Liechtenstein
Neuseeland
Einreise nach Neuseeland: Visum für liechtensteinische Staatsangehörige
Einreisebestimmung
Für Neuseeland benötigen liechtensteinische Staatsangehörige eine elektronische Reisegenehmigung (ETA), die vor der Reise online beantragt wird und Aufenthalte von bis zu 90 Tagen erlaubt.
- Höchstaufenthalt
- 90 Tage
- Wo beantragen
- Keine Vertretung in Ihrem Land
- Visa-Ratgeber
- Visa-Ratgeber Neuseeland
Geprüft am 31. Oktober 2026 · Passport Index
Welches Visum für Neuseeland?
NZeTA, die elektronische Reisegenehmigung (New Zealand Electronic Travel Authority)
Das Wichtigste
- Höchstaufenthalt
- 3 Monate pro Besuch (6 Monate für britische Staatsbürger)
- Gebühr
- 17 NZ$
- Bearbeitungszeit
- Bis zu 72 Stunden einplanen
Alle Visumarten für Neuseeland
Für die elektronische Reisegenehmigung (ETA) nennen die offiziellen Stellen Neuseelands eine Standardgebühr von 17 NZ$; beantragt wird sie über immigration.govt.nz. Bearbeitungszeit nach Angaben Neuseelands: Bis zu 72 Stunden einplanen. Höchstdauer des Aufenthalts mit der elektronischen Reisegenehmigung (ETA): 3 Monate pro Besuch (6 Monate für britische Staatsbürger).
Antrag stellen in Liechtenstein
Neuseeland hat nach unseren Daten keine Botschaft und kein Konsulat in Liechtenstein; Anträge gehen meist über eine Vertretung in einem Nachbarland oder über ein Online-Portal.
Neuseeländische Staatsangehörige auf Reisen nach Liechtenstein
Neuseeland
Liechtenstein Visumfrei, 90 Tage Liechtenstein: Einreise für neuseeländische Staatsangehörige
Reisehinweise für Neuseeland
- US-Außenministerium Stufe 1: Übliche Vorsicht walten lassen
- Britisches Außenministerium (FCDO) Keine Warnung vor Reisen
- Auswärtiges Amt Keine Reisewarnung
Was das US-Außenministerium, das britische Foreign Office und das Auswärtige Amt den eigenen Staatsangehörigen für Reisen dorthin raten, jeweils in deren eigenen Worten.
Für Reisen aus Liechtenstein nach Neuseeland lauten die veröffentlichten Reisehinweise so: das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung für Neuseeland ausgesprochen (Stand 13. Oktober 2026), das US-Außenministerium stuft Neuseeland auf Stufe 1 ein („übliche Vorsicht“, Stand 28. April 2026) und das britische Außenministerium (FCDO) rät nicht von Reisen nach Neuseeland ab (Stand 19. März 2026). Die Hinweise richten sich jeweils an die Bürger des eigenen Landes.
Gut zu wissen
Wie lange liechtensteinische Staatsangehörige in Neuseeland bleiben dürfen
Liechtensteinische Staatsangehörige dürfen in Neuseeland bis zu 90 Tage bleiben. Die erlaubte Dauer wird bei der Einreise nach Neuseeland festgehalten.
ETA für Neuseeland beantragen
Liechtensteinische Staatsangehörige beantragen die ETA für Neuseeland vor der Abreise online auf dem offiziellen Regierungsportal; sie ist an den Reisepass gebunden, mit dem sie reisen.
Neuseeländische Staatsangehörige auf Reisen nach Liechtenstein
Liechtenstein lässt neuseeländische Staatsangehörige für bis zu 90 Tage ohne Visum einreisen.
Häufige Fragen
Brauchen liechtensteinische Staatsangehörige ein Visum für Neuseeland?
Für Neuseeland benötigen liechtensteinische Staatsangehörige eine elektronische Reisegenehmigung (ETA), die vor der Reise online beantragt wird und Aufenthalte von bis zu 90 Tagen erlaubt.
Wie lange dürfen liechtensteinische Staatsangehörige in Neuseeland bleiben?
Liechtensteinische Staatsangehörige dürfen in Neuseeland bis zu 90 Tage bleiben, mit einer ETA.
Was kostet die ETA für Neuseeland?
Die offiziellen Stellen Neuseelands nennen für die elektronische Reisegenehmigung (ETA) eine Standardgebühr von 17 NZ$. Bearbeitungszeit: Bis zu 72 Stunden einplanen.
Brauchen neuseeländische Staatsangehörige ein Visum für Liechtenstein?
Liechtenstein lässt neuseeländische Staatsangehörige für bis zu 90 Tage ohne Visum einreisen.
Können liechtensteinische Staatsangehörige visumfrei nach Neuseeland einreisen?
Nein; liechtensteinische Staatsangehörige brauchen eine ETA für Neuseeland.
Visadaten: Passport Index über passport-index-data, Stand 31. Oktober 2026. Einreiseregeln ändern sich, manchmal über Nacht. Bestätigen Sie sie vor der Buchung bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Regierungsportal.