KeniaSchutz

Asyl in Kenia: Registrierung, Prüfung des Flüchtlingsstatus und Berufung

Asyl und Flüchtlingsstatus (Refugees Act 2021)

Kurz gesagt

Schutzsuchende stellen ihren Antrag in Kenia persönlich beim Department of Refugee Services (DRS), das Asylsuchende registriert und nach dem Refugees Act 2021 entscheidet. Sie müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach der Ankunft bei einem DRS-Büro melden; nach der Registrierung folgt eine Anhörung zur Feststellung des Flüchtlingsstatus, gegen eine Ablehnung ist binnen 30 Tagen Berufung möglich. Ein Antrag aus dem Ausland bei einer kenianischen Botschaft ist nicht möglich.

Antrag über Department of Refugee Services geprüft am 24. Oktober 2026

Das Wichtigste

Höchstaufenthalt
Asylsuchende dürfen während des Verfahrens im Land bleiben
Gültigkeit
Anerkennungsschreiben: ein Jahr; Flüchtlingsausweis: fünf Jahre, verlängerbar
Gebühr
0 KESRegistrierung und Leistungen des UNHCR sind kostenlos; auch die Klasse-M-Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge kostet nichts.
Bearbeitungszeit
Mindestens mehrere Monate und wegen Rückständen oft länger (UNHCR)
Arbeit
Anerkannte Flüchtlinge, die die Voraussetzungen erfüllen, erhalten kostenlos eine Arbeitserlaubnis der Klasse M
Familie
Registrierung gemeinsam mit allen Familienangehörigen, die in Kenia sind
Wo beantragen
Persönlich bei einem DRS-Büro in Kenia, innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft

Wer Asyl beantragen kann und wo

Der Refugees Act 2021 definiert als Flüchtling, wer sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Geschlecht, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischer Überzeugung außerhalb seines Herkunftslandes befindet. Das Department of Refugee Services, eine gesetzlich eingerichtete Behörde, nimmt Flüchtlinge und Asylsuchende auf, registriert sie und stellt ihre Dokumente aus. Zum 30. Juni 2026 meldete es rund 857.000 Flüchtlinge und Asylsuchende in Kenia, die meisten in den Lagern Dadaab und Kakuma.

Anträge werden in Kenia gestellt. Asylsuchende müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach der Ankunft bei einem DRS-Büro melden; nach Angaben des UNHCR sollte, wer sich bereits rechtmäßig in Kenia aufhält und nicht zurückkehren kann, sich vor Ablauf seines erlaubten Aufenthalts registrieren. Registriert wird in den Lagern Kakuma und Dadaab sowie in den DRS-Büros in Nairobi, Mombasa, Nakuru und Eldoret.

Registrierung und Feststellung des Flüchtlingsstatus

Bei der Registrierung durchlaufen Asylsuchende eine medizinische und eine Sicherheitsprüfung, unterschreiben eine Einwilligung zur Datenverarbeitung, werden von einem DRS-Mitarbeiter befragt und geben biometrische Daten ab (Fotos, Fingerabdrücke, Iris-Scan). Bringen Sie Pässe, Ausweise oder andere Personaldokumente, Heirats-, Scheidungs-, Geburts- oder Sterbeurkunden und Nachweise früherer Asylregistrierungen mit und erscheinen Sie mit allen Familienangehörigen, die in Kenia sind. Das DRS stellt dann eine Registrierungsbestätigung und je nach Ort einen Asylum Seeker Pass aus.

Danach folgt die Anhörung zur Feststellung des Flüchtlingsstatus (Refugee Status Determination, RSD), meist in der Reihenfolge der Anmeldung und mit Vorrang für besonders schutzbedürftige Personen. Ein Dolmetscher kann gestellt werden, die Angaben sind vertraulich, und eine rechtliche Vertretung darf nach vorheriger Mitteilung teilnehmen. Der Antrag wird geprüft und vom Commissioner for Refugee Affairs bestätigt, der ein Anerkennungs- oder Ablehnungsschreiben ausstellt. Laut UNHCR dauert eine Entscheidung mindestens mehrere Monate, wegen Rückständen oft länger; in Nairobi gelten Terminbescheinigungen sechs Monate und müssen während der Wartezeit erneuert werden.

  1. Melden Sie sich innerhalb von 30 Tagen nach der Ankunft mit allen Familienangehörigen bei einem DRS-Büro oder im Lager an der Aufnahmestelle.
  2. Durchlaufen Sie die Registrierung mit Prüfung, Befragung und Biometrie und nehmen Sie die Registrierungsbestätigung entgegen.
  3. Erscheinen Sie zum angegebenen Termin zur RSD-Anhörung, mit allen Belegen.
  4. Halten Sie Ihre Kontaktdaten über die Hotline 1517 aktuell und erneuern Sie Terminbescheinigungen während der Wartezeit.
  5. Beantragen Sie nach der Anerkennung einen Flüchtlingsausweis.
  6. Legen Sie bei Ablehnung innerhalb von 30 Tagen das Berufungsformular ein.

