Saudi-ArabienOnline-Reisegenehmigungen
Touristen-eVisa für Saudi-Arabien: Voraussetzungen, Kosten und Online-Antrag
Touristen-eVisa (elektronisches Besuchsvisum für Tourismus)
Kurz gesagt
Staatsangehörige der Länder auf der saudischen eVisa-Liste – darunter alle EU- und Schengen-Staaten, also auch Deutschland, Österreich und die Schweiz – beantragen das touristische Besuchsvisum online über KSA Visa und erhalten es per E-Mail, oft binnen Minuten. Die Variante mit mehrfacher Einreise gilt ein Jahr und erlaubt jeweils bis zu 90 Tage Aufenthalt; Tourismus, Veranstaltungen, Familienbesuche und Umrah außerhalb der Hadsch-Saison sind erlaubt, Arbeit und Hadsch nicht.
Antrag über KSA Visa (Ministry of Foreign Affairs) geprüft am 25. Oktober 2026
Das Wichtigste
- Höchstaufenthalt
- Bis zu 90 Tage in Saudi-Arabien
- Gültigkeit
- Einmalige Einreise: 90 Tage gültig; mehrfache Einreise: ein Jahr gültig
- Gebühr
- 80 $Visagebühr laut KSA Visa (dort als erstattungsfähig gekennzeichnet). Hinzu kommen je 10,50 US-Dollar digitale Servicegebühr für Visum und Versicherung (beide nicht erstattungsfähig) sowie die Prämie des gewählten Krankenversicherers. Eine ältere Verordnung des Tourismusministeriums nennt 300 Riyal; maßgeblich ist der Betrag, der beim Bezahlen angezeigt wird.
- Bearbeitungszeit
- Laut KSA Visa etwa eine Minute bis 3 Werktage
- Arbeit
- Nein – jede bezahlte oder unbezahlte Arbeit ist untersagt
- Familie
- Jede reisende Person, auch jedes Kind, braucht ein eigenes eVisa; unter 18-Jährige beantragen es über einen Erziehungsberechtigten und reisen mit ihm
- Weg zum Daueraufenthalt
- Nein – ein Besuchsvisum führt nicht zu einem Aufenthaltstitel
- Wo beantragen
- Online von überall aus, vor der Reise
Wer das eVisa nutzen kann
Das eVisa steht Staatsangehörigen der Länder auf der offiziellen Liste des Tourismusministeriums offen. Dazu gehören die EU- und Schengen-Staaten, das Vereinigte Königreich, die USA, Japan und Malaysia; mit einem deutschen, österreichischen oder Schweizer Pass sind Sie damit berechtigt. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit können außerdem Inhaber eines Besuchsvisums der USA, des Vereinigten Königreichs oder des Schengen-Raums, Personen mit Daueraufenthalt in den USA, der EU oder dem Vereinigten Königreich sowie Einwohner eines Golfstaats (GCC) elektronisch beantragen.
Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein, und Sie reisen mit genau dem Pass, den Sie im Antrag angegeben haben. Antragsteller müssen volljährig sein, sofern nicht ein Erziehungsberechtigter mit ihnen beantragt.
Was Sie vor dem Antrag bereithalten
Das Online-Formular fragt nach den Passdaten, einem aktuellen Porträtfoto, Ihrer Adresse in Saudi-Arabien und einer E-Mail-Adresse. Eine Krankenversicherung bei einem in Saudi-Arabien zugelassenen Versicherer ist Pflicht und wird direkt im Antrag abgeschlossen. Unterkunft, Verpflegung und Transport müssen Sie für den gesamten Aufenthalt selbst bezahlen können.
