IndonesienArbeit
Digital-Nomad-Visum für Indonesien (E33G): ein Jahr remote arbeiten
E33G Remote Worker Special Residency Visa (Visum für ortsunabhängig Arbeitende, digitale Nomaden)
Kurz gesagt
Mit dem E33G leben Sie ein Jahr in Indonesien und arbeiten dabei für eine Firma, die außerhalb Indonesiens ansässig ist. Sie brauchen einen Arbeitsvertrag mit dieser Firma und Kontonachweise über ein Einkommen von mindestens 60.000 US-Dollar im Jahr. Ein Bürge ist nicht nötig, die Gebühr für ein Jahr beträgt 7.000.000 Rupiah.
Antrag über Indonesia e-Visa (Directorate General of Immigration) geprüft am 23. Oktober 2026
Das Wichtigste
- Höchstaufenthalt
- 1 Jahr; die Aufenthaltserlaubnis kann verlängert oder umgewandelt werden
- Gültigkeit
- Nutzung des Visums innerhalb von 90 Tagen nach Ausstellung
- Gebühr
- 7.000.000 IDRVisum 500.000, Prüfung der Kategorie II 2.000.000, ITAS 3.000.000 und Wiedereinreiseerlaubnis 1.500.000 Rupiah.
- Nötige Mittel
- 60.000 $ pro JahrGehalt oder Einkünfte laut Kontonachweisen; dazu ein Kontoauszug der letzten drei Monate mit mindestens 2.000 US-Dollar.
- Bearbeitungszeit
- 5 Arbeitstage nach Zahlungseingang
- Arbeit
- Nur Fernarbeit für den ausländischen Arbeitgeber; keine Arbeit für indonesische Stellen und kein Verkauf im Land
- Wo beantragen
- Online über evisa.imigrasi.go.id, der Antrag wird im Ausland gestellt
Für wen das Remote-Worker-Visum gedacht ist
Das E33G ist der indonesische Weg für digitale Nomaden. Es richtet sich an Menschen, die in Indonesien leben und dabei für eine Firma mit Sitz außerhalb des Landes arbeiten. Während des Aufenthalts dürfen Sie, solange die Wiedereinreiseerlaubnis gilt, ein- und ausreisen, reisen und Besuche machen.
Es ist ein Visum zum befristeten Aufenthalt und wird bei der Einreise zur ITAS für ein Jahr. Einen Bürgen oder Garantiegeber brauchen Sie nicht.
Einkommensnachweis
Besonders verlangt werden Kontonachweise über Gehalt oder Einkünfte von mindestens 60.000 US-Dollar im Jahr und ein Arbeitsvertrag mit einer Firma mit Sitz außerhalb Indonesiens. Wie bei anderen Visa zum befristeten Aufenthalt kommt ein Kontoauszug der letzten drei Monate mit mindestens 2.000 US-Dollar oder dem Gegenwert hinzu.
Wer bei einer Firma in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder einem anderen Land außerhalb Indonesiens angestellt ist, kann die Gehaltseingänge auf seinem Konto als Nachweis nutzen, sofern die Jahressumme den Gegenwert von 60.000 US-Dollar erreicht.
Gebühren
Das Paket für ein Jahr kostet 7.000.000 Rupiah: Visum zum befristeten Aufenthalt 500.000, Prüfung der Kategorie II 2.000.000, befristete Aufenthaltserlaubnis bis ein Jahr 3.000.000 und Wiedereinreiseerlaubnis bis ein Jahr 1.500.000 Rupiah.
So läuft der Antrag
Legen Sie vor dem Antrag ein Konto auf evisa.imigrasi.go.id an und laden Sie Pass, Kontoauszüge, Foto, Lebenslauf, Reiseplan, Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise hoch. Die Behörde prüft die Unterlagen, bestätigt die Zahlung, legt Ihr Profil an und genehmigt den Antrag; das Visum wird fünf Arbeitstage nach Zahlungseingang erteilt.
Reisen Sie innerhalb von 90 Tagen ein. Aufenthaltserlaubnis und Wiedereinreiseerlaubnis werden automatisch erteilt, sobald der Grenzbeamte Sie einreisen lässt.
- Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber eine Firma mit Sitz außerhalb Indonesiens ist und Ihr Einkommen 60.000 US-Dollar im Jahr erreicht.
- Stellen Sie Arbeitsvertrag, Kontonachweise über Ihr Gehalt und einen Kontoauszug der letzten drei Monate zusammen.
- Legen Sie ein Konto auf evisa.imigrasi.go.id an und wählen Sie das Remote-Worker-Visum E33G.
- Laden Sie die Unterlagen hoch und zahlen Sie 7.000.000 Rupiah mit dem Billing-Code.
