IndonesienStudium und Ausbildung
Studentenvisum für Indonesien (E30B) für Bachelor, Master und Promotion
E30B Higher Education Student Visa (Studentenvisum für ein Hochschulstudium)
Kurz gesagt
Wer an einer indonesischen Hochschule zu einem Bachelor-, Master- oder Promotionsstudium zugelassen ist, reist mit dem E30B ein, das bei der Ankunft zur Studenten-ITAS wird. Den Antrag stellt die Hochschule oder ein privater Bürge; ein, zwei oder vier Jahre kosten 6.000.000, 8.500.000 oder 12.000.000 Rupiah.
Antrag über Indonesia e-Visa (Directorate General of Immigration) geprüft am 23. Oktober 2026
Das Wichtigste
- Höchstaufenthalt
- 1, 2 oder 4 Jahre ab der Einreise
- Gültigkeit
- Nutzung des Visums innerhalb von 90 Tagen nach Ausstellung
- Gebühr
- 6.000.000 IDR1 Jahr. 2 Jahre: 8.500.000 Rupiah; 4 Jahre: 12.000.000 Rupiah (Visum, ITAS, Wiedereinreiseerlaubnis und Prüfung der Kategorie I).
- Nötige Mittel
- 2.000 $ für den AufenthaltGuthaben auf dem Kontoauszug der letzten drei Monate auf den Namen des Studenten oder des Bürgen.
- Bearbeitungszeit
- 5 Arbeitstage nach Zahlungseingang
- Arbeit
- Keine Arbeit außerhalb des Rahmens der Studentenerlaubnis
- Familie
- Familienangehörige dürfen nach den Regeln der Einwanderungsbehörde mit dem Studenten in Indonesien leben
- Wo beantragen
- Der Bürge (meist die Hochschule) beantragt über evisa.imigrasi.go.id
Wer das E30B braucht
Das E30B gilt für ein Studium mit Abschluss auf Bachelor-, Master- und Promotionsebene. Schüler an Grund- und weiterführenden Schulen nutzen das E30A, Austauschstudenten das E30F und Studenten in Sonderwirtschaftszonen das E30E. Für kurze Indonesischkurse gibt es das eigene Besuchsvisum C9B.
Ein Bürge ist Pflicht: entweder die Bildungseinrichtung oder eine Privatperson. Der Bürge legt ein e-Visa-Konto an und reicht den Antrag für den Studenten ein.
Zulassung und Bürgschaft
Besonders verlangt werden ein Nachweis der Bürgschaft durch die Person oder die Einrichtung und ein Zulassungsschreiben der Einrichtung mit der Studiendauer. Hinzu kommen die üblichen Unterlagen: Pass, Foto, Lebenslauf, Reiseplan und ein Kontoauszug der letzten drei Monate mit mindestens 2.000 US-Dollar.
Erforderliche Unterlagen
Identität
- Aktuelles Farbfoto, nicht älter als ein Jahr.
Reise
- Reisepass, der mindestens 6 Monate gültig ist.
Finanzen
- Kontoauszug der letzten 3 Monate auf den Namen des Antragstellers oder des Bürgen mit mindestens 2.000 US-Dollar oder dem Gegenwert.
Studium
- Zulassungsschreiben der indonesischen Einrichtung mit Angabe der Studiendauer.
- Nachweis der Bürgschaft durch die Einrichtung oder einen privaten Bürgen.
Sonstiges
- Lebenslauf und Reiseplan.
Gebühren
Jede Variante enthält die Visumgebühr von 500.000 Rupiah und die Prüfgebühr der Kategorie I von 1.000.000 Rupiah. Die Aufenthaltserlaubnis kostet 3.000.000, 5.000.000 oder 7.000.000 Rupiah und die Wiedereinreiseerlaubnis 1.500.000, 2.000.000 oder 3.500.000 Rupiah für ein, zwei oder vier Jahre; insgesamt sind das 6.000.000, 8.500.000 und 12.000.000 Rupiah.
Bearbeitung und Einreise
Nach der Zahlung wird das Visum in fünf Arbeitstagen erteilt. Es muss innerhalb von 90 Tagen genutzt werden; an der Grenze werden Studenten-ITAS und Wiedereinreiseerlaubnis automatisch erteilt, sodass Sie während des Studiums ein- und ausreisen können.
