PakistanIndonesien

Einreise nach Indonesien: Visum für pakistanische Staatsangehörige

Einreisebestimmung

E-Visum

Pakistanische Staatsangehörige brauchen für Indonesien ein Visum, das sie online als E-Visum beantragen können.

Wo beantragen
2 Vertretungen

Geprüft am 7. November 2026 · Passport Index · Bestätigen auf kemlu.go.id

Welches Visum für Indonesien?

C1-Touristenbesuchsvisum (einfache Einreise) und D1-Touristenbesuchsvisum für mehrfache Einreisen

Das Wichtigste

Höchstaufenthalt
C1: 60 Tage, mit Verlängerungen insgesamt 180 Tage. D1: 60 Tage pro Einreise, ebenfalls bis 180 Tage verlängerbar.
Gebühr
1.000.000 IDR
Bearbeitungszeit
5 Arbeitstage nach Zahlungseingang

Antrag über Indonesia e-Visa (Directorate General of Immigration)

Alle Visumarten für Indonesien

Für das Touristenvisum nennen die offiziellen Stellen Indonesiens eine Standardgebühr von 1.000.000 IDR; beantragt wird es über evisa.imigrasi.go.id. Bearbeitungszeit nach Angaben Indonesiens: 5 Arbeitstage nach Zahlungseingang. Höchstdauer des Aufenthalts mit dem Touristenvisum: C1: 60 Tage, mit Verlängerungen insgesamt 180 Tage. D1: 60 Tage pro Einreise, ebenfalls bis 180 Tage verlängerbar.

Indonesische Vertretungen in Pakistan

Alle Vertretungen Indonesiens in Pakistan

Indonesien hat in Pakistan 2 Vertretungen, darunter die Botschaft in Islamabad. Konsulate: Karatschi.

Indonesische Staatsangehörige auf Reisen nach Pakistan

IndonesienPakistan E-Visum Pakistan: Einreise für indonesische Staatsangehörige

Reisehinweise für Indonesien

  • US-Außenministerium Stufe 2: Erhöhte Vorsicht walten lassen
  • Britisches Außenministerium (FCDO) Keine Warnung vor Reisen
  • Auswärtiges Amt Keine Reisewarnung

Was das US-Außenministerium, das britische Foreign Office und das Auswärtige Amt den eigenen Staatsangehörigen für Reisen dorthin raten, jeweils in deren eigenen Worten.

Wer aus Pakistan eine Reise nach Indonesien plant, kann die Einschätzungen der Außenministerien vergleichen: das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung für Indonesien ausgesprochen (Stand 15. Oktober 2026), das US-Außenministerium stuft Indonesien auf Stufe 2 ein („erhöhte Vorsicht“, Stand 6. Juli 2026) und das britische Außenministerium (FCDO) rät nicht von Reisen nach Indonesien ab (Stand 18. September 2026). Die Hinweise richten sich jeweils an die Bürger des eigenen Landes.

Gut zu wissen

Wie lange pakistanische Staatsangehörige in Indonesien bleiben dürfen

Wie lange pakistanische Staatsangehörige in Indonesien bleiben dürfen, legt das erteilte Visum fest; die Visumart muss zum Reisezweck passen.

Visum für Indonesien beantragen

Das E-Visum für Indonesien wird online auf dem offiziellen Regierungsportal beantragt; pakistanische Staatsangehörige führen die Bestätigung auf der Reise mit.

Indonesische Staatsangehörige auf Reisen nach Pakistan

Pakistan verlangt von indonesischen Staatsangehörigen ein Visum, das online als E-Visum erhältlich ist (bis zu 30 Tage). Zwischen Pakistan und Indonesien gilt die Regel in beide Richtungen gleich.

Häufige Fragen

Brauchen pakistanische Staatsangehörige ein Visum für Indonesien?

Pakistanische Staatsangehörige brauchen für Indonesien ein Visum, das sie online als E-Visum beantragen können.

Wo ist die indonesische Botschaft in Pakistan?

Die indonesische Botschaft in Pakistan befindet sich in Islamabad; ein Konsulat gibt es außerdem in Karatschi.

Was kostet das Touristenvisum für Indonesien?

Die offiziellen Stellen Indonesiens nennen für das Touristenvisum eine Standardgebühr von 1.000.000 IDR. Bearbeitungszeit: 5 Arbeitstage nach Zahlungseingang.

Brauchen indonesische Staatsangehörige ein Visum für Pakistan?

Pakistan verlangt von indonesischen Staatsangehörigen ein Visum, das online als E-Visum erhältlich ist (bis zu 30 Tage).

Können pakistanische Staatsangehörige visumfrei nach Indonesien einreisen?

Nein; pakistanische Staatsangehörige brauchen ein E-Visum für Indonesien.

Visadaten: Passport Index über passport-index-data, Stand 7. November 2026. Einreiseregeln ändern sich, manchmal über Nacht. Bestätigen Sie sie vor der Buchung bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Regierungsportal.