GroßbritannienBesuche und Kurzaufenthalte
Visitor in Transit visa: Umsteigen in Großbritannien mit Grenzkontrolle
Visitor in Transit visa (Transitvisum mit Grenzkontrolle)
Kurz gesagt
Visumpflichtige Staatsangehörige, die auf dem Weg in ein anderes Land durch die britische Grenzkontrolle gehen, etwa um Gepäck abzuholen oder den Flughafen zu wechseln, und binnen 48 Stunden wieder ausreisen, brauchen das Visitor in Transit visa für 74,50 Pfund. Mit deutschem, österreichischem oder Schweizer Pass genügt für einen solchen Transit die ETA.
Antrag über GOV.UK – Visa to pass through the UK in transit geprüft am 25. Oktober 2026
Das Wichtigste
- Höchstaufenthalt
- 48 Stunden
- Gültigkeit
- Für die jeweilige Transitreise
- Gebühr
- 74,50 £Transitvisum mit Grenzkontrolle (Gebührentabelle ab 8. Oktober 2026); der Betrag in Landeswährung kann leicht abweichen
- Bearbeitungszeit
- Meist innerhalb von 3 Wochen
- Arbeit
- Weder Arbeit noch Studium
- Wo beantragen
- Online auf GOV.UK, danach Biometrie in einem Visa Application Centre mit Termin
Wann Sie dieses Visum brauchen
Sie brauchen es, wenn Sie Staatsangehörige eines visumpflichtigen Landes sind, in ein Drittland weiterreisen, dabei durch die britische Grenzkontrolle gehen, binnen 48 Stunden ausreisen und weder arbeiten noch studieren. Nicht nötig ist es mit einer ETA, einem Standard Visitor oder Marriage Visitor visa, einer Familienerlaubnis nach dem EU Settlement Scheme oder einem Reisedokument des Home Office. Bleiben Sie im Transitbereich, gelten die Regeln für das Direct Airside Transit visa.
Deutschland, Österreich und die Schweiz stehen nicht auf der Visa national list. Mit diesen Pässen brauchen Sie kein Transitvisum, für einen Transit durch die Grenzkontrolle aber eine ETA. Für Mitreisende oder in Ihrem Land wohnende Angehörige anderer Staaten kann das Visum dagegen nötig sein.
Was Sie vorlegen
Sie brauchen einen gültigen Pass und den Nachweis, dass Sie in Ihr Zielland einreisen dürfen, etwa Visum, Aufenthaltstitel oder Green Card, sofern Sie nicht selbst Staatsangehörige dieses Landes sind. Unter Umständen müssen Sie den Reisezweck und Ihre Unterkunft dort erläutern und die Weiterreise mit Flugbestätigung, Ticket, Bordkarte oder Bestätigung des Reisebüros belegen. Dieselben Unterlagen führen Sie auf der Reise mit.
Erforderliche Unterlagen
Identität
- Gültiger Reisepass oder gültiges Reisedokument
Reise
- Bestätigtes Weiterreiseticket mit Ausreise binnen 48 Stunden
- Visum, Aufenthaltstitel oder andere Einreiseerlaubnis für das Zielland
Weitere Unterlagen (je nach Fall)
Sonstiges
- Erläuterung des Reisezwecks und der Unterkunft im Zielland
Gebühr und Alternativen
Das Visum kostet 74,50 Pfund. Brauchen Sie mehr als 48 Stunden oder reisen Sie über mehr als sechs Monate häufig durch das Vereinigte Königreich, beantragen Sie stattdessen ein Standard Visitor visa (135 Pfund) oder ein Langzeit-Besuchervisum für 2, 5 oder 10 Jahre.
Für Reisen über das Vereinigte Königreich nach Irland, auf die Kanalinseln oder die Isle of Man ist meist ein Standard Visitor visa nötig, außer Sie haben ein gültiges Visum für diese Gebiete oder ein irisches Visum mit dem Vermerk BC oder BC BIVS.
Antrag
Sie beantragen online, geben in einem Visa Application Centre Fingerabdrücke und Foto ab und erhalten den Pass am selben Tag zurück. Die Entscheidung fällt meist innerhalb von 3 Wochen; manche Zentren bieten eine schnellere Bearbeitung gegen Aufpreis an.
- Fragen Sie Ihre Fluggesellschaft, ob Sie beim Umsteigen durch die britische Grenzkontrolle gehen.
- Wenn ja und Sie kein befreiendes Dokument besitzen, beantragen Sie online das Visitor in Transit visa (74,50 Pfund); mit deutschem, österreichischem oder Schweizer Pass beantragen Sie stattdessen eine ETA.
- Gehen Sie mit Pass, Weiterreiseticket und Einreisedokumenten für das Zielland zum Visa Application Centre.
- Warten Sie die Entscheidung ab, meist innerhalb von 3 Wochen, und reisen Sie mit den eingereichten Unterlagen.
Formulare
Häufige Fragen
Darf ich mit dem Transitvisum den Flughafen verlassen und London besichtigen?
Ja, mit dem Visitor in Transit visa dürfen Sie durch die Grenzkontrolle gehen, müssen das Land aber binnen 48 Stunden verlassen.
