NeuseelandBesuche und Kurzaufenthalte

Touristenvisum für Neuseeland: das Visitor Visa

Visitor Visa (Besuchervisum für Urlaub und Familienbesuche)

Kurz gesagt

Das Visitor Visa ist das Besuchervisum für Urlaub und Familienbesuche. Deutsche, Österreicher und Schweizer reisen für weniger als 3 Monate mit dem NZeTA ein und brauchen es erst für längere Aufenthalte. Es kostet ab 441 NZD, erlaubt bis zu 6 Monate innerhalb von 12 Monaten (mehrfache Einreise) oder bis zu 9 Monate in 18 Monaten (einmalige Einreise) und setzt 1.000 NZD pro Monat oder einen Sponsor voraus.

Antrag über Immigration Online (INZ) geprüft am 23. Oktober 2026

Das Wichtigste

Höchstaufenthalt
Mehrfache Einreise: 6 Monate innerhalb von 12 Monaten; einmalige Einreise: bis zu 9 Monate in 18 Monaten
Gültigkeit
Ein- oder mehrfache Einreise, INZ entscheidet
Gebühr
441 NZ$Ab-Preis von INZ; die genaue Gebühr hängt von Staatsangehörigkeit und Antragsort ab.
Nötige Mittel
1.000 NZ$ pro MonatOder 400 NZD pro Monat, wenn die Unterkunft bereits bezahlt ist; alternativ ein anerkannter Sponsor.
Bearbeitungszeit
80 Prozent der Anträge innerhalb von 2 Wochen entschieden; Hochsaison September bis März
Arbeit
Keine Arbeit in Neuseeland, außer Remote-Arbeit für ein ausländisches Unternehmen; Kurse bis zu 3 Monate
Familie
Partner und abhängige Kinder können im selben Antrag stehen
Wo beantragen
Online über Immigration Online

Wer das Visitor Visa braucht

Deutschland, Österreich und die Schweiz stehen auf der INZ-Liste der visumfreien Länder. Ihre Staatsangehörigen brauchen für Besuche von weniger als 3 Monaten kein Visitor Visa, sondern ein NZeTA. Wer länger Urlaub machen, Familie besuchen oder einen Kurs von bis zu 3 Monaten mit einer längeren Reise verbinden möchte, beantragt das Visitor Visa vor der Abreise.

Gruppen, die gemeinsam für höchstens einen Monat reisen, etwa zu einer Veranstaltung, können das Group Visitor Visa nutzen; die Gebühr zahlt trotzdem jedes Mitglied. Australische Staatsbürger brauchen weder Visum noch NZeTA.

Voraussetzungen

Sie müssen gesund sein, einen guten Leumund haben, einen echten Besuchszweck nachweisen, über genug Geld oder einen anerkannten Sponsor verfügen und belegen, dass Sie Neuseeland am Ende wieder verlassen. Bei Aufenthalten unter 6 Monaten ist normalerweise kein Thorax-Röntgen nötig, unter 12 Monaten normalerweise kein ärztliches Attest; INZ kann beides trotzdem verlangen.

Polizeiliche Führungszeugnisse brauchen Sie nur, wenn Sie mindestens 17 Jahre alt sind und Ihre gesamte Zeit in Neuseeland einschließlich früherer Besuche 24 Monate erreicht. Ein Visum zur mehrfachen Einreise ist möglich, wenn Sie in den letzten 18 Monaten mindestens 9 Monate außerhalb Neuseelands verbracht haben.

Geldnachweis und Sponsoren

Wer selbst zahlt, braucht mindestens 1.000 NZD pro Aufenthaltsmonat, bei bereits bezahlter Unterkunft 400 NZD pro Monat. Konto- oder Kreditkartenauszüge müssen Kontoinhaber, Bank und Währung zeigen.

Ein Sponsor, ob Privatperson oder Organisation, füllt das Sponsorship Form for Temporary Entry aus und kann es mit Kontoauszügen, Gehaltsabrechnungen und Belegen zur Unterkunft stützen. Medizinische Kosten in Neuseeland tragen Sie oder Ihr Sponsor.

Online-Antrag

Sie legen ein Konto in Immigration Online an, füllen den Antrag aus, laden Pass, Geldnachweis, Reiseplanung und gegebenenfalls Sponsorunterlagen hoch und zahlen die Gebühr. Das Visum wird als eVisa erteilt.

INZ rät, nicht erstattbare Reisen erst nach der Genehmigung zu buchen und früh zu beantragen, weil September bis März die arbeitsreichste Zeit ist.

