NeuseelandSchutz
Asyl in Neuseeland: Flüchtlingsstatus und Schutzstatus
Antrag auf Anerkennung als Flüchtling oder geschützte Person (Claim for refugee or protected person status)
Kurz gesagt
Wer sich in Neuseeland aufhält und die Rückkehr in sein Land fürchtet, kann die Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 oder als geschützte Person nach der Antifolterkonvention und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte beantragen. Der Antrag wird mündlich oder schriftlich bei der Polizei oder einem Einwanderungs- bzw. Flüchtlingsbeamten gestellt, mit dem Formular INZ 1071 bestätigt und von der Refugee Status Unit (RSU) in Auckland entschieden. Während des Verfahrens wird niemand abgeschoben.
Antrag über Immigration New Zealand – Claiming refugee or protected person status geprüft am 23. Oktober 2026
Das Wichtigste
- Bearbeitungszeit
- Bis zur Zuteilung an einen Flüchtlingsbeamten (RPO) können 18 bis 24 Monate vergehen; manche Anträge werden im Verfahren vorgezogen
- Arbeit
- Antragsteller können ein Visum beantragen, das während des Verfahrens Aufenthalt, Studium oder Arbeit erlaubt
- Familie
- Anerkannte Flüchtlinge können später Angehörige über die Refugee Family Support Category nachholen
- Wo beantragen
- Nur in Neuseeland
Wer Flüchtling oder geschützte Person ist
Flüchtling ist, wer sich außerhalb seines Landes befindet und dort ernsthaft Gefahr läuft, schwer geschädigt zu werden, also eine anhaltende oder systematische Verletzung grundlegender Menschenrechte zu erleiden, wegen Herkunft oder Ethnie, Religion, politischer Überzeugung, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe. Geschützte Person ist, wer stichhaltige Gründe für die Annahme hat, bei einer Abschiebung Folter, willkürlicher Tötung oder grausamer Behandlung ausgesetzt zu sein. Neuseeland muss niemanden schützen, der wirksamen Schutz im eigenen oder einem Drittstaat erhalten kann.
INZ weist darauf hin, dass die Hürde hoch ist und derzeit nur etwa ein Fünftel der Anträge Erfolg hat. Ein Antrag ist kein Weg, den Aufenthalt zu verlängern oder Arbeitsrechte zu erhalten; wird er endgültig abgelehnt, sind keine weiteren Visa möglich, und eine Abschiebung kann folgen.
So stellen Sie den Antrag
Sie können den Antrag mündlich oder schriftlich bei einem neuseeländischen Polizeibeamten oder einem Vertreter des MBIE stellen, etwa einem Einwanderungsbeamten oder einem Flüchtlingsbeamten (Refugee and Protection Officer, RPO). Bestätigt wird er mit dem Formular Confirmation of Claim to Refugee and Protection Status (INZ 1071), unter dem Namen in Ihrem Pass und mit Nachweisen zu Identität und Staatsangehörigkeit. Danach folgt eine schriftliche Darstellung nach dem INZ-Leitfaden INZ 1362.
Das Verfahren hat 6 Schritte: Bestätigungsformular, schriftliche Darstellung, Anhörung bei einem RPO, Bericht über Ihren Antrag, abschließende Stellungnahme und Entscheidung. Formulare gehen an die Refugee Status Unit, PO Box 90533, Victoria Street, Auckland 1142, oder persönlich an 162 Victoria Street West, Auckland (Montag bis Freitag, 8:30 bis 16:00 Uhr); Telefon +64 9 928 2236, E-Mail rsu@mbie.govt.nz. Entscheidungen werden in Papierform per Kurier zugestellt; INZ warnt vor gefälschten Bescheiden, die per E-Mail und in sozialen Medien kursieren.
- Einem Polizeibeamten, Einwanderungsbeamten oder Flüchtlingsbeamten (RPO) mitteilen, dass Sie den Flüchtlings- oder Schutzstatus beantragen möchten.
- Das Formular INZ 1071 ausfüllen und mit Ihren Ausweisdokumenten bei der RSU einreichen.
- Die schriftliche Darstellung und Belege nachreichen.
- Ein gültiges Visum behalten und bei Bedarf ein Visum für Aufenthalt, Studium oder Arbeit beantragen.
- An der Anhörung beim RPO teilnehmen, den Bericht lesen und eine abschließende Stellungnahme abgeben.
- Die Entscheidung in Papierform per Kurier erhalten.
Formulare
- Confirmation of Claim to Refugee and Protection Status in New Zealand (INZ 1071) · Auf der INZ-Seite zum Antrag verlinkt, zusammen mit dem Leitfaden INZ 1361.
