GroßbritannienGeschäftsreisen und Selbstständigkeit
Der ECAA-Weg für Geschäftsleute und Arbeitnehmer: Stand 2026 und Alternativen für Gründer
ECAA-Weg für Geschäftsleute und Arbeitnehmer (Assoziierungsabkommen, für Neuanträge geschlossen)
Kurz gesagt
Der ECAA-Weg beruhte auf einem Assoziierungsabkommen der früheren Europäischen Gemeinschaften und galt nur für Staatsangehörige des Partnerstaats, die ein Unternehmen führen oder weiterarbeiten wollten. Seit Ende der Brexit-Übergangsphase am 31. Dezember 2020 um 23 Uhr ist er für Neuanträge geschlossen; nur wer schon eine ECAA-Erlaubnis hat, kann nach Appendix ECAA verlängern und nach 5 Jahren den Daueraufenthalt beantragen. Für Deutsche, Österreicher und Schweizer war er nie zugänglich, Gründer nutzen das Innovator Founder visa.
geprüft am 23. Oktober 2026
Das Wichtigste
- Höchstaufenthalt
- Verlängerungen um bis zu 36 Monate (für manche Arbeitnehmer 12 Monate)
- Bearbeitungszeit
- Entscheidungen über den Daueraufenthalt meist innerhalb von 6 Monaten
- Arbeit
- Geschäftsleute nur im eigenen Unternehmen; Arbeitnehmer für ihren Arbeitgeber oder in ihrem Beruf
- Familie
- Partner im Land können verlängern; Kinder können als Angehörige aus dem Ausland beantragen
- Weg zum Daueraufenthalt
- Indefinite Leave to Remain nach 5 Jahren, Gebühr 3.226 Pfund für jede Person
- Wo beantragen
- Verlängerung und Daueraufenthalt nur im Land; neue Erstanträge werden nicht angenommen
Aktueller Stand des Wegs
Neue Erstanträge von außerhalb sind nicht mehr möglich. Appendix ECAA: Extension of Stay erfasst nur ECAA-Arbeitnehmer, ECAA-Geschäftsleute und Familienangehörige, die bereits mit ECAA-Erlaubnis im Land sind, sowie Kinder solcher Personen, die zu ihnen ziehen wollen. Verlängerungen nach dem 31. Dezember 2020 um 23 Uhr müssen mit dem aktuellen Online-Formular für diesen Weg gestellt werden, sonst sind sie ungültig.
Wer heute ein Unternehmen im Vereinigten Königreich gründen will, auch mit deutschem, österreichischem oder Schweizer Pass, braucht das Innovator Founder visa.
Voraussetzungen für die Verlängerung als Geschäftsperson
Sie müssen mit ECAA-Erlaubnis als Geschäftsperson im Land sein und ein oder mehrere echte, tragfähige Unternehmen führen. Ihre Investition muss Ihrem Anteil entsprechen und Ihnen gehören, Sie müssen Ihren Anteil an den Verbindlichkeiten tragen können, Ihre Rolle darf keine verdeckte Anstellung sein, und Ihr Gewinnanteil muss Sie und Angehörige ohne öffentliche Leistungen ernähren.
Wer in ein bestehendes Unternehmen einsteigt, legt Gesellschaftsvertrag, Abschlüsse über 12 Monate und Belege für den echten Bedarf an seiner Investition vor. Bewilligt werden bis zu 36 Monate.
Daueraufenthalt nach 5 Jahren
Nach 5 Jahren Leben und Arbeiten im Land auf dem ECAA-Weg ohne öffentliche Leistungen und mit höchstens 180 Tagen außerhalb des Landes in jedem 12-Monats-Zeitraum können Sie Indefinite Leave to Remain beantragen. Sie müssen die Sprachanforderung erfüllen und den Life in the UK Test bestehen, Geschäftsleute müssen weiterhin ein Unternehmen führen. Die Gebühr beträgt 3.226 Pfund pro Person, die Entscheidung dauert meist bis zu 6 Monate. Partner sind nach 5 Jahren ununterbrochen als Angehörige berechtigt; sonst kostet die Verlängerung für Partner 1.407 Pfund.