Verlängerungen laufen online über evisa.imigrasi.go.id. Die Erlaubnis lässt sich später in eine andere Art umwandeln, etwa nach dem Abschluss in eine Arbeitserlaubnis, wenn ein Arbeitgeber für Sie bürgt.
- Lassen Sie sich an einer indonesischen Hochschule zulassen und klären Sie, wer als Bürge auftritt.
- Schicken Sie dem Bürgen Passscan, Foto, Lebenslauf, Reiseplan und Kontoauszug.
- Der Bürge reicht das E30B auf evisa.imigrasi.go.id für 1, 2 oder 4 Jahre ein.
- Die Gebühr wird mit dem Billing-Code bezahlt; das Visum folgt innerhalb von fünf Arbeitstagen.
- Reisen Sie innerhalb von 90 Tagen ein und erhalten Sie die Studenten-ITAS an der Grenze.
- Dauert Ihr Studium länger, lassen Sie den Bürgen vor Ablauf der Erlaubnis online verlängern.
Regeln für Studenten
Studenten dürfen nicht über die Erlaubnis hinaus bleiben, keine Arbeit aufnehmen, die nicht zur Studentenerlaubnis passt, und keine Waren oder Dienstleistungen verkaufen. Reisen sowie Besuche bei Freunden und Familie sind erlaubt.
Häufige Fragen
Kann ich das Studentenvisum selbst beantragen?
Nein. Das E30B braucht einen Bürgen, in der Regel die Hochschule, die den Antrag über ihr Konto stellt.
Für wie lange wird ein Studentenvisum erteilt?
Für ein, zwei oder vier Jahre; dauert das Studium länger, kann online verlängert werden.
Gibt es ein Visum für einen kurzen Indonesischkurs?
Ja. Die Einwanderungsbehörde führt dafür das Besuchsvisum C9B für Indonesischkurse.
Darf mein Ehepartner mit mir nach Indonesien kommen, während ich studiere?
Laut der Seite zum E30B dürfen Inhaber Familienangehörige nach den Regeln der Einwanderungsbehörde mitbringen; diese beantragen ein Familienvisum.
Offizielle Quellen
- Directorate General of Immigration — E30B Higher Education Student Visa
- Directorate General of Immigration — List of Indonesian visas
- Indonesia e-Visa — official application portal
Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.
Weitere Visumarten für Indonesien
Besuche und Kurzaufenthalte
- Touristenvisum Höchstaufenthalt: C1: 60 Tage, mit Verlängerungen insgesamt 180 Tage. D1: 60 Tage pro Einreise, ebenfalls bis 180 Tage verlängerbar.
- Visum zur medizinischen Behandlung Höchstaufenthalt: 60 Tage, mit Verlängerungen bis zu 180 Tage
Geschäftsreisen und Selbstständigkeit
- Geschäftsvisum Höchstaufenthalt: 60 Tage pro Aufenthalt, mit Verlängerungen bis zu 180 Tage
- Investorenvisum Höchstaufenthalt: E28A: 1 oder 2 Jahre. E28B und E28C: 5 oder 10 Jahre.
Arbeit
- Arbeitsvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 180 Tage, 1 Jahr oder 2 Jahre ab der Einreise
- Visum für digitale Nomaden Höchstaufenthalt: 1 Jahr; die Aufenthaltserlaubnis kann verlängert oder umgewandelt werden
Familie
- Visum für Ehe- und Lebenspartner Höchstaufenthalt: 1 oder 2 Jahre ab der Einreise
- Visum zum Familiennachzug Höchstaufenthalt: 1 oder 2 Jahre ab der Einreise
Aufenthalt
- Golden Visa und Aufenthalt durch Investition Höchstaufenthalt: Zunächst 5 Jahre, mit Verlängerung höchstens 10 Jahre insgesamt
- Visum für Rentner Höchstaufenthalt: Bis zu 5 Jahre, mit Verlängerung höchstens 10 Jahre insgesamt
- Daueraufenthalt und Niederlassungserlaubnis Höchstaufenthalt: 5 Jahre je Erlaubnis; Verlängerung um 5 oder 10 Jahre oder auf unbestimmte Zeit
Online-Reisegenehmigungen
- Visum bei Ankunft Höchstaufenthalt: 30 Tage ab Ankunft; eine Verlängerung um 30 Tage, insgesamt 60 Tage