NeuseelandArbeit
Post-Study Work Visa: mit dem Abschluss in Neuseeland arbeiten
Post-Study Work Visa (Arbeitsvisum für Absolventen neuseeländischer Abschlüsse)
Kurz gesagt
Wer vor Kurzem in Neuseeland einen anerkannten Abschluss erworben hat, darf mit dem Post-Study Work Visa bis zu 3 Jahre bleiben und arbeiten. Master- und Promotionsabsolventen mit mindestens 30 Studienwochen erhalten 3 Jahre, alle anderen ein Visum so lang wie ihr Studium. Es kostet ab 1.670 NZD, erfordert 5.000 NZD und kann nur einmal erteilt werden.
Antrag über Immigration New Zealand – Post-Study Work Visa geprüft am 23. Oktober 2026
Das Wichtigste
- Höchstaufenthalt
- Bis zu 3 Jahre: 3 Jahre nach Master- oder Promotionsstudium mit mindestens 30 Wochen; sonst so lang wie das Studium
- Gültigkeit
- Mehrfache Einreise
- Gebühr
- 1.670 NZ$Ab-Preis von INZ.
- Nötige Mittel
- 5.000 NZ$Gesamtbetrag für den Aufenthalt, nachgewiesen mit Kontoauszügen auf Ihren Namen; kann bei der Einreise geprüft werden.
- Bearbeitungszeit
- 80 Prozent innerhalb von 4 Wochen
- Arbeit
- Mit einem Abschluss ab Level 7 bei jedem Arbeitgeber; ohne akademischen Grad nur in einem studienbezogenen Job
- Familie
- Der Partner kann ein Arbeitsvisum beantragen, abhängige Kinder als einheimische Schüler lernen
- Weg zum Daueraufenthalt
- Kann zu einem Resident Visa führen, etwa über die Green List
- Wo beantragen
- Online; ab dem 16. November 2026 sind Papieranträge nicht mehr möglich
Wer berechtigt ist
Der Abschluss muss in Neuseeland erworben und in Ihrem Studentenvisum vermerkt sein. Akademische Grade ab Level 7 (Bachelor, Postgraduate Diploma, Master, Promotion) setzen mindestens 30 Wochen Vollzeitstudium in Neuseeland voraus. Abschlüsse ohne akademischen Grad bis Level 7 müssen auf der INZ-Liste stehen und über den ganzen Kurs in Vollzeit studiert worden sein. Sie müssen die Gesundheits- und Leumundsanforderungen erfüllen und dürfen dieses Visum noch nie besessen haben.
Ab dem 16. November 2026 berechtigt auch ein Vollzeit-Graduate-Diploma auf NZQCF-Level 7, wenn Sie einen beliebigen Bachelorabschluss besitzen; das ergibt bis zu 1 Jahr mit freiem Arbeitsrecht.
Geldnachweis
Sie brauchen insgesamt mindestens 5.000 NZD, unabhängig von der Visumsdauer, belegt durch Kontoauszüge auf Ihren Namen; INZ kann das bei der Einreise prüfen.
Antrag
Sie beantragen online mit Pass, Abschlussnachweis wie Urkunde oder Notenauszug und Kontoauszügen; die Gebühr beginnt bei 1.670 NZD, 80 Prozent der Entscheidungen fallen innerhalb von 4 Wochen. Läuft Ihr Visum währenddessen ab, deckt Sie normalerweise ein Interim Visa ab. Papierformulare entfallen am 16. November 2026.
- Prüfen, ob Ihr Abschluss berechtigt, und die Antragsfrist notieren.
- Abschlussnachweise und Kontoauszüge über 5.000 NZD vorbereiten.
- Bei Bedarf Führungszeugnisse und Übersetzungen besorgen.
- Online beantragen und die Gebühr bezahlen.
- Die Arbeitsbedingungen im eVisa prüfen.
Fristen und Dauer
Beantragen Sie das Visum innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf Ihres Studentenvisums; Promovierte haben 6 Monate und können schon nach Einreichung der Dissertation beantragen. Ein Master oder eine Promotion mit mindestens 30 Wochen in Neuseeland ergibt 3 Jahre, andere Abschlüsse ein Visum so lang wie die Studiendauer laut Studienplatzzusage.
Arbeits- und Studienrechte
Inhaber eines akademischen Grades dürfen überall jede legale Arbeit annehmen und ein Unternehmen führen, aber keine Mitarbeiter beschäftigen. Ohne akademischen Grad muss der Job zum Studium passen. Lernen dürfen Sie höchstens 3 Monate innerhalb von 12 Monaten.