Reicht ein Schengen-Visum für den Transit mit Grenzkontrolle?
Nein. Das Visum für das Zielland ist zwar Teil der Nachweise, ersetzt aber nicht das britische Transitvisum, wenn Sie durch die Grenzkontrolle gehen.
Was gilt, wenn der Anschluss länger als 48 Stunden dauert?
Dann beantragen Sie stattdessen ein Standard Visitor visa, oder mit deutschem, österreichischem oder Schweizer Pass eine ETA.
Offizielle Quellen
- GOV.UK – Visa to pass through the UK in transit
- Home Office immigration and nationality fees, 8 October 2026
- GOV.UK – Visa processing times: applications outside the UK
- Immigration Rules Appendix Visitor: Visa national list
- GOV.UK – Apply for an electronic travel authorisation (ETA)
Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.
Weitere Visumarten für Großbritannien
Besuche und Kurzaufenthalte
- Touristenvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 6 Monate pro Besuch
- Besuchsvisum für Familie und Freunde Höchstaufenthalt: Bis zu 6 Monate pro Besuch
- Visum zur medizinischen Behandlung Höchstaufenthalt: 6 Monate oder mit dem medizinischen Besuchervisum bis zu 11 Monate; weitere Verlängerungen um je 6 Monate im Land möglich
- Visum für Kultur, Sport und Veranstaltungen Höchstaufenthalt: Bis zu 6 Monate pro Besuch
- Flughafentransitvisum Höchstaufenthalt: Nur im Transitbereich; keine Einreise
Geschäftsreisen und Selbstständigkeit
- Geschäftsvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 6 Monate pro Besuch
- Visum für Gründer und Start-ups Höchstaufenthalt: 3 Jahre, unbegrenzt um je 3 Jahre verlängerbar, solange die Stelle zustimmt
- Visum für Selbstständige und Freiberufler Höchstaufenthalt: Verlängerungen um bis zu 36 Monate (für manche Arbeitnehmer 12 Monate)
Studium und Ausbildung
- Studentenvisum Höchstaufenthalt: Kursdauer plus Zusatzzeit; meist bis zu 5 Jahre auf Hochschulniveau und 2 Jahre darunter
- Sprachkursvisum Höchstaufenthalt: Kursdauer plus 30 Tage, insgesamt nicht mehr als 11 Monate
- Visum für Forschende Höchstaufenthalt: Bis zu 5 Jahre pro Erteilung, verlängerbar um 1 bis 5 Jahre
- Praktikums- und Traineevisum Höchstaufenthalt: 12 oder 24 Monate, je nach Programm
Arbeit
- Visum für Fachkräfte Höchstaufenthalt: Bis zu 5 Jahre pro Erteilung; unbegrenzt verlängerbar
- Arbeitsvisum Höchstaufenthalt: 2 Jahre (Antrag bis 31. Dezember 2026), 18 Monate (ab 1. Januar 2027), 3 Jahre für Promovierte
- Visum zur Arbeitsplatzsuche Höchstaufenthalt: 2 Jahre, für Promovierte 3 Jahre
- Visum für konzerninternen Transfer (ICT) Höchstaufenthalt: Laufzeit laut Certificate plus 14 Tage, bis zu 5 Jahre; höchstens 5 Jahre in 6 Jahren (9 in 10 bei mindestens 73.900 Pfund Gehalt)
- Visum für Saisonarbeit Höchstaufenthalt: Gartenbau: bis zu 6 Monate in 10 Monaten; Geflügel: 2. Oktober bis 31. Dezember
- Working-Holiday-Visum Höchstaufenthalt: Bis zu 2 Jahre; Australier, Kanadier und Neuseeländer können einmal um 1 Jahr verlängern
Familie
- Visum für Ehe- und Lebenspartner Höchstaufenthalt: 2 Jahre 9 Monate bei der Einreise, dann Verlängerungen um 2 Jahre 6 Monate; Verlobte 6 Monate
- Visum zum Familiennachzug Höchstaufenthalt: Kinder- und Elternvisa 2 Jahre 9 Monate, verlängerbar; erwachsene Angehörige von Briten oder dauerhaft Aufenthaltsberechtigten erhalten eine unbefristete Erlaubnis
Aufenthalt
- Daueraufenthalt und Niederlassungserlaubnis Gültigkeit: Unbefristet, erlischt aber unter Umständen nach mehr als 2 Jahren im Ausland
Online-Reisegenehmigungen
- Elektronische Reisegenehmigung (ETA) Höchstaufenthalt: Bis zu 6 Monate pro Besuch
Schnellere Bearbeitung
- Express- und Prioritätsservice für Visa Bearbeitungszeit: Priority: meist 5 Werktage (30 bei Familie und Daueraufenthalt). Super Priority: meist der nächste Werktag
Schutz
- Asyl und internationaler Schutz Gültigkeit: Flüchtlingsstatus oder humanitärer Schutz: mindestens 30 Monate bei Anträgen ab 2. März 2026 (5 Jahre bei früheren Anträgen und unbegleiteten Kindern)