Voraussetzungen für die Verlängerung als Arbeitnehmer
ECAA-Arbeitnehmer müssen mindestens 3 Jahre rechtmäßig beim selben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein (Bewilligung bis 12 Monate) oder mindestens 4 Jahre, davon 3 beim selben Arbeitgeber und den Rest im selben Beruf (Bewilligung bis 36 Monate), und eine fortlaufende Beschäftigung mit gültigem Vertrag und Lohn nachweisen. Urlaub, gesetzliche Freistellungen, begrenzte Krankheitszeiten und gemeldete unfreiwillige Arbeitslosigkeit zählen als Beschäftigung.
Familienangehörige
Ein Partner muss bereits mit ECAA-Angehörigenerlaubnis im Land sein, um zu verlängern; eine Einreiseerlaubnis für Partner gibt es auf diesem Weg nicht. Kinder können von außerhalb als Angehörige beantragen. Personen mit ECAA-Erlaubnis zählen als Sponsoren für das Partnervisum, ein neuer Ehepartner kann also nach Appendix FM beantragen.
Ablehnung und Administrative Review
Gegen eine abgelehnte ECAA-Verlängerung ist eine Administrative Review nach Appendix AR möglich. Vor einem neuen Antrag können Sie sich von einem regulierten Einwanderungsberater beraten lassen.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Identität
- Gültiger Reisepass oder gültiges Reisedokument
- Nachweis der aktuellen ECAA-Erlaubnis (eVisa-Share-Code oder BRP, solange nutzbar)
Arbeit
- Für Geschäftsleute: Abschlüsse, Rechnungen, Geschäftskontoauszüge, Steuer- und National-Insurance-Unterlagen
Weitere Unterlagen (je nach Fall)
Arbeit
- Für Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen für den maßgeblichen Zeitraum
Familie
- Heirats- oder Geburtsurkunden für mitbeantragende Partner oder Kinder
Sonstiges
- Für den Daueraufenthalt: bestandener Life in the UK Test und Nachweis der Englischkenntnisse
Antrag Schritt für Schritt
- Prüfen Sie, ob Sie derzeit eine ECAA-Erlaubnis als Geschäftsperson oder Arbeitnehmer besitzen; ohne sie ist dieser Weg nicht möglich.
- Sammeln Sie Geschäftsabschlüsse oder Beschäftigungsnachweise für den erforderlichen Zeitraum.
- Beantragen Sie vor Ablauf Ihrer Erlaubnis online mit dem aktuellen Formular für ECAA-Geschäftsleute und -Arbeitnehmer.
- Geben Sie Ihre biometrischen Daten an einem UKVCAS-Servicepunkt ab und laden Sie die Unterlagen hoch.
- Nach 5 Jahren beantragen Sie Indefinite Leave to Remain mit Life in the UK Test und Englischnachweis.
Häufige Fragen
Kann ich den ECAA-Weg heute noch neu beantragen?
Nein. Erstanträge sind seit Ende der Brexit-Übergangsphase am 31. Dezember 2020 geschlossen. Nur Personen mit bestehender ECAA-Erlaubnis können verlängern und den Daueraufenthalt erreichen; neue Gründer prüfen das Innovator Founder visa.
Können meine Kinder auf dem ECAA-Weg zu mir ziehen?
Ja, Kinder von ECAA-Arbeitnehmern und -Geschäftsleuten können eine Einreiseerlaubnis als Angehörige beantragen.
Wie lange dauert es bis zum Daueraufenthalt mit ECAA?
Nach 5 Jahren Leben und Arbeiten im Land auf diesem Weg, mit Sprachnachweis und dem Life in the UK Test.
Welches Visum brauche ich als Selbstständiger oder Gründer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz?
Ein eigenes Visum für Selbstständige gibt es nicht. Wer ein neues, innovatives Unternehmen gründen will, beantragt mit Endorsement einer anerkannten Stelle das Innovator Founder visa; für Geschäftstermine ohne Arbeit im Land genügt die ETA.
Offizielle Quellen
- Immigration Rules Appendix ECAA: Extension of Stay
- Turkish ECAA guidance – extension of stay: caseworker guidance
- GOV.UK – Indefinite leave to remain if you’re a Turkish Worker or Businessperson
- Home Office immigration and nationality fees, 8 October 2026
Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.
