KeniaAufenthalt
Rentnervisum für Kenia: die Erlaubnis der Klasse K
Permit Klasse K (Class K, Ordinary Residents – Aufenthalt mit eigenem Einkommen)
Kurz gesagt
Die Klasse K ist Kenias Aufenthaltstitel für Menschen, die ohne Erwerbstätigkeit von ihrem eigenen Einkommen leben wollen. Sie müssen mindestens 35 Jahre alt sein und ein gesichertes Einkommen von mindestens 24.000 US-Dollar im Jahr haben, entweder aus dem Ausland nach Kenia überwiesen oder als Rente, und sich verpflichten, nicht zu arbeiten. Die Gebühren betragen 20.000 KES für die Bearbeitung und 250.000 KES pro Jahr.
Antrag über Foreign Nationals Services (eFNS) geprüft am 24. Oktober 2026
Das Wichtigste
- Höchstaufenthalt
- Gilt für den eingetragenen Zeitraum, solange das Einkommen fortbesteht; bis zu 5 Jahre je Erteilung
- Gebühr
- 250.000 KESAusstellungsgebühr pro Jahr zuzüglich 20.000 KES nicht erstattungsfähiger Bearbeitungsgebühr; für EAC-Bürger kostenlos.
- Nötige Mittel
- 24.000 $ pro JahrGesichertes Jahreseinkommen aus dem Ausland, das nach Kenia überwiesen wird, oder aus einer Rente bzw. Leibrente.
- Bearbeitungszeit
- 21 Arbeitstage, für Verlängerungen 10 (Servicecharta 2025)
- Arbeit
- Keine Beschäftigung und keine Erwerbstätigkeit ohne Erlaubnis der passenden Klasse
- Familie
- Ehepartner und Kinder können Dependant's Passes beantragen
- Weg zum Daueraufenthalt
- Daueraufenthalt nach 7 Jahren mit Erlaubnissen und 3 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt
- Wo beantragen
- Online über eFNS
Wer die Klasse K bekommt
Nach dem Siebten Anhang erhält eine Klasse-K-Erlaubnis, wer mindestens 35 Jahre alt ist und aus eigenem Recht und zur freien Verfügung ein gesichertes Jahreseinkommen hat, das nicht aus einer Beschäftigung, einem Handel, Geschäft oder Beruf der anderen Klassen stammt. Das Einkommen muss entweder von außerhalb Kenias kommen und nach Kenia überwiesen werden oder eine Rente bzw. Leibrente aus kenianischen Quellen sein. Regulation 19(4) legt das Minimum auf 24.000 US-Dollar im Jahr oder den Gegenwert in Kenia-Schilling fest.
Sie verpflichten sich, ohne Erlaubnis der passenden Klasse keine bezahlte oder unbezahlte Beschäftigung anzunehmen und keiner Erwerbstätigkeit nachzugehen; Ihr Aufenthalt muss Kenia nützen. Eine Altersobergrenze oder ein Rentnerstatus wird nicht verlangt, die Erlaubnis passt aber zu Ruheständlern und Menschen mit eigenen Mitteln. Eine Rente aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz, die regelmäßig nach Kenia überwiesen wird, erfüllt das Einkommenskriterium, sofern sie die Schwelle erreicht.
Unterlagen
Die Behörde verlangt Formular 25, ausgefüllt und unterschrieben; ein unterschriebenes Schreiben an den Director General of Immigration Services; ein aktuelles Farbfoto; den Aufenthaltsstatus, falls Sie schon in Kenia sind; die Passdatenseite und den Nachweis eines gesicherten Jahreseinkommens von mindestens 24.000 US-Dollar oder Gegenwert, das aus dem Ausland nach Kenia überwiesen wird oder aus einer Rente stammt. Naheliegende Belege sind Rentenbescheide und Kontoauszüge mit regelmäßigen Überweisungen. Deutschsprachige Dokumente müssen von einer Botschaft, einem Notar oder einer anerkannten Stelle ins Englische übersetzt werden.
Erforderliche Unterlagen
Identität
- Passdatenseite und Farbfoto
Finanzen
- Nachweis eines gesicherten Einkommens von mindestens 24.000 US-Dollar im Jahr (Rente oder nach Kenia überwiesenes Auslandseinkommen)
Sonstiges
- Formular 25 und unterschriebenes Schreiben des Antragstellers
Weitere Unterlagen (je nach Fall)
Sonstiges
- Aktueller Aufenthaltsstatus, falls Sie schon in Kenia sind
Gebühren und Bearbeitung
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 20.000 KES und wird nicht erstattet. Bei Genehmigung fallen 250.000 KES pro Jahr Gültigkeit an, so die Klasse-K-Seite und die Servicecharta der Behörde von 2025. Bürger der EAC-Partnerstaaten zahlen keine Gebühren. Die Charta sieht 21 Arbeitstage für Neuanträge und 10 für Verlängerungen vor.
