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Visitor in Transit visa: Umsteigen in Großbritannien mit Grenzkontrolle

Visitor in Transit visa (Transitvisum mit Grenzkontrolle)

Kurz gesagt

Visumpflichtige Staatsangehörige, die auf dem Weg in ein anderes Land durch die britische Grenzkontrolle gehen, etwa um Gepäck abzuholen oder den Flughafen zu wechseln, und binnen 48 Stunden wieder ausreisen, brauchen das Visitor in Transit visa für 74,50 Pfund. Mit deutschem, österreichischem oder Schweizer Pass genügt für einen solchen Transit die ETA.

Antrag über GOV.UK – Visa to pass through the UK in transit geprüft am 25. Oktober 2026

Das Wichtigste

Höchstaufenthalt
48 Stunden
Gültigkeit
Für die jeweilige Transitreise
Gebühr
74,50 £Transitvisum mit Grenzkontrolle (Gebührentabelle ab 8. Oktober 2026); der Betrag in Landeswährung kann leicht abweichen
Bearbeitungszeit
Meist innerhalb von 3 Wochen
Arbeit
Weder Arbeit noch Studium
Wo beantragen
Online auf GOV.UK, danach Biometrie in einem Visa Application Centre mit Termin

Wann Sie dieses Visum brauchen

Sie brauchen es, wenn Sie Staatsangehörige eines visumpflichtigen Landes sind, in ein Drittland weiterreisen, dabei durch die britische Grenzkontrolle gehen, binnen 48 Stunden ausreisen und weder arbeiten noch studieren. Nicht nötig ist es mit einer ETA, einem Standard Visitor oder Marriage Visitor visa, einer Familienerlaubnis nach dem EU Settlement Scheme oder einem Reisedokument des Home Office. Bleiben Sie im Transitbereich, gelten die Regeln für das Direct Airside Transit visa.

Deutschland, Österreich und die Schweiz stehen nicht auf der Visa national list. Mit diesen Pässen brauchen Sie kein Transitvisum, für einen Transit durch die Grenzkontrolle aber eine ETA. Für Mitreisende oder in Ihrem Land wohnende Angehörige anderer Staaten kann das Visum dagegen nötig sein.

Was Sie vorlegen

Sie brauchen einen gültigen Pass und den Nachweis, dass Sie in Ihr Zielland einreisen dürfen, etwa Visum, Aufenthaltstitel oder Green Card, sofern Sie nicht selbst Staatsangehörige dieses Landes sind. Unter Umständen müssen Sie den Reisezweck und Ihre Unterkunft dort erläutern und die Weiterreise mit Flugbestätigung, Ticket, Bordkarte oder Bestätigung des Reisebüros belegen. Dieselben Unterlagen führen Sie auf der Reise mit.

Erforderliche Unterlagen

Identität

  • Gültiger Reisepass oder gültiges Reisedokument

Reise

  • Bestätigtes Weiterreiseticket mit Ausreise binnen 48 Stunden
  • Visum, Aufenthaltstitel oder andere Einreiseerlaubnis für das Zielland

Weitere Unterlagen (je nach Fall)

Sonstiges

  • Erläuterung des Reisezwecks und der Unterkunft im Zielland

Gebühr und Alternativen

Das Visum kostet 74,50 Pfund. Brauchen Sie mehr als 48 Stunden oder reisen Sie über mehr als sechs Monate häufig durch das Vereinigte Königreich, beantragen Sie stattdessen ein Standard Visitor visa (135 Pfund) oder ein Langzeit-Besuchervisum für 2, 5 oder 10 Jahre.

Für Reisen über das Vereinigte Königreich nach Irland, auf die Kanalinseln oder die Isle of Man ist meist ein Standard Visitor visa nötig, außer Sie haben ein gültiges Visum für diese Gebiete oder ein irisches Visum mit dem Vermerk BC oder BC BIVS.

Antrag

Sie beantragen online, geben in einem Visa Application Centre Fingerabdrücke und Foto ab und erhalten den Pass am selben Tag zurück. Die Entscheidung fällt meist innerhalb von 3 Wochen; manche Zentren bieten eine schnellere Bearbeitung gegen Aufpreis an.

