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Einreise nach Indien: Visum für österreichische Staatsangehörige

Einreisebestimmung

E-Visum bis zu 30 Tage

Für Indien benötigen österreichische Staatsangehörige ein E-Visum, das vor der Reise online beantragt wird und bis zu 30 Tage gilt.

Höchstaufenthalt
30 Tage
Wo beantragen
1 Vertretung

Geprüft am 7. November 2026 · Passport Index · Bestätigen auf eoivienna.gov.in

Welches Visum für Indien?

Indisches e-Visum (e-Tourist, e-Business, e-Medical und weitere Unterkategorien)

Das Wichtigste

Höchstaufenthalt
e-Tourist: 30 Tage, 1 Jahr oder 5 Jahre (bei 1- und 5-Jahres-Visa höchstens 180 Tage pro Kalenderjahr); e-Business: bis zu 180 Tage je Aufenthalt
Bearbeitungszeit
Antrag mindestens 4 Tage vor der Ankunft; Aufforderungen zum erneuten Hochladen von Dokumenten kommen in der Regel innerhalb von 24 Stunden

Antrag über Indian e-Visa (Government of India)

Alle Visumarten für Indien

Das offizielle Portal für das E-Visum ist indianvisaonline.gov.in. Bearbeitungszeit nach Angaben Indiens: Antrag mindestens 4 Tage vor der Ankunft; Aufforderungen zum erneuten Hochladen von Dokumenten kommen in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Höchstdauer des Aufenthalts mit dem E-Visum: e-Tourist: 30 Tage, 1 Jahr oder 5 Jahre (bei 1- und 5-Jahres-Visa höchstens 180 Tage pro Kalenderjahr); e-Business: bis zu 180 Tage je Aufenthalt.

Indische Vertretungen in Österreich

Indien hat in Österreich eine Vertretung, darunter die Botschaft in Wien.

Indische Staatsangehörige auf Reisen nach Österreich

IndienÖsterreich Visumpflicht Österreich: Einreise für indische Staatsangehörige

Reisehinweise für Indien

  • US-Außenministerium Stufe 2: Erhöhte Vorsicht walten lassen
  • Britisches Außenministerium (FCDO) Rät von allen Reisen in Teile des Landes ab
  • Auswärtiges Amt Teilreisewarnung für Teile des Landes

Was das US-Außenministerium, das britische Foreign Office und das Auswärtige Amt den eigenen Staatsangehörigen für Reisen dorthin raten, jeweils in deren eigenen Worten.

Vor einer Reise aus Österreich nach Indien lohnt ein Blick auf die offiziellen Reisehinweise: das Auswärtige Amt hat eine Teilreisewarnung für Teile Indiens ausgesprochen (Stand 14. Oktober 2026), das US-Außenministerium stuft Indien auf Stufe 2 ein („erhöhte Vorsicht“, Stand 15. Juni 2025) und das britische Außenministerium (FCDO) rät von allen Reisen in Teile Indiens ab (Stand 7. Oktober 2026). Jedes Ministerium schreibt für die eigenen Staatsangehörigen.

Gut zu wissen

Wie lange österreichische Staatsangehörige in Indien bleiben dürfen

Österreichische Staatsangehörige dürfen in Indien bis zu 30 Tage bleiben. Die erlaubte Dauer wird bei der Einreise nach Indien festgehalten.

Visum für Indien beantragen

Das E-Visum für Indien wird online auf dem offiziellen Regierungsportal beantragt; österreichische Staatsangehörige führen die Bestätigung auf der Reise mit.

Nachbarländer Indiens für österreichische Staatsangehörige

China lässt österreichische Staatsangehörige visumfrei einreisen.

Indische Staatsangehörige auf Reisen nach Österreich

Indische Staatsangehörige brauchen für Österreich ein Visum, das vor der Reise beantragt werden muss.

Häufige Fragen

Brauchen österreichische Staatsangehörige ein Visum für Indien?

Für Indien benötigen österreichische Staatsangehörige ein E-Visum, das vor der Reise online beantragt wird und bis zu 30 Tage gilt.

Wie lange dürfen österreichische Staatsangehörige in Indien bleiben?

Österreichische Staatsangehörige dürfen in Indien bis zu 30 Tage bleiben, mit einem E-Visum.

Wo ist die indische Botschaft in Österreich?

Die indische Botschaft in Österreich befindet sich in Wien.

Brauchen indische Staatsangehörige ein Visum für Österreich?

Indische Staatsangehörige brauchen für Österreich ein Visum, das vor der Reise beantragt werden muss.

Können österreichische Staatsangehörige visumfrei nach Indien einreisen?

Nein; österreichische Staatsangehörige brauchen ein E-Visum für Indien.

Visadaten: Passport Index über passport-index-data, Stand 7. November 2026. Einreiseregeln ändern sich, manchmal über Nacht. Bestätigen Sie sie vor der Buchung bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Regierungsportal.