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Ehe- und Lebenspartner nach Kanada holen: Sponsorship

Sponsoring von Ehe- und Lebenspartnern (Spousal, Common-law und Conjugal Partner Sponsorship)

Kurz gesagt

Kanadische Staatsbürger, Permanent Residents und registrierte Indianer ab 18 Jahren können ihren Ehepartner, Lebenspartner (Common-law Partner) oder Conjugal Partner für den Daueraufenthalt sponsern. Ein Mindesteinkommen ist meist nicht nötig, aber der Sponsor verpflichtet sich für 3 Jahre zum Unterhalt. Die Gebühr beträgt 1.260 CAD einschließlich der Gebühr für das Recht auf Daueraufenthalt.

Antrag über IRCC – Sponsor your spouse, partner or child geprüft am 25. Oktober 2026

Das Wichtigste

Gebühr
1.260 CA$Sponsoring-, Bearbeitungs- und Gebühr für das Recht auf Daueraufenthalt (660 CAD ohne diese); 180 CAD pro abhängigem Kind; dazu die Biometrie (IRCC-Gebührenliste)
Nötige Mittel
0 CA$ pro JahrIn den meisten Fällen kein Mindesteinkommen (nur wenn ein gesponsertes Kind selbst Kinder hat)
Bearbeitungszeit
Siehe die IRCC-Bearbeitungszeiten
Arbeit
Als Permanent Resident ohne Einschränkung; Partner in Kanada können während der Wartezeit eine offene Work Permit erhalten
Familie
Abhängige Kinder können in den Antrag aufgenommen werden
Weg zum Daueraufenthalt
Führt direkt zum Daueraufenthalt
Wo beantragen
Online über das Permanent Residence Portal von IRCC

Ehepartner, Common-law und Conjugal Partner

Ein Ehepartner ist rechtsgültig mit Ihnen verheiratet; ein Common-law Partner lebt seit mindestens 12 Monaten ununterbrochen mit Ihnen zusammen; ein Conjugal Partner ist seit mindestens einem Jahr mit Ihnen in einer Beziehung, konnte aber wegen erheblicher rechtlicher oder einwanderungsrechtlicher Hindernisse weder mit Ihnen zusammenleben noch Sie heiraten. Die Echtheit der Beziehung belegen Sie etwa mit Heiratsurkunde, gemeinsamen Finanzen, Fotos und Kommunikationsverlauf.

Wer sponsern darf

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, kanadischer Staatsbürger, Permanent Resident oder registrierter Indianer, in Kanada leben und eine Unterhaltszusage (Undertaking) sowie eine Sponsoring-Vereinbarung unterschreiben. Staatsbürger im Ausland müssen nachweisen, dass sie zurückkehren, wenn der Partner Permanent Resident wird; Permanent Residents im Ausland dürfen nicht sponsern.

Ausgeschlossen ist, wer selbst vor weniger als 5 Jahren als Partner gesponsert wurde, noch an die 3-jährige Zusage für einen früheren Partner gebunden ist, bereits einen Antrag für dieselbe Person laufen hat, in Haft ist oder mit einem Einwanderungsdarlehen, einer Kaution oder gerichtlich angeordnetem Unterhalt im Rückstand ist.

Die Unterhaltszusage

Für das Sponsoring eines Partners gibt es in der Regel keine Einkommensprüfung. Die Unterhaltszusage gilt 3 Jahre ab dem Tag, an dem der Partner Permanent Resident wird, und lässt sich nicht widerrufen, auch nicht bei einer Trennung. Bezieht die gesponserte Person Sozialhilfe, müssen Sie diese zurückzahlen und dürfen bis dahin niemanden sonst sponsern. In Quebec ist zusätzlich eine eigene Zusage gegenüber der Provinzregierung nötig.

Gebühren

Die Gebühr beträgt 1.260 CAD, bestehend aus Sponsoring-Gebühr, Bearbeitungsgebühr und 600 CAD für das Recht auf Daueraufenthalt (660 CAD ohne diese), dazu 180 CAD für jedes abhängige Kind und die Biometrie (85 CAD, höchstens 170 CAD pro Familie).

