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High Potential Individual visa: mit einem Abschluss einer Spitzenuniversität nach Großbritannien

High Potential Individual visa (HPI, Visum für Absolventen von Spitzenuniversitäten)

Kurz gesagt

Das High Potential Individual visa gibt Absolventen einer Hochschule von der Liste des Home Office, deren Abschluss höchstens 5 Jahre zurückliegt, 2 Jahre im Land (3 Jahre nach einer Promotion), um zu arbeiten, Arbeit zu suchen oder sich selbstständig zu machen, ganz ohne Sponsor. Es kostet 880 Pfund, verlangt Englisch auf B2 und 1.270 Pfund Ersparnisse und unterliegt einer jährlichen Obergrenze.

Antrag über GOV.UK – High Potential Individual visa geprüft am 23. Oktober 2026

Das Wichtigste

Höchstaufenthalt
2 Jahre, für Promovierte 3 Jahre
Gültigkeit
2 oder 3 Jahre; nicht verlängerbar; nur einmal im Leben erhältlich
Gebühr
880 £Zuzüglich 252 Pfund für die Ecctis-Prüfung und 1.035 Pfund Gesundheitszuschlag pro Jahr (Gebührentabelle ab 8. Oktober 2026)
Nötige Mittel
1.270 £28 Tage am Stück auf dem Konto, außer Sie sind schon 12 Monate mit Visum im Land
Bearbeitungszeit
Meist 3 Wochen von außerhalb, 8 Wochen im Land
Arbeit
Die meisten Tätigkeiten, Arbeitssuche und Selbstständigkeit; kein Profisport
Familie
Partner und Kinder können als Angehörige beantragen
Weg zum Daueraufenthalt
Die Zeit mit HPI zählt nicht für den Daueraufenthalt; Wechsel in einen anderen Weg nötig
Wo beantragen
Von außerhalb oder im Land; bis zu 3 Monate vor der Reise

Zulässige Hochschulen und Abschlüsse

Ihr Bachelor-, Master- oder Doktorabschluss muss in den letzten 5 Jahren von einer Hochschule verliehen worden sein, die auf der Liste für Ihr Abschlussjahr steht. Das Home Office veröffentlicht für jedes Jahr von November bis Oktober eine Liste auf Grundlage internationaler Rankings; britische Hochschulen sind ausgeschlossen.

Ecctis muss für 252 Pfund bestätigen, dass der Abschluss echt ist und britischem Hochschulniveau entspricht; das Ranking der Hochschule prüft Ecctis nicht. Ob eine deutsche, österreichische oder Schweizer Hochschule dazugehört, zeigt allein die Liste des jeweiligen Jahres.

Weitere Voraussetzungen und Obergrenze

Sie weisen Englisch auf B2 nach und halten 1.270 Pfund für 28 Tage am Stück. Ein Stellenangebot brauchen Sie nicht. Das Visum gibt es nur einmal und nicht, wenn Sie schon ein Graduate visa oder eine Erlaubnis des Doctorate Extension Scheme hatten. Für Anträge vom 1. November bis 31. Oktober gilt eine jährliche Obergrenze; ist sie erreicht, zeigt das Online-Formular dies an.

Gesamtkosten

Rechnen Sie mit 252 Pfund für Ecctis, 880 Pfund Visumgebühr und einem Gesundheitszuschlag von 2.070 Pfund für 2 Jahre oder 3.105 Pfund für 3 Jahre, dazu dieselbe Gebühr und derselbe Zuschlag für jeden Angehörigen.

Leben mit dem Visum

Sie dürfen die meisten Tätigkeiten ausüben, die Stelle frei wechseln, Arbeit suchen, sich selbstständig machen und ehrenamtlich tätig sein. Studieren ist nur in Kursen erlaubt, für die kein Student visa nötig ist. Das Visum ist nicht verlängerbar und zählt nicht für den Daueraufenthalt; planen Sie den Wechsel, etwa ins Skilled Worker visa, vor Ablauf.

