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Einheitliches e-Visum für Russland: Voraussetzungen, Antrag und Grenzübergänge
Einheitliches elektronisches Visum (e-Visum) für Russland
Kurz gesagt
Das einheitliche e-Visum ist ein Visum für eine Einreise, das das russische Außenministerium online an Bürger bestimmter Staaten ausstellt, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Es gilt 120 Tage ab Ausstellung und erlaubt bis zu 30 Tage Aufenthalt für Besuche, Geschäftsreisen, Tourismus und Veranstaltungen, ohne Einladung.
Antrag über Unified e-visa (MFA of Russia) geprüft am 25. Oktober 2026
Das Wichtigste
- Höchstaufenthalt
- Bis zu 30 Tage ab Einreise; Ein- und Ausreisetag zählen als zwei Tage
- Gültigkeit
- 120 Tage ab Ausstellung, eine Einreise
- Bearbeitungszeit
- Höchstens 4 Kalendertage nach der Antragstellung
- Arbeit
- Nein
- Wo beantragen
- Nur online auf evisa.kdmid.ru oder in der App des russischen Außenministeriums, 86 bis 4 Tage vor der Einreise
Wer das e-Visum beantragen kann und wofür
Antragsberechtigt sind nur Bürger der Staaten auf der Liste der russischen Regierung. Deutschland, Österreich und die Schweiz gehören dazu, ebenso Liechtenstein und die meisten EU-Staaten. Maßgeblich ist die Staatsangehörigkeit, und der Pass muss von Ihrem Heimatstaat ausgestellt sein.
Das e-Visum deckt Gäste- und Geschäftsbesuche, Tourismus sowie die Teilnahme an wissenschaftlichen, kulturellen, gesellschaftspolitischen, wirtschaftlichen und sportlichen Veranstaltungen ab. Sie dürfen damit durch ganz Russland reisen, ausgenommen Gebiete mit Sondergenehmigungspflicht. Für Arbeit, Studium oder andere Zwecke brauchen Sie ein reguläres Visum einer Konsularvertretung.
So stellen Sie den Antrag
Legen Sie auf evisa.kdmid.ru oder in der App des Außenministeriums ein Konto an, füllen Sie das Formular aus und laden Sie einen JPEG-Scan der Passdatenseite sowie ein höchstens sechs Monate altes Foto im Format 35 x 45 hoch. Die Gebühr zahlen Sie per Visa- oder Mastercard; sie wird auch bei Ablehnung nicht erstattet.
Der Antrag ist frühestens 86 und spätestens 4 Tage vor der Einreise möglich. Die Bearbeitung dauert höchstens vier Kalendertage; enthält der Antrag Fehler, wird er zur Korrektur zurückgegeben, die innerhalb von zwei Tagen erfolgen muss. Der Pass muss maschinenlesbar und ab Antragstellung noch sechs Monate gültig sein. Jedes Kind braucht ein eigenes e-Visum.
- Prüfen Sie, ob Ihr Ein- und Ausreiseort auf der Liste der Grenzübergänge für das e-Visum steht.
- Registrieren Sie sich auf evisa.kdmid.ru oder in der App des russischen Außenministeriums.
- Füllen Sie das Formular aus, laden Sie Passscan und Foto hoch und stimmen Sie der Datenverarbeitung zu.
- Zahlen Sie die Gebühr per Karte, frühestens 86 und spätestens 4 Tage vor dem Einreisedatum.
- Verfolgen Sie den Status und korrigieren Sie den Antrag, falls er zur Überarbeitung zurückkommt.
- Drucken Sie die Bestätigung des e-Visums aus und reisen Sie mit Krankenversicherung.
Migrationsregistrierung und Migrationskarte
Innerhalb von sieben Werktagen nach Ankunft am Aufenthaltsort muss die aufnehmende Seite – Hotel, Vermieter, Arbeitgeber oder Hochschule – Ihre Ankunft nach dem Gesetz über die Migrationsregistrierung bei den Migrationsbehörden melden. Den abtrennbaren Teil der Meldung und die Migrationskarte, die Sie an der Grenze erhalten, bewahren Sie bis zur Ausreise auf.