Wartezeiten und Vorrang
Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Vom Einreichen bis zur Zuteilung an einen RPO können derzeit 18 bis 24 Monate vergehen; danach setzt die RSU eine Anhörung an, und es gelten die Fristen der RSU Practice Note. Vorrang haben Personen in Haft oder mit eingeschränkter Freiheit, Folge- und Compliance-bezogene Anträge sowie weitere Fälle wie Gruppenanträge, offenbar begründete Anträge oder besondere Umstände, etwa unbegleitete Minderjährige.
Rechte während des Verfahrens
Während des Verfahrens wird niemand abgeschoben. Antragsteller können ein Visum für Aufenthalt, Studium oder Arbeit beantragen und sollten durchgehend ein gültiges Visum haben. Für ein befristetes Visum ist ein Thorax-Röntgen nötig; INZ bezahlt es für Antragsteller ohne Röntgen in den letzten 36 Monaten sowie für deren Partner und abhängige Kinder in Neuseeland und erstattet seit dem 1. Oktober 2019 bezahlte Röntgen- und Arztkosten über das Formular INZ 1183.
Sie können sich von einem Anwalt oder einem lizenzierten Einwanderungsberater vertreten lassen; wer sich das nicht leisten kann, kann sich an den Legal Aid Service des Justizministeriums wenden.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Identität
- Reisepass oder andere Nachweise von Identität und Staatsangehörigkeit
Sonstiges
- Das Bestätigungsformular INZ 1071 für den Antrag auf Flüchtlings- oder Schutzstatus
- Schriftliche Darstellung mit Belegen nach dem Leitfaden INZ 1362
Weitere Unterlagen (je nach Fall)
Sonstiges
- Bescheinigung über ein Thorax-Röntgen, wenn Sie ein befristetes Visum beantragen
Häufige Fragen
Kann ich von Deutschland oder dem Ausland aus in Neuseeland Asyl beantragen?
Nein. Der Antrag wird in Neuseeland gestellt, bei der Polizei oder einem Einwanderungs- oder Flüchtlingsbeamten.
Wie lange dauert ein Asylverfahren in Neuseeland?
Bis zur Zuteilung an einen Beamten können 18 bis 24 Monate vergehen; Anhörung und Entscheidung folgen den Fristen der RSU Practice Note.
Darf ich während des Verfahrens in Neuseeland eine Arbeit aufnehmen?
Sie können ein Visum beantragen, das Ihnen während der Prüfung Aufenthalt, Studium oder Arbeit erlaubt.
Gibt es rechtliche Hilfe?
Ja. Sie können einen Anwalt oder lizenzierten Einwanderungsberater beauftragen und sich an den Legal Aid Service wenden, wenn Sie sich keinen leisten können.
Offizielle Quellen
- Immigration New Zealand – Claiming refugee or protected person status
- Immigration New Zealand – Refugees and asylum seeker information
Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.
Weitere Visumarten für Neuseeland
Besuche und Kurzaufenthalte
- Touristenvisum Höchstaufenthalt: Mehrfache Einreise: 6 Monate innerhalb von 12 Monaten; einmalige Einreise: bis zu 9 Monate in 18 Monaten
- Transitvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 24 Stunden im Transitbereich des Flughafens Auckland
- Visum zur medizinischen Behandlung Höchstaufenthalt: Bis zu 6 Monate; INZ verlangt die Ausreise erst, wenn die Reise gesundheitlich sicher ist
Geschäftsreisen und Selbstständigkeit
- Geschäftsvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 3 Monate innerhalb eines Jahres
- Investorenvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 4 Jahre (12 Monate Aufbauphase, dann Betriebsphase); eine Verlängerung um bis zu 2 Jahre
Studium und Ausbildung
- Studentenvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 4 Jahre, an den Studiengang gebunden
Arbeit
- Arbeitsvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 3 Jahre: 3 Jahre nach Master- oder Promotionsstudium mit mindestens 30 Wochen; sonst so lang wie das Studium
- Visum für Fachkräfte Höchstaufenthalt: Insgesamt bis zu 5 Jahre (3 Jahre bei Jobs der Stufen 4 oder 5), danach eine Zeit außerhalb Neuseelands
- Working-Holiday-Visum Höchstaufenthalt: Deutsche bis zu 12 Monate, Österreicher bis zu 6 Monate
Familie
- Visum für Ehe- und Lebenspartner Höchstaufenthalt: Arbeitsvisum bis zu 3 Jahre (1 Jahr bei weniger als 12 Monaten Zusammenleben); Resident Visa unbefristet
- Visum zum Familiennachzug Höchstaufenthalt: Parent Boost: bis zu 5 Jahre; Parent Resident: unbefristet
Aufenthalt
- Daueraufenthalt und Niederlassungserlaubnis Höchstaufenthalt: Resident Visa: unbefristet leben, arbeiten und lernen
- Golden Visa und Aufenthalt durch Investition Höchstaufenthalt: Unbefristet leben, arbeiten und lernen
Online-Reisegenehmigungen
- Elektronische Reisegenehmigung (ETA) Höchstaufenthalt: 3 Monate pro Besuch (6 Monate für britische Staatsbürger)