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Work and Travel in Australien: Working Holiday visa 417 und Work and Holiday visa 462

Working Holiday visa (subclass 417) für Deutsche und Work and Holiday visa (subclass 462) für Österreicher und Schweizer

Kurz gesagt

Für Reisen mit Jobs in Australien gibt es zwei Visa: Deutsche beantragen im Alter von 18 bis 35 Jahren das Working Holiday visa (subclass 417), Österreicher und Schweizer von 18 bis 30 Jahren das Work and Holiday visa (subclass 462). Beide erlauben zwölf Monate Aufenthalt ab der Einreise, das erste Visum kostet 840 AUD, und nachzuweisen sind in der Regel rund 5.000 AUD.

Antrag über ImmiAccount geprüft am 25. Oktober 2026

Das Wichtigste

Höchstaufenthalt
12 Monate ab der ersten Einreise
Gültigkeit
Einreise innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung; danach beliebig viele Ein- und Ausreisen während der 12 Monate
Gebühr
840 AU$Erstes Visum 417 oder 462; das zweite und dritte Visum kosten je 1.000 AUD (aktuelle Gebührentabelle).
Nötige Mittel
5.000 AU$In der Regel rund 5.000 AUD für den ersten Aufenthalt, zusätzlich Geld für ein Rückreiseticket oder der Nachweis eines bereits gekauften Tickets.
Bearbeitungszeit
Home Affairs rechnet für die meisten Anträge mit durchschnittlich rund drei Monaten
Arbeit
Ja, jede Art von Arbeit, in der Regel höchstens 6 Monate beim selben Arbeitgeber; Studium bis zu 4 Monate
Familie
Nein; Sie beantragen allein und dürfen nicht von abhängigen Kindern begleitet werden
Wo beantragen
Online von außerhalb Australiens; auch bei der Entscheidung müssen Sie außerhalb sein

Voraussetzungen für Deutsche, Österreicher und Schweizer

Deutsche Staatsangehörige beantragen das Working Holiday visa (subclass 417). Sie müssen bei Antragstellung 18 bis 35 Jahre alt sein, einen gültigen deutschen Pass besitzen, online von außerhalb Australiens und allein beantragen, dürfen nicht von abhängigen Kindern begleitet werden und dürfen noch nie mit einem Visum 417 oder 462 nach Australien eingereist sein.

Österreicher und Schweizer beantragen das Work and Holiday visa (subclass 462) mit einer Altersgrenze von 18 bis 30 Jahren; der Antrag muss bis Mitternacht australischer Ostküstenzeit (AEST/AEDST) am Tag vor dem 31. Geburtstag eingereicht sein. Österreicher brauchen einen tertiären Abschluss einer Universität, Hochschule oder Ausbildungseinrichtung oder zwei abgeschlossene Jahre eines Bachelorstudiums; Certificates I bis IV und ein reiner Sekundarschulabschluss genügen nicht. Schweizer müssen zwei Jahre Ausbildung nach der obligatorischen Schulzeit abgeschlossen haben.

Für das Visum 462 brauchen Sie außerdem mindestens Functional English, in der Regel belegt durch einen anerkannten Test, der höchstens 12 Monate vor dem Antrag abgelegt wurde. Ein Unterstützungsschreiben der eigenen Regierung verlangt Home Affairs von Österreichern und Schweizern nicht. Für beide Visa gelten die Gesundheits- und Charakteranforderungen.

Geldnachweis und Kontingente

Sie müssen genug Geld für den Aufenthalt und die Ausreise nachweisen, in der Regel rund 5.000 AUD zuzüglich der Kosten für ein Rückreiseticket, oder zeigen, dass Sie bereits ein Ticket haben. Fehlende Finanznachweise können die Bearbeitung verzögern.

Für das Visum 462 begrenzt Australien die Zahl der ersten Visa je Land und Programmjahr; das jährliche Kontingent liegt derzeit bei 500 für Österreich und 200 für die Schweiz. Anträge für Länder mit Kontingent öffnen jeweils am 2. Juli; ein Kontingent kann pausiert oder geschlossen werden, und ein geschlossenes öffnet erst im nächsten Programmjahr wieder. Für zweite und dritte Visa gibt es keine Kontingente.

Arbeiten und lernen in Australien

Sie dürfen jede Art von Arbeit annehmen, in der Regel aber höchstens sechs Monate beim selben Arbeitgeber, und bis zu vier Monate studieren. Auf Ihr Einkommen zahlen Sie Steuern, und Ihr Arbeitgeber zahlt in die Rentenkasse (superannuation) ein, deren Guthaben Sie bei der Ausreise beantragen können. Home Affairs empfiehlt dringend eine Krankenversicherung, weil Sie für Behandlungskosten selbst haften.

Mit dem erteilten Visum reisen Sie ohne weiteres Visum ein; einen eVisitor brauchen Sie nicht. Wird nach dem Working Holiday visa ein anderes Visum wie ein eVisitor erteilt, erlischt das Working Holiday visa samt Arbeitserlaubnis an diesem Tag. Doppelstaater müssen mit dem Pass einreisen, mit dem das Visum verknüpft ist.

