Neuseeland

Visum für Neuseeland: alle Visa-Arten, Gebühren und Antragswege

  • 15 Visumarten
  • geprüft am 25. Oktober 2026

So funktionieren Visa für Neuseeland

Für alle Visa Neuseelands ist die Einwanderungsbehörde Immigration New Zealand (INZ) zuständig, die zum neuseeländischen Wirtschaftsministerium MBIE gehört. Beantragt wird fast ausschließlich online über Immigration Online; das Visum wird als eVisa elektronisch mit Ihrem Pass verknüpft, ein Gang zur Botschaft ist normalerweise nicht nötig. INZ stellt die befristeten Visa auf ein erweitertes Immigration-Online-System um und schafft Papieranträge ab, beim Transit Visa etwa ab dem 1. Oktober 2026.

Deutschland, Österreich und die Schweiz stehen auf der Liste der visumfreien Länder (visa waiver countries). Für touristische Aufenthalte unter 3 Monaten brauchen ihre Staatsangehörigen kein Visum, wohl aber vor der Reise eine elektronische Reisegenehmigung, die New Zealand Electronic Travel Authority (NZeTA). Wer länger bleiben, studieren, arbeiten oder sich medizinisch behandeln lassen will, braucht das jeweils passende Visum.

Längerfristige Aufenthalte hängen meist an einem Arbeitgeber oder einem Residenzweg: Das Accredited Employer Work Visa setzt ein Jobangebot eines akkreditierten Arbeitgebers voraus, die Skilled Migrant Category und die Green List führen zur Residenz, Investoren nutzen das Active Investor Plus Visa oder das Business Investor Work Visa. Für junge Deutsche und Österreicher gibt es eigene Working-Holiday-Programme. INZ nennt Gebühren als Ab-Preise und veröffentlicht, innerhalb welcher Frist zuletzt 80 Prozent der Anträge entschieden wurden.

Welches Visum brauche ich?

Urlaub unter 3 Monaten: als Deutscher, Österreicher oder Schweizer mit NZeTA; für längere Besuche das Visitor Visa (bis zu 6 bzw. 9 Monate).

Umsteigen in Auckland: Transit Visa für bis zu 24 Stunden im Transitbereich, sofern Sie nicht davon befreit sind; visumfreie Reisende brauchen dafür ein NZeTA.

Geschäftstermine, Messen oder Verhandlungen: Business Visitor Visa für bis zu 3 Monate im Jahr, Bürger visumfreier Länder reisen mit NZeTA.

Vollzeitstudium: Fee Paying Student Visa, danach das Post-Study Work Visa.

18 bis 30 Jahre, Reisen und Jobben: Germany Working Holiday Visa (12 Monate) oder Austria Working Holiday Visa (6 Monate, 100 Plätze im Jahr).

Jobangebot eines akkreditierten Arbeitgebers: Accredited Employer Work Visa, später Residenz über die Skilled Migrant Category oder die Green List.

Große Investition: Active Investor Plus Visa (5 oder 10 Millionen NZD) oder Business Investor Work Visa (1 Million NZD in ein etabliertes Unternehmen).

Familiennachzug: Partner of a New Zealander Visa, Parent Resident Visa oder Parent Boost Visitor Visa.

Visumarten für Neuseeland

Besuche und Kurzaufenthalte

  • Touristenvisum Visitor Visa (Besuchervisum für Urlaub und Familienbesuche)

    Das Visitor Visa ist das Besuchervisum für Urlaub und Familienbesuche.

    Höchstaufenthalt: Mehrfache Einreise: 6 Monate innerhalb von 12 Monaten; einmalige Einreise: bis zu 9 Monate in 18 Monaten
  • Transitvisum Transit Visa (Transitvisum für den Flughafen Auckland)

    Wer am Flughafen Auckland in ein anderes Land umsteigt, braucht ein Transit Visa, sofern er nicht befreit ist.

    Höchstaufenthalt: Bis zu 24 Stunden im Transitbereich des Flughafens Auckland
  • Visum zur medizinischen Behandlung Medical Treatment Visitor Visa, das Visum für eine medizinische Behandlung

    Das Medical Treatment Visitor Visa ist für Personen, die bereits für eine Behandlung oder Konsultation in Neuseeland angenommen wurden.

