KeniaArbeit

Arbeitsvisum für Kenia: die Arbeitserlaubnis Klasse D

Work Permit der Klasse D (Class D) für eine Beschäftigung

Kurz gesagt

Wer bei einem Arbeitgeber in Kenia angestellt wird, braucht ein Work Permit der Klasse D. Es setzt ein konkretes Stellenangebot, Kenntnisse oder Qualifikationen, die in Kenia nicht verfügbar sind, und einen Nutzen für das Land voraus; der Arbeitgeber muss erfolglose lokale Suche belegen und einen kenianischen Nachfolger (Understudy) benennen. Die Gebühren betragen 20.000 KES für die Bearbeitung und 500.000 KES pro Jahr bei Erteilung, die Behörde nennt 21 Arbeitstage.

Antrag über Foreign Nationals Services (eFNS) geprüft am 24. Oktober 2026

Das Wichtigste

Höchstaufenthalt
Vom Director festgelegt; keine Erteilung oder Verlängerung für mehr als 5 Jahre auf einmal
Gültigkeit
Erlischt, wenn der Inhaber nicht innerhalb von 90 Tagen nach Erteilung einreist (einmal um bis zu 90 Tage verlängerbar)
Gebühr
500.000 KESAusstellungsgebühr pro Jahr in Kenia-Schilling, zuzüglich 20.000 KES nicht erstattungsfähiger Bearbeitungsgebühr; für Bürger der Ostafrikanischen Gemeinschaft kostenlos.
Bearbeitungszeit
21 Arbeitstage, für Verlängerungen 10 Arbeitstage (Servicecharta 2025)
Arbeit
Nur beim genannten Arbeitgeber und auf der genannten Stelle
Familie
Ehepartner und Kinder können Dependant's Passes beantragen (je 10.000 KES)
Weg zum Daueraufenthalt
Daueraufenthalt nach 7 Jahren mit Arbeitserlaubnissen und 3 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt
Wo beantragen
Online über eFNS, aus dem Ausland oder aus Kenia

Wer eine Erlaubnis der Klasse D bekommt

Nach dem Siebten Anhang der Einwanderungsverordnung erfasst Klasse D eine Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber, bei der kenianischen Regierung, einer staatlich kontrollierten Stelle oder in einem anerkannten UN- oder Entwicklungsprogramm. Die Person darf nicht zu den befreiten Gruppen gehören, muss Kenntnisse oder Qualifikationen mitbringen, die in Kenia nicht verfügbar sind, und ihre Tätigkeit muss dem Land nützen. Die Erlaubnis ist an diesen Arbeitgeber und diese Stelle gebunden.

Das Prinzip der Lokalisierung zieht sich durch alle Anforderungen. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass er die Stelle trotz offener Ausschreibung nicht auf dem lokalen Arbeitsmarkt besetzen konnte, und einen kenianischen Understudy benennen, der für die Nachfolge ausgebildet wird, mit dessen Ausweis, Zeugnissen, Lebenslauf und Kontaktdaten. Endet die Beschäftigung, muss der Arbeitgeber das dem Director innerhalb von 15 Tagen schriftlich melden.

Unterlagen für den Antrag

Die Behörde verlangt Formular 25, ausgefüllt und unterschrieben; ein unterschriebenes Schreiben des Arbeitgebers an den Director General of Immigration Services; die Passdatenseite; den aktuellen Aufenthaltsstatus bei Antrag in Kenia; ein aktuelles Farbfoto; eine gültige steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Tax Compliance Certificate) des Unternehmens, bei Verlängerungen auch des Arbeitnehmers; ordnungsgemäß beglaubigte Studien- und Berufszeugnisse und Ihren Lebenslauf; das ausgefüllte Formular 27; Angaben und Unterlagen zum Understudy; die Registrierungsurkunde der Organisation; Bescheinigungen der zuständigen Stellen und den Nachweis der erfolglosen lokalen Suche.

Nicht englischsprachige Dokumente müssen von einer Botschaft, einem Notar oder einer anerkannten Stelle ins Englische übersetzt werden. Deutsche, österreichische oder Schweizer Diplome und Arbeitszeugnisse reichen Sie also mit beglaubigter englischer Übersetzung ein.

Erforderliche Unterlagen

Identität

  • Passdatenseite und aktuelles Farbfoto

Arbeit

  • Formular 25 und Formular 27, ausgefüllt und unterschrieben
  • Unterschriebenes Schreiben des Arbeitgebers an den Director General
  • Beglaubigte Studien- und Berufszeugnisse und Lebenslauf
  • Ausweis, Zeugnisse, Lebenslauf und Kontaktdaten des kenianischen Understudy
  • Nachweis der offenen Stellenausschreibung in Kenia
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung und Registrierungsurkunde des Unternehmens

Weitere Unterlagen (je nach Fall)

Arbeit

  • Bescheinigungen der zuständigen Aufsichtsstellen

Gebühren

Die Bearbeitungsgebühr für Klasse D beträgt 20.000 KES und wird nicht erstattet. Bei Genehmigung wird eine Ausstellungsgebühr von 500.000 KES pro Jahr Gültigkeit fällig, so die Klasse-D-Seite der Behörde und ihre Servicecharta von 2025. Bürger der EAC-Partnerstaaten zahlen nichts. Jeder mitreisende Ehepartner und jedes Kind braucht einen Dependant's Pass für 10.000 KES, und jeder Ausländer über 18 mit Wohnsitz in Kenia zusätzlich eine Alien Card mit eigener jährlicher Gebühr.