Erforderliche Unterlagen
Identität
- Aktuelles Porträtfoto (digitaler Upload)
Reise
- Reisepass, der ab der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist
Finanzen
- Bankkarte für die Online-Zahlung und ausreichende Mittel für den Aufenthalt
Versicherung
- Krankenversicherung eines in Saudi-Arabien zugelassenen Versicherers, im Antrag abgeschlossen
Sonstiges
- Adresse in Saudi-Arabien (Hotel oder Gastgeber) und gültige E-Mail-Adresse
Weitere Unterlagen (je nach Fall)
Familie
- Für unter 18-Jährige: Antrag durch einen Elternteil oder Vormund, der mitreist
Gebühren und Erstattung
KSA Visa führt für das touristische Besuchsvisum vier Posten auf: 80 US-Dollar Visagebühr, 10,50 US-Dollar digitale Servicegebühr für das Visum, 10,50 US-Dollar digitale Servicegebühr für die Versicherung und die Versicherungsprämie, die vom gewählten Anbieter abhängt. Bezahlt wird per Karte; die Gesamtsumme sehen Sie vor der Bestätigung.
Die beiden Servicegebühren werden nicht erstattet. Die Visagebühr selbst ist bei KSA Visa als erstattungsfähig markiert, ältere eVisa-Bedingungen schlossen eine Erstattung nach Ablehnung jedoch aus. Lesen Sie daher die Erstattungsregeln auf der Zahlungsseite, bevor Sie zahlen.
Bearbeitung, Gültigkeit und Aufenthaltsdauer
KSA Visa nennt eine Bearbeitungszeit von einer Minute bis zu drei Werktagen; die Entscheidung kommt per E-Mail, den Stand verfolgen Sie im Tracker. Das Visum mit mehrfacher Einreise gilt ein Jahr ab Ausstellung, das mit einmaliger Einreise 90 Tage; beide erlauben bis zu 90 Tage im Land. Ein ungenutzt abgelaufenes Visum lässt sich nicht reaktivieren, Sie müssen neu beantragen und erneut zahlen.
Bei der Einreise und während des Aufenthalts
An der Grenze werden biometrische Daten erfasst, und das eVisa garantiert keine Einreise. Innerhalb des Landes reisen Sie frei zwischen den Städten. Muslimische Besucher dürfen Mekka und Medina betreten und nach Buchung einer Genehmigung auf Nusuk die Umrah vollziehen – nicht aber während der Hadsch-Saison, in der Besuchsvisum-Inhabern der Zutritt zu Mekka verwehrt ist. Nichtmuslime dürfen die Heilige Moschee in Mekka und den Bereich der Prophetenmoschee in Medina nicht betreten.
Ablehnung und Nachahmer-Websites
Bei einer Ablehnung werden Sie per E-Mail benachrichtigt und können jederzeit erneut beantragen oder den Weg über eine saudische Botschaft wählen. Das Außenministerium warnt vor nicht autorisierten Personen und Firmen; die offiziellen Kanäle enden auf .sa (ksavisa.sa, visa.mofa.gov.sa), dazu kommt das eVisa-Portal visa.visitsaudi.com des Tourismusministeriums. Andere Seiten, die Aufschläge verlangen, sind Vermittler.
Antrag Schritt für Schritt
- Prüfen Sie auf KSA Visa, ob Ihre Staatsangehörigkeit (oder Ihr Visum bzw. Aufenthaltstitel der USA, des Vereinigten Königreichs oder des Schengen-Raums) für das eVisa zugelassen ist.
- Wählen Sie auf KSA Visa das Besuchsvisum für Tourismus, legen Sie ein Konto an und füllen Sie das Formular genau wie im Pass aus.
- Laden Sie das Foto hoch, wählen Sie einmalige oder mehrfache Einreise und einen Krankenversicherer.
- Prüfen Sie die Gesamtsumme aus Visagebühr, Servicegebühren und Versicherung und zahlen Sie per Karte.
- Warten Sie auf die E-Mail mit der Entscheidung; den Stand verfolgen Sie mit der Antragsnummer im Tracker.
- Drucken oder speichern Sie das eVisa, reisen Sie mit demselben Pass ein und geben Sie an der Grenze Ihre biometrischen Daten ab.
Formulare
- KSA Visa – Track application · Antrags- oder Einladungsnummer eingeben, um den Bearbeitungsstand zu sehen.
Häufige Fragen
Wie lange darf ich mit dem eVisa in Saudi-Arabien bleiben?
Bis zu 90 Tage im Land. Das eVisa mit mehrfacher Einreise gilt ein Jahr, das mit einmaliger Einreise 90 Tage. Verlängern lässt es sich nicht.
Ist die Krankenversicherung Pflicht?