Zweites und drittes Jahr

Wer während des ersten Visums drei Monate festgelegte Arbeit (specified work) geleistet hat, kann ein zweites Visum beantragen; sechs Monate specified work während des zweiten Visums eröffnen ein drittes. Deutschland ist für das zweite und dritte Visum 417 berechtigt, Österreich und die Schweiz für das zweite Visum 462. Die Altersgrenze gilt auch bei diesen Anträgen.

Ein Visitor visa im Anschluss an das erste Working Holiday visa ist nur möglich, solange der Aufenthalt insgesamt zwölf Monate am Stück nicht überschreitet; darüber hinaus nur bei außergewöhnlichen Umständen, etwa wenn ein naher Angehöriger in Australien schwer erkrankt oder gestorben ist.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Identität

  • Gültiger deutscher Reisepass (Visum 417) oder österreichischer bzw. Schweizer Reisepass (Visum 462)
  • Geburtsurkunde mit den Namen beider Elternteile (Visum 417)

Finanzen

  • Kontoauszüge über rund 5.000 AUD zuzüglich Geld für ein Rückreiseticket

Studium

  • Nur Visum 462: Nachweis der Bildungsvoraussetzung (Abschluss, Studiennachweis oder Ausbildungszeugnis) mit englischer Übersetzung
  • Nur Visum 462: anerkanntes Englischtestergebnis aus den letzten 12 Monaten mit mindestens Functional English

Weitere Unterlagen (je nach Fall)

Sonstiges

  • Charakterunterlagen wie Wehrdienstnachweise oder Führungszeugnisse, falls angefordert

Antrag Schritt für Schritt

  1. Österreicher und Schweizer prüfen ab Anfang Juli auf der Seite von Home Affairs zum Status der Länderkontingente, ob das Kontingent ihres Landes geöffnet ist.
  2. Für das Visum 462 legen Sie einen anerkannten Englischtest ab und bereiten übersetzte Zeugnisse vor; für das Visum 417 halten Sie Pass, Geburtsurkunde und Finanznachweise bereit.
  3. Beantragen Sie im ImmiAccount von außerhalb Australiens das erste Working Holiday visa 417 oder Work and Holiday visa 462 und laden Sie alle Unterlagen hoch.
  4. Zahlen Sie die Gebühr von 840 AUD und absolvieren Sie auf Anforderung Biometrie oder Gesundheitsuntersuchungen.
  5. Bleiben Sie bis zur Erteilung außerhalb Australiens; buchen Sie vorher keine Flüge und gehen Sie keine Arbeits- oder Studienverpflichtungen ein.
  6. Reisen Sie innerhalb von 12 Monaten nach der Erteilung ein; mit der ersten Einreise beginnen die 12 Monate Aufenthalt.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Hochschulabschluss?

Für das Visum 417 nennt Home Affairs keine Bildungsvoraussetzung. Österreicher brauchen für das Visum 462 einen tertiären Abschluss oder zwei abgeschlossene Studienjahre, Schweizer zwei Jahre Ausbildung nach der obligatorischen Schulzeit.

Kann ich das Visum beantragen, während ich in Australien bin?

Nein. Sie müssen bei Antragstellung und Erteilung außerhalb Australiens sein; wer mit einem Besuchervisum einreist, verhindert die Erteilung.

Kann ich ein zweites Jahr bleiben?

Ja, wenn Sie während des ersten Visums drei Monate specified work geleistet haben und die Altersgrenze noch einhalten.

Wie viele Work and Holiday visa vergibt Australien an Österreicher und Schweizer?

Pro Programmjahr derzeit bis zu 500 erste Visa 462 für Österreich und bis zu 200 für die Schweiz; die Kontingente öffnen jeweils am 2. Juli.

Brauche ich zusätzlich einen eVisitor?

Nein. Mit dem erteilten Visum reisen Sie ohne weiteres Visum ein. Beantragen Sie danach einen eVisitor, erlischt das Working Holiday visa samt Arbeitserlaubnis an dem Tag, an dem der eVisitor erteilt wird.

Offizielle Quellen

Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.

Weitere Visumarten für Australien

Besuche und Kurzaufenthalte

Geschäftsreisen und Selbstständigkeit

Studium und Ausbildung

  • Studentenvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 6 Jahre, entsprechend der Einschreibung

Arbeit

  • Arbeitsvisum Höchstaufenthalt: Bachelor und Coursework-Master: 2 Jahre; Research-Master und Promotion: 3 Jahre (Pässe aus Hongkong und BNO: 5 Jahre)
  • Visum für Fachkräfte Höchstaufenthalt: Bis zu 4 Jahre (Pässe aus Hongkong: 5 Jahre), wie vom Arbeitgeber nominiert

Familie

Aufenthalt

Online-Reisegenehmigungen

Schutz

Visa-Ratgeber Australien