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Visum für Ehepartner von Indonesiern (E31A): Unterlagen, Kosten und Ablauf

E31A-Familienvisum für Ehepartner indonesischer Staatsangehöriger

Kurz gesagt

Wer mit einer indonesischen Staatsangehörigen oder einem indonesischen Staatsangehörigen verheiratet ist, kann mit dem Familienvisum E31A in Indonesien leben; der indonesische Ehepartner bürgt. Es führt zu einer befristeten Aufenthaltserlaubnis für ein oder zwei Jahre, die online verlängert und später umgewandelt werden kann. Im Ausland geschlossene Ehen müssen einer indonesischen Auslandsvertretung oder dem Standesamt gemeldet sein.

Antrag über Indonesia e-Visa (Directorate General of Immigration) geprüft am 23. Oktober 2026

Das Wichtigste

Höchstaufenthalt
1 oder 2 Jahre ab der Einreise
Gültigkeit
Nutzung des Visums innerhalb von 90 Tagen nach Ausstellung
Gebühr
6.000.000 IDRSumme für 1 Jahr laut Seite; 8.500.000 Rupiah für 2 Jahre. Die Einzelposten der Seite ergeben für 1 Jahr nicht diese Summe, prüfen Sie daher den Betrag im Billing-Code.
Nötige Mittel
2.000 $ für den AufenthaltGuthaben auf dem Kontoauszug der letzten drei Monate auf Ihren Namen oder den des indonesischen Ehepartners.
Bearbeitungszeit
5 Arbeitstage nach Zahlungseingang
Arbeit
Arbeit muss zur Aufenthaltserlaubnis passen; eine allgemeine Arbeitserlaubnis gewährt die Seite nicht
Familie
Kinder aus der Ehe nutzen die Familienvisa E31C oder E31D
Weg zum Daueraufenthalt
Familienzusammenführung gehört zu den Gruppen, die eine ITAS in die ITAP umwandeln dürfen.
Wo beantragen
Der indonesische Ehepartner beantragt über evisa.imigrasi.go.id

Wer das E31A bekommt

Das E31A ist für den ausländischen Ehemann oder die ausländische Ehefrau einer indonesischen Staatsangehörigen oder eines Staatsangehörigen (WNI). Der indonesische Ehepartner ist Bürge, legt ein Konto auf evisa.imigrasi.go.id an und stellt den Antrag.

Mit dem Visum dürfen Sie in Indonesien leben, mit der Wiedereinreiseerlaubnis ein- und ausreisen, reisen und Familie besuchen.

Unterlagen zur Ehe

Haben Sie in Indonesien geheiratet, laden Sie das Heiratsbuch oder die Heiratsurkunde der zuständigen Behörde hoch. Haben Sie im Ausland geheiratet, etwa in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, reichen Sie die Heiratsurkunde zusammen mit dem Nachweis ein, dass die Ehe einer indonesischen Auslandsvertretung oder dem indonesischen Standesamt gemeldet wurde.

Unterlagen, die nicht auf Englisch sind, brauchen eine beeidigte Übersetzung ins Indonesische; das gilt also auch für deutschsprachige Urkunden. Das Antragsschreiben verfasst der indonesische Ehepartner.

Erforderliche Unterlagen

Identität

  • Aktuelles Farbfoto, nicht älter als ein Jahr.

Reise

  • Reisepass, der mindestens 6 Monate gültig ist.

Finanzen

  • Kontoauszug der letzten 3 Monate auf den Namen des Antragstellers oder des Bürgen mit mindestens 2.000 US-Dollar oder dem Gegenwert.

Familie

  • Antragsschreiben, das der indonesische Ehepartner verfasst.
  • Heiratsbuch oder Heiratsurkunde (Ehe in Indonesien) oder ausländische Heiratsurkunde mit Nachweis der Meldung bei einer indonesischen Auslandsvertretung oder dem Standesamt.

Sonstiges

  • Lebenslauf und Reiseplan.

Weitere Unterlagen (je nach Fall)

Familie

  • Beeidigte Übersetzung ins Indonesische für Unterlagen, die nicht auf Englisch sind.

