NeuseelandGeschäftsreisen und Selbstständigkeit
Geschäftsreise nach Neuseeland: das Business Visitor Visa
Business Visitor Visa (Geschäftsvisum für kurze Geschäftsreisen)
Kurz gesagt
Das Business Visitor Visa gilt für kurze Geschäftsreisen von bis zu 3 Monaten innerhalb eines Jahres: Besprechungen, Ein- und Verkauf von Waren und Dienstleistungen, Verhandlungen über Firmengründungen und weitere von INZ aufgeführte Tätigkeiten. Es kostet ab 341 NZD und setzt ein Schreiben des Arbeitgebers oder des neuseeländischen Geschäftspartners sowie ausreichende Mittel voraus. Bürger visumfreier Länder wie Deutschland, Österreich und die Schweiz reisen stattdessen mit dem NZeTA.
Antrag über Immigration New Zealand – Business Visitor Visa geprüft am 25. Oktober 2026
Das Wichtigste
- Höchstaufenthalt
- Bis zu 3 Monate innerhalb eines Jahres
- Gebühr
- 341 NZ$Ab-Preis von INZ.
- Nötige Mittel
- 1.000 NZ$ pro MonatOder 400 NZD pro Monat bei bezahlter Unterkunft; alternativ Unterstützung durch Arbeitgeber, Regierung oder einen Sponsor.
- Bearbeitungszeit
- 80 Prozent innerhalb von 1,5 Wochen
- Arbeit
- Nur die aufgeführten Geschäftstätigkeiten; Kurse bis zu 3 Monate
- Familie
- Partner und abhängige Kinder können aufgenommen werden
- Wo beantragen
- Online über Immigration Online
Zulässige Geschäftszwecke
INZ akzeptiert offizielle, von der neuseeländischen Regierung anerkannte Handelsmissionen, den Ein- und Verkauf von Waren und Dienstleistungen, Verhandlungen über Gründung, Ausbau oder Abwicklung eines Unternehmens in Neuseeland, Geschäfte mit bevollmächtigten Vertretern einer ausländischen Firma oder Person sowie informelle Schulungen, die sich auf Beobachtung und Theorie beschränken und zu keinem Abschluss führen.
Ebenfalls erlaubt sind Geschäftsvorgänge für ein neuseeländisches Unternehmen durch Personen in Management- oder Finanzfunktionen und die Teilnahme an einer Tourismuskonferenz als Reisebüromitarbeiter, Reiseleiter oder Reiseveranstalter.
Deutschland, Österreich und die Schweiz sind visumfreie Länder; ihre Staatsangehörigen reisen für kurze Aufenthalte mit dem NZeTA. Geht es um Arbeit, Auftritte, einen nicht aufgeführten Zweck oder mehr als 3 Monate, ist ein anderes Visum nötig, etwa das Specific Purpose Work Visa. Eine Schulung mit formalem Abschluss erfordert ein Studentenvisum.
Voraussetzungen
Sie müssen gesund sein, einen guten Leumund und einen echten geschäftlichen Anlass haben, über genug Geld oder finanzielle Unterstützung durch Arbeitgeber, Regierung oder Sponsor verfügen und am Ende ausreisen wollen. Vorzulegen ist ein Schreiben Ihres Arbeitgebers oder des neuseeländischen Geschäftspartners, das Ihre Anstellung und den Geschäftszweck bestätigt.
Antrag
Sie beantragen das Visum in Immigration Online, laden das Bestätigungsschreiben, Ihren Pass, den Geldnachweis und die Reiseplanung hoch und zahlen die Gebühr. Nicht englischsprachige Dokumente brauchen eine englische Übersetzung. 80 Prozent der Anträge wurden innerhalb von etwa 1,5 Wochen entschieden.
- Prüfen, ob Ihre Tätigkeiten auf der INZ-Liste zulässiger Geschäftszwecke stehen und ob Ihnen als Bürger eines visumfreien Landes das NZeTA genügt.
- Das Schreiben des Arbeitgebers oder des Geschäftspartners einholen.
- Das Business Visitor Visa online beantragen und die Dokumente hochladen.
- Die Gebühr bezahlen und auf Rückfragen von INZ antworten.
- Nach der Genehmigung reisen und höchstens 3 Monate im Jahr bleiben.