- Laden Sie das e-Visum etwa fünf Arbeitstage später herunter und reisen Sie innerhalb von 90 Tagen ein.
- Sie erhalten die ITAS für ein Jahr an der Grenze; eine Verlängerung beantragen Sie online vor Ablauf.
Formulare
Regeln während des Aufenthalts
Arbeit, die nicht zur Aufenthaltserlaubnis passt, ist verboten; praktisch heißt das: keine Anstellung bei indonesischen Firmen. Auch der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ist untersagt, sofern ihn nicht die Arbeit selbst erfordert, und eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer ist nicht erlaubt.
Die Aufenthaltserlaubnis lässt sich online über Ihr e-Visa-Konto verlängern oder in eine andere Art umwandeln, wenn sich Ihre Lage ändert.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Identität
- Aktuelles Farbfoto, nicht älter als 12 Monate.
Reise
- Nationaler Reisepass, der mindestens 6 Monate gültig ist.
- Bisherige Reisen und Reiseplan.
Finanzen
- Kontonachweise über Gehalt oder Einkünfte von mindestens 60.000 US-Dollar im Jahr.
- Kontoauszug der letzten 3 Monate mit mindestens 2.000 US-Dollar oder dem Gegenwert, mit Kontoinhaber, Zeitraum und Kontostand.
Arbeit
- Arbeitsvertrag mit einer Firma, die außerhalb Indonesiens ansässig ist.
Sonstiges
- Lebenslauf.
Häufige Fragen
Können Freiberufler mit mehreren Kunden das E33G nutzen?
Offiziell verlangt wird ein Arbeitsvertrag mit einer Firma mit Sitz außerhalb Indonesiens. Freiberufler sollten daher einen solchen Vertrag und ein Einkommen von 60.000 US-Dollar im Jahr vorlegen können.
Brauche ich für das Digital-Nomad-Visum einen Bürgen?
Nein. Das E33G wird ohne Bürgen oder Garantiegeber erteilt.
Darf ich mit dem E33G eine Stelle bei einer indonesischen Firma antreten?
Nein. Arbeit, die nicht zur Erlaubnis passt, ist verboten; für eine Anstellung im Land brauchen Sie das Arbeitsvisum E23.
Wie lange gilt das E33G?
Die Aufenthaltserlaubnis wird für ein Jahr erteilt und kann online verlängert oder in eine andere Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.
Offizielle Quellen
- Directorate General of Immigration — E33G Remote Worker visa (Visa Rumah Kedua Pekerja Jarak Jauh)
- Directorate General of Immigration — List of Indonesian visas
- Indonesia e-Visa — official application portal
Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.
Weitere Visumarten für Indonesien
Besuche und Kurzaufenthalte
- Touristenvisum Höchstaufenthalt: C1: 60 Tage, mit Verlängerungen insgesamt 180 Tage. D1: 60 Tage pro Einreise, ebenfalls bis 180 Tage verlängerbar.
- Visum zur medizinischen Behandlung Höchstaufenthalt: 60 Tage, mit Verlängerungen bis zu 180 Tage
Geschäftsreisen und Selbstständigkeit
- Geschäftsvisum Höchstaufenthalt: 60 Tage pro Aufenthalt, mit Verlängerungen bis zu 180 Tage
- Investorenvisum Höchstaufenthalt: E28A: 1 oder 2 Jahre. E28B und E28C: 5 oder 10 Jahre.
Studium und Ausbildung
- Studentenvisum Höchstaufenthalt: 1, 2 oder 4 Jahre ab der Einreise
Arbeit
- Arbeitsvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 180 Tage, 1 Jahr oder 2 Jahre ab der Einreise
Familie
- Visum für Ehe- und Lebenspartner Höchstaufenthalt: 1 oder 2 Jahre ab der Einreise
- Visum zum Familiennachzug Höchstaufenthalt: 1 oder 2 Jahre ab der Einreise
Aufenthalt
- Golden Visa und Aufenthalt durch Investition Höchstaufenthalt: Zunächst 5 Jahre, mit Verlängerung höchstens 10 Jahre insgesamt
- Visum für Rentner Höchstaufenthalt: Bis zu 5 Jahre, mit Verlängerung höchstens 10 Jahre insgesamt
- Daueraufenthalt und Niederlassungserlaubnis Höchstaufenthalt: 5 Jahre je Erlaubnis; Verlängerung um 5 oder 10 Jahre oder auf unbestimmte Zeit
Online-Reisegenehmigungen
- Visum bei Ankunft Höchstaufenthalt: 30 Tage ab Ankunft; eine Verlängerung um 30 Tage, insgesamt 60 Tage