KeniaStudium und Ausbildung

Forschungsvisum für Kenia: der Internship/Research Pass

Internship/Research Pass (Pass für Praktikum und Forschung)

Kurz gesagt

Wer für ein Praktikum oder für wissenschaftliche Forschung an einer kenianischen Einrichtung nach Kenia kommt, braucht einen Internship/Research Pass. Die Gasteinrichtung füllt Formular 30 aus, Forschende benötigen zusätzlich eine Genehmigung der National Commission for Science, Technology and Innovation (NACOSTI), und beantragt wird im eFNS-Portal.

Antrag über Foreign Nationals Services (eFNS) geprüft am 24. Oktober 2026

Das Wichtigste

Höchstaufenthalt
Dauer des Praktikums oder Forschungsvorhabens laut Einrichtung
Gebühr
15.000 KESPro Jahr für Nicht-Ostafrikaner laut Seite der Behörde; in ihrer Servicecharta von 2025 stehen 10.000 KES pro Jahr. Für EAC-Bürger kostenlos.
Bearbeitungszeit
15 Arbeitstage (Servicecharta 2025)
Arbeit
Nur das Praktikum oder die Forschung, für die der Pass erteilt wurde
Wo beantragen
Online über eFNS mit Formular 30 der Gasteinrichtung

Wer den Pass bekommt

Die Einwanderungsbehörde erteilt den Internship/Research Pass an Personen, die für ein Praktikum oder wissenschaftliche Forschung nach Kenia kommen und von einer kenianischen Einrichtung angenommen wurden. Er gehört zu den Pässen nach Regulation 25 der Einwanderungsverordnung und ist keine Arbeitserlaubnis: Erlaubt ist nur das im Antrag beschriebene Praktikum oder Projekt. Forschende brauchen vor der Erteilung eine Forschungslizenz der NACOSTI.

Gastwissenschaftler, die nur wenige Tage einen Vortrag halten oder an einem Workshop teilnehmen, reisen in der Regel mit eTA. Bezahlte Einsätze bis zu sechs Monaten fallen unter den Special Pass, feste Stellen an einer kenianischen Universität unter die Arbeitserlaubnis Klasse D.

Unterlagen

Erforderlich sind Formular 30, ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt von der Leitung der Einrichtung; ein ausführliches Schreiben der Einrichtung an den Director General mit Programm und Dauer; die Passdatenseite; der aktuelle Aufenthaltsstatus bei Antrag in Kenia; zwei aktuelle Farbfotos; Kopien der Abschlusszeugnisse für Teilnehmer an Hochschulen; die Registrierungsurkunde der Einrichtung; für Forschende die NACOSTI-Genehmigung; ein Lebenslauf und für Erwachsene ein polizeiliches Führungszeugnis. Geflüchtete legen eine Bescheinigung des Department of Refugee Services bei. Übersetzungen ins Englische müssen von einer Botschaft, einem Notar oder einer anerkannten Stelle stammen.

Erforderliche Unterlagen

Identität

  • Passdatenseite und zwei Farbfotos

Studium

  • Formular 30, unterschrieben und gestempelt von der Leitung der Einrichtung
  • Begleitschreiben der Einrichtung mit Programm und Dauer
  • Registrierungsurkunde der Einrichtung

Sonstiges

  • Lebenslauf und polizeiliches Führungszeugnis (Erwachsene)

Weitere Unterlagen (je nach Fall)

Studium

  • NACOSTI-Forschungsgenehmigung für Forschende

Gebühr und Zeitrahmen

Auf der Seite der Behörde stehen 15.000 KES (Kenia-Schilling) pro Jahr für Nicht-Ostafrikaner, in ihrer Servicecharta von 2025 dagegen 10.000 KES pro Jahr; der tatsächlich fällige Betrag wird bei der Antragstellung in eFNS angezeigt. Bürger der EAC-Partnerstaaten zahlen nichts. Die Charta sieht 15 Arbeitstage Bearbeitung vor. Der erteilte E-Pass wird ausgedruckt und in einem Einwanderungsbüro in den Reisepass eingetragen.

Nach der Einreise

Bei Aufenthalten über 90 Tage ist die Registrierung als Ausländer mit Foreigner Certificate (Alien Card) Pflicht, beantragt über eFNS mit biometrischer Erfassung. Forschung außerhalb der NACOSTI-Lizenz oder bezahlte Arbeit über das Praktikum hinaus deckt der Pass nicht ab. Für Besuche in Flüchtlingslagern ist eine eigene schriftliche Genehmigung des Commissioner for Refugee Affairs nötig.

Antrag Schritt für Schritt

  1. Lassen Sie sich die Aufnahme durch eine kenianische Gasteinrichtung bestätigen.
  2. Als Forschende beantragen Sie eine Forschungslizenz bei der NACOSTI.
  3. Die Einrichtung füllt Formular 30 aus und verfasst das Begleitschreiben.
  4. Stellen Sie den Antrag auf fns.immigration.go.ke mit allen Uploads und zahlen Sie die angezeigte Gebühr.
  5. Drucken Sie den E-Pass aus und lassen Sie ihn in Ihren Reisepass eintragen.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Genehmigung der NACOSTI?

Als Forschende ja, die Behörde führt die NACOSTI-Genehmigung als Voraussetzung. Für Praktikanten ist sie nicht nötig.

Darf ich für das Praktikum bezahlt werden?

Der Pass deckt nur das Praktikum ab, für das er erteilt wurde; andere bezahlte Arbeit erfordert einen Special Pass oder eine Arbeitserlaubnis.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Servicecharta der Behörde von 2025 sieht 15 Arbeitstage vor.

Offizielle Quellen

Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.

Weitere Visumarten für Kenia

Besuche und Kurzaufenthalte

  • Touristenvisum Höchstaufenthalt: Legt der Grenzbeamte bei der Einreise fest; mit dem Besucherpass insgesamt höchstens 6 Monate ab Einreise
  • Transitvisum Höchstaufenthalt: Transit Pass: bis zu 3 Tage

Geschäftsreisen und Selbstständigkeit

Studium und Ausbildung

  • Studentenvisum Höchstaufenthalt: Für die Dauer des Studiengangs laut Einrichtung, verlängerbar

Arbeit

  • Arbeitsvisum Höchstaufenthalt: Vom Director festgelegt; keine Erteilung oder Verlängerung für mehr als 5 Jahre auf einmal
  • Visum für digitale Nomaden Höchstaufenthalt: Vom Director festgelegt, bis zu 5 Jahre je Erteilung oder Verlängerung

Familie

  • Visum zum Familiennachzug Höchstaufenthalt: An den Status der Bezugsperson gebunden; deren Arbeitserlaubnis muss bei Antrag noch mindestens 6 Monate gelten

Aufenthalt

Online-Reisegenehmigungen

Schnellere Bearbeitung

Schutz

Visa-Ratgeber Kenia