GroßbritannienGeschäftsreisen und Selbstständigkeit

Der ECAA-Weg für Geschäftsleute und Arbeitnehmer: Stand 2026 und Alternativen für Gründer

ECAA-Weg für Geschäftsleute und Arbeitnehmer (Assoziierungsabkommen, für Neuanträge geschlossen)

Kurz gesagt

Der ECAA-Weg beruhte auf einem Assoziierungsabkommen der früheren Europäischen Gemeinschaften und galt nur für Staatsangehörige des Partnerstaats, die ein Unternehmen führen oder weiterarbeiten wollten. Seit Ende der Brexit-Übergangsphase am 31. Dezember 2020 um 23 Uhr ist er für Neuanträge geschlossen; nur wer schon eine ECAA-Erlaubnis hat, kann nach Appendix ECAA verlängern und nach 5 Jahren den Daueraufenthalt beantragen. Für Deutsche, Österreicher und Schweizer war er nie zugänglich, Gründer nutzen das Innovator Founder visa.

geprüft am 23. Oktober 2026

Das Wichtigste

Höchstaufenthalt
Verlängerungen um bis zu 36 Monate (für manche Arbeitnehmer 12 Monate)
Bearbeitungszeit
Entscheidungen über den Daueraufenthalt meist innerhalb von 6 Monaten
Arbeit
Geschäftsleute nur im eigenen Unternehmen; Arbeitnehmer für ihren Arbeitgeber oder in ihrem Beruf
Familie
Partner im Land können verlängern; Kinder können als Angehörige aus dem Ausland beantragen
Weg zum Daueraufenthalt
Indefinite Leave to Remain nach 5 Jahren, Gebühr 3.226 Pfund für jede Person
Wo beantragen
Verlängerung und Daueraufenthalt nur im Land; neue Erstanträge werden nicht angenommen

Aktueller Stand des Wegs

Neue Erstanträge von außerhalb sind nicht mehr möglich. Appendix ECAA: Extension of Stay erfasst nur ECAA-Arbeitnehmer, ECAA-Geschäftsleute und Familienangehörige, die bereits mit ECAA-Erlaubnis im Land sind, sowie Kinder solcher Personen, die zu ihnen ziehen wollen. Verlängerungen nach dem 31. Dezember 2020 um 23 Uhr müssen mit dem aktuellen Online-Formular für diesen Weg gestellt werden, sonst sind sie ungültig.

Wer heute ein Unternehmen im Vereinigten Königreich gründen will, auch mit deutschem, österreichischem oder Schweizer Pass, braucht das Innovator Founder visa.

Voraussetzungen für die Verlängerung als Geschäftsperson

Sie müssen mit ECAA-Erlaubnis als Geschäftsperson im Land sein und ein oder mehrere echte, tragfähige Unternehmen führen. Ihre Investition muss Ihrem Anteil entsprechen und Ihnen gehören, Sie müssen Ihren Anteil an den Verbindlichkeiten tragen können, Ihre Rolle darf keine verdeckte Anstellung sein, und Ihr Gewinnanteil muss Sie und Angehörige ohne öffentliche Leistungen ernähren.

Wer in ein bestehendes Unternehmen einsteigt, legt Gesellschaftsvertrag, Abschlüsse über 12 Monate und Belege für den echten Bedarf an seiner Investition vor. Bewilligt werden bis zu 36 Monate.

Daueraufenthalt nach 5 Jahren

Nach 5 Jahren Leben und Arbeiten im Land auf dem ECAA-Weg ohne öffentliche Leistungen und mit höchstens 180 Tagen außerhalb des Landes in jedem 12-Monats-Zeitraum können Sie Indefinite Leave to Remain beantragen. Sie müssen die Sprachanforderung erfüllen und den Life in the UK Test bestehen, Geschäftsleute müssen weiterhin ein Unternehmen führen. Die Gebühr beträgt 3.226 Pfund pro Person, die Entscheidung dauert meist bis zu 6 Monate. Partner sind nach 5 Jahren ununterbrochen als Angehörige berechtigt; sonst kostet die Verlängerung für Partner 1.407 Pfund.

Voraussetzungen für die Verlängerung als Arbeitnehmer

ECAA-Arbeitnehmer müssen mindestens 3 Jahre rechtmäßig beim selben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein (Bewilligung bis 12 Monate) oder mindestens 4 Jahre, davon 3 beim selben Arbeitgeber und den Rest im selben Beruf (Bewilligung bis 36 Monate), und eine fortlaufende Beschäftigung mit gültigem Vertrag und Lohn nachweisen. Urlaub, gesetzliche Freistellungen, begrenzte Krankheitszeiten und gemeldete unfreiwillige Arbeitslosigkeit zählen als Beschäftigung.

Familienangehörige

Ein Partner muss bereits mit ECAA-Angehörigenerlaubnis im Land sein, um zu verlängern; eine Einreiseerlaubnis für Partner gibt es auf diesem Weg nicht. Kinder können von außerhalb als Angehörige beantragen. Personen mit ECAA-Erlaubnis zählen als Sponsoren für das Partnervisum, ein neuer Ehepartner kann also nach Appendix FM beantragen.

