Indonesien

Visum für Indonesien: alle Visaarten, Kosten und Antragswege im Überblick

  • 14 Visumarten
  • geprüft am 25. Oktober 2026

So funktionieren Visa für Indonesien

Die indonesische Einwanderungsbehörde (Direktorat Jenderal Imigrasi) ordnet jedes Visum einem Kürzel zu: B1 ist das Visum bei Ankunft, C-Kürzel stehen für Besuchsvisa mit einfacher Einreise, D-Kürzel für Besuchsvisa mit mehrfacher Einreise und E-Kürzel für Visa zum befristeten Aufenthalt. Ein E-Visum wird bei der Einreise automatisch zur befristeten Aufenthaltserlaubnis ITAS, die meist KITAS genannt wird. Beantragt und verlängert wird fast alles online über das offizielle Portal evisa.imigrasi.go.id; Besuchsvisa wie C1 und C2 bearbeiten auch indonesische Botschaften und Konsulate.

Deutschland, Österreich und die Schweiz stehen auf der amtlichen Liste der 97 Staaten und Gebiete, deren Bürger das B1-Visum bei Ankunft erhalten. Es kostet 500.000 Indonesische Rupiah (IDR), gilt für 30 Tage und lässt sich vorab online als e-VOA oder bei der Ankunft am Bankschalter kaufen. Von der Visumpflicht befreit sind Deutsche, Österreicher und Schweizer nicht.

Besuchsvisa und B1 verbieten den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen und jede Bezahlung durch Personen oder Firmen in Indonesien. Für die meisten Anträge brauchen Sie einen Kontoauszug der letzten drei Monate mit mindestens 2.000 US-Dollar Guthaben. Wer auf dem Luft- oder Seeweg einreist, füllt außerdem bis zu drei Tage vor der Ankunft die kostenlose Erklärung All Indonesia aus.

Für längere Aufenthalte gibt es das Arbeitsvisum E23 mit Genehmigung des Arbeitsministeriums, die Investorenvisa E28 (als Golden Visa ab 350.000 US-Dollar), das Second-Home-Visum E33 mit 130.000 US-Dollar Einlage, das Rentnervisum E33E ab 55 Jahren und das Remote-Worker-Visum E33G ab 60.000 US-Dollar Jahreseinkommen von einem ausländischen Arbeitgeber.

Welches Visum brauche ich?

Urlaub bis 30 Tage, mit einer Verlängerung bis 60 Tage: B1-Visum bei Ankunft oder e-VOA. Eine Reise bis 180 Tage: C1. Mehrere Reisen über ein bis fünf Jahre: D1.

Geschäftstermine, Verhandlungen und Inspektionen: C2 (einfache Einreise) oder D2 (mehrfache Einreise). Medizinische Behandlung: C3. Bezahlte Arbeit für einen indonesischen Arbeitgeber: Arbeitsvisum E23, das der Arbeitgeber beantragt.

Firmeninhaber und Kapitalanleger: E28A (mit Bürgen, Anteile von 10 Milliarden IDR) oder die Golden Visa E28B und E28C. Leben von eigenem Vermögen: E33 Second Home. Ab 55 Jahren: Rentnervisum E33E. Ortsunabhängige Arbeit für eine ausländische Firma: E33G.

Studium an einer Hochschule: E30B. Ehe mit einer Indonesierin oder einem Indonesier: E31A. Nachzug zu Ehepartner oder Elternteil mit ITAS oder ITAP: E31B oder E31E. Wer lange im Land lebt, kann später in die unbefristete Aufenthaltserlaubnis ITAP wechseln.

Visumarten für Indonesien

Besuche und Kurzaufenthalte

  • Touristenvisum C1-Touristenbesuchsvisum (einfache Einreise) und D1-Touristenbesuchsvisum für mehrfache Einreisen

    Das C1 ist das Touristenvisum für Reisen, die über das 30-tägige Visum bei Ankunft hinausgehen: 60 Tage ab Ankunft, verlängerbar auf bis zu 180 Tage.

    Höchstaufenthalt: C1: 60 Tage, mit Verlängerungen insgesamt 180 Tage. D1: 60 Tage pro Einreise, ebenfalls bis 180 Tage verlängerbar.
  • Visum zur medizinischen Behandlung C3-Besuchsvisum für eine medizinische Behandlung

    Das C3 ist ein Visum mit einfacher Einreise für Menschen, die sich in Indonesien medizinisch behandeln lassen.

