IndonesienSchutz
Asyl in Indonesien: wie der Schutz über den UNHCR funktioniert
Registrierung und Feststellung des Flüchtlingsstatus durch UNHCR (Präsidialverordnung 125/2016 über den Umgang mit Flüchtlingen)
Kurz gesagt
Indonesien ist der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 nicht beigetreten und hat kein eigenes Verfahren zur Feststellung des Flüchtlingsstatus. Auf Grundlage eines Abkommens mit dem Gastland von 1979 registriert der UNHCR Asylsuchende im Auftrag der Regierung und entscheidet über den Status; den innerstaatlichen Rahmen setzt die Präsidialverordnung 125/2016 über den Umgang mit Flüchtlingen.
Antrag über UNHCR Indonesia — Help geprüft am 23. Oktober 2026
Das Wichtigste
- Arbeit
- Nein. Laut UNHCR dürfen Flüchtlinge in Indonesien rechtlich nicht arbeiten.
- Wo beantragen
- Im Land selbst durch Registrierung beim UNHCR, vor allem in dessen Aufnahmezentrum in Jakarta
Der rechtliche Rahmen
Indonesien ist weder der Konvention von 1951 noch dem Protokoll von 1967 beigetreten. Nach Angaben des UNHCR ist der Flüchtlingsschutz dennoch im nationalen Recht verankert, etwa in der Verfassung von 1945, im Menschenrechtsgesetz von 1999 und in der Präsidialverordnung von 2016 über den Umgang mit Flüchtlingen; Indonesien respektiert im Allgemeinen das Recht, Asyl zu suchen, und das Verbot der Zurückweisung (Non-Refoulement).
Eine 2019 beim Koordinierenden Ministerium für Politik und Sicherheit eingerichtete nationale Arbeitsgruppe für Flüchtlinge überwacht die Flüchtlingsfragen, mit örtlichen Arbeitsgruppen in den aufnehmenden Provinzen.
Registrierung und Feststellung des Status
Wer in Indonesien Schutz sucht, registriert sich beim UNHCR, der das im Auftrag der Regierung tut und eigene Ausweisdokumente ausstellt. Die Registrierungsgespräche finden meist persönlich statt, damit biometrische Daten erfasst werden können, im Aufnahmezentrum des UNHCR in Jakarta oder bei Besuchen von Teams außerhalb der Hauptstadt. Bei indonesischen Botschaften im Ausland lässt sich kein Antrag stellen.
Weil registrierte Asylsuchende dieselben Rechte und Leistungen wie Flüchtlinge erhalten, prüft der UNHCR den Flüchtlingsstatus nur gezielt: bei Menschen mit einer Lösung in einem Drittstaat, die eine Anerkennung voraussetzt, etwa der Neuansiedlung, bei Fällen mit erhöhtem Schutzbedarf und im Rahmen der Nothilfe bei Bootsankünften.
- Wenden Sie sich so bald wie möglich nach der Ankunft über die offizielle Hilfeseite oder die Hotlines an den UNHCR Indonesien.
- Nehmen Sie am persönlichen Registrierungsgespräch teil, meist im Aufnahmezentrum in Jakarta, und bringen Sie alle Ausweisdokumente mit, die Sie haben.
- Sie erhalten ein Ausweisdokument des UNHCR; halten Sie Ihre Registrierungsdaten aktuell.
- Setzt der UNHCR eine Statusprüfung an, nehmen Sie am Gespräch teil und folgen Sie seinen Anweisungen.
Rechte während des Aufenthalts
Flüchtlinge und Asylsuchende dürfen rechtlich nicht arbeiten; ein Rundschreiben des Arbeitsministeriums von 2023 erlaubt ihnen aber die Teilnahme an Qualifizierungen in staatlichen Zentren. Kinder können nach einem Rundschreiben des Bildungsministeriums akkreditierte staatliche Grund- und weiterführende Schulen besuchen, wenn sie ein gültiges UNHCR-Dokument haben und Indonesisch sprechen.
In Indonesien geborene Kinder erhalten nach der Präsidialverordnung 96/2018 eine Geburtsurkunde. Der UNHCR und seine Partner leisten begrenzte Geldhilfe für die Schutzbedürftigsten, betreuen Kinder und Überlebende geschlechtsspezifischer Gewalt und bieten Rechtsberatung an.
