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Partner- und Ehegattenvisum für Großbritannien: Voraussetzungen und Antrag
Family visa als Partner oder Ehepartner (Appendix FM, Ehegattenvisum)
Kurz gesagt
Ehepartner, eingetragene Partner, seit 2 Jahren unverheiratete Partner oder Verlobte von britischen oder irischen Staatsangehörigen, dauerhaft Aufenthaltsberechtigten, anerkannten Flüchtlingen oder bestimmten anderen Sponsoren können ein Familienvisum beantragen, um im Vereinigten Königreich zu leben. Paare brauchen in der Regel ein gemeinsames Einkommen von mindestens 29.000 Pfund im Jahr, der Antragsteller zum Start Englisch auf A1.
Antrag über GOV.UK – Family visas geprüft am 25. Oktober 2026
Das Wichtigste
- Höchstaufenthalt
- 2 Jahre 9 Monate bei der Einreise, dann Verlängerungen um 2 Jahre 6 Monate; Verlobte 6 Monate
- Gebühr
- 2.064 £Von außerhalb; im Land 1.407 Pfund (Gebührentabelle ab 8. Oktober 2026)
- Nötige Mittel
- 29.000 £ pro JahrGemeinsames Mindest-Bruttoeinkommen für neue Partneranträge seit 11. April 2024; Bargeldersparnisse über 16.000 Pfund können angerechnet werden
- Bearbeitungszeit
- Meist 12 Wochen von außerhalb; im Land 8 Wochen, wenn Einkommens- und Englischregeln erfüllt sind
- Arbeit
- Ja, jede Arbeit und jedes Studium (für Verlobte erst nach der Heirat)
- Familie
- Kinder unter 18 können als Angehörige mit Ihnen beantragt werden
- Weg zum Daueraufenthalt
- Indefinite Leave to Remain nach 5 Jahren ununterbrochen als Partner (10 Jahre, wenn Einkommens- oder Englischregeln nicht erfüllt sind)
- Wo beantragen
- Online von außerhalb; im Land nur mit einem dafür zulässigen Visum
Wer beantragen kann
Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein und dauerhaft im Vereinigten Königreich zusammenleben wollen. Sponsor kann sein, wer britisch oder irisch ist, dauerhaft im Land aufenthaltsberechtigt ist, als EWR- oder Schweizer Staatsangehöriger pre-settled status hat und vor dem 1. Januar 2021 ins Land gezogen ist, eine ECAA-Erlaubnis als Geschäftsperson oder Arbeitnehmer hat, als Flüchtling anerkannt ist oder humanitären Schutz genießt oder vor Beginn der Beziehung eine Erlaubnis als Staatenloser erhalten hat.
Sie müssen verheiratet oder in einer im Vereinigten Königreich anerkannten eingetragenen Partnerschaft sein, 2 Jahre zusammengelebt haben, eine 2-jährige Beziehung führen, in der Zusammenleben nicht möglich ist, oder verlobt sein und innerhalb von 6 Monaten nach der Einreise heiraten wollen.
Englischkenntnisse
Für den ersten Antrag brauchen Sie Sprechen und Hörverstehen auf GER-Niveau A1 oder höher aus einem anerkannten Test oder einen englischsprachigen Abschluss. Für die Verlängerung nach 2,5 Jahren ist mindestens A2 nötig, wenn Sie zuerst A1 genutzt haben; ein B1-Ergebnis gilt auch für den Daueraufenthalt nach 5 Jahren. Über 65-Jährige und Personen mit bestimmten Erkrankungen sind befreit.
Die Beziehung belegen
Nachweise sollten von amtlichen Stellen wie Behörden, Banken, Vermietern, Versorgern oder Ärzten stammen und höchstens 4 Jahre alt sein: Heiratsurkunde, Mietvertrag, gemeinsame Rechnungen oder Kontoauszüge oder Post an dieselbe Adresse. Paare, die nicht zusammenleben können, zeigen ihre fortdauernde Bindung, etwa durch regelmäßigen Kontakt, geteilte Kosten und gemeinsam verbrachte Zeit. Außerdem machen Sie Angaben zu früheren Ehen, Kindern und Reisen.