Das richtige Visum wählen
INZ prüft den Antrag anhand der aufgeführten Zwecke. Das Montieren von Anlagen, Auftritte bei Veranstaltungen und andere praktische Arbeit gehören nicht dazu, und ein Seminar mit formalem Abschluss gilt als Studium. Vor dem Antrag können Sie die Visumsoptionen mit einem INZ-Tool vergleichen.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Identität
- Reisepass
Reise
- Weiter- oder Rückreiseticket oder genug Geld für ein Ticket
Finanzen
- Kontoauszüge über 1.000 NZD pro Monat oder Nachweis der Finanzierung durch den Arbeitgeber
Arbeit
- Schreiben des Arbeitgebers oder neuseeländischen Geschäftspartners, das Anstellung und Geschäftszweck bestätigt
Weitere Unterlagen (je nach Fall)
Sonstiges
- Englische Übersetzungen nicht englischsprachiger Dokumente
Häufige Fragen
Darf ich mit dem Business Visitor Visa in Neuseeland Produkte verkaufen?
Ja, der Verkauf von Waren und Dienstleistungen gehört zu den zulässigen Geschäftszwecken eines kurzen Aufenthalts.
Wie lange darf ich bleiben?
Bis zu 3 Monate innerhalb eines Jahres.
Darf mein Partner mitreisen?
Ja, Partner und abhängige Kinder können in den Antrag aufgenommen werden.
Welches Visum brauche ich, um Maschinen zu installieren?
Praktische Arbeit ist kein zulässiger Geschäftszweck; INZ verweist für arbeitsbezogene Reisen auf das Specific Purpose Work Visa.
Offizielle Quellen
- Immigration New Zealand – Business Visitor Visa
- Immigration New Zealand – Specific Purpose Work Visa
- Immigration New Zealand – Visa waiver countries and territories
Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.
Weitere Visumarten für Neuseeland
Besuche und Kurzaufenthalte
- Touristenvisum Höchstaufenthalt: Mehrfache Einreise: 6 Monate innerhalb von 12 Monaten; einmalige Einreise: bis zu 9 Monate in 18 Monaten
- Transitvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 24 Stunden im Transitbereich des Flughafens Auckland
- Visum zur medizinischen Behandlung Höchstaufenthalt: Bis zu 6 Monate; INZ verlangt die Ausreise erst, wenn die Reise gesundheitlich sicher ist
Geschäftsreisen und Selbstständigkeit
- Investorenvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 4 Jahre (12 Monate Aufbauphase, dann Betriebsphase); eine Verlängerung um bis zu 2 Jahre
Studium und Ausbildung
- Studentenvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 4 Jahre, an den Studiengang gebunden
Arbeit
- Arbeitsvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 3 Jahre: 3 Jahre nach Master- oder Promotionsstudium mit mindestens 30 Wochen; sonst so lang wie das Studium
- Visum für Fachkräfte Höchstaufenthalt: Insgesamt bis zu 5 Jahre (3 Jahre bei Jobs der Stufen 4 oder 5), danach eine Zeit außerhalb Neuseelands
- Working-Holiday-Visum Höchstaufenthalt: Deutsche bis zu 12 Monate, Österreicher bis zu 6 Monate
Familie
- Visum für Ehe- und Lebenspartner Höchstaufenthalt: Arbeitsvisum bis zu 3 Jahre (1 Jahr bei weniger als 12 Monaten Zusammenleben); Resident Visa unbefristet
- Visum zum Familiennachzug Höchstaufenthalt: Parent Boost: bis zu 5 Jahre; Parent Resident: unbefristet
Aufenthalt
- Daueraufenthalt und Niederlassungserlaubnis Höchstaufenthalt: Resident Visa: unbefristet leben, arbeiten und lernen
- Golden Visa und Aufenthalt durch Investition Höchstaufenthalt: Unbefristet leben, arbeiten und lernen
Online-Reisegenehmigungen
- Elektronische Reisegenehmigung (ETA) Höchstaufenthalt: 3 Monate pro Besuch (6 Monate für britische Staatsbürger)
Schutz
- Asyl und internationaler Schutz Bearbeitungszeit: Bis zur Zuteilung an einen Flüchtlingsbeamten (RPO) können 18 bis 24 Monate vergehen; manche Anträge werden im Verfahren vorgezogen