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Partnervisum für Neuseeland: zu Partner oder Partnerin ziehen

Partner of a New Zealander Work, Visitor und Resident Visa (Partnervisa für Partner von Neuseeländern)

Kurz gesagt

Partner neuseeländischer Staatsbürger oder Residents, die in einer echten und stabilen Beziehung zusammenleben, erhalten das Partner of a New Zealander Work Visa (ab 1.630 NZD, bis zu 3 Jahre) oder Visitor Visa und nach mindestens 12 Monaten Zusammenleben das Partner of a New Zealander Resident Visa (ab 5.360 NZD). Verheiratete und unverheiratete Paare, auch gleichgeschlechtliche, werden gleich behandelt.

Antrag über Immigration New Zealand – Partner of a New Zealander Resident Visa geprüft am 23. Oktober 2026

Das Wichtigste

Höchstaufenthalt
Arbeitsvisum bis zu 3 Jahre (1 Jahr bei weniger als 12 Monaten Zusammenleben); Resident Visa unbefristet
Gültigkeit
Mehrfache Einreise
Gebühr
1.630 NZ$Ab-Preis für das Arbeitsvisum; Partner of a New Zealander Resident Visa ab 5.360 NZD, Visitor Visa ab 341 NZD.
Bearbeitungszeit
Arbeitsvisum: 80 Prozent innerhalb von 6,5 Wochen; Resident Visa: 80 Prozent innerhalb von 7 Monaten
Arbeit
Mit dem Arbeitsvisum jede Arbeit, mit dem Resident Visa ohne Einschränkung
Familie
Kinder können nicht ins Arbeitsvisum aufgenommen werden, aber eigene Anträge stellen; das Resident Visa kann abhängige Kinder bis 24 Jahre einschließen
Weg zum Daueraufenthalt
Daueraufenthalt, nachdem Sie das Resident Visa mindestens 2 Jahre ohne Unterbrechung besessen haben
Wo beantragen
Online; befristete Familienvisa wechseln ab dem 16. November 2026 in das erweiterte Immigration Online

Anforderungen an die Beziehung

Ihr Partner muss neuseeländischer Staatsbürger oder Resident sein und Ihren Antrag unterstützen, und Sie müssen in einer echten und stabilen Beziehung zusammenleben. Für das Resident Visa müssen Sie mindestens 12 Monate zusammengelebt haben. Beruht der neuseeländische Aufenthaltsstatus Ihres Partners auf einem australischen Pass, australischer Residenz oder einem Resident Return Visa, muss er in Neuseeland leben.

Beim Arbeitsvisum gilt: Haben Sie weniger als 12 Monate zusammengelebt, wird es für 1 Jahr erteilt, und Sie können weitere Visa bis insgesamt 3 Jahre beantragen; ab 12 Monaten sind bis zu 3 Jahre auf einmal möglich. Ein Partner, der Sie noch nicht für die Residenz unterstützen kann, dies aber innerhalb von 12 Monaten können wird, kann trotzdem ein Arbeits- oder Besuchervisum unterstützen.

Die Partnerschaft belegen

Belegen Sie das Zusammenleben, etwa mit gemeinsamem Mietvertrag oder Hypothek, gemeinsamen Rechnungen und Konten, und zeigen Sie, wie sich die Beziehung über die Zeit entwickelt hat. Für das Resident Visa bietet INZ eine Partnerschafts-Zeitleiste mit Checkliste an, die Sie ausfüllen und beifügen können. Eine Heiratsurkunde hilft, entscheidend ist aber das Zusammenleben.

Erforderliche Unterlagen

Identität

  • Pässe beider Partner

Familie

  • Nachweis der neuseeländischen Staatsbürgerschaft oder Residenz des Partners und dessen Unterstützungsformular
  • Nachweise für das Zusammenleben: gemeinsamer Mietvertrag, gemeinsame Rechnungen, Konten, Post an dieselbe Adresse

Sonstiges

  • Führungszeugnisse und ärztliche Atteste nach Bedarf, mit Übersetzungen

Weitere Unterlagen (je nach Fall)

Familie

  • Heiratsurkunde sowie Partnerschafts-Zeitleiste und Checkliste

Antrag

Beide Partner wirken mit: Ihr neuseeländischer Partner unterstützt den Antrag und belegt seinen Status. Sie beantragen online, laden Beziehungsnachweise, Ausweisdokumente sowie nach Bedarf Führungszeugnisse und ärztliche Atteste hoch und zahlen die Gebühr. Ab dem 16. November 2026 können diese befristeten Familienvisa im erweiterten Immigration-Online-System gestellt werden.