  1. Mit dem INZ-Tool „Check if you need a visa or NZeTA“ prüfen, ob Ihnen ein NZeTA reicht oder Sie das Visitor Visa brauchen.
  2. Geldnachweis, Reiseplanung und gegebenenfalls Sponsorunterlagen zusammenstellen.
  3. In Immigration Online den Antrag für das Visitor Visa ausfüllen und die Dokumente hochladen.
  4. Die Gebühr online bezahlen.
  5. Reagieren, falls INZ ein Attest, ein Röntgenbild oder weitere Angaben anfordert.
  6. Nach Erteilung des eVisa reisen und die Visumsbedingungen prüfen.

Länger bleiben

Ein weiteres Visitor Visa können Sie in Neuseeland beantragen, insgesamt dürfen es aber nicht mehr als 9 Monate innerhalb von 18 Monaten werden. Mit einem Visum zur einmaligen Einreise endet die Gültigkeit, sobald Sie Neuseeland verlassen.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Identität

  • Reisepass, gültig für den gesamten Aufenthalt, im Online-Antrag eingescannt

Reise

  • Nachweis der Weiter- oder Rückreise oder genug Geld für ein Ticket

Finanzen

  • Konto- oder Kreditkartenauszüge über 1.000 NZD pro Monat (400 NZD bei bezahlter Unterkunft)

Weitere Unterlagen (je nach Fall)

Finanzen

  • Sponsorship Form for Temporary Entry und Nachweise des Sponsors, falls Sie gesponsert werden

Arbeit

  • Nachweis über Beschäftigung oder Studium im Heimatland als Beleg für den echten Besuchszweck

Sonstiges

  • Thorax-Röntgen, ärztliches Attest oder Führungszeugnisse, wenn die Aufenthaltsdauer es erfordert oder INZ sie verlangt
  • Englische Übersetzungen aller nicht englischsprachigen Dokumente

Häufige Fragen

Reicht mir als Deutscher, Österreicher oder Schweizer das NZeTA?

Für Besuche von weniger als 3 Monaten ja, denn alle drei Länder sind visumfrei. Für einen längeren Urlaub beantragen Sie vor der Reise das Visitor Visa.

Wie viel Geld brauche ich für ein Touristenvisum für Neuseeland?

1.000 NZD pro Aufenthaltsmonat oder 400 NZD pro Monat bei bereits bezahlter Unterkunft, es sei denn, ein Sponsor unterstützt Sie.

Darf ich mit dem Visitor Visa remote arbeiten?

INZ erlaubt Besuchern Remote-Arbeit für ein ausländisches Unternehmen, nicht aber Arbeit für neuseeländische Arbeitgeber oder Kunden.

Kann die Familie in einem Antrag stehen?

Ja, Partner und abhängige Kinder können in Ihren Antrag auf ein Visitor Visa aufgenommen werden.

Offizielle Quellen

Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.

Weitere Visumarten für Neuseeland

Besuche und Kurzaufenthalte

  • Transitvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 24 Stunden im Transitbereich des Flughafens Auckland
  • Visum zur medizinischen Behandlung Höchstaufenthalt: Bis zu 6 Monate; INZ verlangt die Ausreise erst, wenn die Reise gesundheitlich sicher ist

Geschäftsreisen und Selbstständigkeit

  • Geschäftsvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 3 Monate innerhalb eines Jahres
  • Investorenvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 4 Jahre (12 Monate Aufbauphase, dann Betriebsphase); eine Verlängerung um bis zu 2 Jahre

Studium und Ausbildung

  • Studentenvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 4 Jahre, an den Studiengang gebunden

Arbeit

  • Arbeitsvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 3 Jahre: 3 Jahre nach Master- oder Promotionsstudium mit mindestens 30 Wochen; sonst so lang wie das Studium
  • Visum für Fachkräfte Höchstaufenthalt: Insgesamt bis zu 5 Jahre (3 Jahre bei Jobs der Stufen 4 oder 5), danach eine Zeit außerhalb Neuseelands
  • Working-Holiday-Visum Höchstaufenthalt: Deutsche bis zu 12 Monate, Österreicher bis zu 6 Monate

Familie

Aufenthalt

Online-Reisegenehmigungen

Schutz

  • Asyl und internationaler Schutz Bearbeitungszeit: Bis zur Zuteilung an einen Flüchtlingsbeamten (RPO) können 18 bis 24 Monate vergehen; manche Anträge werden im Verfahren vorgezogen

Visa-Ratgeber Neuseeland