KeniaGeschäftsreisen und Selbstständigkeit

Investorenvisum für Kenia: Klasse G und weitere Unternehmerklassen

Work Permit Klasse G (Handel, Geschäft oder Beratung) sowie Investorenklassen A, B und F

Kurz gesagt

Wer in Kenia investiert und ein eigenes Unternehmen führt, beantragt eine Erlaubnis der Klasse G (bestimmter Handel, Geschäft oder Beratung). Verlangt werden der Nachweis von mindestens 100.000 US-Dollar Investitionskapital, ein registriertes Unternehmen und die nötigen Lizenzen. Investoren in Bergbau, Landwirtschaft oder Industrie nutzen die Klassen A, B und F mit derselben Kapitalschwelle. Die Bearbeitung kostet 20.000 KES, die jährliche Ausstellungsgebühr 250.000 KES (Klasse A: 500.000 KES).

Antrag über Foreign Nationals Services (eFNS) geprüft am 24. Oktober 2026

Das Wichtigste

Höchstaufenthalt
Vom Director festgelegt, bis zu 5 Jahre je Erteilung oder Verlängerung
Gebühr
250.000 KESJährliche Ausstellungsgebühr für die Klassen G, B und F, zuzüglich 20.000 KES Bearbeitung; Klasse A kostet 500.000 KES im Jahr. Für EAC-Bürger kostenlos.
Nötige Mittel
100.000 $Mindestkapital für die Investition, nachgewiesen durch Kontoauszüge oder andere Dokumente (Klassen A, B, F und G).
Bearbeitungszeit
21 Arbeitstage, für Verlängerungen 10 (Servicecharta 2025)
Arbeit
Führung des angegebenen Unternehmens, allein oder in Partnerschaft
Familie
Ehepartner und Kinder können Dependant's Passes erhalten
Weg zum Daueraufenthalt
Daueraufenthalt nach 7 Jahren mit Erlaubnissen und 3 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt
Wo beantragen
Online über eFNS

Welche Klasse zu Ihrer Investition passt

Klasse G erfasst Personen, die allein oder in Partnerschaft einen bestimmten Handel, ein Geschäft, eine Beratung oder einen nicht gelisteten Beruf ausüben wollen, die nötigen Lizenzen oder Registrierungen besitzen, über ausreichendes Kapital und Mittel verfügen und deren Unternehmen Kenia nützt. Das ist der übliche Weg für ausländische Inhaber von Handels- und Dienstleistungsfirmen sowie Beratungen.

Drei Branchenklassen folgen derselben Logik. Klasse A gilt für Prospektion und Bergbau und verlangt die entsprechenden Schürf- oder Abbaurechte. Klasse B betrifft Landwirtschaft und Tierhaltung und setzt Grundeigentum oder Pacht sowie eine Freigabe der Aufsichtsbehörde voraus. Klasse F ist für bestimmte Fertigungsbetriebe und verlangt die Lizenz der Aufsicht und die Registrierungsunterlagen des Unternehmens. Für alle vier Klassen fordern die Anforderungslisten der Behörde den Nachweis von mindestens 100.000 US-Dollar Investitionskapital.

Unterlagen für die Klasse G

Die Liste der Behörde für Klasse G umfasst Formular 25, ausgefüllt und unterschrieben; ein unterschriebenes Schreiben an den Director General; die Passdatenseite; den Aufenthaltsstatus bei Antrag in Kenia; ein aktuelles Farbfoto; eine gültige Steuerbescheinigung des Unternehmens bei Neuanträgen, bei Verlängerungen von Unternehmen und Inhaber; den Nachweis von mindestens 100.000 US-Dollar Investition; die Gründungsunterlagen (Gründungsurkunde und Gesellschaftsvertrag); KRA-PIN-Zertifikate von Unternehmen und Person; das Gesellschafterverzeichnis CR12; bei Verlängerungen unterschriebene geprüfte Abschlüsse der letzten zwei Jahre und das ausgefüllte Formular 27. Deutschsprachige Firmen- und Bankunterlagen müssen von einer Botschaft, einem Notar oder einer anerkannten Stelle ins Englische übersetzt werden.

