KeniaGeschäftsreisen und Selbstständigkeit
Visum für Selbstständige in Kenia: Klasse C für reglementierte Berufe
Work Permit der Klasse C (Class C) für reglementierte Berufe
Kurz gesagt
Mit der Erlaubnis der Klasse C üben Angehörige eines gelisteten Berufs diesen in Kenia allein oder in einer Partnerschaft aus. Sie brauchen die im Achten Anhang der Verordnung vorgeschriebene Qualifikation, eine Mitgliedschaft in der Berufskammer Ihres Heimatlandes, ausreichendes Kapital und einen Nutzen für Kenia. Die Gebühren betragen 20.000 KES für die Bearbeitung und 250.000 KES pro Jahr.
Antrag über Foreign Nationals Services (eFNS) geprüft am 24. Oktober 2026
Das Wichtigste
- Höchstaufenthalt
- Vom Director festgelegt, bis zu 5 Jahre je Erteilung oder Verlängerung
- Gebühr
- 250.000 KESAusstellungsgebühr pro Jahr zuzüglich 20.000 KES nicht erstattungsfähiger Bearbeitungsgebühr; für EAC-Bürger kostenlos.
- Bearbeitungszeit
- 21 Arbeitstage, für Verlängerungen 10 (Servicecharta 2025)
- Arbeit
- Ausübung des angegebenen Berufs, allein oder in Partnerschaft
- Familie
- Ehepartner und Kinder können einen Dependant's Pass beantragen
- Weg zum Daueraufenthalt
- Daueraufenthalt nach 7 Jahren mit Arbeitserlaubnissen und 3 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt
- Wo beantragen
- Online über eFNS
Gelistete Berufe und Bedingungen
Die Einwanderungsbehörde nennt als gelistete Berufe Medizin, Zahnmedizin, Recht, Vermessung, Immobilienmakler, Bewertung und Grundstücksvermittlung, Architektur und Baukostenplanung, Pharmazie, Tiermedizin, Ingenieurwesen, Pflege, Physiotherapie, Rechnungswesen, Chartered Secretaries, Aktuare, Naturwissenschaftler sowie Experten für Informations- und Kommunikationstechnik. Für viele davon knüpft der Achte Anhang die Qualifikation an kenianisches Berufsrecht: Ärzte und Zahnärzte müssen nach dem Medical Practitioners and Dentists Act zulassungsfähig sein, Juristen Advocates nach dem Advocates Act, Architekten nach dem Architects and Quantity Surveyors Act.
Zur Qualifikation kommen ausreichendes Kapital und weitere Mittel zu Ihrer freien Verfügung, die Mitgliedschaft in der Berufskammer Ihres Heimatlandes und der Nachweis, dass Ihre Tätigkeit Kenia nützt. Wer bei einem kenianischen Unternehmen angestellt wird, statt selbstständig zu praktizieren, braucht in der Regel die Klasse D.
Unterlagen
Die Behörde verlangt das Online-Formular 25, das am Ende des Antrags ausgedruckt wird; ein ausführliches, unterschriebenes Begleitschreiben (vom Arbeitgeber, der Organisation oder von Ihnen) an den Director of Immigration Services in zweifacher Ausfertigung; Kopien des gültigen Passes; zwei aktuelle Farbfotos; den Aufenthaltsstatus bei Antrag in Kenia; Kopien früherer kenianischer Titel; den Nachweis der Berufszugehörigkeit; beglaubigte Studien- und Berufszeugnisse; einen Lebenslauf; eine Kopie des KRA-PIN-Zertifikats (kenianische Steuernummer); die gültige Steuerbescheinigung der Organisation bei Neuanträgen, bei Verlängerungen auch Ihre eigene; sowie die veröffentlichte Checkliste. Nicht englischsprachige Dokumente übersetzt eine Botschaft, ein Notar oder eine anerkannte Stelle.
Erforderliche Unterlagen
Identität
- Kopien des gültigen Passes und zwei Farbfotos
Arbeit
- Online-Formular 25 und unterschriebenes Begleitschreiben (zweifach)
- Nachweis der Zugehörigkeit zum gelisteten Beruf
- Beglaubigte Studien- und Berufszeugnisse und Lebenslauf
- Kopie des KRA-PIN-Zertifikats und Steuerbescheinigung(en)
Weitere Unterlagen (je nach Fall)
Sonstiges
- Kopien früherer kenianischer Titel oder Pässe
Gebühren und Bearbeitung
Fällig sind eine nicht erstattungsfähige Bearbeitungsgebühr von 20.000 KES und eine Ausstellungsgebühr von 250.000 KES pro Jahr. Der Checklistentext auf derselben Seite nennt noch 10.000 KES für die Bearbeitung, der Gebührenkasten der Behörde und ihre Servicecharta von 2025 aber übereinstimmend 20.000 KES. Bürger der Ostafrikanischen Gemeinschaft sind befreit. Die Charta sieht 21 Arbeitstage für Neuanträge und 10 für Verlängerungen vor; danach wird die E-Permit ausgedruckt und in den Pass eingetragen.