Ja. Eine Versicherung bei einem in Saudi-Arabien zugelassenen Versicherer gehört zu jedem Besuchsvisum und wird im Antrag abgeschlossen; zusätzlich fällt eine digitale Servicegebühr von 10,50 US-Dollar für die Versicherung an.
Dürfen Frauen mit dem eVisa allein reisen?
Ja. Für volljährige Frauen gibt es beim eVisa keine Bedingung eines männlichen Begleiters, und KSA Visa bestätigt, dass Frauen auch für die Umrah keinen Mahram brauchen. Minderjährige müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden.
Mein eVisa wurde abgelehnt – was nun?
Sie können jederzeit erneut über KSA Visa beantragen oder sich an die saudische Vertretung wenden, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist: die Botschaft in Berlin oder das Generalkonsulat in Frankfurt, die Botschaft in Wien oder die Botschaft in Bern bzw. das Generalkonsulat in Genf. Die Vertretung kann weitere Unterlagen verlangen.
Offizielle Quellen
- KSA Visa – Visit visa for tourism: eligibility, validity and fees
- Saudi eVisa portal (Ministry of Tourism) – eligible countries
- Ministry of Tourism – Tourist Visa Regulations
- KSA Visa – unified visa platform of the Ministry of Foreign Affairs
- Königliche Botschaft von Saudi-Arabien in Deutschland (Berlin, Generalkonsulat Frankfurt)
- Königliche Botschaft von Saudi-Arabien in Österreich (Wien)
- Königliche Botschaft von Saudi-Arabien in der Schweiz (Bern, Generalkonsulat Genf)
Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.
Weitere Visumarten für Saudi-Arabien
Besuche und Kurzaufenthalte
- Touristenvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 90 Tage in Saudi-Arabien
- Besuchsvisum für Familie und Freunde Höchstaufenthalt: Bis zu 90 Tage in Saudi-Arabien
- Visum zur medizinischen Behandlung Höchstaufenthalt: Bis zu 90 Tage pro Einreise
- Transitvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 96 Stunden ab Ankunft (Stopover-Visum)
- Visum für Kultur, Sport und Veranstaltungen Höchstaufenthalt: Umrah-Visum: bis zu 90 Tage (bei mehrfacher Einreise zusammengerechnet). Hadsch-Visum: nur für die Hadsch-Saison
Geschäftsreisen und Selbstständigkeit
- Geschäftsvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 90 Tage pro Einreise
- Investorenvisum Gültigkeit: Dauerhaft, unter der Bedingung, dass in den ersten zwei Jahren 7 Millionen Riyal investiert und 10 Personen beschäftigt bleiben
- Visum für Gründer und Start-ups Gültigkeit: Kategorie 1: befristeter Aufenthalt nach Vorgabe des Centers. Kategorie 2: dauerhaft, unter der Bedingung der Arbeitsplatzziele
Studium und Ausbildung
- Studentenvisum Höchstaufenthalt: Für die Dauer des Studienprogramms
Arbeit
- Arbeitsvisum Höchstaufenthalt: Für die Dauer des Arbeitsvertrags, verlängert über die Iqama
- Visum für Fachkräfte Gültigkeit: Fünf Jahre, einmal verlängerbar, wenn die Kriterien weiter erfüllt sind
Familie
- Visum zum Familiennachzug Höchstaufenthalt: So lange der Aufenthaltstitel des Sponsors gilt (bei Familien von Staatsbürgern dauerhaft)
Aufenthalt
- Golden Visa und Aufenthalt durch Investition Gültigkeit: Real Estate Owner: so lange die Immobilie gehalten wird (vom Plan: Eigentumsübertragung binnen 5 Jahren). Limited Duration: 1 bis 5 Jahre, verlängerbar. Unlimited Duration: dauerhaft
- Daueraufenthalt und Niederlassungserlaubnis Gültigkeit: Unbefristet, vorbehaltlich der Bedingungen des Produkts und des Gesetzes über die Premium Residency
Online-Reisegenehmigungen
- Elektronische Reisegenehmigung (ETA) Höchstaufenthalt: Bis zu 180 Tage innerhalb eines Jahres, in einem oder mehreren Aufenthalten