Sudan
Marshallinseln
Einreise auf die Marshallinseln: Visum für sudanesische Staatsangehörige
Einreisebestimmung
Es besteht Visumpflicht: sudanesische Staatsangehörige benötigen für die Marshallinseln ein vor der Reise erteiltes Visum.
- Wo beantragen
- Keine Vertretung in Ihrem Land
Geprüft am 7. November 2026 · Passport Index
Wo sudanesische Staatsangehörige ein Visum für die Marshallinseln beantragen
Die Marshallinseln hat nach unseren Daten keine Botschaft und kein Konsulat im Sudan; Anträge gehen meist über eine Vertretung in einem Nachbarland oder über ein Online-Portal.
- Botschaft der Marshallinseln in Genf4.197 km
Rue de Lausanne 37a, Genève
- Botschaft der Marshallinseln in Washington10.536 km
Massachusetts Avenue Northwest 2433, 20008 Washington
Die nächstgelegenen Vertretungen der Marshallinseln befinden sich, von Khartum aus gemessen, in Genf (Schweiz, 4.197 km) und Washington (USA, 10.536 km). Welche Vertretung für Antragsteller aus dem Sudan zuständig ist, legt die Marshallinseln selbst fest; die Vertretung oder das offizielle Visaportal bestätigt das, bevor ein Termin gebucht wird.
Staatsangehörige der Marshallinseln auf Reisen in den Sudan
Marshallinseln
Sudan Visumpflicht Sudan: Einreise für Staatsangehörige der Marshallinseln
Reisehinweise für die Marshallinseln
- US-Außenministerium Stufe 1: Übliche Vorsicht walten lassen
- Britisches Außenministerium (FCDO) Keine Warnung vor Reisen
- Auswärtiges Amt Keine Reisewarnung
Was das US-Außenministerium, das britische Foreign Office und das Auswärtige Amt den eigenen Staatsangehörigen für Reisen dorthin raten, jeweils in deren eigenen Worten.
Wer aus dem Sudan eine Reise auf die Marshallinseln plant, kann die Einschätzungen der Außenministerien vergleichen: das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung für die Marshallinseln ausgesprochen (Stand 13. Oktober 2026), das US-Außenministerium stuft die Marshallinseln auf Stufe 1 ein („übliche Vorsicht“, Stand 20. Mai 2026) und das britische Außenministerium (FCDO) rät nicht von Reisen auf die Marshallinseln ab (Stand 19. März 2026). Die Hinweise richten sich jeweils an die Bürger des eigenen Landes.
Gut zu wissen
Wie lange sudanesische Staatsangehörige auf den Marshallinseln bleiben dürfen
Wie lange sudanesische Staatsangehörige auf den Marshallinseln bleiben dürfen, legt das erteilte Visum fest; die Visumart muss zum Reisezweck passen.
Visum für die Marshallinseln beantragen
Die Marshallinseln haben im Sudan weder Botschaft noch Berufskonsulat. Sudanesische Staatsangehörige beantragen das Visum über eine Vertretung der Marshallinseln, die vom Ausland aus für den Sudan zuständig ist; das offizielle Visaportal der Marshallinseln nennt die richtige Stelle.
Staatsangehörige der Marshallinseln auf Reisen in den Sudan
Es besteht Visumpflicht: Staatsangehörige der Marshallinseln benötigen für den Sudan ein vor der Reise erteiltes Visum. Zwischen dem Sudan und den Marshallinseln gilt die Regel in beide Richtungen gleich.
Häufige Fragen
Brauchen sudanesische Staatsangehörige ein Visum für die Marshallinseln?
Es besteht Visumpflicht: sudanesische Staatsangehörige benötigen für die Marshallinseln ein vor der Reise erteiltes Visum.
Gibt es eine Botschaft der Marshallinseln im Sudan?
Nein. Die Marshallinseln haben keine Botschaft im Sudan. Die nächstgelegene Botschaft der Marshallinseln befindet sich in Genf (Schweiz), 4.197 km von Khartum entfernt.
Brauchen Staatsangehörige der Marshallinseln ein Visum für den Sudan?
Es besteht Visumpflicht: Staatsangehörige der Marshallinseln benötigen für den Sudan ein vor der Reise erteiltes Visum.
Können sudanesische Staatsangehörige visumfrei auf die Marshallinseln einreisen?
Nein; sudanesische Staatsangehörige brauchen ein vorab beantragtes Visum für die Marshallinseln.
Visadaten: Passport Index über passport-index-data, Stand 7. November 2026. Einreiseregeln ändern sich, manchmal über Nacht. Bestätigen Sie sie vor der Buchung bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Regierungsportal.