    Höchstaufenthalt: 60 Tage, mit Verlängerungen bis zu 180 Tage

Geschäftsreisen und Selbstständigkeit

  • Geschäftsvisum C2-Geschäftsbesuchsvisum (einfache Einreise) und D2-Geschäftsbesuchsvisum für mehrfache Einreisen

    Wer in Indonesien Besprechungen führt, verhandelt, Waren einkauft, Verträge unterzeichnet oder Produktionsstätten prüft, reist mit dem C2 (einfache Einreise) oder dem D2 (mehrfache Einreise).

    Höchstaufenthalt: 60 Tage pro Aufenthalt, mit Verlängerungen bis zu 180 Tage
  • Investorenvisum E28-Investorenvisa: E28A Investorenvisum, E28B Golden Visa für Firmengründer, E28C Golden Visa für Kapitalmarktanleger

    Mit den Investorenvisa der Reihe E28 wird aus einer Investition eine befristete Aufenthaltserlaubnis.

    Höchstaufenthalt: E28A: 1 oder 2 Jahre. E28B und E28C: 5 oder 10 Jahre.

Studium und Ausbildung

  • Studentenvisum E30B Higher Education Student Visa (Studentenvisum für ein Hochschulstudium)

    Wer an einer indonesischen Hochschule zu einem Bachelor-, Master- oder Promotionsstudium zugelassen ist, reist mit dem E30B ein, das bei der Ankunft zur Studenten-ITAS wird.

    Höchstaufenthalt: 1, 2 oder 4 Jahre ab der Einreise

Arbeit

  • Arbeitsvisum E23-Arbeitsvisum (Visum zum befristeten Aufenthalt, das zur Arbeits-KITAS führt)

    Wer in Indonesien angestellt wird, braucht das Arbeitsvisum E23.

    Höchstaufenthalt: Bis zu 180 Tage, 1 Jahr oder 2 Jahre ab der Einreise
  • Visum für digitale Nomaden E33G Remote Worker Special Residency Visa (Visum für ortsunabhängig Arbeitende, digitale Nomaden)

    Mit dem E33G leben Sie ein Jahr in Indonesien und arbeiten dabei für eine Firma, die außerhalb Indonesiens ansässig ist.

    Höchstaufenthalt: 1 Jahr; die Aufenthaltserlaubnis kann verlängert oder umgewandelt werden

Familie

  • Visum für Ehe- und Lebenspartner E31A-Familienvisum für Ehepartner indonesischer Staatsangehöriger

    Wer mit einer indonesischen Staatsangehörigen oder einem indonesischen Staatsangehörigen verheiratet ist, kann mit dem Familienvisum E31A in Indonesien leben; der indonesische Ehepartner bürgt.

    Höchstaufenthalt: 1 oder 2 Jahre ab der Einreise
  • Visum zum Familiennachzug Familienvisa E31B und E31E für Ehepartner und Kinder von ITAS- oder ITAP-Inhabern

    Ausländer, die mit einer ITAS oder ITAP in Indonesien leben, etwa als Arbeitnehmer, Investoren oder Studenten, holen ihre Familie mit den Familienvisa E31 nach: E31B für den Ehepartner und E31E für ein Kind.

    Höchstaufenthalt: 1 oder 2 Jahre ab der Einreise

Aufenthalt

  • Golden Visa und Aufenthalt durch Investition E33 Second Home Visa (Visa Rumah Kedua, Zweitwohnsitz-Visum, eines der Golden Visa)

    Mit dem Second-Home-Visum E33 lassen Sie sich ohne Bürgen für fünf Jahre in Indonesien nieder, verlängerbar auf bis zu zehn Jahre.

    Höchstaufenthalt: Zunächst 5 Jahre, mit Verlängerung höchstens 10 Jahre insgesamt
  • Visum für Rentner E33E Retiree Special Residency Visa für 5 Jahre (Rentnervisum, Second-Home-Variante für Senioren, Golden Visa)

    Ab 55 Jahren können Sie mit dem E33E in Indonesien Ihren Ruhestand verbringen: ein Aufenthaltsvisum für fünf Jahre ohne Bürgen, verlängerbar auf bis zu zehn Jahre.

