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Working Holiday in Neuseeland für Deutsche und Österreicher

Germany Working Holiday Visa und Austria Working Holiday Visa (Working-Holiday-Visa für Deutsche und Österreicher)

Kurz gesagt

Neuseeland hat eigene Working-Holiday-Programme für Deutschland und Österreich, jeweils für Staatsangehörige von 18 bis 30 Jahren und ab 770 NZD. Deutsche dürfen bis zu 12 Monate bleiben und brauchen mindestens 4.200 NZD, Österreicher bis zu 6 Monate mit mindestens 2.250 NZD; für Österreich gibt es 100 Plätze im Jahr. Ein Jobangebot ist nicht nötig, wohl aber eine umfassende Krankenversicherung und ein Rückreiseticket oder Geld dafür.

geprüft am 25. Oktober 2026

Das Wichtigste

Höchstaufenthalt
Deutsche bis zu 12 Monate, Österreicher bis zu 6 Monate
Gültigkeit
Aus- und Wiedereinreise während der Gültigkeit möglich
Gebühr
770 NZ$Ab-Preis von INZ, gleich für das deutsche und das österreichische Programm.
Nötige Mittel
Mindestbetrag für den Lebensunterhalt: 4.200 NZD für Deutsche, 2.250 NZD für Österreicher, jeweils zusätzlich zu Rückreiseticket oder Geld für ein Ticket.
Bearbeitungszeit
80 Prozent innerhalb von 2 Wochen
Arbeit
Befristete Jobs, keine Festanstellung und kein eigenes Unternehmen; Kurse oder Weiterbildung bis zu 6 Monate
Familie
Nein; Partner und Kinder brauchen ein eigenes Visum
Wo beantragen
Online über Immigration Online

Voraussetzungen für Deutsche und Österreicher

Sie müssen deutscher bzw. österreichischer Staatsbürger und zwischen 18 und 30 Jahre alt sein. Der Pass muss noch mindestens 3 Monate über das Ende des Visums hinaus gültig sein. Wer schon einmal ein neuseeländisches Working Holiday Visa erhalten hat, kann kein weiteres beantragen.

Außerdem müssen Sie gesund sein, einen guten Leumund und einen echten Besuchszweck haben, eine umfassende Krankenversicherung für den gesamten Aufenthalt abschließen und am Ende ausreisen wollen. Einen Englischtest oder einen bestimmten Abschluss verlangt INZ für das deutsche Programm nicht; beantragt wird aber online und auf Englisch, nicht englischsprachige Unterlagen brauchen beglaubigte Übersetzungen.

Geld, Versicherung und Rückreise

Deutsche brauchen mindestens 4.200 NZD, Österreicher mindestens 2.250 NZD für den Lebensunterhalt. Hinzu kommt der Nachweis der Ausreise: ein Ticket aus Neuseeland oder Geld, um eines zu kaufen, und zwar zusätzlich zum Betrag für den Lebensunterhalt. Die Krankenversicherung muss den ganzen Aufenthalt abdecken.

So läuft der Antrag

Beide Programme sind laut INZ geöffnet, Sie beantragen online in Immigration Online und zahlen ab 770 NZD. Für Österreich stehen 100 Plätze im Jahr zur Verfügung; für Deutschland nennt INZ keine Obergrenze. 80 Prozent der Anträge wurden innerhalb von 2 Wochen entschieden. Halten Sie Geldnachweis, Versicherung und Rückreisebeleg bereit, falls INZ danach fragt.

  1. Prüfen, ob Sie 18 bis 30 Jahre alt sind und noch nie ein neuseeländisches Working Holiday Visa hatten.
  2. Kontoauszüge über den geforderten Betrag vorbereiten und eine umfassende Krankenversicherung abschließen.
  3. Das Germany oder Austria Working Holiday Visa online beantragen, solange das Programm geöffnet ist.
  4. Die Gebühr bezahlen und Unterlagen hochladen, wenn INZ sie anfordert.
  5. Nach der Genehmigung einreisen und nur befristete Jobs annehmen.