  1. Fragen Sie Ihre Fluggesellschaft, ob Sie beim Umsteigen durch die britische Grenzkontrolle gehen.
  2. Wenn ja und Sie kein befreiendes Dokument besitzen, beantragen Sie online das Visitor in Transit visa (74,50 Pfund); mit deutschem, österreichischem oder Schweizer Pass beantragen Sie stattdessen eine ETA.
  3. Gehen Sie mit Pass, Weiterreiseticket und Einreisedokumenten für das Zielland zum Visa Application Centre.
  4. Warten Sie die Entscheidung ab, meist innerhalb von 3 Wochen, und reisen Sie mit den eingereichten Unterlagen.

Häufige Fragen

Darf ich mit dem Transitvisum den Flughafen verlassen und London besichtigen?

Ja, mit dem Visitor in Transit visa dürfen Sie durch die Grenzkontrolle gehen, müssen das Land aber binnen 48 Stunden verlassen.

Reicht ein Schengen-Visum für den Transit mit Grenzkontrolle?

Nein. Das Visum für das Zielland ist zwar Teil der Nachweise, ersetzt aber nicht das britische Transitvisum, wenn Sie durch die Grenzkontrolle gehen.

Was gilt, wenn der Anschluss länger als 48 Stunden dauert?

Dann beantragen Sie stattdessen ein Standard Visitor visa, oder mit deutschem, österreichischem oder Schweizer Pass eine ETA.

Offizielle Quellen

Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.

Weitere Visumarten für Großbritannien

Besuche und Kurzaufenthalte

Geschäftsreisen und Selbstständigkeit

Studium und Ausbildung

  • Studentenvisum Höchstaufenthalt: Kursdauer plus Zusatzzeit; meist bis zu 5 Jahre auf Hochschulniveau und 2 Jahre darunter
  • Sprachkursvisum Höchstaufenthalt: Kursdauer plus 30 Tage, insgesamt nicht mehr als 11 Monate
  • Visum für Forschende Höchstaufenthalt: Bis zu 5 Jahre pro Erteilung, verlängerbar um 1 bis 5 Jahre
  • Praktikums- und Traineevisum Höchstaufenthalt: 12 oder 24 Monate, je nach Programm

Arbeit

  • Visum für Fachkräfte Höchstaufenthalt: Bis zu 5 Jahre pro Erteilung; unbegrenzt verlängerbar
  • Arbeitsvisum Höchstaufenthalt: 2 Jahre (Antrag bis 31. Dezember 2026), 18 Monate (ab 1. Januar 2027), 3 Jahre für Promovierte
  • Visum zur Arbeitsplatzsuche Höchstaufenthalt: 2 Jahre, für Promovierte 3 Jahre
  • Visum für konzerninternen Transfer (ICT) Höchstaufenthalt: Laufzeit laut Certificate plus 14 Tage, bis zu 5 Jahre; höchstens 5 Jahre in 6 Jahren (9 in 10 bei mindestens 73.900 Pfund Gehalt)
  • Visum für Saisonarbeit Höchstaufenthalt: Gartenbau: bis zu 6 Monate in 10 Monaten; Geflügel: 2. Oktober bis 31. Dezember
  • Working-Holiday-Visum Höchstaufenthalt: Bis zu 2 Jahre; Australier, Kanadier und Neuseeländer können einmal um 1 Jahr verlängern

Familie

  • Visum für Ehe- und Lebenspartner Höchstaufenthalt: 2 Jahre 9 Monate bei der Einreise, dann Verlängerungen um 2 Jahre 6 Monate; Verlobte 6 Monate
  • Visum zum Familiennachzug Höchstaufenthalt: Kinder- und Elternvisa 2 Jahre 9 Monate, verlängerbar; erwachsene Angehörige von Briten oder dauerhaft Aufenthaltsberechtigten erhalten eine unbefristete Erlaubnis

Aufenthalt

Online-Reisegenehmigungen

Schnellere Bearbeitung

Schutz

  • Asyl und internationaler Schutz Gültigkeit: Flüchtlingsstatus oder humanitärer Schutz: mindestens 30 Monate bei Anträgen ab 2. März 2026 (5 Jahre bei früheren Anträgen und unbegleiteten Kindern)

Visa-Ratgeber Großbritannien