    Höchstaufenthalt: Bis zu 5 Jahre, mit Verlängerung höchstens 10 Jahre insgesamt
  • Daueraufenthalt und Niederlassungserlaubnis Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Izin Tinggal Tetap, ITAP, umgangssprachlich KITAP)

    Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis ITAP, oft KITAP genannt, erhalten Sie durch Umwandlung einer bestehenden ITAS bei der örtlichen Einwanderungsstelle.

    Höchstaufenthalt: 5 Jahre je Erlaubnis; Verlängerung um 5 oder 10 Jahre oder auf unbestimmte Zeit

Online-Reisegenehmigungen

  • Visum bei Ankunft B1-Touristenvisum bei Ankunft (Visa on Arrival, VoA) und seine Online-Variante e-VOA

    Mit dem B1-Visum bei Ankunft reisen Deutsche, Österreicher und Schweizer einmal für 30 Tage nach Indonesien, etwa für Urlaub, Familienbesuche, Besprechungen, Kongresse oder den Transit.

    Höchstaufenthalt: 30 Tage ab Ankunft; eine Verlängerung um 30 Tage, insgesamt 60 Tage

Asyl und internationaler Schutz

  • Asyl und internationaler Schutz Registrierung und Feststellung des Flüchtlingsstatus durch UNHCR (Präsidialverordnung 125/2016 über den Umgang mit Flüchtlingen)

    Indonesien ist der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 nicht beigetreten und hat kein eigenes Verfahren zur Feststellung des Flüchtlingsstatus.

Häufige Fragen

Welche Website ist die offizielle Seite für das indonesische e-Visum?

Die Einwanderungsbehörde betreibt evisa.imigrasi.go.id und nennt für das e-VOA zusätzlich indonesiavoa.vfsevisa.id als offiziellen Kanal. Den Bearbeitungsstand prüfen Sie unter visa.imigrasi.go.id. Andere Seiten, die indonesische Visa teurer verkaufen, sind Vermittler und keine Behörde.

Was ist der Unterschied zwischen Gültigkeit des Visums und Aufenthaltsdauer?

Die meisten indonesischen Visa müssen innerhalb von 90 Tagen nach Ausstellung genutzt werden; das ist die Gültigkeit. Die Aufenthaltsdauer beginnt am Einreisetag und hängt vom Visum ab: 30 Tage beim B1, 60 Tage pro Einreise bei C- und D-Visa, ein bis zehn Jahre bei E-Visa. Die Behörde betont, dass beides getrennt zu betrachten ist.

Was ist eine KITAS?

KITAS ist der gängige Name für die ITAS, die befristete Aufenthaltserlaubnis. Sie wird zusammen mit einer Wiedereinreiseerlaubnis automatisch ausgestellt, wenn der Grenzbeamte Sie mit einem E-Visum wie E23, E28, E30, E31 oder E33 einreisen lässt. Verlängert wird sie online, und später kann sie zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ITAP führen.

Brauche ich die Erklärung All Indonesia?

Ja. Seit dem 1. Oktober 2025 muss jeder Reisende, der aus dem Ausland per Flugzeug oder Schiff ankommt, das kostenlose Formular All Indonesia ausfüllen. Es fasst Einwanderungs-, Zoll-, Gesundheits- und Quarantäneerklärung zusammen, kann bis zu drei Tage vor der Ankunft auf der Website oder in der App ausgefüllt werden und ersetzt kein Visum.

Darf ich mit einem Besuchsvisum oder dem e-VOA in Indonesien arbeiten?

Nein. B1 sowie die C- und D-Besuchsvisa verbieten den Verkauf von Waren und Dienstleistungen und jede Bezahlung durch Personen oder Firmen in Indonesien. Für bezahlte Arbeit bei einem indonesischen Arbeitgeber brauchen Sie das E23 mit Genehmigung des Arbeitsministeriums; ortsunabhängige Arbeit für einen ausländischen Arbeitgeber deckt das E33G ab.

Brauchen Deutsche, Österreicher und Schweizer ein Visum für Indonesien?

Ja, für Urlaubsreisen ist es aber leicht zu bekommen. Deutschland, Österreich und die Schweiz stehen auf der amtlichen Liste für das Visum bei Ankunft, aber nicht auf der Liste der visumfreien Staaten. Sie kaufen das B1-Visum für 30 Tage und 500.000 Rupiah vor dem Abflug online als e-VOA oder bei der Ankunft am Bankschalter.

Botschaften und Konsulate

Zuletzt geprüft am 25. Oktober 2026. Jede Visumseite nennt die offiziellen Quellen, auf denen sie beruht.