Dauerhafte Lösungen und Kontakte
Flüchtlinge in Indonesien sind vor allem auf dauerhafte Lösungen im Ausland angewiesen, etwa die Neuansiedlung oder ergänzende Aufnahmewege, für die der UNHCR den Status feststellen kann. Der UNHCR hat ein Länderbüro in Jakarta und Außenstellen in Aceh, Medan, Pekanbaru und Makassar.
Er betreibt eine Rechtsschutz-Hotline für Menschen, denen Zurückweisung, Festnahme oder Haft droht, und mit seinem Partner YCWS eine rund um die Uhr erreichbare Hotline für Überlebende geschlechtsspezifischer Gewalt. Die offiziellen Kontaktdaten stehen auf der Hilfeseite des UNHCR für Indonesien.
Häufige Fragen
Wer entscheidet in Indonesien über den Flüchtlingsstatus?
Der UNHCR, auf Grundlage seines Mandats und des Abkommens mit der Regierung als Gastland.
Ist Flüchtlingen in Indonesien die Arbeit erlaubt?
Nein. Laut UNHCR dürfen Flüchtlinge rechtlich nicht arbeiten; die Teilnahme an Qualifizierungen ist erlaubt.
Wie viele Flüchtlinge hat der UNHCR in Indonesien registriert?
Das Faktenblatt des UNHCR vom August 2025 zählt 11.909 registrierte und aktive Personen, vor allem aus Afghanistan, Myanmar und Somalia.
Kann ich bei einer indonesischen Botschaft im Ausland Asyl beantragen?
Nein. Indonesien hat kein staatliches Asylverfahren; den Schutz übernimmt der UNHCR innerhalb Indonesiens, und Anträge bei indonesischen Botschaften sind nicht vorgesehen.
Offizielle Quellen
- UNHCR — Indonesia Fact Sheet, August 2025
- UNHCR Indonesia Help — Refugee Status Determination
- UNHCR Indonesia Help
Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.
Weitere Visumarten für Indonesien
Besuche und Kurzaufenthalte
- Touristenvisum Höchstaufenthalt: C1: 60 Tage, mit Verlängerungen insgesamt 180 Tage. D1: 60 Tage pro Einreise, ebenfalls bis 180 Tage verlängerbar.
- Visum zur medizinischen Behandlung Höchstaufenthalt: 60 Tage, mit Verlängerungen bis zu 180 Tage
Geschäftsreisen und Selbstständigkeit
- Geschäftsvisum Höchstaufenthalt: 60 Tage pro Aufenthalt, mit Verlängerungen bis zu 180 Tage
- Investorenvisum Höchstaufenthalt: E28A: 1 oder 2 Jahre. E28B und E28C: 5 oder 10 Jahre.
Studium und Ausbildung
- Studentenvisum Höchstaufenthalt: 1, 2 oder 4 Jahre ab der Einreise
Arbeit
- Arbeitsvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 180 Tage, 1 Jahr oder 2 Jahre ab der Einreise
- Visum für digitale Nomaden Höchstaufenthalt: 1 Jahr; die Aufenthaltserlaubnis kann verlängert oder umgewandelt werden
Familie
- Visum für Ehe- und Lebenspartner Höchstaufenthalt: 1 oder 2 Jahre ab der Einreise
- Visum zum Familiennachzug Höchstaufenthalt: 1 oder 2 Jahre ab der Einreise
Aufenthalt
- Golden Visa und Aufenthalt durch Investition Höchstaufenthalt: Zunächst 5 Jahre, mit Verlängerung höchstens 10 Jahre insgesamt
- Visum für Rentner Höchstaufenthalt: Bis zu 5 Jahre, mit Verlängerung höchstens 10 Jahre insgesamt
- Daueraufenthalt und Niederlassungserlaubnis Höchstaufenthalt: 5 Jahre je Erlaubnis; Verlängerung um 5 oder 10 Jahre oder auf unbestimmte Zeit
Online-Reisegenehmigungen
- Visum bei Ankunft Höchstaufenthalt: 30 Tage ab Ankunft; eine Verlängerung um 30 Tage, insgesamt 60 Tage