Erforderliche Unterlagen
Identität
- Aktueller Pass sowie Fotoseiten und Visa aus früheren Pässen
Finanzen
- Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge und Arbeitgeberschreiben des Sponsors über 6 Monate oder andere Einkommens- oder Vermögensnachweise
Studium
- Englischtest auf A1 oder höher oder eine Befreiung
Familie
- Heiratsurkunde oder Urkunde über die eingetragene Partnerschaft oder Nachweis von 2 Jahren Zusammenleben
- Pass des Sponsors oder Nachweis seines dauerhaften oder anderen zulässigen Status
Weitere Unterlagen (je nach Fall)
Familie
- Scheidungsurteile zu früheren Ehen
Sonstiges
- Nachweis einer Unterkunft im Vereinigten Königreich
- Beglaubigte Übersetzungen aller Dokumente, die nicht auf Englisch oder Walisisch sind
Einkommensanforderung
Neue Partneranträge brauchen ein gemeinsames Bruttoeinkommen von mindestens 29.000 Pfund im Jahr, aus Anstellung im Vereinigten Königreich, britischer Selbstständigkeit oder Geschäftsführertätigkeit, Renten, Einkünften ohne Arbeit wie Mieten oder Dividenden oder aus Bargeldersparnissen über 16.000 Pfund. Bei Arbeitseinkommen zählt nur im Vereinigten Königreich verdientes Geld; lebt der Sponsor mit Ihnen im Ausland, braucht er meist ein britisches Stellenangebot oder nutzt Ersparnisse.
Wer erstmals vor dem 11. April 2024 beantragt hat und mit demselben Partner verlängert, nutzt die alte Grenze von 18.600 Pfund, plus 3.800 Pfund für das erste Kind und 2.400 Pfund für jedes weitere. Bezieht der Sponsor bestimmte Leistungen wegen Behinderung oder Pflege, entfällt die Grenze; dann ist ein angemessener Unterhalt nachzuweisen.
Gebühren und Gesundheitszuschlag
Das Visum kostet von außerhalb 2.064 Pfund und im Land 1.407 Pfund, für jeden Antragsteller einschließlich Kindern. Der Gesundheitszuschlag beträgt für Erwachsene 3.105 Pfund für 2 Jahre 9 Monate und 2.587,50 Pfund für 2 Jahre 6 Monate, für Kinder 2.328 bzw. 1.940 Pfund. Wer Unterkunft oder notwendigen Lebensunterhalt nicht bezahlen kann, kann eine Gebührenbefreiung beantragen.
Verlängerung und Daueraufenthalt
Nach 2 Jahren 9 Monaten verlängern Sie um 2 Jahre 6 Monate und beantragen nach 5 Jahren ununterbrochen als Partner Indefinite Leave to Remain. Zeiten mit anderen Visa oder als Verlobte zählen nicht. Wurden Sie ohne Erfüllung der Einkommens- oder Englischregeln zugelassen, etwa aus menschenrechtlichen Gründen, dauert der Weg zum Daueraufenthalt 10 Jahre. Partner von Flüchtlingen, die nach dem 2. März 2026 Asyl beantragt haben, erhalten eine Erlaubnis, die mit der ihres Partners endet.
Ablehnung und Rechtsmittel
Entscheidungen über Familienvisa betreffen einen menschenrechtlichen Anspruch, deshalb kann gegen eine Ablehnung meist Berufung beim First-tier Tribunal (Immigration and Asylum Chamber) eingelegt werden. Von außerhalb muss das innerhalb von 28 Tagen nach Zugang der Entscheidung geschehen; die Gerichtsgebühr beträgt 82 Pfund ohne und 144 Pfund mit mündlicher Verhandlung. Der Ablehnungsbescheid nennt, ob Sie Rechtsmittel einlegen können.
Antrag Schritt für Schritt
- Prüfen Sie, ob Ihr Sponsor die Voraussetzungen erfüllt und Sie die Regeln zu Beziehung, Einkommen und Englisch einhalten.
- Legen Sie einen anerkannten Englischtest auf A1 oder höher ab.
- Sammeln Sie Einkommensnachweise für den geforderten Zeitraum und höchstens 4 Jahre alte Belege zur Beziehung.
- Beantragen Sie online von außerhalb und zahlen Sie 2.064 Pfund plus Gesundheitszuschlag.
- Gehen Sie für Biometrie und Unterlagen zum Visa Application Centre (laut GOV.UK VFS Global in Deutschland, Österreich und der Schweiz).
- Warten Sie die Entscheidung ab (meist 12 Wochen), reisen Sie ein und beantragen Sie später vor Ablauf die Verlängerung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Mindesteinkommen für das britische Ehegattenvisum?
29.000 Pfund im Jahr gemeinsam bei neuen Anträgen, sofern keine Ausnahme greift. Bargeldersparnisse über 16.000 Pfund können statt oder zusätzlich zum Einkommen genutzt werden.
Zählt mein Einkommen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz?
Arbeitseinkommen muss im Vereinigten Königreich verdient sein. Manche Einkünfte ohne Arbeit und Ersparnisse können zählen; die Einzelheiten stehen in der Guidance zum Mindesteinkommen nach Appendix FM.
Darf ich mit einem Besuchervisum oder einer ETA im Vereinigten Königreich heiraten?
Nein. Zum Heiraten und anschließenden Ausreisen brauchen Sie ein Marriage Visitor visa, zum Heiraten und Bleiben das Familienvisum für Verlobte.