Berufsausübung in Kenia
Die Einwanderungserlaubnis ersetzt nicht die berufsrechtliche Zulassung vor Ort. Da der Achte Anhang die meisten Berufe an kenianische Zulassungsgesetze bindet, sollten Sie die Registrierung bei der zuständigen kenianischen Kammer oder Aufsicht einplanen. Wer länger als 90 Tage bleibt, braucht außerdem eine Alien Card, muss für die Verlängerung steuerlich auf dem Laufenden sein und kann nach sieben Jahren mit Arbeitserlaubnissen, davon die letzten drei ununterbrochen in Kenia, den Daueraufenthalt beantragen.
Antrag Schritt für Schritt
- Prüfen Sie, ob Ihr Beruf und Ihre Qualifikation im Achten Anhang aufgeführt sind.
- Stellen Sie beglaubigte und übersetzte Abschlüsse und den Nachweis Ihrer Kammermitgliedschaft zusammen.
- Füllen Sie Formular 25 auf fns.immigration.go.ke aus und laden Sie die Checklisten-Unterlagen hoch.
- Zahlen Sie die Bearbeitungsgebühr von 20.000 KES.
- Zahlen Sie nach der Genehmigung 250.000 KES pro Jahr und drucken Sie die E-Permit aus.
- Lassen Sie die Erlaubnis eintragen und schließen Sie die berufliche Registrierung vor Ort ab.
Häufige Fragen
Fallen Softwareentwickler unter die Klasse C?
Experten für Informations- und Kommunikationstechnik stehen auf der Liste der gelisteten Berufe der Behörde.
Brauche ich für die Klasse C Kapital?
Ja. Die Verordnung verlangt ausreichendes Kapital und weitere Mittel zu Ihrer freien Verfügung; einen festen Betrag nennt sie für Klasse C nicht.
Was kostet die Erlaubnis?
20.000 KES Bearbeitungsgebühr plus 250.000 KES pro Jahr bei Erteilung.
Offizielle Quellen
- Directorate of Immigration Services – Class C (Prescribed profession)
- Kenya Citizenship and Immigration Regulations 2012 (consolidated), Seventh and Eighth Schedules
- Directorate of Immigration Services – Service Delivery Charter 2025
Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.
Weitere Visumarten für Kenia
Besuche und Kurzaufenthalte
- Touristenvisum Höchstaufenthalt: Legt der Grenzbeamte bei der Einreise fest; mit dem Besucherpass insgesamt höchstens 6 Monate ab Einreise
- Transitvisum Höchstaufenthalt: Transit Pass: bis zu 3 Tage
Geschäftsreisen und Selbstständigkeit
- Geschäftsvisum Höchstaufenthalt: Besucherpass: insgesamt bis zu 6 Monate; Special Pass: bis zu 6 Monate
- Investorenvisum Höchstaufenthalt: Vom Director festgelegt, bis zu 5 Jahre je Erteilung oder Verlängerung
Studium und Ausbildung
- Studentenvisum Höchstaufenthalt: Für die Dauer des Studiengangs laut Einrichtung, verlängerbar
- Visum für Forschende Höchstaufenthalt: Dauer des Praktikums oder Forschungsvorhabens laut Einrichtung
Arbeit
- Arbeitsvisum Höchstaufenthalt: Vom Director festgelegt; keine Erteilung oder Verlängerung für mehr als 5 Jahre auf einmal
- Visum für digitale Nomaden Höchstaufenthalt: Vom Director festgelegt, bis zu 5 Jahre je Erteilung oder Verlängerung
Familie
- Visum zum Familiennachzug Höchstaufenthalt: An den Status der Bezugsperson gebunden; deren Arbeitserlaubnis muss bei Antrag noch mindestens 6 Monate gelten
Aufenthalt
- Visum für Rentner Höchstaufenthalt: Gilt für den eingetragenen Zeitraum, solange das Einkommen fortbesteht; bis zu 5 Jahre je Erteilung
- Daueraufenthalt und Niederlassungserlaubnis Höchstaufenthalt: Unbefristet, solange der Inhaber kenianisches Recht einhält
Online-Reisegenehmigungen
- Elektronische Reisegenehmigung (ETA) Höchstaufenthalt: Nicht durch die eTA bestimmt; der Grenzbeamte erteilt einen Besucherpass von insgesamt bis zu 6 Monaten
Schnellere Bearbeitung
- Express- und Prioritätsservice für Visa Bearbeitungszeit: Sofort, statt normalerweise bis zu 72 Stunden
Schutz
- Asyl und internationaler Schutz Höchstaufenthalt: Asylsuchende dürfen während des Verfahrens im Land bleiben