Ablehnung und Administrative Review

Gegen eine abgelehnte ECAA-Verlängerung ist eine Administrative Review nach Appendix AR möglich. Vor einem neuen Antrag können Sie sich von einem regulierten Einwanderungsberater beraten lassen.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Identität

  • Gültiger Reisepass oder gültiges Reisedokument
  • Nachweis der aktuellen ECAA-Erlaubnis (eVisa-Share-Code oder BRP, solange nutzbar)

Arbeit

  • Für Geschäftsleute: Abschlüsse, Rechnungen, Geschäftskontoauszüge, Steuer- und National-Insurance-Unterlagen

Weitere Unterlagen (je nach Fall)

Arbeit

  • Für Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen für den maßgeblichen Zeitraum

Familie

  • Heirats- oder Geburtsurkunden für mitbeantragende Partner oder Kinder

Sonstiges

  • Für den Daueraufenthalt: bestandener Life in the UK Test und Nachweis der Englischkenntnisse

Antrag Schritt für Schritt

  1. Prüfen Sie, ob Sie derzeit eine ECAA-Erlaubnis als Geschäftsperson oder Arbeitnehmer besitzen; ohne sie ist dieser Weg nicht möglich.
  2. Sammeln Sie Geschäftsabschlüsse oder Beschäftigungsnachweise für den erforderlichen Zeitraum.
  3. Beantragen Sie vor Ablauf Ihrer Erlaubnis online mit dem aktuellen Formular für ECAA-Geschäftsleute und -Arbeitnehmer.
  4. Geben Sie Ihre biometrischen Daten an einem UKVCAS-Servicepunkt ab und laden Sie die Unterlagen hoch.
  5. Nach 5 Jahren beantragen Sie Indefinite Leave to Remain mit Life in the UK Test und Englischnachweis.

Häufige Fragen

Kann ich den ECAA-Weg heute noch neu beantragen?

Nein. Erstanträge sind seit Ende der Brexit-Übergangsphase am 31. Dezember 2020 geschlossen. Nur Personen mit bestehender ECAA-Erlaubnis können verlängern und den Daueraufenthalt erreichen; neue Gründer prüfen das Innovator Founder visa.

Können meine Kinder auf dem ECAA-Weg zu mir ziehen?

Ja, Kinder von ECAA-Arbeitnehmern und -Geschäftsleuten können eine Einreiseerlaubnis als Angehörige beantragen.

Wie lange dauert es bis zum Daueraufenthalt mit ECAA?

Nach 5 Jahren Leben und Arbeiten im Land auf diesem Weg, mit Sprachnachweis und dem Life in the UK Test.

Welches Visum brauche ich als Selbstständiger oder Gründer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz?

Ein eigenes Visum für Selbstständige gibt es nicht. Wer ein neues, innovatives Unternehmen gründen will, beantragt mit Endorsement einer anerkannten Stelle das Innovator Founder visa; für Geschäftstermine ohne Arbeit im Land genügt die ETA.

Offizielle Quellen

Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.

Weitere Visumarten für Großbritannien

Besuche und Kurzaufenthalte

Geschäftsreisen und Selbstständigkeit

Studium und Ausbildung

  • Studentenvisum Höchstaufenthalt: Kursdauer plus Zusatzzeit; meist bis zu 5 Jahre auf Hochschulniveau und 2 Jahre darunter
  • Sprachkursvisum Höchstaufenthalt: Kursdauer plus 30 Tage, insgesamt nicht mehr als 11 Monate
  • Visum für Forschende Höchstaufenthalt: Bis zu 5 Jahre pro Erteilung, verlängerbar um 1 bis 5 Jahre
  • Praktikums- und Traineevisum Höchstaufenthalt: 12 oder 24 Monate, je nach Programm

Arbeit

  • Visum für Fachkräfte Höchstaufenthalt: Bis zu 5 Jahre pro Erteilung; unbegrenzt verlängerbar
  • Arbeitsvisum Höchstaufenthalt: 2 Jahre (Antrag bis 31. Dezember 2026), 18 Monate (ab 1. Januar 2027), 3 Jahre für Promovierte
  • Visum zur Arbeitsplatzsuche Höchstaufenthalt: 2 Jahre, für Promovierte 3 Jahre
  • Visum für konzerninternen Transfer (ICT) Höchstaufenthalt: Laufzeit laut Certificate plus 14 Tage, bis zu 5 Jahre; höchstens 5 Jahre in 6 Jahren (9 in 10 bei mindestens 73.900 Pfund Gehalt)
  • Visum für Saisonarbeit Höchstaufenthalt: Gartenbau: bis zu 6 Monate in 10 Monaten; Geflügel: 2. Oktober bis 31. Dezember
  • Working-Holiday-Visum Höchstaufenthalt: Bis zu 2 Jahre; Australier, Kanadier und Neuseeländer können einmal um 1 Jahr verlängern

Familie

  • Visum für Ehe- und Lebenspartner Höchstaufenthalt: 2 Jahre 9 Monate bei der Einreise, dann Verlängerungen um 2 Jahre 6 Monate; Verlobte 6 Monate
  • Visum zum Familiennachzug Höchstaufenthalt: Kinder- und Elternvisa 2 Jahre 9 Monate, verlängerbar; erwachsene Angehörige von Briten oder dauerhaft Aufenthaltsberechtigten erhalten eine unbefristete Erlaubnis

Aufenthalt

Online-Reisegenehmigungen

Schnellere Bearbeitung

Schutz

  • Asyl und internationaler Schutz Gültigkeit: Flüchtlingsstatus oder humanitärer Schutz: mindestens 30 Monate bei Anträgen ab 2. März 2026 (5 Jahre bei früheren Anträgen und unbegleiteten Kindern)

Visa-Ratgeber Großbritannien