Erlaubnis behalten und verlängern
Eine Klasse-K-Erlaubnis gilt für den eingetragenen Zeitraum nur, solange Ihnen das geforderte Einkommen zur Verfügung steht. Keine Erlaubnis wird für mehr als fünf Jahre auf einmal erteilt oder verlängert. Sie brauchen eine Alien Card, müssen Änderungen Ihrer Lebensumstände melden und können Ehepartner und Kinder mit Dependant's Passes für je 10.000 KES nachholen. Nach sieben Jahren mit Erlaubnissen und drei Jahren ununterbrochenem Aufenthalt steht der Weg zum Daueraufenthalt als Lawful Resident offen.
Antrag Schritt für Schritt
- Prüfen Sie, ob Sie mindestens 35 Jahre alt sind und 24.000 US-Dollar im Jahr belegen können.
- Stellen Sie Renten- und Bankunterlagen mit englischen Übersetzungen zusammen.
- Reichen Sie Formular 25 für Klasse K auf fns.immigration.go.ke ein und zahlen Sie 20.000 KES.
- Zahlen Sie nach der Genehmigung 250.000 KES pro Jahr und drucken Sie die E-Permit aus.
- Lassen Sie die Erlaubnis in den Pass eintragen und beantragen Sie eine Alien Card.
Häufige Fragen
Hat Kenia ein Rentnervisum?
Ja, die Erlaubnis der Klasse K (Ordinary Residents) für Personen ab 35 Jahren mit einem gesicherten Einkommen von 24.000 US-Dollar im Jahr.
Darf ich mit der Klasse K arbeiten?
Nein. Sie verpflichten sich, ohne Erlaubnis der passenden Klasse keine Beschäftigung und keine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.
Muss das Einkommen nach Kenia überwiesen werden?
Einkommen aus dem Ausland muss nach Kenia überwiesen werden; eine Rente aus kenianischen Quellen erfüllt die Bedingung ebenfalls.
Offizielle Quellen
- Directorate of Immigration Services – Class K (Ordinary residents)
- Kenya Citizenship and Immigration Regulations 2012 (consolidated), reg. 19 and Seventh Schedule
- Directorate of Immigration Services – Service Delivery Charter 2025
Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.
Weitere Visumarten für Kenia
Besuche und Kurzaufenthalte
- Touristenvisum Höchstaufenthalt: Legt der Grenzbeamte bei der Einreise fest; mit dem Besucherpass insgesamt höchstens 6 Monate ab Einreise
- Transitvisum Höchstaufenthalt: Transit Pass: bis zu 3 Tage
Geschäftsreisen und Selbstständigkeit
- Geschäftsvisum Höchstaufenthalt: Besucherpass: insgesamt bis zu 6 Monate; Special Pass: bis zu 6 Monate
- Visum für Selbstständige und Freiberufler Höchstaufenthalt: Vom Director festgelegt, bis zu 5 Jahre je Erteilung oder Verlängerung
- Investorenvisum Höchstaufenthalt: Vom Director festgelegt, bis zu 5 Jahre je Erteilung oder Verlängerung
Studium und Ausbildung
- Studentenvisum Höchstaufenthalt: Für die Dauer des Studiengangs laut Einrichtung, verlängerbar
- Visum für Forschende Höchstaufenthalt: Dauer des Praktikums oder Forschungsvorhabens laut Einrichtung
Arbeit
- Arbeitsvisum Höchstaufenthalt: Vom Director festgelegt; keine Erteilung oder Verlängerung für mehr als 5 Jahre auf einmal
- Visum für digitale Nomaden Höchstaufenthalt: Vom Director festgelegt, bis zu 5 Jahre je Erteilung oder Verlängerung
Familie
- Visum zum Familiennachzug Höchstaufenthalt: An den Status der Bezugsperson gebunden; deren Arbeitserlaubnis muss bei Antrag noch mindestens 6 Monate gelten
Aufenthalt
- Daueraufenthalt und Niederlassungserlaubnis Höchstaufenthalt: Unbefristet, solange der Inhaber kenianisches Recht einhält
Online-Reisegenehmigungen
- Elektronische Reisegenehmigung (ETA) Höchstaufenthalt: Nicht durch die eTA bestimmt; der Grenzbeamte erteilt einen Besucherpass von insgesamt bis zu 6 Monaten
Schnellere Bearbeitung
- Express- und Prioritätsservice für Visa Bearbeitungszeit: Sofort, statt normalerweise bis zu 72 Stunden
Schutz
- Asyl und internationaler Schutz Höchstaufenthalt: Asylsuchende dürfen während des Verfahrens im Land bleiben