Nach dem Visum
Das Visum gibt es nur einmal. Steht Ihr Beruf auf der Green List und erfüllen Sie deren Bedingungen, kann die Residenz sofort oder nach 2 Jahren Arbeit folgen. Wer nicht berechtigt ist, kann ab dem 16. November 2026 das 6-monatige Short-Term Graduate Work Visa nutzen.
Familie
Ihr Partner kann ein Arbeitsvisum beantragen, und abhängige Kinder können als einheimische Schüler (domestic students) lernen.
Gesundheit und Leumund
Führungszeugnisse, nicht älter als 6 Monate, sind nötig, sobald Ihre gesamte Zeit in Neuseeland 24 Monate erreicht; nicht englischsprachige Zeugnisse brauchen eine beglaubigte Übersetzung. Bei Aufenthalten über 6 Monate kann ein Thorax-Röntgen verlangt werden.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Identität
- Reisepass, noch 3 Monate über die Ausreise hinaus gültig, und ein Foto
Finanzen
- Kontoauszüge auf Ihren Namen, die 5.000 NZD zeigen
Studium
- Urkunde, Notenauszug oder Bestätigung des Anbieters über den neuseeländischen Abschluss
Weitere Unterlagen (je nach Fall)
Sonstiges
- Führungszeugnisse, wenn die Gesamtzeit in Neuseeland 24 Monate erreicht
- Thorax-Röntgen oder ärztliches Attest auf Anforderung
Häufige Fragen
Wie lange gilt das Post-Study Work Visa in Neuseeland?
3 Jahre nach einem Master oder einer Promotion mit mindestens 30 Studienwochen, sonst so lang wie Ihr Studium.
Kann ich es zweimal bekommen?
Nein, auch nicht nach einem höheren Abschluss.
Bis wann muss ich beantragen?
In der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Studentenvisums, bei einer Promotion innerhalb von 6 Monaten.
Führt es zur Residenz?
Es kann, zum Beispiel über einen Job auf der Green List.
Offizielle Quellen
- Immigration New Zealand – Post-Study Work Visa
- Immigration New Zealand – How long you can stay on a Post Study Work Visa
- Immigration New Zealand – Post-Study Work Visa eligibility extended from 16 November 2026
- Immigration New Zealand – Staying to work after finishing your study
Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.
Weitere Visumarten für Neuseeland
Besuche und Kurzaufenthalte
- Touristenvisum Höchstaufenthalt: Mehrfache Einreise: 6 Monate innerhalb von 12 Monaten; einmalige Einreise: bis zu 9 Monate in 18 Monaten
- Transitvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 24 Stunden im Transitbereich des Flughafens Auckland
- Visum zur medizinischen Behandlung Höchstaufenthalt: Bis zu 6 Monate; INZ verlangt die Ausreise erst, wenn die Reise gesundheitlich sicher ist
Geschäftsreisen und Selbstständigkeit
- Geschäftsvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 3 Monate innerhalb eines Jahres
- Investorenvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 4 Jahre (12 Monate Aufbauphase, dann Betriebsphase); eine Verlängerung um bis zu 2 Jahre
Studium und Ausbildung
- Studentenvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 4 Jahre, an den Studiengang gebunden
Arbeit
- Visum für Fachkräfte Höchstaufenthalt: Insgesamt bis zu 5 Jahre (3 Jahre bei Jobs der Stufen 4 oder 5), danach eine Zeit außerhalb Neuseelands
- Working-Holiday-Visum Höchstaufenthalt: Deutsche bis zu 12 Monate, Österreicher bis zu 6 Monate
Familie
- Visum für Ehe- und Lebenspartner Höchstaufenthalt: Arbeitsvisum bis zu 3 Jahre (1 Jahr bei weniger als 12 Monaten Zusammenleben); Resident Visa unbefristet
- Visum zum Familiennachzug Höchstaufenthalt: Parent Boost: bis zu 5 Jahre; Parent Resident: unbefristet
Aufenthalt
- Daueraufenthalt und Niederlassungserlaubnis Höchstaufenthalt: Resident Visa: unbefristet leben, arbeiten und lernen
- Golden Visa und Aufenthalt durch Investition Höchstaufenthalt: Unbefristet leben, arbeiten und lernen
Online-Reisegenehmigungen
- Elektronische Reisegenehmigung (ETA) Höchstaufenthalt: 3 Monate pro Besuch (6 Monate für britische Staatsbürger)
Schutz
- Asyl und internationaler Schutz Bearbeitungszeit: Bis zur Zuteilung an einen Flüchtlingsbeamten (RPO) können 18 bis 24 Monate vergehen; manche Anträge werden im Verfahren vorgezogen