Gebühren

Die offizielle Seite nennt 6.000.000 Rupiah für ein Jahr und 8.500.000 Rupiah für zwei Jahre, zusammengesetzt aus Visumgebühr von 500.000 Rupiah, Prüfgebühr von 1.000.000 Rupiah, Aufenthaltserlaubnis und Wiedereinreiseerlaubnis. Die Einzelposten für ein Jahr entsprechen dort aber den Werten für zwei Jahre; maßgeblich ist daher der Betrag im Billing-Code.

Bearbeitung

Die Behörde prüft die Vollständigkeit, bestätigt die Zahlung, legt das Profil an und genehmigt innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Zahlungseingang. Der ausländische Ehepartner reist innerhalb von 90 Tagen ein; ITAS und Wiedereinreiseerlaubnis werden an der Grenze automatisch erteilt.

Verlängerungen beantragen Sie online, bevor die Erlaubnis abläuft.

  1. Haben Sie außerhalb Indonesiens geheiratet, melden Sie die Ehe einer indonesischen Auslandsvertretung oder dem Standesamt.
  2. Der indonesische Ehepartner legt ein Konto auf evisa.imigrasi.go.id an.
  3. Bereiten Sie Übersetzungen, Passscan, Foto, Lebenslauf, Reiseplan und Kontoauszug vor.
  4. Der Ehepartner reicht das E31A für ein oder zwei Jahre ein und zahlt mit dem Billing-Code.
  5. Sie erhalten das e-Visum nach etwa fünf Arbeitstagen und reisen innerhalb von 90 Tagen ein.
  6. Abholen müssen Sie nichts: Die ITAS wird an der Grenze erteilt. Verlängern Sie online, bevor sie abläuft.

Langfristiger Status

Die Aufenthaltserlaubnis lässt sich in eine andere Art umwandeln. Familienzusammenführung gehört zu den Gruppen, die eine ITAS in die unbefristete Aufenthaltserlaubnis ITAP umwandeln dürfen; der Antrag geht frühestens 30 Tage vor Ablauf der ITAS an die örtliche Einwanderungsstelle und erfordert eine Integrationserklärung.

Häufige Fragen

Wer ist der Bürge beim indonesischen Ehegattenvisum?

Der indonesische Ehemann oder die indonesische Ehefrau, die den Antrag über das eigene e-Visa-Konto stellt.

Kann ich meinen indonesischen Ehepartner auch ohne das E31A besuchen?

Ja. Kurze Besuche sind mit dem B1-Visum bei Ankunft oder dem D1 mit mehrfacher Einreise möglich, das Besuche beim indonesischen Ehepartner ausdrücklich als Zweck nennt.

Kann das E31A zu einem Daueraufenthalt führen?

Familienzusammenführung ist eine der Gruppen für die Umwandlung von ITAS in ITAP; eine Mindestzahl an Jahren nennt die offizielle Seite nicht.

Muss ich eine deutsche Heiratsurkunde übersetzen lassen?

Ja. Alle Unterlagen, die nicht auf Englisch ausgestellt sind, brauchen eine beeidigte Übersetzung ins Indonesische. Eine Urkunde auf Deutsch, Französisch oder Italienisch muss also übersetzt werden.

Offizielle Quellen

Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.

Weitere Visumarten für Indonesien

Besuche und Kurzaufenthalte

  • Touristenvisum Höchstaufenthalt: C1: 60 Tage, mit Verlängerungen insgesamt 180 Tage. D1: 60 Tage pro Einreise, ebenfalls bis 180 Tage verlängerbar.
  • Visum zur medizinischen Behandlung Höchstaufenthalt: 60 Tage, mit Verlängerungen bis zu 180 Tage

Geschäftsreisen und Selbstständigkeit

  • Geschäftsvisum Höchstaufenthalt: 60 Tage pro Aufenthalt, mit Verlängerungen bis zu 180 Tage
  • Investorenvisum Höchstaufenthalt: E28A: 1 oder 2 Jahre. E28B und E28C: 5 oder 10 Jahre.

Studium und Ausbildung

Arbeit

  • Arbeitsvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 180 Tage, 1 Jahr oder 2 Jahre ab der Einreise
  • Visum für digitale Nomaden Höchstaufenthalt: 1 Jahr; die Aufenthaltserlaubnis kann verlängert oder umgewandelt werden

Familie

Aufenthalt

Online-Reisegenehmigungen

  • Visum bei Ankunft Höchstaufenthalt: 30 Tage ab Ankunft; eine Verlängerung um 30 Tage, insgesamt 60 Tage

Visa-Ratgeber Indonesien