  1. Je nach Dauer des Zusammenlebens zwischen Arbeits-, Besucher- und Resident Visa wählen.
  2. Nachweise des Zusammenlebens und des Status Ihres Partners sammeln.
  3. Ihr Partner erklärt seine Unterstützung für den Antrag.
  4. Online beantragen und die Gebühr bezahlen.
  5. Auf Anforderung ärztliche Atteste und Führungszeugnisse vorlegen.
  6. Nach 12 Monaten Zusammenleben das Resident Visa beantragen, wenn Sie mit dem Arbeitsvisum begonnen haben.

Rechte mit den einzelnen Visa

Mit dem Arbeitsvisum leben Sie mit Ihrem Partner in Neuseeland, arbeiten, lernen bis zu 3 Monate und reisen aus und ein. Das Resident Visa erlaubt unbefristet zu leben, zu arbeiten und zu lernen und schließt abhängige Kinder bis 24 Jahre ein.

Nach mindestens 2 Jahren ununterbrochenem Besitz des Resident Visa können Sie den Daueraufenthalt beantragen. Ist Ihr Partner Staatsbürger und haben Sie mindestens 5 Jahre gemeinsam im Ausland gelebt, kann INZ direkt ein Permanent Resident Visa erteilen.

Häufige Fragen

Müssen wir verheiratet sein?

Nein. INZ verlangt eine echte und stabile Beziehung und ein Zusammenleben, für die Residenz mindestens 12 Monate.

Wie lange dauert das Partner Resident Visa?

80 Prozent der Anträge wurden zum Zeitpunkt der Prüfung innerhalb von 7 Monaten entschieden.

Darf ich arbeiten, während ich auf die Residenz warte?

Ja, mit dem Partner of a New Zealander Work Visa.

Wann erhalte ich den Daueraufenthalt?

Nachdem Sie das Resident Visa mindestens 2 Jahre ohne Unterbrechung besessen haben.

Offizielle Quellen

Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.

Weitere Visumarten für Neuseeland

Besuche und Kurzaufenthalte

  • Touristenvisum Höchstaufenthalt: Mehrfache Einreise: 6 Monate innerhalb von 12 Monaten; einmalige Einreise: bis zu 9 Monate in 18 Monaten
  • Transitvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 24 Stunden im Transitbereich des Flughafens Auckland
  • Visum zur medizinischen Behandlung Höchstaufenthalt: Bis zu 6 Monate; INZ verlangt die Ausreise erst, wenn die Reise gesundheitlich sicher ist

Geschäftsreisen und Selbstständigkeit

  • Geschäftsvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 3 Monate innerhalb eines Jahres
  • Investorenvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 4 Jahre (12 Monate Aufbauphase, dann Betriebsphase); eine Verlängerung um bis zu 2 Jahre

Studium und Ausbildung

  • Studentenvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 4 Jahre, an den Studiengang gebunden

Arbeit

  • Arbeitsvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 3 Jahre: 3 Jahre nach Master- oder Promotionsstudium mit mindestens 30 Wochen; sonst so lang wie das Studium
  • Visum für Fachkräfte Höchstaufenthalt: Insgesamt bis zu 5 Jahre (3 Jahre bei Jobs der Stufen 4 oder 5), danach eine Zeit außerhalb Neuseelands
  • Working-Holiday-Visum Höchstaufenthalt: Deutsche bis zu 12 Monate, Österreicher bis zu 6 Monate

Familie

Aufenthalt

Online-Reisegenehmigungen

Schutz

  • Asyl und internationaler Schutz Bearbeitungszeit: Bis zur Zuteilung an einen Flüchtlingsbeamten (RPO) können 18 bis 24 Monate vergehen; manche Anträge werden im Verfahren vorgezogen

Visa-Ratgeber Neuseeland