GroßbritannienBesuche und Kurzaufenthalte

Verwandte und Freunde in Großbritannien besuchen: was Sie brauchen

Standard Visitor visa (Besuch bei Familie und Freunden)

Kurz gesagt

Ein eigenes Familienbesuchsvisum gibt es nicht: Verwandte und Freunde reisen nach den Regeln für Standard Visitors für bis zu sechs Monate ein. Der Gastgeber darf Unterkunft und Unterhalt stellen, was Sie mit seinem Status und seinen Mitteln belegen sollten.

Antrag über GOV.UK – Apply for a Standard Visitor visa geprüft am 25. Oktober 2026

Das Wichtigste

Höchstaufenthalt
Bis zu 6 Monate pro Besuch
Gültigkeit
6 Monate oder als Langzeitvisum 2, 5 oder 10 Jahre (weiterhin höchstens 6 Monate pro Besuch)
Gebühr
135 £Kurzzeitvisum bis 6 Monate; Langzeitvisa kosten 506 Pfund (2 Jahre), 903 Pfund (5 Jahre) und 1.128 Pfund (10 Jahre), Gebührentabelle ab 8. Oktober 2026
Bearbeitungszeit
Meist innerhalb von 3 Wochen nach dem Biometrie-Termin
Arbeit
Keine bezahlte oder unbezahlte Arbeit, außer erlaubten bezahlten Engagements
Familie
Jedes Familienmitglied stellt einen eigenen Antrag mit eigener Gebühr und eigenem Termin
Weg zum Daueraufenthalt
Nein, Besuche zählen nicht für den Daueraufenthalt
Wo beantragen
Online auf GOV.UK, danach Biometrie in einem Visa Application Centre (VFS Global in Deutschland, Österreich und der Schweiz)

Verwandtenbesuch nach den Besuchsregeln

Familie und Freunde zu besuchen ist eine erlaubte Besuchstätigkeit. Es gelten dieselben Kernprüfungen wie beim Urlaub: ein echter Besuch, Ausreise am Ende und genug Mittel von Ihnen oder Ihrem Gastgeber. Lange oder wiederholte Aufenthalte, etwa um Enkel zu betreuen oder mit dem Partner zusammenzuleben, wirken wie ein Leben im Land und führen leicht zur Ablehnung. Wer dauerhaft bei britischen oder aufenthaltsberechtigten Angehörigen leben will, braucht ein Familienvisum.

Mit deutschem, österreichischem oder Schweizer Pass reisen Sie für Besuche mit einer ETA ein; die hier beschriebenen Regeln und Nachweise sind für die Grenzkontrolle trotzdem nützlich.

Nachweise Ihres Gastgebers

Wohnen Sie bei jemandem im Vereinigten Königreich oder werden Sie von ihm finanziert, fragt das Formular nach Name, Adresse und Passdaten. Legen Sie ein Einladungsschreiben bei, das Beziehung und Besuch erklärt, eine Kopie des Passes oder einen Nachweis des britischen Aufenthaltsstatus (etwa einen eVisa-Share-Code), einen Adressnachweis und, wenn der Gastgeber zahlt, aktuelle Kontoauszüge. Seine Unterstützung ersetzt nicht den Nachweis Ihrer eigenen Bindungen im Heimatland.

Erforderliche Unterlagen

Identität

  • Reisepass oder Reisedokument, gültig für den gesamten Aufenthalt

Finanzen

  • Kontoauszüge der letzten Monate, die zeigen, dass Sie die Reise bezahlen können, bei Angestellten zusätzlich Gehaltsabrechnungen oder ein Schreiben des Arbeitgebers

Weitere Unterlagen (je nach Fall)

Reise

  • Geplante Reisedaten und Unterkunft (keine nicht erstattungsfähigen Tickets vor der Entscheidung kaufen)

Familie

  • Einladungsschreiben des Gastgebers zu Beziehung, Besuch und angebotener Unterstützung
  • Passkopie oder Nachweis des britischen Aufenthaltsstatus des Gastgebers, Adressnachweis und, falls er Sie finanziert, Kontoauszüge
  • Für Kinder: Einverständniserklärung der Eltern, Geburtsurkunde und Angaben zur Betreuungsperson im Vereinigten Königreich

Sonstiges

  • Nachweise über Bindungen im Heimatland: Arbeit, Studium, Eigentum oder familiäre Verpflichtungen
  • Beglaubigte englische Übersetzungen aller Dokumente, die nicht auf Englisch oder Walisisch sind

Gebühren und Fristen

Das Visum kostet 135 Pfund für bis zu sechs Monate, für regelmäßige Verwandtenbesuche gibt es Langzeitvisa für 2, 5 oder 10 Jahre zu 506, 903 oder 1.128 Pfund. Jedes Familienmitglied, auch Kinder, braucht einen eigenen Antrag mit Gebühr und Termin. Beantragen Sie frühestens 3 Monate vor der Reise; die Entscheidung dauert meist 3 Wochen.

Kinder auf Familienbesuch

Minderjährige dürfen allein reisen, ein Elternteil oder Vormund muss aber schriftlich zustimmen, vollständige Kontaktdaten angeben und darlegen, wo und bei wem das Kind wohnt, samt dessen Zustimmung. Bis zu 2 begleitende Erwachsene können im Visum des Kindes eingetragen werden. Wird ein Kind unter 16 länger als 28 Tage von jemandem betreut, der kein naher Verwandter ist, muss die örtliche Behörde informiert werden (private foster care).

