AustralienGeschäftsreisen und Selbstständigkeit

Geschäftsreise nach Australien mit dem Visitor visa 600 (Business Visitor stream)

Visitor visa (subclass 600) – Business Visitor stream: Geschäftsreisevisum für Australien

Kurz gesagt

Der Business Visitor stream des Visums 600 ist für kurze Geschäftsreisen gedacht: Sondierungen, Vertragsverhandlungen, offizielle Regierungsbesuche und die unbezahlte Teilnahme an Konferenzen oder Messen. Er kostet 250 AUD und erlaubt bis zu drei Monate Aufenthalt. Arbeit für ein australisches Unternehmen und der Direktverkauf an die Öffentlichkeit sind ausgeschlossen.

Antrag über ImmiAccount geprüft am 25. Oktober 2026

Das Wichtigste

Höchstaufenthalt
Bis zu 3 Monate laut Erteilungsschreiben
Gültigkeit
Einfache oder mehrfache Einreise, wie bei der Erteilung festgelegt
Gebühr
250 AU$Pro Antragsteller, laut aktueller Gebührentabelle der Behörde.
Bearbeitungszeit
Siehe den offiziellen Leitfaden zu Bearbeitungszeiten
Arbeit
Nur geschäftliche Besuchertätigkeiten; keine bezahlte Arbeit für eine australische Organisation und kein Direktverkauf an die Öffentlichkeit
Familie
Familienangehörige stellen eigene Anträge, meist im Tourist stream
Wo beantragen
Von außerhalb Australiens, online im ImmiAccount

Erlaubte geschäftliche Tätigkeiten

Geschäftsbesucher dürfen allgemeine Geschäfts- oder Stellenanfragen stellen, Verträge prüfen, verhandeln, abschließen oder überprüfen, an einem offiziellen Regierungsbesuch teilnehmen und eine Konferenz, Messe oder ein Seminar besuchen, sofern die Veranstalter sie für die Teilnahme nicht bezahlen.

Sobald die Reise tatsächliche Arbeit umfasst, auch nur kurzfristig, ist das Temporary Activity visa (subclass 400) oder ein Arbeitsvisum der richtige Weg. Auch der Direktverkauf von Waren oder Dienstleistungen an die Allgemeinheit fällt nicht unter diesen Stream.

Inhaber deutscher, österreichischer und Schweizer Pässe können dieselben geschäftlichen Besuchertätigkeiten auch mit dem kostenlosen eVisitor (subclass 651) ausüben, bis zu drei Monate pro Einreise. Auch dort dürfen die Veranstalter Sie für die Teilnahme nicht bezahlen, und Arbeit für ein australisches Unternehmen ist verboten.

Voraussetzungen

Sie müssen ein echter Besucher sein, der für geschäftliche Besuchertätigkeiten reist, bei Antragstellung und Entscheidung außerhalb Australiens sein, genug Geld für den Aufenthalt haben und die Gesundheits- und Charakteranforderungen erfüllen. Ein Schreiben Ihres Arbeitgebers oder des australischen Gastgebers mit Zweck und Daten der Reise untermauert den Antrag.

Antrag und Entscheidung

Der Antrag wird online im ImmiAccount gestellt. Sie laden Pass, Geschäftsschreiben, Finanznachweise und Übersetzungen hoch und zahlen die Gebühr. Das Visum wird elektronisch mit dem Pass verknüpft; das Erteilungsschreiben nennt Aufenthaltsdauer und Einreiseart. In Australien lässt es sich nicht verlängern; für einen längeren Aufenthalt ist ein anderes Visum nötig, sofern keine Auflage „No Further Stay“ dies verhindert.

  1. Prüfen Sie, ob Ihre Tätigkeiten zur Liste der geschäftlichen Besuchertätigkeiten passen und keine Arbeit für eine australische Organisation umfassen.
  2. Besorgen Sie Arbeitgeberschreiben, Einladung und Finanznachweise und lassen Sie sie ins Englische übersetzen.
  3. Beantragen Sie im ImmiAccount das Visitor visa (subclass 600), Business Visitor stream, und laden Sie die Unterlagen hoch.
  4. Zahlen Sie 250 AUD und geben Sie auf Anforderung Ihre biometrischen Daten ab.
  5. Reisen Sie nach der Erteilung und halten Sie die im Erteilungsschreiben genannte Aufenthaltsdauer ein.

Typische Probleme

Entschieden wird anhand der hochgeladenen Unterlagen, und die Behörde fordert nicht unbedingt weitere an. Ein vager Reisezweck, Tätigkeiten, die eigentlich Arbeit sind, oder fehlende Belege der Geschäftsbeziehung sind typische Schwachstellen. Ein Ablehnungsschreiben nennt die Gründe und etwaige Überprüfungsrechte.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Identität

  • Personaldatenseiten des Reisepasses

Finanzen

  • Finanznachweise wie private oder geschäftliche Kontoauszüge

Arbeit

  • Schreiben Ihres Arbeitgebers mit Ihrer Position, Zweck und Daten der Reise und der Angabe, wer die Kosten trägt

Sonstiges

  • Englische Übersetzungen der nicht englischsprachigen Dokumente

Weitere Unterlagen (je nach Fall)

Arbeit

  • Einladung des australischen Unternehmens oder des Konferenz- oder Messeveranstalters
  • Unternehmensunterlagen wie ein Handelsregisterauszug, wenn Ihnen das Unternehmen gehört

Häufige Fragen

Darf ich mit diesem Visum als bezahlter Redner auf einer australischen Konferenz auftreten?

Nein. Sie dürfen teilnehmen und mitwirken, aber die Veranstalter dürfen Sie dafür nicht bezahlen. Bezahlte Tätigkeiten erfordern ein anderes Visum, etwa das Temporary Activity visa 400.

Wie lange darf ein Geschäftsbesucher bleiben?

Bis zu drei Monate, wie im Erteilungsschreiben festgelegt.

Darf ich Anlagen montieren, die meine Firma an einen australischen Kunden verkauft hat?

Handwerkliche Arbeit wie eine Montage ist keine geschäftliche Besuchertätigkeit; prüfen Sie für kurze Spezialeinsätze das Temporary Activity visa (subclass 400).

Kann meine Ehepartnerin oder mein Ehepartner im selben Antrag mitreisen?

Nein. Jede Person braucht einen eigenen Antrag; wer nicht geschäftlich reist, beantragt in der Regel den Tourist stream oder, mit deutschem, österreichischem oder Schweizer Pass, den eVisitor.

Offizielle Quellen

Zusammengefasst aus den oben genannten offiziellen Quellen. Regeln, Gebühren und Bearbeitungszeiten ändern sich: Bestätigen Sie sie vor dem Antrag bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Portal.

Weitere Visumarten für Australien

Besuche und Kurzaufenthalte

Geschäftsreisen und Selbstständigkeit

Studium und Ausbildung

  • Studentenvisum Höchstaufenthalt: Bis zu 6 Jahre, entsprechend der Einschreibung

Arbeit

  • Arbeitsvisum Höchstaufenthalt: Bachelor und Coursework-Master: 2 Jahre; Research-Master und Promotion: 3 Jahre (Pässe aus Hongkong und BNO: 5 Jahre)
  • Visum für Fachkräfte Höchstaufenthalt: Bis zu 4 Jahre (Pässe aus Hongkong: 5 Jahre), wie vom Arbeitgeber nominiert
  • Working-Holiday-Visum Höchstaufenthalt: 12 Monate ab der ersten Einreise

Familie

Aufenthalt

Online-Reisegenehmigungen

Schutz

Visa-Ratgeber Australien