Arbeiten während der Wartezeit

Partner, die aus Kanada heraus gesponsert werden, können während der Bearbeitung eine offene Work Permit beantragen. Antragsteller im Ausland dürfen Kanada besuchen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, müssen aber zeigen, dass sie die Bedingungen für Besucher einhalten. Mit deutschem, österreichischem oder Schweizer Pass brauchen Sie dafür bei Flugreisen eine eTA.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Identität

  • Reisepässe und Personenstandsurkunden (Geburt, Ehe, Scheidung) mit beglaubigten Übersetzungen ins Englische oder Französische
  • Nachweis über den kanadischen Status des Sponsors

Familie

  • Heiratsurkunde, etwa ein internationaler Auszug aus dem Eheregister, oder Nachweis von 12 Monaten Zusammenleben
  • Nachweise für die Echtheit der Beziehung: Fotos, Kommunikation, gemeinsame Konten, Reisen

Sonstiges

  • Polizeiliche Führungszeugnisse (Police Certificates) und ärztliche Untersuchung

Antrag Schritt für Schritt

  1. Prüfen Sie, ob der Sponsor berechtigt ist und Ihre Beziehung zu einer der drei Kategorien passt.
  2. Sammeln Sie Personenstandsurkunden, Beziehungsnachweise und Führungszeugnisse aus allen Ländern, in denen Sie gelebt haben.
  3. Reichen Sie Sponsoring- und Daueraufenthaltsantrag gemeinsam online ein und zahlen Sie 1.260 CAD.
  4. Geben Sie die Biometrie in einem VAC ab, etwa in Berlin, Düsseldorf oder Wien, und lassen Sie sich auf Anforderung ärztlich untersuchen.
  5. Nach der Genehmigung erhalten Sie die Confirmation of Permanent Residence und reisen nach Kanada ein.

Häufige Fragen

Gibt es ein Mindesteinkommen für das Sponsoring eines Ehepartners in Kanada?

Meist nicht. Ein Einkommensnachweis ist nur nötig, wenn die gesponserte Person ein abhängiges Kind hat, das selbst Kinder hat.

Wie lange bin ich für meinen gesponserten Partner verantwortlich?

3 Jahre ab dem Tag, an dem er oder sie Permanent Resident wird, auch wenn die Beziehung endet.

Kann ein Permanent Resident, der in Deutschland, Österreich oder der Schweiz lebt, seinen Partner sponsern?

Nein. Permanent Residents müssen zum Sponsern in Kanada leben; nur Staatsbürger im Ausland dürfen sponsern, wenn sie ihre Rückkehr nachweisen.

Offizielle Quellen

Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.

Weitere Visumarten für Kanada

Besuche und Kurzaufenthalte

  • Touristenvisum Höchstaufenthalt: In der Regel bis zu 6 Monate pro Einreise; die Grenzbeamten legen die Dauer fest
  • Besuchsvisum für Familie und Freunde Höchstaufenthalt: Bis zu 5 Jahre pro Einreise (für Anträge ab dem 22. Juni 2023); Verlängerungen um 2 Jahre in Kanada möglich
  • Transitvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 48 Stunden im Transit

Geschäftsreisen und Selbstständigkeit

  • Geschäftsvisum Höchstaufenthalt: In der Regel bis zu 6 Monate pro Einreise; die Grenzbeamten legen die Dauer fest
  • Visum für Gründer und Start-ups Gültigkeit: Optionale offene Work Permit bis zu 3 Jahren, seit dem 19. Dezember 2025 für neue Antragsteller geschlossen; Inhaber in Kanada können verlängern
  • Visum für Selbstständige und Freiberufler Bearbeitungszeit: Mehr als 10 Jahre für Anträge nach Juli 2022, laut dem IRCC-Tool, das die Evaluierung von 2026 zitiert

Studium und Ausbildung

  • Studentenvisum Höchstaufenthalt: Dauer des Studiengangs plus 90 Tage

Arbeit

  • Visum für Fachkräfte Höchstaufenthalt: Wie in der Erlaubnis angegeben, gekoppelt an das Jobangebot und das LMIA
  • Arbeitsvisum Höchstaufenthalt: Je nach Grundlage; die PGWP gilt bis zu 3 Jahre
  • Working-Holiday-Visum Gültigkeit: Das Einführungsschreiben gilt 1 Jahr; die Erlaubnis kann nicht länger gelten als Reisepass, Biometrie oder Krankenversicherung

Familie

Aufenthalt

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