Antrag und Eintragung

Alle Anträge werden online im eFNS-Portal mit sämtlichen Unterlagen eingereicht. Die Servicecharta von 2025 sieht 21 Arbeitstage für eine neue Erlaubnis und 10 für eine Verlängerung vor. Nach der Erteilung wird die E-Permit aus eFNS ausgedruckt und mit dem Reisepass in einem Einwanderungsbüro, meist im Nyayo House in Nairobi, kostenlos eingetragen. Eine im Ausland erteilte Erlaubnis verfällt, wenn der Inhaber nicht innerhalb von 90 Tagen einreist; auf schriftlichen Antrag kann der Director diese Frist einmal um bis zu 90 Tage verlängern.

  1. Unterschreiben Sie ein Stellenangebot eines kenianischen Arbeitgebers und einigen Sie sich auf den Understudy.
  2. Der Arbeitgeber dokumentiert seine lokale Personalsuche und bereitet die Firmenunterlagen vor.
  3. Besorgen Sie beglaubigte und übersetzte Zeugnisse, Lebenslauf und Passkopien.
  4. Reichen Sie die Formulare 25 und 27 mit allen Uploads auf fns.immigration.go.ke ein und zahlen Sie 20.000 KES.
  5. Zahlen Sie nach der Genehmigung die Ausstellungsgebühr und drucken Sie die E-Permit aus.
  6. Reisen Sie innerhalb von 90 Tagen ein und lassen Sie die Erlaubnis in Ihren Pass eintragen.
  7. Beantragen Sie eine Alien Card und, falls Ihre Familie nachkommt, Dependant's Passes.

Verlängerung und Jobwechsel

Der Director legt die Gültigkeit jeder Erlaubnis fest; sie kann gegen Gebühr verlängert werden, jedoch nie für mehr als fünf Jahre auf einmal. Für die Verlängerung sind Steuerbescheinigungen von Unternehmen und Arbeitnehmer nötig. Da die Erlaubnis an den Arbeitgeber gebunden ist, erfordert eine neue Stelle einen neuen Antrag. Änderungen wie Adresse oder Arbeitgeber sind zu melden; wer außerhalb der Bedingungen arbeitet, riskiert Geldstrafen, Abschiebung und eine Einreisesperre.

Häufige Fragen

Was kostet eine kenianische Arbeitserlaubnis?

Für Klasse D 20.000 KES Bearbeitungsgebühr plus 500.000 KES pro Jahr bei Erteilung. Bürger der Ostafrikanischen Gemeinschaft zahlen nichts.

Darf ich mit eTA schon arbeiten, während der Antrag läuft?

Nein. Der Besucherpass verbietet Arbeit; kurze Einsätze vor der Erteilung erfordern einen Special Pass.

Was ist ein Understudy?

Ein im Antrag benannter kenianischer Mitarbeiter, der für die Übernahme der Stelle ausgebildet wird. Darin spiegelt sich die Regel, dass Erlaubnisse nur für lokal nicht verfügbare Qualifikationen erteilt werden.

Wie lange kann eine Arbeitserlaubnis gelten?

Das entscheidet der Director, aber keine Erlaubnis wird für mehr als fünf Jahre auf einmal erteilt oder verlängert.

Offizielle Quellen

Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.

Weitere Visumarten für Kenia

Besuche und Kurzaufenthalte

  • Touristenvisum Höchstaufenthalt: Legt der Grenzbeamte bei der Einreise fest; mit dem Besucherpass insgesamt höchstens 6 Monate ab Einreise
  • Transitvisum Höchstaufenthalt: Transit Pass: bis zu 3 Tage

Geschäftsreisen und Selbstständigkeit

Studium und Ausbildung

  • Studentenvisum Höchstaufenthalt: Für die Dauer des Studiengangs laut Einrichtung, verlängerbar
  • Visum für Forschende Höchstaufenthalt: Dauer des Praktikums oder Forschungsvorhabens laut Einrichtung

Arbeit

Familie

  • Visum zum Familiennachzug Höchstaufenthalt: An den Status der Bezugsperson gebunden; deren Arbeitserlaubnis muss bei Antrag noch mindestens 6 Monate gelten

Aufenthalt

Online-Reisegenehmigungen

Schnellere Bearbeitung

Schutz

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