten für Indien

Besuche und Kurzaufenthalte

  • Touristenvisum Touristenvisum für Indien (reguläres Visum der Kategorie T)

    Das reguläre Touristenvisum gilt für Urlaub, Besuche bei Freunden oder Verwandten, kurze Yoga- oder Sprachkurse und kurze unbezahlte Freiwilligenarbeit.

  • Visum zur medizinischen Behandlung Medizinvisum (Medical Visa, M-1) und Visum für Begleitpersonen (Medical Attendant Visa, M-2)

    Wer sich in einem anerkannten indischen Krankenhaus behandeln lässt, beantragt das Medizinvisum M-1; begleitende Angehörige erhalten das Visum M-2.

  • Visum für Kultur, Sport und Veranstaltungen Konferenzvisum (Conference Visa)

    Das Konferenzvisum gilt für die Teilnahme an internationalen Konferenzen, Seminaren und Workshops in Indien.

  • Transitvisum Transitvisum (Transit Visa)

    Das Transitvisum gilt für die Durchreise durch Indien in ein Drittland und wird für bis zu 15 Tage mit ein- oder zweimaliger Einreise erteilt.

    Höchstaufenthalt: Bis zu 15 Tage, ein- oder zweimalige Einreise

Geschäftsreisen und Selbstständigkeit

  • Geschäftsvisum Geschäftsvisum für Indien (Business Visa der Kategorie B-1)

    Das Geschäftsvisum deckt geschäftliche Tätigkeiten in Indien ab, etwa Besprechungen, Ein- und Verkauf oder technische Gespräche; Konferenzen und Auftritte haben eigene Kategorien.

Studium und Ausbildung

  • Studentenvisum Studentenvisum für Indien (Student Visa der Kategorie S)

    Das Studentenvisum gilt für ein reguläres Studium in Indien, auch für Kurzzeitkurse, Austauschprogramme und Studien in Ayush, Yoga, vedischer Kultur, Musik und Tanz an anerkannten Einrichtungen.

Arbeit

  • Arbeitsvisum Beschäftigungsvisum für Indien (Employment Visa E-1)

    Das Beschäftigungsvisum E-1 deckt jede Anstellung in Indien ab, auch konzerninterne Entsendungen, soweit keine eigene Visumart gilt.

Familie

  • Visum zum Familiennachzug Entry Visa (X) für Familienangehörige, Personen indischer Herkunft und Ehepartner indischer Staatsbürger

    Das Entry Visa (X) erhalten Ehepartner und Angehörige von Ausländern mit Langzeitvisum, etwa einem Beschäftigungs- oder Geschäftsvisum, ausländische Ehepartner und Kinder indischer Staatsbürger oder OCI-Karteninhaber sowie Personen indischer Herkunft.

Online-Reisegenehmigungen

  • E-Visum Indisches e-Visum (e-Tourist, e-Business, e-Medical und weitere Unterkategorien)

    Mit dem e-Visum beantragen Staatsangehörige von rund 175 Ländern ihr Indien-Visum vollständig online.

    Höchstaufenthalt: e-Tourist: 30 Tage, 1 Jahr oder 5 Jahre (bei 1- und 5-Jahres-Visa höchstens 180 Tage pro Kalenderjahr); e-Business: bis zu 180 Tage je Aufenthalt

Häufige Fragen

Können Deutsche, Österreicher und Schweizer ein indisches e-Visum beantragen?

Ja. Deutschland, Österreich und die Schweiz stehen auf der offiziellen Liste der e-Visum-Länder. Maßgeblich ist die Staatsangehörigkeit im Pass, nicht der Wohnort. Der Antrag läuft ausschließlich über indianvisaonline.gov.in.

Muss ich vor der Einreise eine Ankunftskarte ausfüllen?

Ja. Alle Ausländer reichen die e-Arrival Card innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft online ein. Sie ersetzt kein Visum.

Was kostet das indische e-Visum?

Die Gebühr hängt von der Staatsangehörigkeit und der Visumart ab; hinzu kommt eine Bankgebühr von 3 Prozent. Bezahlt wird online, spätestens vier Tage vor der Reise.

Wie früh muss ich das e-Visum beantragen?

Mindestens vier Tage vor der Ankunft. Der Pass muss bei Antragstellung noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Wo beantrage ich ein reguläres Visum?

Zuerst füllen Sie das Online-Formular auf indianvisaonline.gov.in aus. Danach reichen Sie den ausgedruckten, unterschriebenen Antrag mit Pass und Nachweisen bei der indischen Vertretung ein, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist; deren Website nennt Termine, Gebühren und den Einreichungsweg.

Botschaften und Konsulate

Zuletzt geprüft am 25. Oktober 2026. Jede Visumseite nennt die offiziellen Quellen, auf denen sie beruht.