    Höchstaufenthalt: Bis zu 6 Monate; INZ verlangt die Ausreise erst, wenn die Reise gesundheitlich sicher ist

Geschäftsreisen und Selbstständigkeit

  • Geschäftsvisum Business Visitor Visa (Geschäftsvisum für kurze Geschäftsreisen)

    Das Business Visitor Visa gilt für kurze Geschäftsreisen von bis zu 3 Monaten innerhalb eines Jahres: Besprechungen, Ein- und Verkauf von Waren und Dienstleistungen, Verhandlungen über Firmengründungen und weitere von INZ aufgeführte Tätigkeiten.

    Höchstaufenthalt: Bis zu 3 Monate innerhalb eines Jahres
  • Investorenvisum Business Investor Work Visa (Investorenvisum für den Kauf eines etablierten Unternehmens; ersetzt das geschlossene Entrepreneur Work Visa)

    Das Business Investor Work Visa richtet sich an Personen, die ein etabliertes neuseeländisches Unternehmen kaufen und aktiv führen.

    Höchstaufenthalt: Bis zu 4 Jahre (12 Monate Aufbauphase, dann Betriebsphase); eine Verlängerung um bis zu 2 Jahre

Studium und Ausbildung

  • Studentenvisum Fee Paying Student Visa (Studentenvisum für zahlende internationale Studierende)

    Mit dem Fee Paying Student Visa studieren internationale Studierende bis zu 4 Jahre in Vollzeit in einem anerkannten Studiengang.

    Höchstaufenthalt: Bis zu 4 Jahre, an den Studiengang gebunden

Arbeit

  • Arbeitsvisum Post-Study Work Visa (Arbeitsvisum für Absolventen neuseeländischer Abschlüsse)

    Wer vor Kurzem in Neuseeland einen anerkannten Abschluss erworben hat, darf mit dem Post-Study Work Visa bis zu 3 Jahre bleiben und arbeiten.

    Höchstaufenthalt: Bis zu 3 Jahre: 3 Jahre nach Master- oder Promotionsstudium mit mindestens 30 Wochen; sonst so lang wie das Studium
  • Visum für Fachkräfte Accredited Employer Work Visa (AEWV), das Arbeitsvisum über einen akkreditierten Arbeitgeber

    Das Accredited Employer Work Visa ist das wichtigste arbeitgebergebundene Arbeitsvisum Neuseelands.

    Höchstaufenthalt: Insgesamt bis zu 5 Jahre (3 Jahre bei Jobs der Stufen 4 oder 5), danach eine Zeit außerhalb Neuseelands
  • Working-Holiday-Visum Germany Working Holiday Visa und Austria Working Holiday Visa (Working-Holiday-Visa für Deutsche und Österreicher)

    Neuseeland hat eigene Working-Holiday-Programme für Deutschland und Österreich, jeweils für Staatsangehörige von 18 bis 30 Jahren und ab 770 NZD.

    Höchstaufenthalt: Deutsche bis zu 12 Monate, Österreicher bis zu 6 Monate

Familie

  • Visum für Ehe- und Lebenspartner Partner of a New Zealander Work, Visitor und Resident Visa (Partnervisa für Partner von Neuseeländern)

    Partner neuseeländischer Staatsbürger oder Residents, die in einer echten und stabilen Beziehung zusammenleben, erhalten das Partner of a New Zealander Work Visa (ab 1.630 NZD, bis zu 3 Jahre) oder Visitor Visa und nach mindestens 12 Monaten Zusammenleben das Partner of a New Zealander Resident Visa (ab 5.360 NZD).

    Höchstaufenthalt: Arbeitsvisum bis zu 3 Jahre (1 Jahr bei weniger als 12 Monaten Zusammenleben); Resident Visa unbefristet
  • Visum zum Familiennachzug Parent Resident Visa und Parent Boost Visitor Visa (Visa für Eltern von Neuseeländern)

    Eltern neuseeländischer Staatsbürger oder Residents haben zwei Wege.

