Russland
Visum für Russland: alle Visaarten für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
- 9 Visumarten
- geprüft am 29. Oktober 2026
So funktionieren Visa für Russland
Für kurze Reisen ist das einheitliche e-Visum des russischen Außenministeriums der schnellste Weg. Deutschland, Österreich und die Schweiz stehen auf der offiziellen Liste der Staaten, deren Bürger es beantragen können. Es berechtigt zu einer Einreise und einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen innerhalb von 120 Tagen ab Ausstellung, für Besuche, Geschäftstermine, Tourismus und Veranstaltungen.
Für längere Aufenthalte oder andere Zwecke beantragen Sie ein reguläres Visum bei einer russischen Konsularvertretung. Das Föderale Gesetz über die Aus- und Einreise kennt Privat-, Geschäfts-, Touristen-, Studien-, Arbeits- und humanitäre Visa, Transitvisa sowie Visa zur Aufnahme eines befristeten Aufenthalts oder für Asylsuchende. Meist ist eine Einladung nötig, die die Migrationsbehörden des Innenministeriums auf Antrag des Gastgebers in Russland ausstellen; Touristen legen stattdessen die Bestätigung eines registrierten Reiseveranstalters oder eines gelisteten Hotels vor.
Termine bei den Konsularabteilungen der russischen Botschaften in Berlin, Wien und Bern vergeben deren Online-Buchungssysteme auf kdmid.ru. Nach der Ankunft muss jeder Ausländer innerhalb von sieben Werktagen am Aufenthaltsort registriert werden.
Welches Visum brauche ich?
Bis zu 30 Tage für Tourismus, Besuche bei Freunden, Geschäftstermine oder Veranstaltungen: e-Visum. Längere Urlaubsreisen: Touristenvisum für bis zu sechs Monate. Besuch bei Verwandten oder Freunden mit privater Einladung: Privatvisum. Regelmäßige Geschäftsreisen: Geschäftsvisum mit einfacher oder mehrfacher Einreise.
Studium an einer russischen Hochschule: Studienvisum. Anstellung: Arbeitsvisum mit Arbeitserlaubnis oder der Weg als hochqualifizierte Fachkraft ab einem Gehalt von 750.000 Rubel pro Quartal. Umzug nach Russland: befristete Aufenthaltserlaubnis (RVP) und später die Aufenthaltsgenehmigung (VNZh). Durchreise: Transitvisum.
Visumarten für Russland
Besuche und Kurzaufenthalte
- Touristenvisum Reguläres Touristenvisum für Russland
Das reguläre Touristenvisum wird für bis zu sechs Monate ausgestellt, gestützt auf die Empfangsbestätigung eines Unternehmens aus dem föderalen Register der Reiseveranstalter oder, für Bürger bestimmter Staaten, eine Buchung in einem klassifizierten Hotel.
Höchstaufenthalt: Bis zu sechs Monate - Besuchsvisum für Familie und Freunde Reguläres Privatvisum für Russland (Gästevisum)
Das reguläre Privatvisum dient Besuchen bei Personen in Russland.
Höchstaufenthalt: Bis zu drei Monate (bei Gegenseitigkeit ein Jahr; für nahe Angehörige russischer Staatsbürger ein Jahr) - Transitvisum Transitvisum für Russland
Ein russisches Transitvisum wird für bis zu zehn Tage an Ausländer ausgestellt, die durch Russland in ein anderes Land reisen.
Höchstaufenthalt: Bis zu zehn Tage
Geschäftsreisen und Selbstständigkeit
- Geschäftsvisum Reguläres Geschäftsvisum für Russland
Das reguläre Geschäftsvisum gilt für Dienstreisen nach Russland und wird für bis zu ein Jahr ausgestellt, bei Gegenseitigkeit für bis zu fünf Jahre.
Höchstaufenthalt: Innerhalb der Gültigkeit von bis zu einem Jahr
Studium und Ausbildung
- Studentenvisum Reguläres Studienvisum für Russland
Das reguläre Studienvisum wird für bis zu ein Jahr an Ausländer ausgestellt, die an einer russischen Bildungs- oder Forschungseinrichtung lernen, auf eine Einladung, die die Einrichtung beantragt.
Höchstaufenthalt: Visum für bis zu ein Jahr, in Russland für die Dauer des Studiums verlängert
Arbeit
- Arbeitsvisum Reguläres Arbeitsvisum und Arbeitserlaubnis für Russland (einschließlich hochqualifizierter Fachkräfte)
Ausländer arbeiten in Russland mit einer Arbeitserlaubnis, die der Arbeitgeber beschafft, und einem regulären Arbeitsvisum für die Dauer des Vertrags, höchstens ein Jahr.
Höchstaufenthalt: Vertragsdauer, höchstens ein Jahr (HQS: bis zu drei Jahre, verlängerbar)
Aufenthalt
- Aufenthaltserlaubnis Befristete Aufenthaltserlaubnis für Russland (razreshenie na vremennoe prozhivanie, RVP)
Die befristete Aufenthaltserlaubnis (RVP) gilt drei Jahre und wird im Rahmen jährlicher regionaler Quoten der Regierung erteilt.
Höchstaufenthalt: Drei Jahre - Daueraufenthalt und Niederlassungserlaubnis Aufenthaltsgenehmigung für Russland (vid na zhitelstvo, VNZh)
Die Aufenthaltsgenehmigung (VNZh) ist das Dokument für den dauerhaften Aufenthalt von Ausländern in Russland und wird meist unbefristet erteilt.
Höchstaufenthalt: Meist unbefristet (für Staatenlose zehn Jahre)
Online-Reisegenehmigungen
- E-Visum Einheitliches elektronisches Visum (e-Visum) für Russland
Das einheitliche e-Visum ist ein Visum für eine Einreise, das das russische Außenministerium online an Bürger bestimmter Staaten ausstellt, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Höchstaufenthalt: Bis zu 30 Tage ab Einreise; Ein- und Ausreisetag zählen als zwei Tage
Häufige Fragen
Können Deutsche, Österreicher und Schweizer ein russisches e-Visum beantragen?
Ja. Deutschland, Österreich und die Schweiz stehen auf der Liste der e-Visum-Staaten des russischen Außenministeriums. Das e-Visum erlaubt eine Einreise und bis zu 30 Tage Aufenthalt innerhalb von 120 Tagen ab Ausstellung.
Wo beantrage ich ein reguläres russisches Visum?
Bei der russischen Vertretung, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Die Konsularabteilungen der Botschaften in Berlin, Wien und Bern vergeben Termine über ihre Online-Systeme auf kdmid.ru; in Berlin gibt es dort einen eigenen Zugang für Visumfragen.
Brauche ich eine Einladung?
Für die meisten regulären Visa ja: eine private, geschäftliche, Studien- oder Arbeitseinladung, die die Migrationsbehörden auf Antrag Ihres Gastgebers ausstellen. Für ein Touristenvisum genügt die Bestätigung eines registrierten Reiseveranstalters oder gelisteten Hotels; das e-Visum braucht keine Einladung.
Was ist die Migrationsregistrierung?
Ihr Gastgeber muss Ihre Ankunft innerhalb von sieben Werktagen nach Erreichen des Aufenthaltsorts bei den Migrationsbehörden melden. Hotels erledigen das automatisch.
Botschaften und Konsulate
Zuletzt geprüft am 29. Oktober 2026. Jede Visumseite nennt die offiziellen Quellen, auf denen sie beruht.