Arbeiten und lernen

Ein Jobangebot brauchen Sie nicht. Erlaubt sind befristete Jobs mit Arbeitsvertrag oder Werkvertrag, für Deutsche bis zu 12 Monate. Eine Festanstellung, ein eigenes Unternehmen und Tätigkeiten im kommerziellen Sexgewerbe sind ausgeschlossen. Kurse oder Weiterbildungen dürfen insgesamt bis zu 6 Monate dauern. Für Steuern auf Ihren Lohn brauchen Sie eine IRD-Nummer.

Länger bleiben

Wer in bestimmten von INZ genannten Branchen arbeitet, kann den Aufenthalt mit dem Working Holiday Extension Work Visa um 3 Monate verlängern. Sonst endet das Visum nach 12 Monaten (Deutschland) bzw. 6 Monaten (Österreich).

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Identität

  • Deutscher oder österreichischer Reisepass, noch mindestens 3 Monate über das Visumsende hinaus gültig

Reise

  • Rückreiseticket oder Nachweis zusätzlicher Mittel für ein Ticket

Finanzen

  • Konto- oder Kreditkartenauszüge über mindestens 4.200 NZD (Deutschland) bzw. 2.250 NZD (Österreich)

Studium

  • Beglaubigte englische Übersetzungen nicht englischsprachiger Unterlagen

Versicherung

  • Umfassende Krankenversicherung für den gesamten Aufenthalt

Weitere Unterlagen (je nach Fall)

Sonstiges

  • Führungszeugnis und ärztliches Attest oder Röntgenbild, falls INZ sie anfordert

Häufige Fragen

Wie viele Working Holiday Visa vergibt Neuseeland an Österreicher und Deutsche?

Für Österreich 100 Visa im Jahr. Für das deutsche Programm nennt INZ keine Obergrenze.

Brauche ich einen Studienabschluss?

Für das deutsche Programm führt INZ keine Anforderung an einen Abschluss auf; ein Englischtest ist ebenfalls nicht vorgeschrieben.

Wie lange darf ich bleiben?

Deutsche bis zu 12 Monate, Österreicher bis zu 6 Monate. In bestimmten Branchen ist eine Verlängerung um 3 Monate möglich.

Wie viel Geld brauche ich?

Deutsche mindestens 4.200 NZD, Österreicher mindestens 2.250 NZD, jeweils zusätzlich ein Rückreiseticket oder Geld dafür.

Kann mein Partner mitkommen?

Nicht mit Ihrem Visum; Ihr Partner muss ein eigenes Visum beantragen.

Offizielle Quellen

Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.

Weitere Visumarten für Neuseeland

Besuche und Kurzaufenthalte

  • Touristenvisum Höchstaufenthalt: Mehrfache Einreise: 6 Monate innerhalb von 12 Monaten; einmalige Einreise: bis zu 9 Monate in 18 Monaten
  • Transitvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 24 Stunden im Transitbereich des Flughafens Auckland
  • Visum zur medizinischen Behandlung Höchstaufenthalt: Bis zu 6 Monate; INZ verlangt die Ausreise erst, wenn die Reise gesundheitlich sicher ist

Geschäftsreisen und Selbstständigkeit

  • Geschäftsvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 3 Monate innerhalb eines Jahres
  • Investorenvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 4 Jahre (12 Monate Aufbauphase, dann Betriebsphase); eine Verlängerung um bis zu 2 Jahre

Studium und Ausbildung

  • Studentenvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 4 Jahre, an den Studiengang gebunden

Arbeit

  • Arbeitsvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 3 Jahre: 3 Jahre nach Master- oder Promotionsstudium mit mindestens 30 Wochen; sonst so lang wie das Studium
  • Visum für Fachkräfte Höchstaufenthalt: Insgesamt bis zu 5 Jahre (3 Jahre bei Jobs der Stufen 4 oder 5), danach eine Zeit außerhalb Neuseelands

Familie

Aufenthalt

Online-Reisegenehmigungen

Schutz

  • Asyl und internationaler Schutz Bearbeitungszeit: Bis zur Zuteilung an einen Flüchtlingsbeamten (RPO) können 18 bis 24 Monate vergehen; manche Anträge werden im Verfahren vorgezogen

Visa-Ratgeber Neuseeland