Wer länger bleibt als erlaubt oder entgegen dem Visumzweck arbeitet, riskiert Geldbußen, Ausweisung und eine Einreisesperre.
Grenzübergänge, Krankenversicherung und Grenzen des e-Visums
Ein- und Ausreise sind nur über die Grenzübergänge erlaubt, die die Regierung für das e-Visum festgelegt hat. Eine in Russland gültige Krankenversicherung für den gesamten Aufenthalt ist Pflicht, außer für Bürger von Staaten, die aufgrund von Gegenseitigkeit davon befreit sind.
Die 30 Tage werden in Kalendertagen gezählt, nicht als 720 Stunden; nutzen Sie den offiziellen Visumrechner. Verlängert wird das e-Visum nur bei Notfallbehandlung, höherer Gewalt oder Naturkatastrophen, indem das Innenministerium ein reguläres Visum ausstellt.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Identität
- Maschinenlesbarer Reisepass, der ab Antragstellung noch mindestens sechs Monate gültig ist
- JPEG-Scan der Passdatenseite
Finanzen
- Bankkarte (Visa oder Mastercard) für die nicht erstattungsfähige Gebühr
Versicherung
- In Russland gültige Krankenversicherung für den gesamten Aufenthalt
Sonstiges
- Digitales Foto im Format 35 x 45, höchstens sechs Monate alt, heller Hintergrund
Häufige Fragen
Wie lange darf ich mit dem russischen e-Visum bleiben?
Bis zu 30 Tage ab der Einreise, innerhalb der Gültigkeit von 120 Tagen. Ein- und Ausreisetag zählen beide mit.
Kann ich über jeden Flughafen einreisen?
Nein. Erlaubt sind nur die Grenzübergänge auf der Liste der Regierung für das e-Visum, sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise.
Bekomme ich die Gebühr bei Ablehnung zurück?
Nein, die Gebühr wird unabhängig vom Ergebnis nicht erstattet.
Ich habe bereits ein reguläres russisches Visum. Brauche ich ein e-Visum?
Nein. Sie reisen mit Ihrem gültigen regulären Visum; ein e-Visum kann ein reguläres Visum nicht verlängern.
Welche Flughäfen kann ich mit dem e-Visum nutzen?
Die Liste der Regierung umfasst 54 Luftgrenzübergänge, darunter Moskau-Scheremetjewo, Wnukowo und Domodedowo, St. Petersburg-Pulkowo, Kasan, Sotschi, Krasnodar, Jekaterinburg und Mineralnyje Wody.
Offizielle Quellen
- MFA of Russia, Consular Department – Unified e-visa: characteristics and conditions
- Federal Law No. 114-FZ on Exit from and Entry into the Russian Federation (consolidated text, kremlin.ru) (archived copy, 2026-05-15)
- MFA of Russia, Consular Department – List of foreign states whose nationals can apply for the unified e-visa
- Ministère russe des Affaires étrangères, département consulaire – liste des 64 pays dont les citoyens peuvent obtenir l'e-visa unifié
Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.
Weitere Visumarten für Russland
Besuche und Kurzaufenthalte
- Touristenvisum Höchstaufenthalt: Bis zu sechs Monate
- Besuchsvisum für Familie und Freunde Höchstaufenthalt: Bis zu drei Monate (bei Gegenseitigkeit ein Jahr; für nahe Angehörige russischer Staatsbürger ein Jahr)
- Transitvisum Höchstaufenthalt: Bis zu zehn Tage
Geschäftsreisen und Selbstständigkeit
- Geschäftsvisum Höchstaufenthalt: Innerhalb der Gültigkeit von bis zu einem Jahr
Studium und Ausbildung
- Studentenvisum Höchstaufenthalt: Visum für bis zu ein Jahr, in Russland für die Dauer des Studiums verlängert
Arbeit
- Arbeitsvisum Höchstaufenthalt: Vertragsdauer, höchstens ein Jahr (HQS: bis zu drei Jahre, verlängerbar)
Aufenthalt
- Aufenthaltserlaubnis Höchstaufenthalt: Drei Jahre
- Daueraufenthalt und Niederlassungserlaubnis Höchstaufenthalt: Meist unbefristet (für Staatenlose zehn Jahre)