Rechte und Pflichten während des Verfahrens

Registrierte Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge sind vor Zurückweisung in den Verfolgerstaat geschützt, und nach einem echten Asylantrag soll kein Verfahren wegen unrechtmäßigen Aufenthalts eingeleitet werden. Das Gesetz gibt ihnen Anspruch auf Identitäts- und Personenstandsdokumente, darunter Flüchtlingsausweis, Asylum Seeker Pass, Reiseausweis nach der Genfer Konvention und Movement Pass. Gesetzlich leben Asylsuchende und Flüchtlinge in den ausgewiesenen Lagern; ein Wohnsitz außerhalb erfordert eine online zu beantragende Genehmigung des Commissioner for Refugee Affairs, Reisen außerhalb der Lager einen Movement Pass. Verstöße können mit bis zu sechs Monaten Haft oder einer Geldstrafe von bis zu 20.000 KES geahndet werden.

Anerkannte Flüchtlinge können mit gültigem Flüchtlingszertifikat und Anerkennungsschreiben kostenlos eine Arbeitserlaubnis der Klasse M erhalten. Die Leistungen des UNHCR und seiner Partner, einschließlich der Registrierung, sind kostenlos.

Anerkennung, Ablehnung und Berufung

Anerkannte Flüchtlinge erhalten ein Anerkennungsschreiben mit einem Jahr Gültigkeit und können einen Flüchtlingsausweis beantragen, der fünf Jahre gilt und verlängerbar ist; laut DRS sollte die Herstellung nicht länger als zwei Monate dauern. Ein Ablehnungsschreiben nennt die Gründe. Innerhalb von 30 Tagen kann mit dem beigefügten Formular Berufung bei der Berufungsinstanz eingelegt werden (auf der DRS-Website Refugee Appeals Board, beim UNHCR Refugee Appeals Committee genannt). Scheitert die Berufung, ist binnen 30 Tagen eine weitere Berufung zum High Court möglich. UNHCR und das Refugee Consortium of Kenya beraten zu Rechtsbeistand.

Offizielle Kontakte

Die UNHCR-Hotline 1517 ist kostenlos und rund um die Uhr an jedem Tag erreichbar. Der Hauptsitz des Department of Refugee Services befindet sich in The Corporate Place, Kiambere Road, Upper Hill, Nairobi (Telefon +254 20 440 5057, info@refugee.go.ke). Festgenommene Asylsuchende oder Flüchtlinge sollten sofort das DRS informieren. Asylsuchende sind zudem von der Pflicht zur kenianischen Reisekrankenversicherung befreit.

Unterlagen

Weitere Unterlagen (je nach Fall)

Identität

  • Pässe und vorhandene Personalausweise, Militärausweise oder Führerscheine

Familie

  • Heirats-, Scheidungs-, Geburts- oder Sterbeurkunden und Familienbücher

Sonstiges

  • Nachweise über eine frühere Asylregistrierung in anderen Ländern
  • Belege für den Antrag (ärztliche Unterlagen, Zeitungsartikel, andere Dokumente)

Häufige Fragen

Kann ich bei einer Botschaft oder vom Ausland aus Asyl in Kenia beantragen?

Nein. Anträge werden persönlich beim Department of Refugee Services in Kenia registriert, innerhalb von 30 Tagen nach der Ankunft.

Muss ich in einem der Flüchtlingslager leben?

Gesetzlich wohnen Asylsuchende und Flüchtlinge in den ausgewiesenen Lagern; ein Wohnsitz außerhalb erfordert die Genehmigung des Commissioner for Refugee Affairs.

Wie viel Zeit habe ich für eine Berufung gegen die Ablehnung?

30 Tage ab Zugang der Entscheidung, danach weitere 30 Tage für eine Berufung zum High Court.

Dürfen Flüchtlinge in Kenia arbeiten?

Anerkannte Flüchtlinge, die die Voraussetzungen erfüllen, können kostenlos eine Arbeitserlaubnis der Klasse M erhalten.

Offizielle Quellen

Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.

Weitere Visumarten für Kenia

Besuche und Kurzaufenthalte

  • Touristenvisum Höchstaufenthalt: Legt der Grenzbeamte bei der Einreise fest; mit dem Besucherpass insgesamt höchstens 6 Monate ab Einreise
  • Transitvisum Höchstaufenthalt: Transit Pass: bis zu 3 Tage

Geschäftsreisen und Selbstständigkeit

Studium und Ausbildung

  • Studentenvisum Höchstaufenthalt: Für die Dauer des Studiengangs laut Einrichtung, verlängerbar
  • Visum für Forschende Höchstaufenthalt: Dauer des Praktikums oder Forschungsvorhabens laut Einrichtung

Arbeit

  • Arbeitsvisum Höchstaufenthalt: Vom Director festgelegt; keine Erteilung oder Verlängerung für mehr als 5 Jahre auf einmal
  • Visum für digitale Nomaden Höchstaufenthalt: Vom Director festgelegt, bis zu 5 Jahre je Erteilung oder Verlängerung

Familie

  • Visum zum Familiennachzug Höchstaufenthalt: An den Status der Bezugsperson gebunden; deren Arbeitserlaubnis muss bei Antrag noch mindestens 6 Monate gelten

Aufenthalt

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