Wenn das Besuchervisum abgelehnt wird

Gegen die Ablehnung eines Standard Visitor visa gibt es weder Rechtsmittel noch eine administrative Überprüfung. Der Bescheid nennt die Voraussetzungen, die UKVI als nicht erfüllt ansieht, meist Zweifel an der Ausreiseabsicht, an der Herkunft der Mittel oder am Reisezweck. Ein neuer Antrag ist jederzeit möglich, mit neuer Gebühr und Nachweisen zu diesen Punkten.

Antrag Schritt für Schritt

  1. Prüfen Sie auf GOV.UK, ob Ihr Reisezweck für Standard Visitors erlaubt ist und ob Sie ein Visum oder nur eine ETA brauchen; mit deutschem, österreichischem oder Schweizer Pass genügt für Besuche die ETA.
  2. Füllen Sie frühestens 3 Monate vor der Reise den Online-Antrag für das Standard Visitor visa auf GOV.UK aus und zahlen Sie die Gebühr (135 Pfund für bis zu sechs Monate).
  3. Bitten Sie Ihren Gastgeber um Einladungsschreiben, Status- und Adressnachweis sowie Kontoauszüge, falls er die Reise bezahlt.
  4. Buchen und besuchen Sie Ihren Termin im Visa Application Centre: Pass vorlegen, Fingerabdrücke und Foto abgeben, Unterlagen einreichen oder hochladen.
  5. Warten Sie auf die Entscheidung per E-Mail, meist innerhalb von 3 Wochen; den Pass erhalten Sie am Termin im Zentrum gleich zurück.
  6. Nach der Bewilligung legen Sie ein UKVI-Konto an und verknüpfen Ihr eVisa vor der Reise; reisen Sie mit dem Pass, mit dem Sie beantragt haben.

Häufige Fragen

Muss mein Gastgeber die britische Staatsangehörigkeit haben?

Nein. Gastgeber kann jeder sein, der sich rechtmäßig im Vereinigten Königreich aufhält. Stellt er Unterkunft oder Geld, müssen Sie seine Daten angeben und seinen Status belegen.

Dürfen meine Eltern jedes Jahr für sechs Monate kommen?

Jeder Besuch darf bis zu sechs Monate dauern. Wer aber den Großteil jedes Jahres im Land verbringt, kann so behandelt werden, als lebe er dort durch aneinandergereihte Besuche, was zu Ablehnung oder Widerruf führt.

Darf ich als Besucher an einer Hochzeit in der Familie teilnehmen?

Ja, die Teilnahme an einer Hochzeit ist erlaubt. Wer selbst heiratet oder eine Eheschließung anmeldet, braucht ein Marriage Visitor visa.

Offizielle Quellen

Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.

Weitere Visumarten für Großbritannien

Besuche und Kurzaufenthalte

Geschäftsreisen und Selbstständigkeit

Studium und Ausbildung

  • Studentenvisum Höchstaufenthalt: Kursdauer plus Zusatzzeit; meist bis zu 5 Jahre auf Hochschulniveau und 2 Jahre darunter
  • Sprachkursvisum Höchstaufenthalt: Kursdauer plus 30 Tage, insgesamt nicht mehr als 11 Monate
  • Visum für Forschende Höchstaufenthalt: Bis zu 5 Jahre pro Erteilung, verlängerbar um 1 bis 5 Jahre
  • Praktikums- und Traineevisum Höchstaufenthalt: 12 oder 24 Monate, je nach Programm

Arbeit

  • Visum für Fachkräfte Höchstaufenthalt: Bis zu 5 Jahre pro Erteilung; unbegrenzt verlängerbar
  • Arbeitsvisum Höchstaufenthalt: 2 Jahre (Antrag bis 31. Dezember 2026), 18 Monate (ab 1. Januar 2027), 3 Jahre für Promovierte
  • Visum zur Arbeitsplatzsuche Höchstaufenthalt: 2 Jahre, für Promovierte 3 Jahre
  • Visum für konzerninternen Transfer (ICT) Höchstaufenthalt: Laufzeit laut Certificate plus 14 Tage, bis zu 5 Jahre; höchstens 5 Jahre in 6 Jahren (9 in 10 bei mindestens 73.900 Pfund Gehalt)
  • Visum für Saisonarbeit Höchstaufenthalt: Gartenbau: bis zu 6 Monate in 10 Monaten; Geflügel: 2. Oktober bis 31. Dezember
  • Working-Holiday-Visum Höchstaufenthalt: Bis zu 2 Jahre; Australier, Kanadier und Neuseeländer können einmal um 1 Jahr verlängern

Familie

  • Visum für Ehe- und Lebenspartner Höchstaufenthalt: 2 Jahre 9 Monate bei der Einreise, dann Verlängerungen um 2 Jahre 6 Monate; Verlobte 6 Monate
  • Visum zum Familiennachzug Höchstaufenthalt: Kinder- und Elternvisa 2 Jahre 9 Monate, verlängerbar; erwachsene Angehörige von Briten oder dauerhaft Aufenthaltsberechtigten erhalten eine unbefristete Erlaubnis

Aufenthalt

Online-Reisegenehmigungen

Schnellere Bearbeitung

Schutz

  • Asyl und internationaler Schutz Gültigkeit: Flüchtlingsstatus oder humanitärer Schutz: mindestens 30 Monate bei Anträgen ab 2. März 2026 (5 Jahre bei früheren Anträgen und unbegleiteten Kindern)

Visa-Ratgeber Großbritannien