Erforderliche Unterlagen

Identität

  • Passdatenseite und Farbfoto

Finanzen

  • Nachweis von mindestens 100.000 US-Dollar Investitionskapital

Arbeit

  • Formular 25, Formular 27 und unterschriebenes Begleitschreiben
  • Gründungsurkunde, Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterverzeichnis CR12
  • KRA-PIN-Zertifikate und Steuerbescheinigung(en)

Weitere Unterlagen (je nach Fall)

Arbeit

  • Branchenlizenzen, Grundstücksunterlagen (Klasse B) oder Abbaurechte (Klasse A)
  • Geprüfte Jahresabschlüsse (bei Verlängerung)

Gebühren nach Klasse

Jede Klasse erhebt eine nicht erstattungsfähige Bearbeitungsgebühr von 20.000 KES. Die jährliche Ausstellungsgebühr beträgt 250.000 KES für die Klassen B, F und G und 500.000 KES für Klasse A, so die Seiten der einzelnen Klassen und die Servicecharta der Behörde von 2025. Bürger der EAC-Partnerstaaten zahlen keine Gebühren. Die Bearbeitung ist mit 21 Arbeitstagen für Neuanträge und 10 für Verlängerungen angesetzt.

Verlängerung und Pflichten

Für die Verlängerung sind aktuelle Steuerbescheinigungen von Unternehmen und Inhaber sowie geprüfte Abschlüsse nötig; das Unternehmen muss in Kenia also tatsächlich wirtschaften und Steuern erklären. Eine Erlaubnis gilt je Erteilung oder Verlängerung höchstens fünf Jahre. Wer länger als 90 Tage bleibt, braucht eine Alien Card; Familienangehörige können mit Dependant's Passes nachkommen. Nach sieben Jahren mit Arbeitserlaubnissen und drei Jahren ununterbrochenem Aufenthalt ist ein Antrag auf Daueraufenthalt möglich.

Antrag Schritt für Schritt

  1. Registrieren Sie das kenianische Unternehmen und besorgen Sie Branchenlizenzen und KRA-PINs.
  2. Bereiten Sie den Nachweis der Investition von 100.000 US-Dollar vor.
  3. Reichen Sie Formular 25 für die passende Klasse mit allen Uploads auf fns.immigration.go.ke ein.
  4. Zahlen Sie die Bearbeitungsgebühr von 20.000 KES.
  5. Zahlen Sie nach der Genehmigung die jährliche Ausstellungsgebühr und drucken Sie die E-Permit aus.
  6. Lassen Sie die Erlaubnis in Ihren Pass eintragen und beantragen Sie eine Alien Card.

Häufige Fragen

Wie viel muss ich für eine kenianische Unternehmererlaubnis investieren?

Die Listen der Behörde verlangen für die Klassen A, B, F und G den Nachweis von mindestens 100.000 US-Dollar.

Gibt es in Kenia ein Golden Visa oder Aufenthalt durch Investition?

Ein solches Programm ist nicht veröffentlicht; Investoren nutzen die Unternehmerklassen und können später den Daueraufenthalt erreichen.

Was ist das CR12?

Das amtliche Verzeichnis der Gesellschafter und Direktoren eines kenianischen Unternehmens, das für Anträge der Klassen F und G verlangt wird.

Offizielle Quellen

Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.

Weitere Visumarten für Kenia

Besuche und Kurzaufenthalte

  • Touristenvisum Höchstaufenthalt: Legt der Grenzbeamte bei der Einreise fest; mit dem Besucherpass insgesamt höchstens 6 Monate ab Einreise
  • Transitvisum Höchstaufenthalt: Transit Pass: bis zu 3 Tage

Geschäftsreisen und Selbstständigkeit

Studium und Ausbildung

  • Studentenvisum Höchstaufenthalt: Für die Dauer des Studiengangs laut Einrichtung, verlängerbar
  • Visum für Forschende Höchstaufenthalt: Dauer des Praktikums oder Forschungsvorhabens laut Einrichtung

Arbeit

  • Arbeitsvisum Höchstaufenthalt: Vom Director festgelegt; keine Erteilung oder Verlängerung für mehr als 5 Jahre auf einmal
  • Visum für digitale Nomaden Höchstaufenthalt: Vom Director festgelegt, bis zu 5 Jahre je Erteilung oder Verlängerung

Familie

  • Visum zum Familiennachzug Höchstaufenthalt: An den Status der Bezugsperson gebunden; deren Arbeitserlaubnis muss bei Antrag noch mindestens 6 Monate gelten

Aufenthalt

Online-Reisegenehmigungen

Schnellere Bearbeitung

Schutz

Visa-Ratgeber Kenia