St. Vincent und die GrenadinenBotsuana

Einreise nach Botsuana: Visum für Staatsangehörige von St. Vincent und die Grenadinen

Einreisebestimmung

Visumfrei bis zu 90 Tage

Für Botsuana brauchen Staatsangehörige von St. Vincent und die Grenadinen kein Visum: Aufenthalte von bis zu 90 Tagen sind visumfrei.

Höchstaufenthalt
90 Tage
Wo beantragen
Kein Antrag vorab nötig

Geprüft am 7. November 2026 · Passport Index

Botsuanische Staatsangehörige auf Reisen nach St. Vincent und die Grenadinen

BotsuanaSt. Vincent und die Grenadinen Visumfrei, 90 Tage St. Vincent und die Grenadinen: Einreise für botsuanische Staatsangehörige

Reisehinweise für Botsuana

  • US-Außenministerium Stufe 2: Erhöhte Vorsicht walten lassen
  • Britisches Außenministerium (FCDO) Keine Warnung vor Reisen
  • Auswärtiges Amt Keine Reisewarnung

Was das US-Außenministerium, das britische Foreign Office und das Auswärtige Amt den eigenen Staatsangehörigen für Reisen dorthin raten, jeweils in deren eigenen Worten.

Für Reisen aus St. Vincent und die Grenadinen nach Botsuana lauten die veröffentlichten Reisehinweise so: das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung für Botsuana ausgesprochen (Stand 13. Oktober 2026), das US-Außenministerium stuft Botsuana auf Stufe 2 ein („erhöhte Vorsicht“, Stand 16. Juni 2026) und das britische Außenministerium (FCDO) rät nicht von Reisen nach Botsuana ab (Stand 6. November 2026).

Gut zu wissen

Wie lange Staatsangehörige von St. Vincent und die Grenadinen in Botsuana bleiben dürfen

Staatsangehörige von St. Vincent und die Grenadinen dürfen in Botsuana bis zu 90 Tage bleiben. Die erlaubte Dauer wird bei der Einreise nach Botsuana festgehalten.

Nachbarländer Botsuanas für Staatsangehörige von St. Vincent und die Grenadinen

Simbabwe und Südafrika lassen Staatsangehörige von St. Vincent und die Grenadinen visumfrei einreisen.

Botsuanische Staatsangehörige auf Reisen nach St. Vincent und die Grenadinen

Ein Visum ist für botsuanische Staatsangehörige bei Reisen nach St. Vincent und die Grenadinen nicht nötig, solange der Aufenthalt 90 Tage nicht überschreitet. Zwischen St. Vincent und die Grenadinen und Botsuana gilt die Regel in beide Richtungen gleich.

Häufige Fragen

Brauchen Staatsangehörige von St. Vincent und die Grenadinen ein Visum für Botsuana?

Für Botsuana brauchen Staatsangehörige von St. Vincent und die Grenadinen kein Visum: Aufenthalte von bis zu 90 Tagen sind visumfrei.

Wie lange dürfen Staatsangehörige von St. Vincent und die Grenadinen in Botsuana bleiben?

Staatsangehörige von St. Vincent und die Grenadinen dürfen in Botsuana bis zu 90 Tage bleiben.

Brauchen botsuanische Staatsangehörige ein Visum für St. Vincent und die Grenadinen?

Ein Visum ist für botsuanische Staatsangehörige bei Reisen nach St. Vincent und die Grenadinen nicht nötig, solange der Aufenthalt 90 Tage nicht überschreitet.

Können Staatsangehörige von St. Vincent und die Grenadinen visumfrei nach Botsuana einreisen?

Ja, Staatsangehörige von St. Vincent und die Grenadinen können ohne Visum nach Botsuana einreisen und bis zu 90 Tage bleiben.

Visadaten: Passport Index über passport-index-data, Stand 7. November 2026. Einreiseregeln ändern sich, manchmal über Nacht. Bestätigen Sie sie vor der Buchung bei der Botschaft oder auf dem offiziellen Regierungsportal.