Weitere Visumarten für Großbritannien
Besuche und Kurzaufenthalte
- Touristenvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 6 Monate pro Besuch
- Besuchsvisum für Familie und Freunde Höchstaufenthalt: Bis zu 6 Monate pro Besuch
- Visum zur medizinischen Behandlung Höchstaufenthalt: 6 Monate oder mit dem medizinischen Besuchervisum bis zu 11 Monate; weitere Verlängerungen um je 6 Monate im Land möglich
- Visum für Kultur, Sport und Veranstaltungen Höchstaufenthalt: Bis zu 6 Monate pro Besuch
- Transitvisum Höchstaufenthalt: 48 Stunden
- Flughafentransitvisum Höchstaufenthalt: Nur im Transitbereich; keine Einreise
Geschäftsreisen und Selbstständigkeit
- Geschäftsvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 6 Monate pro Besuch
- Visum für Gründer und Start-ups Höchstaufenthalt: 3 Jahre, unbegrenzt um je 3 Jahre verlängerbar, solange die Stelle zustimmt
Studium und Ausbildung
- Studentenvisum Höchstaufenthalt: Kursdauer plus Zusatzzeit; meist bis zu 5 Jahre auf Hochschulniveau und 2 Jahre darunter
- Sprachkursvisum Höchstaufenthalt: Kursdauer plus 30 Tage, insgesamt nicht mehr als 11 Monate
- Visum für Forschende Höchstaufenthalt: Bis zu 5 Jahre pro Erteilung, verlängerbar um 1 bis 5 Jahre
- Praktikums- und Traineevisum Höchstaufenthalt: 12 oder 24 Monate, je nach Programm
Arbeit
- Visum für Fachkräfte Höchstaufenthalt: Bis zu 5 Jahre pro Erteilung; unbegrenzt verlängerbar
- Arbeitsvisum Höchstaufenthalt: 2 Jahre (Antrag bis 31. Dezember 2026), 18 Monate (ab 1. Januar 2027), 3 Jahre für Promovierte
- Visum zur Arbeitsplatzsuche Höchstaufenthalt: 2 Jahre, für Promovierte 3 Jahre
- Visum für konzerninternen Transfer (ICT) Höchstaufenthalt: Laufzeit laut Certificate plus 14 Tage, bis zu 5 Jahre; höchstens 5 Jahre in 6 Jahren (9 in 10 bei mindestens 73.900 Pfund Gehalt)
- Visum für Saisonarbeit Höchstaufenthalt: Gartenbau: bis zu 6 Monate in 10 Monaten; Geflügel: 2. Oktober bis 31. Dezember
- Working-Holiday-Visum Höchstaufenthalt: Bis zu 2 Jahre; Australier, Kanadier und Neuseeländer können einmal um 1 Jahr verlängern
Familie
- Visum für Ehe- und Lebenspartner Höchstaufenthalt: 2 Jahre 9 Monate bei der Einreise, dann Verlängerungen um 2 Jahre 6 Monate; Verlobte 6 Monate
- Visum zum Familiennachzug Höchstaufenthalt: Kinder- und Elternvisa 2 Jahre 9 Monate, verlängerbar; erwachsene Angehörige von Briten oder dauerhaft Aufenthaltsberechtigten erhalten eine unbefristete Erlaubnis
Aufenthalt
- Daueraufenthalt und Niederlassungserlaubnis Gültigkeit: Unbefristet, erlischt aber unter Umständen nach mehr als 2 Jahren im Ausland
Online-Reisegenehmigungen
- Elektronische Reisegenehmigung (ETA) Höchstaufenthalt: Bis zu 6 Monate pro Besuch
Schnellere Bearbeitung
- Express- und Prioritätsservice für Visa Bearbeitungszeit: Priority: meist 5 Werktage (30 bei Familie und Daueraufenthalt). Super Priority: meist der nächste Werktag
Schutz
- Asyl und internationaler Schutz Gültigkeit: Flüchtlingsstatus oder humanitärer Schutz: mindestens 30 Monate bei Anträgen ab 2. März 2026 (5 Jahre bei früheren Anträgen und unbegleiteten Kindern)