Ablehnung und Administrative Review

Bei einer Ablehnung können Sie in der Regel eine Administrative Review beantragen, wenn Sie einen Bearbeitungsfehler von UKVI vermuten: innerhalb von 28 Tagen nach der Entscheidung bei Antrag von außerhalb, innerhalb von 14 Tagen im Land. Sie kostet 80 Pfund, das Ergebnis dauert meist 28 Tage oder länger. Alternativ stellen Sie einen neuen Antrag.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Identität

  • Gültiger Reisepass oder gültiges Reisedokument

Finanzen

  • Kontoauszüge über mindestens 1.270 Pfund, 28 Tage am Stück gehalten und höchstens 31 Tage vor dem Antrag endend

Studium

  • Ecctis-Kennung (unique person identifier) oder Bescheinigung zur Bestätigung Ihres Abschlusses
  • Nachweis von Englisch auf GER-Niveau B2

Weitere Unterlagen (je nach Fall)

Familie

  • Heirats- oder Geburtsurkunden für mitbeantragende Partner oder Kinder

Sonstiges

  • Beglaubigte Übersetzungen aller Dokumente, die nicht auf Englisch oder Walisisch sind

Antrag Schritt für Schritt

  1. Prüfen Sie die Liste zulässiger Hochschulen für das Jahr, in dem Ihr Abschluss verliehen wurde.
  2. Lassen Sie Ihren Abschluss von Ecctis bestätigen (252 Pfund).
  3. Besorgen Sie den Englischnachweis auf B2 und halten Sie 1.270 Pfund für 28 Tage auf dem Konto.
  4. Beantragen Sie online, zahlen Sie 880 Pfund und den Gesundheitszuschlag und bestätigen Sie Ihre Identität per App oder in einem Visa Application Centre.
  5. Nach der Bewilligung reisen Sie ein und beginnen zu arbeiten oder Arbeit zu suchen; planen Sie das nächste Visum vor dem Enddatum.

Häufige Fragen

Stehen Hochschulen aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz auf der HPI-Liste?

Maßgeblich ist allein die amtliche Liste für Ihr Abschlussjahr, die GOV.UK veröffentlicht. Prüfen Sie dort Ihre Hochschule und Ihr Jahr, denn die Liste ändert sich jährlich.

Kann ich mit dem HPI visa meine Familie mitbringen?

Ja, Partner und Kinder können als Angehörige beantragen; jeder zahlt Visumgebühr und Zuschlag und weist eigene Mittel nach.

Führt das HPI visa zum Daueraufenthalt?

Nein. Die Zeit mit dem HPI visa zählt nicht für Indefinite Leave to Remain.

Offizielle Quellen

Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.

Weitere Visumarten für Großbritannien

Besuche und Kurzaufenthalte

Geschäftsreisen und Selbstständigkeit

Studium und Ausbildung

  • Studentenvisum Höchstaufenthalt: Kursdauer plus Zusatzzeit; meist bis zu 5 Jahre auf Hochschulniveau und 2 Jahre darunter
  • Sprachkursvisum Höchstaufenthalt: Kursdauer plus 30 Tage, insgesamt nicht mehr als 11 Monate
  • Visum für Forschende Höchstaufenthalt: Bis zu 5 Jahre pro Erteilung, verlängerbar um 1 bis 5 Jahre
  • Praktikums- und Traineevisum Höchstaufenthalt: 12 oder 24 Monate, je nach Programm

Arbeit

  • Visum für Fachkräfte Höchstaufenthalt: Bis zu 5 Jahre pro Erteilung; unbegrenzt verlängerbar
  • Arbeitsvisum Höchstaufenthalt: 2 Jahre (Antrag bis 31. Dezember 2026), 18 Monate (ab 1. Januar 2027), 3 Jahre für Promovierte
  • Visum für konzerninternen Transfer (ICT) Höchstaufenthalt: Laufzeit laut Certificate plus 14 Tage, bis zu 5 Jahre; höchstens 5 Jahre in 6 Jahren (9 in 10 bei mindestens 73.900 Pfund Gehalt)
  • Visum für Saisonarbeit Höchstaufenthalt: Gartenbau: bis zu 6 Monate in 10 Monaten; Geflügel: 2. Oktober bis 31. Dezember
  • Working-Holiday-Visum Höchstaufenthalt: Bis zu 2 Jahre; Australier, Kanadier und Neuseeländer können einmal um 1 Jahr verlängern

Familie

  • Visum für Ehe- und Lebenspartner Höchstaufenthalt: 2 Jahre 9 Monate bei der Einreise, dann Verlängerungen um 2 Jahre 6 Monate; Verlobte 6 Monate
  • Visum zum Familiennachzug Höchstaufenthalt: Kinder- und Elternvisa 2 Jahre 9 Monate, verlängerbar; erwachsene Angehörige von Briten oder dauerhaft Aufenthaltsberechtigten erhalten eine unbefristete Erlaubnis

Aufenthalt

Online-Reisegenehmigungen

Schnellere Bearbeitung

Schutz

  • Asyl und internationaler Schutz Gültigkeit: Flüchtlingsstatus oder humanitärer Schutz: mindestens 30 Monate bei Anträgen ab 2. März 2026 (5 Jahre bei früheren Anträgen und unbegleiteten Kindern)

Visa-Ratgeber Großbritannien