Kann ich von außerhalb eine schnellere Entscheidung über das Ehegattenvisum kaufen?
Wo das Zentrum es anbietet, kostet Priority für Familienvisa von außerhalb 500 Pfund und bringt meist eine Entscheidung innerhalb von 30 Werktagen.
Offizielle Quellen
- GOV.UK – Family visa: apply as a partner or spouse
- GOV.UK – Income requirements for partners
- GOV.UK – Family visa: knowledge of English
- Home Office immigration and nationality fees, 8 October 2026
- GOV.UK – Pay for UK healthcare as part of your immigration application
- GOV.UK – Visa processing times: applications outside the UK
- GOV.UK – Appeal against a visa or immigration decision
- GOV.UK – Find a visa application centre
Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.
Weitere Visumarten für Großbritannien
Besuche und Kurzaufenthalte
- Touristenvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 6 Monate pro Besuch
- Besuchsvisum für Familie und Freunde Höchstaufenthalt: Bis zu 6 Monate pro Besuch
- Visum zur medizinischen Behandlung Höchstaufenthalt: 6 Monate oder mit dem medizinischen Besuchervisum bis zu 11 Monate; weitere Verlängerungen um je 6 Monate im Land möglich
- Visum für Kultur, Sport und Veranstaltungen Höchstaufenthalt: Bis zu 6 Monate pro Besuch
- Transitvisum Höchstaufenthalt: 48 Stunden
- Flughafentransitvisum Höchstaufenthalt: Nur im Transitbereich; keine Einreise
Geschäftsreisen und Selbstständigkeit
- Geschäftsvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 6 Monate pro Besuch
- Visum für Gründer und Start-ups Höchstaufenthalt: 3 Jahre, unbegrenzt um je 3 Jahre verlängerbar, solange die Stelle zustimmt
- Visum für Selbstständige und Freiberufler Höchstaufenthalt: Verlängerungen um bis zu 36 Monate (für manche Arbeitnehmer 12 Monate)
Studium und Ausbildung
- Studentenvisum Höchstaufenthalt: Kursdauer plus Zusatzzeit; meist bis zu 5 Jahre auf Hochschulniveau und 2 Jahre darunter
- Sprachkursvisum Höchstaufenthalt: Kursdauer plus 30 Tage, insgesamt nicht mehr als 11 Monate
- Visum für Forschende Höchstaufenthalt: Bis zu 5 Jahre pro Erteilung, verlängerbar um 1 bis 5 Jahre
- Praktikums- und Traineevisum Höchstaufenthalt: 12 oder 24 Monate, je nach Programm
Arbeit
- Visum für Fachkräfte Höchstaufenthalt: Bis zu 5 Jahre pro Erteilung; unbegrenzt verlängerbar
- Arbeitsvisum Höchstaufenthalt: 2 Jahre (Antrag bis 31. Dezember 2026), 18 Monate (ab 1. Januar 2027), 3 Jahre für Promovierte
- Visum zur Arbeitsplatzsuche Höchstaufenthalt: 2 Jahre, für Promovierte 3 Jahre
- Visum für konzerninternen Transfer (ICT) Höchstaufenthalt: Laufzeit laut Certificate plus 14 Tage, bis zu 5 Jahre; höchstens 5 Jahre in 6 Jahren (9 in 10 bei mindestens 73.900 Pfund Gehalt)
- Visum für Saisonarbeit Höchstaufenthalt: Gartenbau: bis zu 6 Monate in 10 Monaten; Geflügel: 2. Oktober bis 31. Dezember
- Working-Holiday-Visum Höchstaufenthalt: Bis zu 2 Jahre; Australier, Kanadier und Neuseeländer können einmal um 1 Jahr verlängern
Familie
- Visum zum Familiennachzug Höchstaufenthalt: Kinder- und Elternvisa 2 Jahre 9 Monate, verlängerbar; erwachsene Angehörige von Briten oder dauerhaft Aufenthaltsberechtigten erhalten eine unbefristete Erlaubnis
Aufenthalt
- Daueraufenthalt und Niederlassungserlaubnis Gültigkeit: Unbefristet, erlischt aber unter Umständen nach mehr als 2 Jahren im Ausland
Online-Reisegenehmigungen
- Elektronische Reisegenehmigung (ETA) Höchstaufenthalt: Bis zu 6 Monate pro Besuch
Schnellere Bearbeitung
- Express- und Prioritätsservice für Visa Bearbeitungszeit: Priority: meist 5 Werktage (30 bei Familie und Daueraufenthalt). Super Priority: meist der nächste Werktag
Schutz
- Asyl und internationaler Schutz Gültigkeit: Flüchtlingsstatus oder humanitärer Schutz: mindestens 30 Monate bei Anträgen ab 2. März 2026 (5 Jahre bei früheren Anträgen und unbegleiteten Kindern)