ArgentinienNeuseeland

Einreise nach Neuseeland: Visum für argentinische Staatsangehörige

Einreisebestimmung

Elektronische Reisegenehmigung (ETA) bis zu 90 Tage

Argentinische Staatsangehörige brauchen für Neuseeland kein Visum, aber vor der Abreise eine elektronische Reisegenehmigung (ETA); sie gilt für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen.

Höchstaufenthalt
90 Tage
Wo beantragen
1 Vertretung

Geprüft am 31. Oktober 2026 · Passport Index · Bestätigen auf mfat.govt.nz

Welches Visum für Neuseeland?

NZeTA, die elektronische Reisegenehmigung (New Zealand Electronic Travel Authority)

Das Wichtigste

Höchstaufenthalt
3 Monate pro Besuch (6 Monate für britische Staatsbürger)
Gebühr
17 NZ$
Bearbeitungszeit
Bis zu 72 Stunden einplanen

Antrag über Immigration New Zealand – NZeTA

Alle Visumarten für Neuseeland

Die elektronische Reisegenehmigung (ETA) für Neuseeland kostet nach Angaben der Behörden regulär 17 NZ$; das offizielle Portal dafür ist immigration.govt.nz. Bearbeitungszeit nach Angaben Neuseelands: Bis zu 72 Stunden einplanen. Höchstdauer des Aufenthalts mit der elektronischen Reisegenehmigung (ETA): 3 Monate pro Besuch (6 Monate für britische Staatsbürger).

Antrag stellen in Argentinien

  • Botschaft Neuseelands in Buenos Aires

    Botschaft · Buenos Aires

    Carlos Pellegrini 1427, 1011 Ciudad Autónoma de Buenos Aires

    Heute 10:00–13:00

Neuseeländische Staatsangehörige auf Reisen nach Argentinien

NeuseelandArgentinien Visumfrei, 90 Tage Argentinien: Einreise für neuseeländische Staatsangehörige

Reisehinweise für Neuseeland

  • US-Außenministerium Stufe 1: Übliche Vorsicht walten lassen
  • Britisches Außenministerium (FCDO) Keine Warnung vor Reisen
  • Auswärtiges Amt Keine Reisewarnung

Was das US-Außenministerium, das britische Foreign Office und das Auswärtige Amt den eigenen Staatsangehörigen für Reisen dorthin raten, jeweils in deren eigenen Worten.

Wer aus Argentinien eine Reise nach Neuseeland plant, kann die Einschätzungen der Außenministerien vergleichen: das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung für Neuseeland ausgesprochen (Stand 13. Oktober 2026), das US-Außenministerium stuft Neuseeland auf Stufe 1 ein („übliche Vorsicht“, Stand 28. April 2026) und das britische Außenministerium (FCDO) rät nicht von Reisen nach Neuseeland ab (Stand 19. März 2026).

Gut zu wissen

Wie lange argentinische Staatsangehörige in Neuseeland bleiben dürfen

Argentinische Staatsangehörige dürfen in Neuseeland bis zu 90 Tage bleiben. Die erlaubte Dauer wird bei der Einreise nach Neuseeland festgehalten.

ETA für Neuseeland beantragen

Argentinische Staatsangehörige beantragen die ETA für Neuseeland vor der Abreise online auf dem offiziellen Regierungsportal; sie ist an den Reisepass gebunden, mit dem sie reisen.

Neuseeländische Staatsangehörige auf Reisen nach Argentinien

Für Argentinien brauchen neuseeländische Staatsangehörige kein Visum: Aufenthalte von bis zu 90 Tagen sind visumfrei.

Häufige Fragen

Brauchen argentinische Staatsangehörige ein Visum für Neuseeland?

Argentinische Staatsangehörige brauchen für Neuseeland kein Visum, aber vor der Abreise eine elektronische Reisegenehmigung (ETA); sie gilt für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen.

Wie lange dürfen argentinische Staatsangehörige in Neuseeland bleiben?

Argentinische Staatsangehörige dürfen in Neuseeland bis zu 90 Tage bleiben, mit einer ETA.

Was kostet die ETA für Neuseeland?

Die offiziellen Stellen Neuseelands nennen für die elektronische Reisegenehmigung (ETA) eine Standardgebühr von 17 NZ$. Bearbeitungszeit: Bis zu 72 Stunden einplanen.

Brauchen neuseeländische Staatsangehörige ein Visum für Argentinien?

Für Argentinien brauchen neuseeländische Staatsangehörige kein Visum: Aufenthalte von bis zu 90 Tagen sind visumfrei.

Können argentinische Staatsangehörige visumfrei nach Neuseeland einreisen?

Nein; argentinische Staatsangehörige brauchen eine ETA für Neuseeland.

Visadaten: Passport Index über passport-index-data, Stand 31. Oktober 2026. Einreiseregeln ändern sich, manchmal über Nacht. Bestätigen Sie sie vor der Buchung bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Regierungsportal.