St. Vincent und die GrenadinenMali

Einreise nach Mali: Visum für Staatsangehörige von St. Vincent und die Grenadinen

Einreisebestimmung

Visumpflicht

Für Reisen nach Mali müssen Staatsangehörige von St. Vincent und die Grenadinen vorab ein Visum beantragen.

Wo beantragen
Keine Vertretung in Ihrem Land

Geprüft am 7. November 2026 · Passport Index

Wo Staatsangehörige von St. Vincent und die Grenadinen ein Visum für Mali beantragen

Mali hat nach unseren Daten keine Botschaft und kein Konsulat in St. Vincent und die Grenadinen; Anträge gehen meist über eine Vertretung in einem Nachbarland oder über ein Online-Portal.

Die nächstgelegenen malischen Vertretungen befinden sich, von Kingstown aus gemessen, in Havanna (Kuba, 2.495 km), Washington (USA, 3.260 km) und Ottawa (Kanada, 3.839 km). Welche Vertretung Anträge von Personen mit Wohnsitz in St. Vincent und die Grenadinen annimmt, entscheidet Mali; vor der Terminbuchung daher bei der Vertretung oder auf dem offiziellen Visaportal nachfragen.

Malische Staatsangehörige auf Reisen nach St. Vincent und die Grenadinen

MaliSt. Vincent und die Grenadinen Visumfrei, 90 Tage St. Vincent und die Grenadinen: Einreise für malische Staatsangehörige

Reisehinweise für Mali

  • US-Außenministerium Stufe 4: Nicht reisen
  • Britisches Außenministerium (FCDO) Rät von allen Reisen in das ganze Land ab
  • Auswärtiges Amt Reisewarnung für das ganze Land

Was das US-Außenministerium, das britische Foreign Office und das Auswärtige Amt den eigenen Staatsangehörigen für Reisen dorthin raten, jeweils in deren eigenen Worten.

Vor einer Reise aus St. Vincent und die Grenadinen nach Mali lohnt ein Blick auf die offiziellen Reisehinweise: das Auswärtige Amt warnt mit einer Reisewarnung vor Reisen nach Mali (Stand 13. Oktober 2026), das US-Außenministerium stuft Mali auf Stufe 4 ein („nicht reisen“, Stand 7. Juni 2026) und das britische Außenministerium (FCDO) rät von jeglichen Reisen nach Mali ab (Stand 10. Juli 2026). Jedes Ministerium schreibt für die eigenen Staatsangehörigen.

Gut zu wissen

Wie lange Staatsangehörige von St. Vincent und die Grenadinen in Mali bleiben dürfen

Wie lange Staatsangehörige von St. Vincent und die Grenadinen in Mali bleiben dürfen, legt das erteilte Visum fest; die Visumart muss zum Reisezweck passen.

Visum für Mali beantragen

Mali hat in St. Vincent und die Grenadinen weder Botschaft noch Berufskonsulat. Staatsangehörige von St. Vincent und die Grenadinen beantragen das Visum über eine Vertretung Malis, die vom Ausland aus für St. Vincent und die Grenadinen zuständig ist; das offizielle Visaportal Malis nennt die richtige Stelle.

Nachbarländer Malis für Staatsangehörige von St. Vincent und die Grenadinen

Der Niger und Algerien verlangen von Staatsangehörigen von St. Vincent und die Grenadinen ein vorab beantragtes Visum.

Malische Staatsangehörige auf Reisen nach St. Vincent und die Grenadinen

Malische Staatsangehörige können ohne Visum nach St. Vincent und die Grenadinen reisen und dort bis zu 90 Tage bleiben.

Häufige Fragen

Brauchen Staatsangehörige von St. Vincent und die Grenadinen ein Visum für Mali?

Für Reisen nach Mali müssen Staatsangehörige von St. Vincent und die Grenadinen vorab ein Visum beantragen.

Gibt es eine Botschaft Malis in St. Vincent und die Grenadinen?

Nein. Mali hat keine Botschaft in St. Vincent und die Grenadinen. Die nächstgelegene malische Botschaft befindet sich in Havanna (Kuba), 2.495 km von Kingstown entfernt.

Brauchen malische Staatsangehörige ein Visum für St. Vincent und die Grenadinen?

Malische Staatsangehörige können ohne Visum nach St. Vincent und die Grenadinen reisen und dort bis zu 90 Tage bleiben.

Können Staatsangehörige von St. Vincent und die Grenadinen visumfrei nach Mali einreisen?

Nein; Staatsangehörige von St. Vincent und die Grenadinen brauchen ein vorab beantragtes Visum für Mali.

Visadaten: Passport Index über passport-index-data, Stand 7. November 2026. Einreiseregeln ändern sich, manchmal über Nacht. Bestätigen Sie sie vor der Buchung bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Regierungsportal.