    Höchstaufenthalt: Parent Boost: bis zu 5 Jahre; Parent Resident: unbefristet

Aufenthalt

  • Daueraufenthalt und Niederlassungserlaubnis Skilled Migrant Category Resident Visa sowie Green List Straight to Residence und Work to Residence Visa (Residenz für Fachkräfte)

    Alle Residenzvisa für Fachkräfte setzen eine Stelle oder ein Jobangebot bei einem akkreditierten Arbeitgeber und ein Alter von höchstens 55 Jahren voraus.

    Höchstaufenthalt: Resident Visa: unbefristet leben, arbeiten und lernen
  • Golden Visa und Aufenthalt durch Investition Active Investor Plus Visa (Investorenvisum mit Residenz, „Golden Visa“)

    Das Active Investor Plus Visa gewährt Investoren die Residenz, die mindestens 5 Millionen NZD für 36 Monate in der Kategorie Growth oder 10 Millionen NZD für 60 Monate in der Kategorie Balanced in zulässige neuseeländische Anlagen investieren.

    Höchstaufenthalt: Unbefristet leben, arbeiten und lernen

Online-Reisegenehmigungen

  • Elektronische Reisegenehmigung (ETA) NZeTA, die elektronische Reisegenehmigung (New Zealand Electronic Travel Authority)

    Das NZeTA ist kein Visum, sondern eine elektronische Reisegenehmigung für Staatsangehörige visumfreier Länder wie Deutschland, Österreich und die Schweiz sowie für Kreuzfahrtpassagiere jeder Nationalität.

    Höchstaufenthalt: 3 Monate pro Besuch (6 Monate für britische Staatsbürger)

Asyl und internationaler Schutz

  • Asyl und internationaler Schutz Antrag auf Anerkennung als Flüchtling oder geschützte Person (Claim for refugee or protected person status)

    Wer sich in Neuseeland aufhält und die Rückkehr in sein Land fürchtet, kann die Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 oder als geschützte Person nach der Antifolterkonvention und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte beantragen.

    Bearbeitungszeit: Bis zur Zuteilung an einen Flüchtlingsbeamten (RPO) können 18 bis 24 Monate vergehen; manche Anträge werden im Verfahren vorgezogen

Häufige Fragen

Brauchen Deutsche, Österreicher und Schweizer ein Visum für Neuseeland?

Für Besuche unter 3 Monaten nicht: Alle drei Länder stehen auf der Liste der visumfreien Staaten. Vor der Reise ist aber ein NZeTA nötig. Für längere Aufenthalte, Studium, Arbeit oder eine medizinische Behandlung brauchen Sie ein Visum.

Wie beantrage ich ein neuseeländisches Visum von Deutschland, Österreich oder der Schweiz aus?

Online über Immigration Online auf der Website von INZ. Sie laden die Unterlagen hoch, zahlen per Karte und erhalten das Visum als eVisa; ein Termin bei einer Botschaft ist normalerweise nicht nötig. Das NZeTA beantragen Sie über die offizielle App oder Website.

Was kostet das Visitor Visa für Neuseeland?

INZ nennt für das Visitor Visa einen Preis ab 441 NZD. Die genaue Gebühr hängt von Staatsangehörigkeit und Antragsort ab.

Gibt es ein Working Holiday Visa für Deutsche und Österreicher?

Ja. Deutsche zwischen 18 und 30 Jahren erhalten bis zu 12 Monate und brauchen mindestens 4.200 NZD, Österreicher bis zu 6 Monate mit mindestens 2.250 NZD und 100 Plätzen im Jahr. Beide Visa kosten ab 770 NZD.

Hat Neuseeland ein Golden Visa?

Das Active Investor Plus Visa gewährt Residenz für eine Investition von mindestens 5 Millionen NZD (Kategorie Growth) oder 10 Millionen NZD (Kategorie Balanced) in zulässige neuseeländische Anlagen.

Wie lange dauert ein Visum für Neuseeland?

INZ veröffentlicht, in welcher Zeit zuletzt 80 Prozent der Anträge entschieden wurden: zum Zeitpunkt der Prüfung etwa 2 Wochen beim Visitor Visa und 7 Wochen beim Fee Paying Student Visa. Für das NZeTA sollten Sie bis zu 72 Stunden einplanen.

Botschaften und Konsulate

Zuletzt geprüft am 25. Oktober 2026. Jede Visumseite nennt die offiziellen Quellen, auf denen sie beruht.